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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0167-15

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Einleitung

 

Im Nachtrag vom 17.11.2015 zu der gemeinsamen Erklärung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg zur Errichtung der sog. ARE II vom 14.08.2015 sicherte die Bayerische Staatsregierung der Stadt Bamberg u.a. zu, alles in ihrer Macht stehende zu tun, die Einrichtung eines Digitalen Gründerzentrums nach dem Programm „Bayern digital. Gründerzentren für digitale Gründer in ganz Bayern“ für den Regierungsbezirk Oberfranken zu ermöglichen.

 

Diese Zusicherung erfolgte vor dem Hintergrund der am 07.05.2015 durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) erfolgten Bekanntgabe, dass in jedem Regierungsbezirk mindestens ein Digitales Gründerzentrum (DGZ) entstehen soll. Diese DGZs sind ein Baustein der „Strategie BAYERN DIGITAL“, mit der die Bayerische Staatsregierung die Digitalisierung als Innovationsmotor des 21. Jahrhunderts vorantreiben will. Am 01.12.2015 wurde die Richtlinie zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung veröffentlicht (vgl. Anlage 1). Der darin vorgegebene Zeitplan des StMWi sieht wie folgt aus:

 

13. Mai 2016

Einreichung Bewerbungsunterlagen

Ende 2. Quartal 2016

Juryentscheidung

Spätestens 3 Monate nach Juryentscheidung

Antragstellung bei der jew. Bezirksregierung

Voraus. Ende 2016/Anfang 2017

Förderbeginn

 

Das Bewerbungsverfahren ist dabei trotz der Zusicherung der Bayerischen Staatsregierung vom 17.11.2015 positiv zu durchlaufen. Eine qualitativ hochwertige und überzeugende Bewerbung für das Digitale Gründerzentrum in Bamberg ist hierfür die Voraussetzung.

 

 

2. Förderkulisse

 

2.1 Förderprogramm des Freistaates Bayern zur Förderung Digitaler Gründerzentren:

Zweck der Förderung ist es, die Startbedingungen für Existenzgründer im Bereich Digitalisierung zu verbessern sowie Unternehmensgründungen im Bereich Digitalisierung zu unterstützen und den Austausch
zwischen etablierten Unternehmen und jungen Gründern zu fördern. Die neuen DGZs sollen dabei über kommunale Grenzen hinweg in die Fläche ausstrahlen.

 

Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Programm drei Förderkomponenten vor:

 

a) Errichtung sowie Ausstattung von Gründerzentren (Gebäudeinvestition)

  • Die Höhe der Investitionsförderung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere etwaige Kosten des Grunderwerbs und der Erschließung.
  • Es gibt keine offiziell genannte Höchstfördergrenze pro geförderte Maßnahme, es kann aber nach Aussage des StMWi maximal von einem höheren einstelligen Millionenbetrag ausgegangen werden.
  • Die Zweckbindungsdauer der geförderten Einrichtung als DGZ beträgt 15 Jahre.

 

b) Netzwerkaktivitäten (Innovationscluster)

  • Die Höhe der Betriebskostenförderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    (max. 250.000 Euro pro Jahr für max. fünf Jahre)
  • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Personal und Verwaltung zur Betreuung des Innovationsclusters (bspw. für Veranstaltungen, Projektkoordination etc.) sowie für Werbemaßnahmen
  • Die Kofinanzierung (zur Deckung der nicht geförderten Betriebskosten) darf nicht aus weiteren staatlichen Mitteln erfolgen, d. h. zur Kofinanzierung müssen private Mittel akquiriert werden (bspw. Beiträge von Kammern, Unternehmen, Universität)

 

c) Anlaufförderung von Unternehmensneugründungen (nur für Gründer selbst relevant)

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das beschriebene Förderprogramm expliziter Bestandteil des unter Ziff. 1 beschriebenen Auswahlverfahrens zur Etablierung Digitaler Gründerzentren in Bayern ist. Von daher kann von einer entsprechenden Förderung des DGZ in Bamberg im Falle einer positiven Wettbewerbsentscheidung der Jury ausgegangen werden.

