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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0170-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

              Mit der Einführung des § 54 Abs. 3 SGB XII wurde im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche explizit die Betreuung in einer Pflegefamilie geregelt. Damit wurde eine grundsätzliche Gleichstellung körperlich und geistig behinderter Pflegekinder erreicht.

 

Während Pflegefamilien bei den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum selbstverständlichen Hilfeangebot gehörten, haben die überörtlichen Sozialhilfeträger in aller Regel nur die Unterbringung in Heimen und teilstationäre Betreuungsformen gekannt, was in der Praxis zu inakzeptablen Ergebnissen für die behinderten Kinder und Jugendlichen führte.

 

Der Bezirk Oberfranken sowie die Stadt Bamberg sind im Bereich der Vollzeitpflege behinderter Pflegekinder auf je eigener Rechtsgrundlage für die ordentliche Aufgabenerfüllung selbst verantwortlich.

 

Als Ergebnis von Verhandlungen zwischen Vertretern der oberfränkischen Jugendämter und des Bezirks Oberfranken hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass sowohl aus fachlichen wie aus finanziellen Gründen Doppelstrukturen in diesem Bereich vermieden werden sollen.

 

Zwischen der Stadt Bamberg und dem Bezirk Oberfranken ist daher eine Vereinbarung über die gemeinsame Aufgabenerfüllung für Kinder mit Behinderung, die in Pflegefamilien aufwachsen, zu treffen. Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen wird demnach im jeweiligen Einzelfall durch den Pflegekinderdienst der Stadt Bamberg übernommen. Die Stadt Bamberg erhält im Gegenzug durch den Bezirk eine Kostenpauschale in Höhe von 7,50 € je Kalendertag und Pflegekind. Pro Jahr beträgt die Pauschale somit 2.737,50 €.

In den ersten 12 Monaten der Betreuung in einer neuen Pflegefamilie erhöht sich die Verwaltungskostenpauschale auf das 1,5-fache (7,50 € x 1,5 = 11,25 € je Kalendertag bzw. 4.106,25 € je Kind pro Jahr).

 

Die entsprechende vertragliche Vereinbarung wurde vom Bezirk Oberfranken an alle oberfränkischen Jugendämter zur Unterzeichnung übersandt.

 

Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zunächst zum 31.12.2016. Eine Verlängerungsmöglichkeit ist vorgesehen, muss jedoch gesondert schriftlich vereinbart werden.

 

In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass es demnächst verstärkt zu einer Zusammenarbeit zwischen Bezirk und Jugendämtern (eventueller Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Bereich der Eingliederungshilfe und  Kostenerstattungspflicht des Bezirks Oberfranken als überörtlichen Träger der Jugendhilfe für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) kommen wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Vortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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