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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0163-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Stand der Verhandlungen mit BImA:

 

Anknüpfend an die Berichterstattung der Verwaltung in den Sitzungen des Konversionssenates am 15.12.2015 sowie am 19.01.2016 wird mit diesem Sitzungsvortrag ein aktualisierter Sachstandsbericht gegeben.

 

Dabei gilt, dass aktuell der Stadt Bamberg noch keine von BImA und Bundespolizei autorisierte Aussage über ein langfristiges Planungskonzept im sogenannten Regelbetrieb vorliegt, da der Bedarf der Bundespolizei noch nicht abschließend definiert wurde. Seitens der BImA wurde auch in den jüngsten Besprechungen im Februar bzw. März 2016 die Aussage formuliert, dass der Bedarf zunächst final festgelegt werden müsse und sodann auf dieser Grundlage über eine „Freigabe“ für die nicht dem Bundesbedarf unterfallenden Flächen für einen Verkauf an die Stadt Bamberg entschieden werde. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Vertretern der BImA, der Bundespolizei sowie des Staatlichen Bauamtes am 23.02.2016 in Bamberg wurde hierfür ein Zeitraum von „vier bis acht Wochen“ benannt.

 

Die Verkaufsverhandlungen zwischen BImA und Stadt Bamberg hängen daher weiterhin von der Bundespolizei ab. Wie bereits in den Vorlagen vom Dezember 2015 und Januar 2016 ausführlich geschildert, besteht aufgrund des angemeldeten Bundespolizeibedarfes ein gesetzliches Veräußerungsverbot für die BImA. Daher erhält der durch Stadt und BImA gemeinsam beauftragte Wertgutachter, GLS ImmoWert, Nürnberg, vorläufig keine Freigabe seitens der BImA für die Durchführung der weiteren Wertermittlung. Die Stadtverwaltung nutzt jedoch jede sich bietende Gelegenheit, um auf ein zügiges Verfahren zu drängen.

 

 

2.              Gespräche mit der BImA:

 

In der Besprechung am 23.02.2016 in Bamberg wurde seitens der Vertreter von BImA und Bundespolizei sowie Staatlichem Bauamt mitgeteilt, dass, der Bitte der Stadt Bamberg entsprechend, untersucht wurde, unter welchen Rahmenbedingungen auf eine Nutzung des ehemaligen US-Headquarters (Gebäude Nummer 7089) auf der Lagarde-Kaserne verzichtet werden könne. Ein Verzicht ist unter der Voraussetzung möglich, dass anstelle des Headquarters durch die Bundespolizei vier Gebäude im Bereich der Pines-Housing-Area zur Nutzung freigegeben werden. Dabei handelt es sich um die drei sogenannten Boarding-Häuser sowie den ehemaligen Offiziersclub (Warner-Club).

 

Diese Aussage wird seitens der Stadt als wichtiges Signal dahingehend gewertet, dass - wie angekündigt - seitens der Bundespolizei nur ein Teil der ehemaligen Lagarde-Kaserne zur Abdeckung des Spitzenbedarfes benötigt wird und im übrigen Bundesbedarf voraussichtlich nicht besteht. Da das ehemalige US-Headquarter sowohl für die künftige Entwicklung der ehemaligen Lagarde-Kaserne im Hinblick auf IT-Quartier etc. als auch im Hinblick auf eine mögliche Gesamterschließung und städtebauliche Integration der Fläche eine Schlüsselqualifikation zukommt, wird derzeit im Benehmen mit der Stadtbau GmbH sowie im Dialog mit der BImA die Rahmenbedingungen einer Nutzungsvereinbarung für die drei sogenannten Boarding-Häuser sowie den ehemaligen Offiziersclub verhandelt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es ein Fortschritt, dass die Bundespolizei das Headquarter freigibt, weil der Flächenzuschnitt für den städtischen Teil der Lagarde-Kaserne günstiger ausfällt.

 

 

3.              Städtisches Erwerbsziel:

 

Es gilt weiterhin, dass das städtische Erwerbsinteresse auf alle Flächen gerichtet ist, welche nicht dauerhaft für das 6. BPOLAFZ benötigt werden. Grundlage ist weiterhin der Stadtratsbeschluss vom 28.03.2012 mit dem Auftrag, die gesamte Konversionsfläche zu erwerben. Aufgrund der Ergebnisse und Erkenntnisse aus den bisherigen Diskussionen mit Bundespolizei und BImA ist aus Sicht der Stadt Bamberg gegenwärtig erkennbar, dass folgende Flächen weder für den Start des 6. BPOLAFZ zum 01.09.2016, noch für die Spitzenbedarfsphase, voraussichtlich in den Jahren 2018 bis etwa 2021/2022, oder in der Langfristkonzeption benötigt werden:

 

-              Lagarde-Kaserne (mit Ausnahme der ehemaligen Mannschaftsunterkünfte entlang der Wörthstraße sowie der beiden großen Backsteingebäude südlich des ehemaligen US-Headquarters, für welche temporärer Bundesbedarf besteht),

 

-              ehemalige Offizierssiedlung (südlich der sogenannten NATO-Siedlung),

 

-              die Fläche des Golfplatzes,

 

-              der Bereich Muna.

 

Für den Bereich des ehemaligen Schießplatzes gilt, dass dieser temporär für die Schießausbildung für das 6. BPOLAFZ benötigt wird, für die Dauer dieser Nutzung hat die Stadt dem Bund im Falle eines kommunalen Erwerbs die mietfreie Nutzung bereits angeboten.

 

Aus Sicht der Stadt kann für diese Flächen der Wertermittlungsprozess unverzüglich fortgeführt werden. Es ist das Ziel, den Erwerb der Flächen noch in 2016 als realistisches Gestaltungsziel vorzusehen.

 

 

4.              Forderungen an den Bund:

 

In den bisherigen Gesprächen wurde seitens der Vertreter von BImA und Bundespolizei deutlich signalisiert, dass die Fortsetzung von Verkaufsverhandlungen davon abhängig gemacht werde, dass die Frage des Bundesbedarfes abschließend definiert worden ist. Aufgrund der Komplexität der Fragestellungen rund um die Errichtung eines 6. BPOLAFZ in Bamberg ist es zumindest plausibel, dass der Planungsprozess zeitraubend ist.

 

Aufgrund der bisherigen Diskussionen ist aus Sicht der Stadt Bamberg aber bereits heute klar, dass nicht die gesamte Konversionsfläche einer Nutzung, auch nicht einer nur temporären, durch die Bundespolizei unterliegen wird. Es muss daher gefordert werden, dass zumindest für die Flächen, welche bislang in allen, der Stadt bekannt gewordenen Überlegungen des Bundes, nicht mit einem Nutzungsbedarf hinterlegt wurden, die Verhandlungen zwischen Stadt und BImA über einen Erwerb der Fläche durch die Stadt schnellstmöglich und erfolgreich abgeschlossen werden müssen.

 

In diesem Sinne wandte sich der Oberbürgermeister wiederholt, auch mit Schreiben vom 25.01.2016, an die BImA, Herrn Vorstand Axel Kunze, und forderte sowohl die Verhandlung hinsichtlich der unter Ziffer 3 genannten Flächen fortzusetzen und den Wertermittler mit seiner Arbeit unverzüglich zu beauftragen. Das Schreiben liegt als Anlage 1 bei. Eine Antwort hierauf liegt bislang nicht vor, obwohl mündlich angemahnt worden ist.

 

Mit Schreiben vom 04.04.2016 wandten sich Herr Oberbürgermeister und Herr Bürgermeister direkt an den Bundesinnenminister, Herrn Dr. Thomas de Maizière, ebenfalls mit der Forderung, die „Freigabe“ für die unter Ziffer 3 genannten Flächen gegenüber der BImA zu erklären, um den Ankaufprozess schnellstmöglich fortsetzen zu können. Das Schreiben liegt als Anlage 2 bei.