 

 

2.2 Städtebauförderung:

Als bevorzugter Standort für ein DGZ in Bamberg wird von allen Beteiligten das Gelände der ehemaligen Lagarde-Kaserne auf dem Konversionsgelände gesehen (siehe hierzu die Ausführung unter Ziff. 3.2). Für das gesamte Gebiet der Lagarde-Kaserne wurden bereits mit Beschluss des Konversionssenats vom 15.12.2015 vorbereitende Untersuchungen in die Wege geleitet mit dem Ziel, für die dort notwendigen Entwicklungsmaßnahmen Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ zu generieren (weitere Voraussetzung ist die formale Ausweisung eines Sanierungsgebietes). Die Regierung hat eine entsprechende Förderung zumindest in Aussicht gestellt. In diesem Falle käme grundsätzlich auch für die Errichtung eines DGZ auf der Lagarde-Kaserne eine Förderung mit Städtebaufördermittel in Frage. Der anzuwendende Fördersatz beträgt dabei 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Da eine Mehrfachförderung für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben durch den Freistaat Bayern nach den einschlägigen Förderrichtlinien ausgeschlossen ist, käme im Rahmen der Städtebauforderung im Wesentlichen eine Förderung der Grunderwerbskosten für das DGZ in Betracht, da diese nach dem Förderprogramm zur Förderung Digitaler Gründerzentren nicht zuwendungsfähig sind.

 

In einer ersten Beurteilung kann festgehalten werden, dass für die Errichtung eines DGZ auf dem Gebiet der ehemaligen Lagarde-Kaserne Städtebaufördermittel grundsätzlich in Frage kommen und eine entsprechende Förderung auch angestrebt wird. Ob und in welchem Umfang dann tatsächlich Städtebaufördermittel generiert werden können, lässt sich jedoch zu diesem frühen Stand des Verfahrens nicht mit abschließender Sicherheit sagen.

 

2.3 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus:

Die Bundesregierung stellt im Jahr 2016 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus (NPS) bereit. In diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, sehr hoher fachlicher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Investitionspotenzial gefördert werden. Förderschwerpunkt des Projektaufrufs 2016 ist u.a. die Konversion von ehemaligen Militärflächen sowie der barrierefreie und demographische Umbau der Stadt. Die Abgabefrist zur Einreichung geeigneter Projektanträge endet am 19.04.2016.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung neben den Projekten „Zweiter Bauabschnitt Sanierung und Umgestaltung des leerstehenden Gebäudes des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes am ZOB zu einem Bürgerrathaus“ und „barrierefreier Ausbau des Domplatzes und des Zugangs zur Alten Hofhaltung“ auch das Projekt „Errichtung eines digitalen Gründerzentrums in der Lagarde-Kaserne“ als geeignetes Projekt identifiziert und zur Antragstellung vorgeschlagen. Die entsprechende Behandlung und Beschlussfassung erfolgte im Hinblick auf die o.g. Frist bereits in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 06.04.2016. Der Bau- und Werksenat hat die Verwaltung dabei beauftragt, die Projektskizzen wie vorgeschlagen einzureichen.

 

Da es sich bei dem NPS-Programm um Fördermittel des Bundes handelt, schließen sich diese Fördermittel und etwaige Fördermittel des Freistaates aus dem Programm Digitale Gründerzentren nicht gegenseitig aus. Würde Bamberg demnach den Zuschlag für das DGZ durch den Freistaat Bayern samt entsprechender Fördermittel und gleichzeitig den Zuschlag für die NPS-Bundesmittel bekommen, könnte sich die Förderquote auf voraussichtlich bis zu 90 % erhöhen.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Förderung des DGZ in Bamberg aus NPS-Bundesmitteln beantragt wird und diese im Falle eines Zuschlages die Finanzierungsvoraussetzungen für das Projekt noch einmal erheblich verbessern würde. Allerdings kann aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Bewerbungen im gesamten Bundesgebiet nicht mit der notwendigen, hinreichenden Sicherheit von einer Förderzusage ausgegangen werden.

 

 

2.4 Zusammenfassung Förderkulisse:

Im Falle einer positiven Wettbewerbsentscheidung der Jury für ein DGZ in Bamberg kann von einer entsprechenden Förderung im Rahmen des unter Ziff. 2.1 beschriebenen Förderprogramms zur Förderung Digitaler Gründerzentren ausgegangen werden.

