Beschlussvorlage - VO/2016/0181-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Schutzhütte, Bamberg, Gemarkung Hauptsmoor, Fl.Nr. 85
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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04.05.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Durch den Jagdschutz- und Jägerverband, Kreisgruppe Bamberg, ist für die Jagdhunde– und Begleithundeausbildung die Errichtung einer Schutz- und Unterstellhütte im südlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes Hauptsmoorwald geplant. Ein längerer Aufenthalt in der Schutzhütte ist nicht möglich, da weder Elektrizität, noch Wasser und Abwasser bzw. Heizung vorhanden ist. Die Schutzhütte wird in den Monaten März bis Oktober, zum kurzfristigen Personenschutz vor Regen genutzt.
Die bestehende Schutzhütte, ca. 500 - 600 m Luftlinie entfernt, wird abgebrochen. Es entsteht somit keine zusätzlich versiegelte Fläche, es handelt sich hier um eine Standortverlagerung.
Der Abbruch wird durch eine Auflage im Baubescheid abgesichert.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 5,00 m Länge: 7,00 m Firsthöhe: 4,32 m
Antragseingang: 05.10.2015
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Teilplan Art der Nutzung:
Dargestellt sind Grün- und Freiflächen mit der qualifizierten Standortzuweisung Wald. Nachrichtlich übernommen sind neben einem Landschaftsschutzgebiet auch Bannwaldflächen und ein Wasserschutzgebiet der Wasserschutzzone A.
Teilplan Landschaftsplan:
Das Vorhaben befindet sich in einer als Wald ausgewiesenen land- und forstwirtschaftlichen Fläche. Ferner handelt es sich um ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet gemäß Regionalplan mit einer besonderen Bedeutung für Freizeit- und Erholung und das Klima.
Nachrichtlich übernommen im Sinne schutzwürdiger Flächen und Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt sind neben einem Landschaftsschutzgebiet auch Bannwaldflächen und ein Wasserschutzgebiet der Wasserschutzzone A.
Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB einzustufen. Solche Vorhaben sind im Einzelfall nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt (s. u. Besonderheiten), die Erschließung ist über einen geschotterten Forstweg gesichert.
Dem Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: keine
Das Vorhaben wurde im Naturschutzbeirat bei der Stadt Bamberg am 16.02.2016 behandelt. Der Naturschutzbeirat hat dem Vorhaben unter der Maßgabe zugestimmt, dass keine Stellplätze errichtet werden dürfen. Da die Nutzung der Schutzhütte nur temporär erfolgt und auf dem bestehenden Forstweg Kfz abgestellt werden können, ist ein Stellplatznachweis nicht erforderlich.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Dem Vorhaben haben folgende Fachbehörden zugestimmt:
Wasserwirtschaftsamt Kronach (Schreiben vom 19.11.2015)
Bayer. Staatsforsten (Schreiben vom 08.12.2015)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Schreiben vom 16.03.2015)
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |