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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0173-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit dem in der Anlage beigefügten Antrag möchten die Freien Wähler einen Bericht über die anstehenden Investitions- und Baumaßnahmen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie die Fördermöglichkeiten dieser Maßnahmen einschließlich eines Zeitplanes zur Realisierung unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit.

 

Die Verwaltung des Stadtjugendamtes betreibt die Bedarfsplanung im Kinderbetreuungsbereich nicht nur in der Form, dass ermittelt wird, in welchem Umfang und für welche Altersgruppen Betreuungsplätze in Bamberg benötigt werden, sondern ebenso, welche Einrichtungen aufgrund des baulichen Zustandes, des Alters oder sonstiger Gründe zur Sanierung, zum Ersatzneubau bzw. zur Erweiterung anstehen. Diese Maßnahmen werden und wurden regelmäßig in den Haushaltsanforderungen des Stadtjugendamtes benannt und für die jeweiligen Haushaltsberatungen angemeldet (siehe Sitzungsvorträge der letzten Jahre).

 

Den tatsächlichen Anmeldungen zum Haushalt mit entsprechenden Finanzmitteln gehen in der Regel mehrere Gespräche und Termine mit den Trägern und Verantwortlichen der Kindertageseinrichtungen voraus. Im Zuge dieser Vorgespräche werden neben Art und Ausmaß auch die Förderfähigkeit der Maßnahmen vorgeprüft. In diesem Stadium, bei dem auch noch keine konkreten Planungen und Kostenberechnungen vorliegen, beruhen die Angaben jedoch noch auf reinen Schätzwerten, die sich im Laufe des weiteren Verfahrens konkretisieren.

 

In den letzten 8 Jahren (seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz) wurden, auch wegen der hohen staatlichen und Bundesförderung, vor allem Maßnahmen durchgeführt, bei denen neue Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden konnten. Dabei wurden aber auch Maßnahmen an Bestandsgebäuden in Form von Generalsanierungen mit Erweiterung durchgeführt. Beispiele dafür sind der Kindergarten St. Otto und der Kindergarten St. Franziskus.

 

Reine Sanierungsmaßnahmen ohne Platzerweiterung mussten aus Finanzierbarkeitsgründen in dieser Zeit zurückstehen. Der Ersatzneubau des Kindergarten Maria Hilf (ohne Platzmehrung) war dem schlechten baulichen Zustand des Gebäudes geschuldet, der keinen längeren Aufschub mehr geduldet hatte. Bei allen anstehenden Sanierungsmaßnahmen wurde und wird auch künftig geprüft, ob eine Erweiterungsmöglichkeit für eine Betreuung anderer Altersgruppen möglich ist, da langfristiges Ziel des Stadtjugendamtes ist, sämtliche Kindergärten in Bamberg zu Betreuungseinrichtungen für Kinder von 1 Jahr bis zur Einschulung umzustrukturieren.

 

Bei den aktuell anstehenden, von den Trägern angemeldeten Maßnahmen, ist zu unterscheiden, ob es sich um reine Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen handelt, welche auch wegen der Bagatellgrenze bei der staatlichen Förderung (1/4-Neubauwert) für eine solche nicht in Frage kommen und Maßnahmen mit entsprechender staatlicher Förderung. Wir haben die Maßnahmen in der beiliegenden Zusammenstellung aufgelistet und je nach Planungsstand die uns bekannten Werte hinsichtlich Kosten, staatlicher Förderung und Umfang vermerkt. Ebenso haben wir versucht, einen Zeitplan aufzustellen. Ob die Maßnahmen dann tatsächlich zur Umsetzung gelangen, hängt natürlich von den Möglichkeiten bei der jeweiligen Haushaltsaufstellung ab.

 

Zu den einzelnen Maßnahmen können wir in der Sitzung noch weitere ausführende Erläuterungen geben, weshalb auf eine eingehendere Begründung in dem Sitzungsvortrag verzichtet wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Jugendhilfeausschuss erklärt sein Einverständnis mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise
  3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die Maßnahmen entsprechend der vorgeschlagenen Reihenfolge für die jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.
  4. Der Antrag der Freien Wähler vom 24.02.2016 ist somit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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