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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0137-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2015 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist Folgendes auszuführen:

 

              A)              Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Bamberg

 

                            1.              Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2015 weist im Vergleich zum Haushaltsplan Verbesserungen auf. Er schließt mit einem Überschuss von 18.082.416,20 € ab. Die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900, 8906 und 8907) erwirtschafteten einen Überschuss in Höhe von 10.055,62 €. Damit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 18.092.471,82 €. Davon sind 1.068.911,98 € in 2016 sofort erneut bereitzustellen.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Rechnungsergebnis 2015 mit insgesamt 720.250,99 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2015 wurden 242.220,00 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 17.320 € bei den Sondervermögen und 18.900 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule und Theater). Als Pflichtzuführung waren planmäßig Mittel in Höhe von 3.141.850,00 € vorgesehen (darunter 90.850,00  für den Bereich Konversion).

 

Nach der Jahresrechnung entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt:

Die Gesamtzuführung 2015 in Höhe von 21.088.445,37 € beinhaltet die Pflichtzuführung von 2.651.345,38 € (vollständig erwirtschaftet) sowie die Zuführungen der Sondervermögen mit insgesamt 27.375,62 €. Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 17.689.473,38 €.

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den Abschlussbuchungen (Zuführung der Überschüsse an den Vermögenshaushalt)

 

Netto-Mehreinnahmen von              19.288.594,57

und

Netto-Mehrausgaben von                1.196.122,75.

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 22.306.014,16 € Einnahmeausfälle von 3.017.419,59 € gegenüber, die sich wie folgt verteilen:

 

- auf Haushaltsansätze des Jahres 2015 in Höhe von              2.683.113,20

- auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von                334.306,39 €.

 

Nach Abschluss des Haushalts übersteigen auf der Ausgabenseite die notwendigen Mehrausgaben von 35.284.045,50 € die Minderausgaben in Höhe von 15.995.450,93 €. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (2.720.048,19 €); die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten schlagen mit 1.253.518,61 € zu Buche.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

 

Die wichtigsten Verschiebungen bei den Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

 

0 „Allgemeine Verwaltung“

Es sind Netto-Mehreinnahmen von 653.149,05 € zu verzeichnen, die in den Abschnitten 02 „Hauptverwaltung“ (84.219,59 €), 03 „Finanzverwaltung“ (312.730,88 €) und 06 „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ (339.386,62 €) entstanden. Die Netto-Mehrausgaben in Höhe von 94.437,99 € sind hauptsächlich auf die Entwicklung innerhalb des Abschnittes 06 (229.891,97 €) zurückzuführen.

 

1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

Die Netto-Mehreinnahmen von 411.323,46 € entstanden überwiegend im Abschnitt 11 „Öffentliche Ordnung“ (291.960,13 €), der gleichzeitig auch Netto-Minderausgaben in Höhe von 750.500,22 € zum Ergebnis des Einzelplans 1 mit insgesamt 489.762,29 € Netto-Minderausgaben beisteuert.

 

2 „Schulen“

Die Netto-Mehreinnahmen belaufen sich auf 514.191,15 €. Diese resultieren insbesondere aus der Entwicklung der Abschnitte 21Grund- und Hauptschulen“ mit 281.069,39 € und 23 „Gymnasien“ mit 118.706,23 €. Die Netto-Minderausgaben in Höhe von 395.616,75  steuerte hauptsächlich der Abschnitt 20 „Schulverwaltung“ mit 835.768,79 € bei.

 

3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“

Bei diesem Einzelplan sind Netto-Mehreinnahmen von 728.444,20 € zu verzeichnen, die hauptsächlich innerhalb der Abschnitte 33 „Theater, Konzerte, Musikpflege“ (544.104,13 €) und 30 „Allgemeine kulturelle Angelegenheiten“ (133.053,91 €) entstanden. Diese werden allerdings durch Netto-Mehrausgaben in Höhe von 733.337,79 €, die überwiegend auf den Abschnitt 33 (691.056,57 €) zurückzuführen sind, zum Nachteil des Rechnungsergebnisses vollständig aufgezehrt.

