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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0182-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 5952 Gemarkung Bamberg, eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit Lager für Gemüse errichten. Das Bauvorhaben dient einem anerkannten Gemüsebaubetrieb. Die Hofstelle in der Memmelsdorfer Straße lässt auf Grund ihrer Beengtheit eine Unterbringung der erforderlichen Maschinen für die verschiedenen Gemüsekulturen nicht zu.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              15,00 m              Länge:              20,00 m                            5,47 m                   

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               01.03.2016

                                    vollständig:              

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:      

                            rechtsverbindlich seit:      

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):      

 

              vorgesehene Abweichung:

     

              Begründung:

     

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung:      

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter:

Teilplan Art der Nutzung: Flächen für die Landwirtschaft

Teilplan Landschaftsplan: Ackerbau- und Beregnungsflächen für den Erwerbsgartenbau

 

 

 

 

Das Vorhaben ist privilegiert nach Art § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, es dient einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung (Gemüsebaubetrieb) gemäß Bestätigung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 16.11.2015.

 

Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und seiner Teilpläne. Bei der Gesamtbetrachtung und unter Berücksichtigung des zu wahrenden Außenbereichsschutzes ist der vorliegende Standort geeignet. Das Bauvorhaben kann daher aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist über den Kammermeisterweg gesichert.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                    nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              nicht erforderlich

 

Fahrradstellplätze:

              nicht erforderlich

     

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

              Besonderheiten:

     

              Entwässerung:

          Das anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

 

 

              Naturschutz (Kompensationsmaßnahmen):

 

              1.               Anlegen einer „mesophilen“ Hecke: zweireihige Pflanzung mit einer Länge von ca. 60 m, insgesamt ca. 240 m² an der Grundstücksgrenze, aus einheimischen Gehölzen (z. B. Hainbuche, Schlehe, Weißdorn oder Hasel).

 

                            2.              Anlegen eines Bodens mit sandiger Beschaffenheit, mind. 37,5 m² an den Seiten der Auffahrt. Diese Fläche ist als Sandmagerrasen zu entwickeln.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

  x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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