 

Aufgrund der aktuell noch unsicheren Förderkulisse hinsichtlich der unter 2.2 und 2.3 dargestellten Förderprogramme (Städtebauförderung und NPS) wird aus Vorsichtsgründen im Folgenden nur mit den Fördermitteln aus dem Förderprogramm zur Förderung Digitaler Gründerzentren kalkuliert.

 

 

3. Konzept der Region Bamberg zur Errichtung eines Digitalen Gründerzentrums – aktueller Sachstand

 

3.1 Organisations- und Finanzierungsstruktur:

Um den Aufbau von Doppelstrukturen zu vermeiden, wünscht das StMWi als Fördermittelgeber die Einbindung bestehender Netzwerke und Gründerzentren. Da die Region Bamberg mit der IGZ Bamberg GmbH bereits über eine entsprechende gemeinsame Einrichtung von Stadt und Landkreis Bamberg verfügt und deren Geschäftsführung langjährige Erfahrung und Kompetenz im Bereich der Unterstützung von Existenzgründungen besitzt, wird von beiden Gesellschaftern Stadt und Landkreis Bamberg die Errichtung und der Betrieb eines DGZ im Rahmen der bestehenden IGZ GmbH angestrebt. Dementsprechend wurde in der Aufsichtsratssitzung der IGZ GmbH am 03.12.2015 beschlossen, dass die IGZ GmbH im Namen der Gesellschafter eine Bewerbung für ein DGZ in Bamberg einreichen soll. Vor diesem Hintergrund wurden in enger Abstimmung zwischen den Verwaltungen von Stadt und Landkreis Bamberg sowie der Geschäftsführung der IGZ GmbH erste Finanzierungs- und Businesspläne für das DGZ unter dem Dach der IGZ GmbH erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurden anschließend intensive Gespräche unter Einbindung des Herrn Oberbürgermeisters und des Herrn Landrats über die geplante Ausgestaltung des Betriebs und die finanzielle Beteiligung beider Gesellschafter der IGZ GmbH am neuen DGZ geführt. Basis war die hälftige Teilung der Kosten für Errichtung und Betrieb durch die IGZ GmbH unter den Gesellschaftern Stadt und Landkreis Bamberg.

 

Die zur Umsetzung der vorgesehenen Organisations- und Finanzierungsstruktur notwendigen Beschlüsse müssen von beiden Gesellschaftern erst noch gefasst werden:

 

Vorgesehen ist für die Stadt Bamberg eine Behandlung in der Sitzung des Konversionssenats am 14.04.2016 mit Empfehlung an den Finanzsenat am 26.04.2016 und die Vollsitzung am 27.04.2016. Für den Landkreis Bamberg ist eine Behandlung in der Sitzung des Kreisausschusses am 25.04.2016 sowie im Kreistag am 02.05.2016 mit gleichlautender Beschlussfassung vorgesehen.

 

 

3.2 Gebäude- und Standortvarianten:

Die Lagarde-Kaserne (Gebäude Ecke Zollnerstraße/ Berliner Ring) wird von den Beteiligten in Stadt und Landkreis Bamberg, von der IGZ GmbH sowie von potenziellen Interessenten als idealer Standort gesehen. Das DGZ würde damit u.a. zur Adressbildung für ein geplantes IT-Quartier auf der Lagarde-Kaserne beitragen. Mit ihren denkmalgeschützten Gebäuden und ausreichend Flächen für attraktive Neubauten bietet die Lagarde-Kaserne die urbane Atmosphäre, die Gründerinnen und Gründer so schätzen. Für die Errichtung des DGZ wird daher von allen Beteiligten eine Kombination aus Alt- und Neubau auf der Lagarde-Kaserne (Variante 1) favorisiert.

 

Aufgrund der zeitlichen Ungewissheit der Verfügbarkeit der entsprechenden Gebäude und Flächen im Bereich der ehem. Lagarde-Kaserne zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung bzw. der Jury-Entscheidung ist es notwendig, auch eine Alternativvariante für das Bewerbungsverfahren zu formulieren. Diese Alternativvariante sieht einen reinen Neubau vor (Variante 2). Vorgeschlagen wird dabei als konkreter Standort ein Grundstück an der Kronacher Straße in unmittelbarer Nähe zum bestehenden IGZ. Diese Fläche ist ausreichend groß, erschlossen und befindet sich im Eigentum der Stadt Bamberg. Sie weist zudem auf Grund der unmittelbaren Nachbarschaft zum IGZ die Möglichkeit zur Hebung entsprechender Synergien bei der Betriebsführung auf.

