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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0178-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Konzern Stadt Bamberg existieren folgende Hilfen, um das Zusammenleben zwischen Bevölkerung und Flüchtlingen einfacher zu gestalten und den ausländischen Mitbürgern Informationen an die Hand zu geben:

 

Referat 1

 

Die Wirtschaftsförderung hat Informationen für Unternehmen zusammengefasst und auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Hier finden die Unternehmen neben Ansprechpartnern auch Informationsmaterial, wenn es darum geht Flüchtlinge zu unterstützen und in den eigenen Betrieb zu integrieren – sei es über einen Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Die Informationen sind zu finden unter: www.stadt.bamberg.de/wirtschaft („Infos für Unternehmen“ „Arbeit für Asylbewerber“)

Zudem steht die Wirtschaftsförderung im engen Austausch mit den Netzwerkpartnern, wie der HWK Oberfranken, der IHK Oberfranken, der Agentur für Arbeit, aber auch dem gemeinnützigen Verein Freund statt fremd, dem Netzwerk junger Migranten und selbstverständlich auch mit Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverwaltung, die ebenfalls diesbezüglich aktiv sind.

 

Die Rechtsabteilung des Referat 1 weist auf Publikationen der verschiedenen Ministerien, die in mehreren Sprachen verfügbar sind, hin. Besonders erwähnenswert ist die Broschüre „Willkommen in Deutschland“. Die Broschüre wendet sich in erster Linie an Neuzuwanderer und gibt zahlreiche Tipps, die den Alltag erleichtern.

Sie ist abrufbar unter: www.bmi.bund.de („Migration und Integration“ „Asyl und Flüchtlingsschutz“)

Weitere Informationen für Asylsuchende finden sich u.a. bei den Internetfundstellen

www.bamf.de („Infothek“ „Publikationen“) und www.bmas.de („Schwerpunkte“  „Neustart in Deutschland“ „Neustart Asylsuchende“

 

 

Referat 4

 

Die VHS bietet ihr gesamtes Kursprogramm zunächst ohne Einschränkungen jeder/jede in Bamberg und darüber hinaus lebenden Bewohner an – unabhängig davon, ob die betreffende Person momentan den Status eines Flüchtlings oder Asylsuchenden hat. Das Programm (gedruckt) und die Homepage gibt es allerdings nur in deutscher Sprache. Geplant ist eine Information auf der Homepage zum Beginn der nächsten Anmeldephase unter dem Titel „Neu in Bamberg“: dort sollen alle einschlägigen Angebote aufgelistet werden (v.a. Deutschkurse) sowie der Hinweis, dass auch alle anderen Kurse besucht werden können – das betrifft insbesondere Angebote, bei welchen die Sprachkenntnisse nicht im Vordergrund stehen, z.B. Sportkurse, handwerkliche Kurse, Musikkurse, Kochkurse. Für Asylsuchende gibt es eine Ermäßigung der Kursgebühr von 30 %.

 

 

Referat 5

 

Im Bereich des Ordnungsamtes stehen folgende Informationsangebote zur Verfügung:

 

Lebensmittelüberwachung: Hier steht der Leitfaden Lebensmittelhygiene (Stand Nov. 2015) in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Englisch, Kurdisch, Pashtu, Persisch, Serbisch, Somali, Tigrinisch und Urdu zu Verfügung. Der Leitfanden kann bei der Essensausgabe mit Hilfe nicht-deutschsprachiger ehrenamtlicher Helfer bzw. gemeinsamen Veranstaltungen eingesetzt werden.

Er ist abrufbar unter: www.bestellen.bayern.de/shoplink/lebensmittel

 

Einwohneramt: Beim SG 301 liegen die Flyer der Stadtwerke zur Benutzung der Busse aus.

 

Ausländerwesen: Im SG 303 erhält jeder Ausländer (also auch die anerkannten Flüchtlinge) bei der Erstellung seiner Aufenthaltserlaubnis eine Infobroschüre in seiner Landessprache – also auch u.a. in Arabisch, Persisch.

 

Im Umweltamt liegen bezüglich der Abfalltrennung Faltblätter in folgenden Sprachen vor: Russisch, Italienisch, Polnisch, Türkisch, Englisch und Französisch

 

Im Bereich des Referats sind zunächst die verschiedenen Angebote aus dem Fachbereich Freiwilligenengagement, Integration und Familienfreundlichkeit zu nennen – es wird im Detail auf die anliegende Aufstellung vom 13.01.2016 Bezug genommen.

 

Beim Sozialreferat steht im Übrigen die Bereichsleitung als allgemeiner Ansprechpartner für alle Problemlagen und speziell für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen aus dem Spendentopf zur Verfügung.

 

Das Stadtjugendamt hat Baderegeln in verschiedensten Sprachen, insbesondere auch für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erarbeitet. Die Informationsbroschüren liegen in verschiedenen Sprachen vor.

 

 

Stadtwerke Bamberg

 

Bei den Stadtwerken Bamberg wurden im Bereich ÖPNV ein Informationsflyer und ein Aushang für die Bushaltestellen mit Hinweisen zur Busbenutzung in neun Sprachen erstellt und in Umlauf gebracht. Zum Thema Trinkwasser ist ein Informationsflyer in insgesamt 11 Sprachen in Vorbereitung – er wird in nächster Zeit erscheinen.

 

 

Stadtbau GmbH

 

Die Stadtbau GmbH hat zum 01.02.2016 ihre Öffnungszeiten geändert: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Nachmittag gibt es jetzt die Möglichkeit bei schwierigen Fällen Terminvereinbarungen vorzunehmen. Es wurden darüber hinaus verschiedenen Texte übersetzt, die im Wohnungsbereich wichtig sind, um effektive Gespräche führen zu können, werden fremdländische Antragssteller gebeten, eine Person zum Gespräch mitzunehmen, welche Deutsch und die Muttersprache spricht.

 

 

Sozialstiftung

 

Die Sozialstiftung hat für die ihre Mitarbeiter FAQs zum Thema Flüchtlinge/Asylbewerber und Hinweise zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Krankenhäusern, erstellt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ins Intranet gestellt. Auf verschiedenen Stationen wird im Übrigen die Verständigungshilfe „tip-doc“ verwendet. Das Prinzip von „tip-doc“ ist die Verbesserung der Verständigung durch die Kombination von Bildern und kurzen mehrsprachigen Untertiteln.

Am 04.03.2016 ist durch die Pressestelle dankenswerter Weise eine entsprechende Medieninformation veröffentlicht worden – sie liegt dem Sitzungsvortrag in Anlage bei.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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