 

4 „Soziale Sicherung“

Die Netto-Mehreinnahmen von 5.232.329,81 € entstanden hauptsächlich im Abschnitt 41 „Sozialhilfe nach dem SGB XII“ (1.415.344,73 €) und im Abschnitt 46 „Einrichtungen der Jugendhilfe“ (2.253.925,48 €). Die Netto-Mehrausgaben des Einzelplans von 4.469.181,94 € sind auch insbesondere auf die Entwicklung des Abschnitts 46 (2.939.125,31 €) zurückzuführen.

 

5 „Gesundheit, Sport und Erholung

Die Netto-Mehreinnahmen dieses Einzelplans in Höhe von 371.351,80  resultieren überwiegend aus der Entwicklung des Abschnitts 58 „Park- und Gartenanlagen“ (386.005,74 €). Die Netto-Minderausgaben in Höhe von 240.693,53  sind hauptsächlich dem Abschnitt 55 „Förderung des Sports“ (353.092,72 €) zuzurechnen.

 

6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

Der Einzelplan steuert zum Rechnungsergebnis Netto-Mehreinnahmen von 210.452,66 € (siehe insbesondere Abschnitt 63Gemeindestraßen“ mit 369.509,82 €) und Netto-Minderausgaben von 682.729,73 € bei, die in den Abschnitten 60 „Bauverwaltung“ (603.251,34 €) und 61 „Städtebauliche Planung und Förderung, Vermessung“ (444.856,32 €) entstanden.

 

 

 

 

 

 

7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

Die Netto-Mehreinnahmen betragen 84,54 €. Der Abschnitt 74 „Schlacht- und Viehhöfe“ (276.501,24 €) und der Abschnitt 75 „Bestattungswesen“ (130.240,56 €) sind größtenteils für die Netto-Minderausgaben von insgesamt 467.841,68 € des Einzelplans verantwortlich.

 

8 „Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen“

Hier resultieren die Netto-Mehreinnahmen von 385.384,48 € aus den positiven Ergebnissen der Abschnitte 88 „Allgemeines Grundvermögen“ (158.216,45 €) und 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“ (131.029,96 €). Neben den Netto-Mehreinnahmen steuert dieser Einzelplan zum Rechnungsergebnis auch Netto-Minderausgaben von 834.623,84 € bei, die dem Abschnitt 84 zuzuordnen sind (858.069,25 €).

 

9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

Den Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 10.781.883,42 € stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe von 17.102.904,67 € gegenüber.

Bei diesem Einzelplan ist besonders auf folgende Punkte einzugehen:

a)      Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen:

Das Rechnungsergebnis dieser Steuerart liegt um 2.610.892,85 € über dem Haushalts­ansatz von 34.900.000 € und trägt damit zum positiven Gesamtabschluss bei. Die Gewerbesteuer ist mit einem Rechnungsergebnis von 37.510.892,85 € die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (17,86 %).

Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

 

 

Das Gewerbesteuer-Ergebnis 2015 liegt damit ziemlich genau im langjährigen Durchschnitt der Gewerbesteuer-Einnahmen der letzten 10 Jahre (37,547 Mio. €).

 

 

b)      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Im abgelaufenen Haushaltsjahr betrug der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 36.738.454 €. Das Aufkommen liegt damit um 3.938.454 € über dem Ansatz von 32.800.000 € und trägt damit wesentlich zum positiven Gesamtabschluss bei. Das Ergebnis liegt um 4.104.627,00 € über dem Aufkommen von 2014 (32.633.827,00 €).