 

In enger Abstimmung zwischen Stadt und Landkreis Bamberg sowie der operativen Geschäftsführung der IGZ GmbH haben die Beteiligten sich über die der Bewerbung zugrunde zu legenden Annahmen für notwendige Flächengröße und –aufteilung sowie das erforderliche Raumprogramm in dem neuen DGZ verständigt. Die nachfolgenden Werte in der Tabelle geben die groben Eckdaten für das erarbeitete Raumprogramm wider. Die Annahmen sind Ausfluss der langjährigen Erfahrung des laufenden IGZ-Betriebs sowie zahlreicher
Gesprächen mit anderen Gründerzentren, Unternehmen und Kommunen.

 

Vermietbare Fläche (bspw.: Büro, Coworking):

ca. 1.000 qm

Gesamtnutzfläche:

ca. 1.900 qm

Gesamtgrundstücksfläche (inkl. Außenflächen):

ca. 5.000 qm

 

Mit diesen Vorgaben wurde das Architekturbüro Manz (umarchitekt) beauftragt, erste Entwürfe (siehe

Anlage 2) sowie Kostenschätzungen für die beiden Grundvarianten 1 und 2 zu erstellen.

Diese Kostenschätzungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

 

Variante 1

Kombi aus Alt- & Neubau

Variante 2

Neubau

Gesamtinvest netto:

(mit Grundstück)

8,20 – 9,10 Mio. €

7,50 – 8,70 Mio. €

Förderung:

(Städtebau + Förderprogramm)

4,30 – 4,80 Mio. €

4,00 – 4,70 Mio. €

Eigenanteil:

(Stadt + Lkrs. Bamberg)

3,90 – 4,30 Mio. €

3,50 – 4,00 Mio. €

 

Hinsichtlich der dargestellten Investitionskosten muss noch einmal explizit darauf hingewiesen
werden, dass es sich in diesem frühen Stand der Planungen lediglich um Kostenschätzungen handelt, die mit entsprechender Unsicherheit behaftet sind!

 

Hinsichtlich der in der Tabelle dargestellten Förderbeträge wurde weiter unterstellt, dass die Grunderwerbskosten nicht gefördert werden und die verbleibenden Investitionskosten (nur) zu 80 % zuwendungsfähige Kosten beinhalten. Für den verbleibenden zuwendungsfähigen Anteil wurde mit einem Fördersatz von 75 % aus dem Programm Digitale Gründerzentren gerechnet.

 

Die Verwaltung hat das Büro Manz darüber hinaus noch mit einer weiteren Kostenschätzung beauftragt, in der ein zweistufiges Ausbauverfahren geprüft werden soll. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der betriebsbedingten Kosten zu sehen. Das zweistufige Ausbauverfahren geht von einer vermietbaren Fläche von zunächst ca. 500 qm aus, welche in einem zweiten Ausbauschritt auf 1.000 qm aufgestockt werden kann. Oben genannte Gesamtnutz- sowie Gesamtgrundstücksfläche wurde beibehalten. Aufgrund des sehr engen Zeitrahmens lag zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsunterlagen noch keine Kostenschätzung vor. Über diese soll in der Sitzung berichtet werden.

 

Für die Gebäudefinanzierung wurde unterstellt, dass Stadt und Landkreis Bamberg ihren Eigenanteil jeweils kreditfinanzieren und als Investitionskostenzuschuss der IGZ GmbH in Form einer Einlage zur Verfügung stellen. Die aus der Finanzierung der Eigenmittel resultierenden Kapitalkosten stellen sich bei der aktuellen Kreditmarktlage voraussichtlich wie folgt dar:

 

Laufzeit:

20 Jahre, Zinssatz: 0,5 %, Tilgung: 5 %

Durchschnitt Zins Jahr:

ca. 9 – 11 Tsd. €

Durchschnitt Tilgung Jahr:

ca. 170210 Tsd. €

 

Die anfallenden Betriebskosten für das DGZ können nicht gefördert werden. Aufgrund der Erfahrungswerte des bestehenden IGZ wurden folgende Annahmen getroffen:

 

Mietpreis:

14 €/qm (inkl. Nebenkosten und Internetzugang, Parkplätze, etc.)

