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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0160-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2015 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2016 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung folgendes vorgetragen:

 

 

 

Grundsätzliches

 

Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet Nummer 5 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haushaltsjahr partizipieren. Dies geschieht dabei in der Weise, dass der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budgetansatz mindestens noch 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhält. Der budgetierte Fachbereich hat ein Wahlrecht, ob die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt oder in eine Sonderrücklage erfolgen soll. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.

 


Dienststellen

 

Im Haushaltsjahr 2015 haben das Historische Museum, das E.T.A.-Hoffmann-Theater, das Garten- und Friedhofsamt, die städtische Musikschule, die Volkshochschule Bamberg Stadt und das Tourismus & Kongress Service ihr Budget überschritten.

                           

              Dienststelle

Überschreitung

negativer Vortrag

zu 100%

Relative Abweichung zum Gesamtbudget

Tourismus & Kongress Service

368

-368

0,05 %

Historisches Museum

4.076 €

-4.076 €

0,38 %

E.T.A.-Hoffmann-Theater

170.183 €

-170.183 €

5,88 %

Städtische Musikschule

39.362 €

-39.362 €

3,56 %

Volkshochschule Bamberg Stadt

399 €

-399 €

0,05 %

Garten- und Friedhofsamt

24.057 €

-24.057 €

0,70 %

 

              Insgesamt:                                                                                             238.445      - 238.445         2,40 %

 

                            Davon ausgehend sind die Budgets dieser Dienststellen im Haushaltsjahr 2016 grundsätzlich in Höhe der Überschreitung zu kürzen.

 

                            Mit dem Referat 4 und der Theaterleitung wurden intensive Gespräche geführt. Es wurde vereinbart, dass das Budget künftig eingehalten wird. Im Jahr 2015 allerdings führten organisatorische Veränderungen - insbesondere der Intendantenwechsel - zu einem negativen Budgetergebnis in einer Größenordnung, bei der das Budget nicht in der Lage ist, dieses zu erwirtschaften.

                            Deswegen wird vorgeschlagen, die Budgetüberschreitung hier nicht vorzutragen, d.h. das Budget 2016 nicht zu kürzen. Hierbei handelt es sich aber um eine einmalige Ausnahme. Künftig sind organisatorische Änderungen bereits im Vorfeld entsprechend zu berücksichtigen.

 

                            Im Zusammenhang mit dem Intendantenwechsel stehen auch Abfindungszahlungen an mehrere Schauspieler. Hier mussten Auszahlungen von insgesamt 65.969,58 € geleistet werden. Da es sich hierbei um außergewöhnliche Belastungen handelt, die nicht vom Budget aufgefangen werden können, wird vorgeschlagen, das Budget 2016 um 65.970 € aufzustocken.

 

                            Bei den restlichen Dienststellen sind jeweils Einsparungen zu verzeichnen, d.h. die Budgets wurden gar nicht vollständig ausgeschöpft. Als Anerkennung für die Managementleistung der Budgetverantwortlichen, die die positiven Budgetergebnisse ermöglicht haben, wird vorgeschlagen, jeweils 100% der eingesparten Beträge in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen.

 

              Im Einzelnen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

zu 100%

Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis

3.499

3.499

BCE Bamberg Congress & Event GmbH

5.453

5.453

 

 

 

Insgesamt:                                                                                                    8.952 €             8.952

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

Städtische Schulen

 

Die Budgets der weiterführenden Schulen sowie der Grund- und Hauptschulen weisen größtenteils Einsparungen auf.

 

Auch hier sollen grundsätzlich 100% des das Budget unterschreitenden Betrags ins Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.

 

Im Einzelnen:

             

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

Weiterführende Schulen

21.110

21.110

Grund- und Hauptschulen

3.451

3.451

 

Insgesamt:                                                                                                     24.561             24.561

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Im Haushaltsjahr 2016 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 33.513 € gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Ausgabeeinsparungen bei denjenigen Dienststellen, die einen negativen Budgetvortrag bekommen. Die Überschreitung beim Budget des Theaters wird nicht nach 2016 vorgetragen.

 

b)      Aufgrund der geleisteten Abfindungen wird das Budget 2016 des Theaters um 65.970 € aufgestockt.

 

c)      Die Verwaltung wird mit dem Vollzug auch im Hinblick auf ggf. noch ausstehende Abfindungen beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III.               Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 99.483
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von ……….für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

Sachkosten:

 

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Anlagen

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