 

 

c)      Allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt konnte über die volle Pflichtzuführung von 2.651.345,38 € hinaus zusätzlich eine allgemeine Zuführung in Höhe von 18.390.824,37 € erwirtschaften, die im Haushaltsplan mit 206.000 € veranschlagt war. Diese Mehrung resultiert u. a. aus den Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer (3.938.454,00 €), bei der Gewerbesteuer (2.610.892,85 €), bei der Schlüsselzuweisung (1.909.288,00 €), bei der Grunderwerbsteuer (525.296,69 €) und den Minderausgaben bei der Gewerbesteuerumlage (660.528,00 €).

 

 

                            2.              Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit  40.687.055,46 € ab. In den Einnahmen enthalten ist die Gesamtzuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 18.082.416,20 € (ohne Sondervermögen; inkl. Summe für erneute Bereitstellungen des Verwaltungshaushaltes). Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes entfallen insgesamt 3.415.600,16 € auf die Gesamtsumme der erneuten Bereitstellungen für das Jahr 2016. Im Bereich der Sondervermögen konnten  49.054,92 € den verschiedenen Rücklagen zugeführt werden. Der um die Sondervermögen bereinigte Gesamtüberschuss des Vermögenshaushaltes beträgt 7.345.832,28 €.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der Überschuss in Höhe von 7.345.832,28 € den verschiedenen Rücklagen zuzuführen.

 

Es wird folgende Verwendung des städtischen Überschusses vorgeschlagen:

 

 

 

Hinsichtlich der Bestückung des Energiesparfonds und der Stellplatzablöserücklage handelt es sich um den Vollzug der zugrundeliegenden Beschlüsse. Die Gebührenausgleichsrücklage Friedhof wird aufgrund des Betriebsergebnisses fortgeschrieben.

 

Die Zuführung zur Haushaltsausgleichsrücklage in der vorgeschlagenen Höhe erscheint angesichts der folgenden Aspekte zwingend notwendig:

  • Aufgrund der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2015 sind bei der Schlüsselzuweisung geringere Einnahmen von voraussichtlich etwa 1,5 Mio. € im Jahr 2017 zu erwarten.
  • Gleichzeitig sind höhere Ausgaben von ca. 1,1 Mio. € im Jahr 2017 bei der Krankenhaus- und Bezirksumlage (bei unverändertem Hebesatz) zu erwarten. Hierbei ist allerdings noch nicht berücksichtigt, dass die Stadt Coburg Gewerbesteuern in Höhe von 30 Mio. € zurückzahlen muss, was sich direkt auf die Steuerkraft auswirken wird und somit noch zusätzlich erhebliche Auswirkungen bei diesen Umlagen zur Folge haben wird.
  • Bei den aktuellen Tarifverhandlungen fordern die Gewerkschaften Gehaltssteigerungen von 6%. Im städtischen Finanzplan ist nur eine Steigerung von 2% vorgesehen.
  • Auch für den Ausgleich des Vermögenshaushalts 2017 wird die Haushaltsausgleichs­rücklage benötigt, weil aufgrund der hohen Verpflichtungsermächtigungen von 14,9 Mio. € im Kernhaushalt kostenintensive Projekte eingeplant werden müssen (z.B. Welterbe-Besucherzentrum mit 0,8 Mio. €, weitere Brandschutzmaßnahmen an Schulen mit 0,7 Mio. € oder die Radverkehrsanlage Regensburger Ring mit 0,55 Mio. € für 2017). In diesem Zusammenhang wird betont, dass der Finanzplan für das Jahr 2017, welcher nur die wichtigsten und dringlichsten Maßnahmen umfasst, einen Nettoneuver­schuldungsbedarf in Höhe von derzeit fast 5 Mio. € vorsieht!
  • Die Gewerbesteuer liegt aktuell 6,2 Mio. € unter dem Ansatz.

