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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0195-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH (STNB) wurde am 19.02.1997 gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist die STWB Stadtwerke Bamberg GmbH.

 

Laut § 8 Abs. 1 der Satzung der STNB besteht der Aufsichtsrat der STNB mit Ausnahme des Arbeitnehmervertreters aus den Aufsichtsräten der STWB. Der Arbeitnehmervertreter ist von der Gesellschafterversammlung aus der Mitte der Arbeitnehmer zu bestellen, wobei die Arbeitnehmer ein Vorschlagsrecht haben.

 

Herr Norbert Schneiderbanger, bisher Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der STNB, legt sein Aufsichtsratsmandat aufgrund seines Eintritts in den Vorruhestand mit Wirkung zum 31.05.2016 nieder. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der STNB eine Wahl zur Nachbesetzung des Mandats des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat der Gesellschaft am 06.04.2016 durchgeführt. Im Ergebnis wird von Seiten der Arbeitnehmer Frau Kerstin Pallmer, Assistenz Geschäftsführung, zur Wahl in den Aufsichtsrat der STNB vorgeschlagen.

 

Vertreter des Gesellschafters STWB Stadtwerke Bamberg GmbH in der Gesellschafterversammlung der STNB ist der Geschäftsführer der STWB. Aufgrund der Bestimmungen in § 7 Abs. 4 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH darf der Geschäftsführer der STWB sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der STNB nur aufgrund der vorherigen Zustimmung seitens der Gesellschafterversammlung der STWB ausüben. Hierzu bedarf es einer Ermächtigung für den Oberbürgermeister, als Vertreter der Stadt Bamberg in der Gesellschafterversammlung der STWB den Geschäftsführer der STWB entsprechend anzuweisen.


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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

1.              Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.               Der Bestellung von Frau Kerstin Pallmer zur Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat der Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH wird zugestimmt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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