Verrechnung Personalkosten IGZ:

5%

Sonstige Kosten:

Erfahrungswerte IGZ

 

Je nach Auslastung in den ersten 5 Jahren (2018 – 2022) ergeben sich aus den vorläufigen Businessplänen unabhängig von der gewählten Variante – voraussichtlich folgende jährliche Betriebsdefizite (negativer Cash Flow):

 

Durchschnitt Best Case (= hohe Auslastung):

ca. 12 T€ p. a. (im ersten Jahr ca. 85 T€)

Durchschnitt Worst Case (= niedrige Auslastung):

ca. 60 T€ p. a. (im ersten Jahr ca. 100 T€)

 

Die oben genannten Mittel müssten seitens der Gesellschafter in Form eines laufenden Betriebskostenzuschusses zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

3.3 Netzwerkaktivitäten (NWA):

Die Netzwerkaktivitäten sind für das Wettbewerbsverfahren von zentraler Bedeutung.

Das StMWi hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung ohne stimmiges Netzwerkaktivitätenkonzept (und dessen Finanzierung) nicht ausgewählt werden kann. Wie eingangs beschrieben, werden die NWAs zu 50 % gefördert, die Kofinanzierung darf jedoch nicht aus staatlichen Mitteln stammen. Dadurch will das StMWi erreichen, dass das Förderziel, die Digitalisierung voranzutreiben, von der lokalen
Wirtschaft aktiv unterstützt wird.

 

Bisher mit Unternehmen geführte Gespräche verliefen positiv. Fakten werden jedoch erst nach der Rücksendung der Letters of Intent (LOIs) bekannt sein. Die Universitätsleitung hat in einem Spitzengespräch mit dem Oberbürgermeister ihre Unterstützung zugesagt.

 

 

Konkret sind folgende NWAs angedacht, die nach Zusage des Ministeriums mit den Unternehmen der
Region konkretisiert werden sollen:

  • Gründeragentur (mit speziellem Fokus auf die Bedürfnisse digitaler Gründer)

 

  • Projekt- und Konzeptbörse (Online-Plattform für Gründer, Unternehmen und Hochschule zum
    konkreten Matching von Projektpartnern in der Region)

 

  • Themenforen (zu den Schwerpunktthemen des Zentrums können dann in die Projekt- und Konzeptbörse einfließen)

 

  • Zukunftskongress Oberfranken (Großer öffentlicher Kongress zu wesentlichen Zukunftsthemen mit Blick auf die Entwicklung Oberfrankens)

 

  • Disruptive Slam (Kurzvortragsformat, angelehnt an Poetry-Slams; Selbstverständliches, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sollen einmal komplett auf den Kopf gestellt werden)

 

  • Workshopreihe „Digitale Strategie“ (Hilfe zur Selbsthilfe für Unternehmen)

 

  • Vortragsreihe „StartKlar“ (Redner aus dem digitalen Umfeld stellen ihre Projekte/ihr Unternehmen vor)

 

  • Vortragsreihe „Experimental“ (Plattform für die Hochschulen; Vorstellung von Studien- und Forschungsergebnissen, sowie Forschungsprojekten)

 

  • SponsorenClub (Vorteilsprogramm für Sponsoren des DGZ)

 

  • Netzwerkbüro (Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für Netzwerkpartner für Veranstaltungen)

 

Für die Finanzierung der NWAs wurden im vorläufigen Businessplan folgende Annahmen hinterlegt

(zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Personal und Verwaltung inkl. Gemeinkosten):

 

Verrechnung Personalkosten IGZ:

30 % (förderfähig)

Zusätzliches Personal:

1,5 Vollzeitkräfte (förderfähig)

Sonstige Kosten:

Erfahrungswerte IGZ

 

Ausgehend von diesen Annahmen ergeben sich für die NWAs durchschnittliche jährliche Kosten von rund 230.000 Euro über den Betrachtungszeitrum 2017-2022. Der Betrachtungszeitraum von „Betrieb“ und „NWAs“ ist nicht deckungsgleich, da mit dem Betrieb erst nach der Fertigstellung des Baus begonnen werden kann (voraussichtlich 2018), die NWAs aber bereits mit der Förderzusage und damit voraussichtlich Anfang 2017 in die Umsetzung gehen werden.