 

Es liegt ein Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 12.01.2016 (siehe Anlage 7) vor, wonach die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten soll, in welcher Weise eine zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnunterführungen - insbesondere von Zollnerstraße und Memmelsdorfer Straße - gebildet werden kann. Aufgrund der massiven Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, der hohen Forderungen bei den Tarifverhand­lungen, aber auch der hohen Ausgaben bei der Jugendhilfe, die durch die Flüchtlingskrise auch weiter steigen werden, sollte von der Bildung einer zweckgebundenen Rücklage dringend abgesehen werden.

 

Der gewohnten Tradition folgend, möglichst viele Sondertilgungsmöglichkeiten zu nutzen, können aus dem Rechnungsergebnis wieder Sondertilgungen von Darlehen des EBB erfolgen. Auch dem Wunsch des Stadtrates, die Neuverschuldung beim Sondervermögen Konversion zu reduzieren, kann durch die vorgeschlagene Verwendung des Rechnungsergebnisses Rechnung getragen werden. Die für den Umbau des Kreiswehrersatzamts vorgesehene Nettokredit­aufnahme in Höhe von 1 Mio. € wird durch Eigenkapital ersetzt. Damit verfolgt die Ver­waltung die gleiche Zielsetzung wie die Nr. 1 des Antrags von Stadtrat Pöhner vom 29.11.2015 (siehe Anlage 8), der ebenfalls eine Reduzierung der Neuverschuldung im Kon­versionshaushalt zum Ziel hat.

 

Darüber hinaus liegen zwei weitere Anträge vor, die die Verwendung der Mehreinnahmen bei der Schlüsselzuweisung zum Inhalt haben: Ein Antrag des Stadtrats Pöhner vom 12.12.2015 (siehe Anlage 9) sowie ein Antrag von Stadtrat Schwimmbeck vom 16.12.2015 (siehe Anlage 10). Zu diesen Anträgen ist zu sagen, dass aufgrund der oben genannten Aspekte, insbesondere der negativen Entwicklung bei der Gewerbesteuer und des zu erwartenden Tarif­ergebnisses, eine Verwendung dieser Mehreinnahmen wie beantragt nicht befürwortet werden kann.

 

Aufgrund der beschleunigten Ausführung der Maßnahme „Neubau Löschgruppe 2 Wunder­burg“ werden die notwendigen Haushaltsmittel früher benötigt. Aufgrund des Kassenwirksam­keitsprinzips sind die Ausgaben in Höhe der zu erwartenden Beträge zu veranschlagen (§ 7 Abs. 1 KommHV-K). Deshalb ist die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 671.000 € in kassenwirksame Haushaltsmittel umzuwandeln.

Auch bei der Maßnahme „Sanierung Obere Brücke“ sollte aufgrund der neuen ambitionierten Planung des Referates 6 und aufgrund der öffentlichen Diskussion die Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus der Verpflichtungsermächtigung vorgezogen werden.

 

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c.

                                                       

 

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 26.750.030,75 € stehen Mindereinnahmen von 13.154,975,29 € gegenüber. Es ergeben sich daher Netto-Mehreinnahmen von 13.595.055,46 €; hierbei berücksichtigt sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste bzw. Haushaltseinnahmereste von 475.000,00 €.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditaufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

                                          Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

 

 

 

 

Die einzelnen Beträge können der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.851.000 € wurde durch Bildung eines Haushalts­einnahmerestes in entsprechender Höhe für eine künftige Aufnahme gesichert (vergleiche auch Anlage 5 Buchstabe d).

 

Belastet wurde die Einnahmeseite zunächst durch geminderte Haushalts- und Kassen­einnahmeresten in Höhe von 475.000 €; dem gegenüber stehen Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten i. H. v. 1.395.357,92 € (siehe Anlage 3).

 

 

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 22.323.117,94  € ein, der Einsparungen i. H. v. 8.728.062,48 € gegenüberstehen. Im Saldo ergeben sich daher Netto-Mehrausgaben von 13.595.055,46 €. Hierbei berücksichtigt sind bereits neu gebildete Haushaltsausgabereste (10.497.634,84 €), welche die Einsparungen bei alten Haushalts­ausgaberesten (1.395.357,92 €) um 9.102.276,92 € übersteigen (siehe auch hierzu Anlage 3). Außerdem wurden alte Haushaltsausgabereste i. H. v. 12.190.402,20 € weiter nach 2016 übertragen.

 

 

 

 

                                                                      Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

 

                            3.              Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2016

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der Rücklagenzuführungen eine Verbesserung der Rücklagen­bestände. Hierdurch kann ein Beitrag für die zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren geleistet werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweck­gebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) zum 31.12.2015 9.870,20 € (siehe Anlage 5 Seite 3).

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 442.264,76 € erreicht werden (siehe auch Anlage 5 Seite 4).

 

Es erscheint weiterhin zielführend, künftig sich bietende Möglichkeiten zur Sondertilgung auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die damit verbundenen Belastungen des Haushaltes, insbesondere des Verwaltungshaushaltes, im Hinblick auf die Zinslast und die Pflichtzuführung zu reduzieren.

 

Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2015 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre ein Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Trotzdem erscheint es insbesondere aufgrund der bestehenden Unsicherheiten auf der Einnahmeseite - hier vor allem im Verwaltungshaushalt - weiterhin dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen allergrößte Zurückhaltung zu üben.

 

 

 

 

              B)              Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2015 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin als angespannt zu bezeichnen ist. Zwar konnten bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen erzielt werden, allerdings sind diese ausschließlich auf eine Nachzahlung für Vorjahre zurückzuführen, die bei weitem nicht in jedem Jahr erwartet werden kann (aktueller Stand der Gewerbesteuer im Jahr 2016: 6,2 Mio. € Mindereinnahmen). Die Entwicklung der Gewerbesteuer stellt somit weiterhin die größte Unsicherheit für die Stadt Bamberg dar.

 

Das insgesamt positive Rechnungsergebnis bei den Steuereinnahmen hat aber zur Folge, dass 2017 mit weniger Einnahmen bei der Schlüsselzuweisung zu rechnen ist. Gleichzeitig sind höhere Ausgaben sowohl bei der Bezirksumlage als auch bei der Krankenhausumlage zu erwarten.

 

Auch bei den aktuellen Tarifverhandlungen drohen dem Haushalt der Stadt Bamberg Mehraus­gaben. Darüber hinaus ist auch weiter mit steigenden Kosten im Energiebereich sowie bei der kindbezogenen Förderung zu rechnen.

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist deshalb unbedingt fortzuführen, um im Verwaltungs­haushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei allen weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Im Investitionsbereich stehen wichtige und kostenintensive Projekte an, die im Haushalt 2017 bzw. in den künftigen Jahren finanziert werden müssen.

 

Angesichts dieser enormen Herausforderungen, die im städtischen Haushalt zu bewältigen sind, erscheint die erneute Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage in der vorgeschlagenen Höhe unerlässlich.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2015 um 442.264,76 € reduziert werden. Dies ermöglicht eine gewisse Senkung der Belastung des Verwaltungshaushaltes in den künftigen Jahren hinsichtlich der Zinsbelastung und der Pflichtzuführung. Unter Einbeziehung der geplanten Sondertilgung von Darlehen des EBB und der Entschuldung im Sondervermögen Konversion ergibt sich damit eine Gesamtentschuldung um 1.907.264,76 €.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2015 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadtkämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-K Kenntnis.

 

2.              Der Überschuss des Haushaltsjahres 2015 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

             

             

             

 

  1. Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.
  2. Der Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 12.01.2016 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
  3. Die Nr. 1 des Antrags des Stadtrats Martin Pöhner vom 29.11.2015 sowie der Antrag des Stadtrats Martin Pöhner vom 12.12.2015 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
  4. Der Antrag des Stadtrats Heinrich Schwimmbeck vom 16.12.2015 ist damit geschäftsordnungs­gemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe      von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von      für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:     Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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