 

Um diese Forderung zu bekräftigen und ihr Nachdruck zu verleihen, wird eine entsprechende Resolution des Konversionssenates angeregt. Ein Vorschlag für einen möglichen Resolutionstext liegt als Anlage 3 bei. Es wird empfohlen, die Verwaltung mit einer Resolution bei ihren Bemühungen zu unterstützen.

 

 

5.              MUNA / Schießplatz:

 

Das gemeinsame Bebauungsplanverfahren von Stadt und BImA läuft entsprechend dem vereinbarten Zeitplan weiter. Derzeit findet die Auswertung der im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Einwendungen statt. Sobald dieser Schritt abgeschlossen wurde und die beauftragten Gutachten zu Verkehr und Lärmschutz vorliegen, wird das Verfahren fortgesetzt.

 

 

6.              Anträge:

 

Mit Schreiben vom 21.02.2016 stellte Herr Stadtrat Pöhner den Antrag, die Voraussetzungen für einen raschen Erwerb der Lagarde-Kaserne durch die Stadt zu schaffen sowie dort ein neues Baugebiet für neuen Wohnraum auszuweisen.

 

Aufgrund der bislang bekannt gewordenen Planungsszenarien für das 6. BPOLAFZ wird, wie bereits in den Sitzungsvorlagen vom Dezember 2015 sowie Januar 2016 ausgeführt, die bisherige Planungskonzeption der Stadt Bamberg, welche insbesondere ihren Ausdruck in dem städtebaulichen Rahmenplan vom Juli 2015 gefunden hat, nachhaltig überarbeitet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zunächst feststeht, wie das Langfristkonzept für das 6. BPOLAFZ endgültig aussieht. Im übrigen gilt, dass sich die Stadt Bamberg massiv und nachdrücklich um eine rasche Fortsetzung der Ankaufverhandlungen bemüht.

 

Der gemeinsame Antrag von CSU, SPD, GAL sowie Frau Stadträtin Reinfelder vom 28.11.2015 ist aufgrund der geschilderten Gesamtumstände nicht abschließend zu beantworten. Dies wird geschehen, sobald die Rahmenbedingungen durch BImA und Bundespolizei verbindlich definiert sind.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Der Konversionssenat beschließt folgende Resolution:

 

„1.              Mit Schreiben vom 04.04.2016 haben sich der Oberbürgermeister und der Zweite Bürgermeister der Stadt Bamberg gemeinsam an den Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Thomas de Maizière, mit der Bitte gewandt, die Verhandlungen über einen Ankauf der Konversionsflächen durch die Stadt Bamberg von der BImA unverzüglich wieder aufzunehmen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen mit der Ansiedlung des sechsten Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums (6. BPOLAFZ) in Bamberg sowie der Ansiedlung der sogenannten Aufnahme- und Rückführungseinrichtung (ARE) durch den Freistaat Bayern auf dem Konversionsgelände muss alles getan werden, um die Stadt bei der Konversion zu unterstützen.

 

2.              Der Konversionssenat bekräftigt und unterstützt die Forderung der Stadt, den Ankaufprozess zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Stadt Bamberg für die Flächen:

 

a)              Lagarde-Kaserne (mit Ausnahme der durch die Bundespolizei temporär benötigten Flächen) sowie

 

b)              für die Flächen der ehemaligen MUNA sowie des ehemaligen US-Schießplatzes (sogenannte Reese-Range) und

 

c)              für die Flächen des Golfplatzes sowie der ehemaligen Offizierssiedlung

 

unverzüglich wieder aufzunehmen, den gemeinsam von Stadt und BImA ausgewählten Gutachter mit der Wertermittlung zu beauftragen und die Verhandlungen zwischen Stadt und BImA hinsichtlich eines Ankaufs des Geländes durch die Stadt Bamberg schnellstmöglich zu einem Abschluss zu bringen.“

 

3.              Der Antrag von Herrn Stadtrat Pöhner vom 21.02.2016 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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