 

Die Kosten sind dabei zu 50 % förderfähig, jedoch darf die Kofinanzierung nicht aus staatlichen Mitteln stammen, sondern muss über Dritte (z.B. Hochschule, Kammern, etc.) erfolgen. Können solche Mittel in erforderlichem Umfang nicht erbracht werden, wäre das Defizit von der Gesellschaft bzw. den Gesellschaftern zu tragen! Bereits erhaltene Fördermittel wären in diesem Fall an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen.

 

 

4. Zusammenfassung Kosten- und Finanzierungsübersicht

 

Auf der Basis aller getroffenen Annahmen und Kostenschätzungen ergibt sich für die Eigenanteile der Gesellschafter folgende Kostenübersicht:

 

 

Eigenanteil beider Gesellschafter

Hälftiger Anteil je

Gesellschafter

Invest:

3,50 – 4,30 Mio. €

1,75 – 2,15 Mio. €

Finanzierung (Zins + Tilgung, ø-Werte):

180 – 220 T€ p. a.

90 – 110 T€ p. a.

Betrieb (ø-Werte):

12 – 60 T€ p. a.

6 – 30 T€ p. a.

Netzwerk (2017 – 2021):

0 – 230 T€ p. a.

0 – 115 T€ p. a.

 

Bei dem angenommenen Betriebskonzept und den ermittelten Betriebskosten wird jedoch davon ausgegangen, dass bereits bestehende Personal- und Sachressourcen der IGZ GmbH (IGZ „alt“) in einem gewissen Umfang für das neue DGZ verwendet und entsprechend verrechnet werden können. Hieraus ergibt sich eine voraussichtliche Verminderung des Betriebskostendefizits des IGZ „alt“ um durchschnittlich ca. 70 T€ pro Jahr, die den in der Tabelle dargestellten Kosten des DGZ als Entlastung „gegengerechnet“ werden können.

 

 

Seitens der Stadt Bamberg ist vorgesehen, die Finanzierung des städtischen Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von bis zu 2,15 Mio. aus vorhandenen Mitteln des Konversionshaushaltes vorzunehmen. Dabei erfolgt die Deckung eines Teilbetrages von max. 1,15 Mio. Euro aus vorhandenen Ansatzmitteln. Der Restbetrag von max. 1,00 Mio. Euro wird durch die vorhandene Verpflichtungsermächtigung sichergestellt.

 

Zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten für das DGZ werden die entsprechenden Ansätze in den Haushaltsjahren 2017 ff. angemeldet.

 

 

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

„Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

a) Der Stadtrat stimmt einer Bewerbung der IGZ Bamberg GmbH an dem „Wettbewerb zur Förderung von Gründerzentren und Netzwerkaktivitäten im Bereich Digitalisierung“ unter den im
Sitzungsvortrag genannten Rahmenbedingungen und mit der Variante 1 als Vorzugsvariante sowie der Variante 2 als Alternativvariante zu.

 

b) Im Falle einer positiven Juryentscheidung zugunsten der abgegebenen Bewerbung wird die
Geschäftsführung der IGZ GmbH ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und alle weiteren notwendigen Schritte zur Errichtung und zum Betrieb eines Digitalen Gründerzentrums in Bamberg vorzunehmen.

 

c) Die Gründe der Geheimhaltung sind entfallen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 X

2.

Kosten in Höhe von maximal 2,15 Mio. € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist. Die Deckung des städtischen Zuschusses

i. H. v. max. 2,15 Mio. € erfolgt aus den vorhandenen Konversionsmitteln

(HSt. 61520.96000). Aufteilung: 1,15 Mio. € aus Ansatz, 1,0 Mio. € aus Verpflichtungsermächtigung.

 

 

3.

Kosten in Höhe von maximal     für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

 

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