Beschlussvorlage - VO/2016/0182-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Lager für Gemüse, Bamberg, Fl.Nr. 5952, Nähe Kammermeisterweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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04.05.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 5952 Gemarkung Bamberg, eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit Lager für Gemüse errichten. Das Bauvorhaben dient einem anerkannten Gemüsebaubetrieb. Die Hofstelle in der Memmelsdorfer Straße lässt auf Grund ihrer Beengtheit eine Unterbringung der erforderlichen Maschinen für die verschiedenen Gemüsekulturen nicht zu.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 15,00 m Länge: 20,00 m 5,47 m
Antragseingang: 01.03.2016
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):
vorgesehene Abweichung:
Begründung:
Eigenart der näheren Umgebung:
Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter:
Teilplan Art der Nutzung: Flächen für die Landwirtschaft
Teilplan Landschaftsplan: Ackerbau- und Beregnungsflächen für den Erwerbsgartenbau
Das Vorhaben ist privilegiert nach Art § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, es dient einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung (Gemüsebaubetrieb) gemäß Bestätigung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 16.11.2015.
Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und seiner Teilpläne. Bei der Gesamtbetrachtung und unter Berücksichtigung des zu wahrenden Außenbereichsschutzes ist der vorliegende Standort geeignet. Das Bauvorhaben kann daher aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist über den Kammermeisterweg gesichert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
nicht erforderlich
Fahrradstellplätze:
nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Entwässerung:
Das anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Naturschutz (Kompensationsmaßnahmen):
1. Anlegen einer „mesophilen“ Hecke: zweireihige Pflanzung mit einer Länge von ca. 60 m, insgesamt ca. 240 m² an der Grundstücksgrenze, aus einheimischen Gehölzen (z. B. Hainbuche, Schlehe, Weißdorn oder Hasel).
2. Anlegen eines Bodens mit sandiger Beschaffenheit, mind. 37,5 m² an den Seiten der Auffahrt. Diese Fläche ist als Sandmagerrasen zu entwickeln.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |