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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0197-R4

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Mit Stand vom 13.04.2016 leben laut Auskunft des Amts für soziale Angelegenheiten (Amt 50) 697 Neuzugewanderte (Personen mit laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren oder mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) in den Gemeinschafts- und Ausweichunterkünften bzw. in externen Wohnungen in Bamberg. 87 dieser Personen sind als asylberechtigt anerkannt.

 

Die Zahl der anerkannten Asylberechtigten belief sich zum gleichen Stichtag in der Stadt Bamberg auf insgesamt 367.

 

In der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung (ARE II) leben derzeit 797 Personen (Stand: 21.04.2016).

 

Nicht erfasst sind in den bislang genannten Zahlen die Neuzugewanderten, die als EU-Binnenmigrantinnen und -migranten im schulischen Bereich oft vergleichbare Förder- und Übergangsangebote benötigen.

 

2. Exkurs zur Schulpflicht:

 

Wer die altersgemäßen Voraussetzungen erfüllt und entweder eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen besitzt (vgl. §§ 22-26 Aufenthaltsgesetz), wird „drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland“ schulpflichtig (vgl. Art. 35 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen). Schulpflichtig ist auch, wer eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist – unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur einer seiner Erziehungsberechtigten. Die altersgemäßen Voraussetzungen liegen vor zwischen dem Beginn der Vollzeitschulpflicht (Kinder, die am 30. September des jeweiligen Jahres mindestens sechs Jahre alt ist) und dem Ende der Berufsschulpflicht (spätestens am Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird).

 

3. Folgende Angebote werden derzeit von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen (Personen mit laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren oder mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) an den Staatlichen und Städtischen Schulen in Bamberg genutzt:


3.1              Grundschulen

59 Kinder besuchen mit Stand vom Februar 2016 Regelklassen an Bamberger Grundschulen. Die

weitaus größte Zahl ist in der Gangolfschule untergebracht (31). Dort besuchen die Grundschülerinnen und Grundschüler die Ganztagsklassen, wo ihnen spezielle Deutschlernkurse angeboten werden. Die übrigen 28 Kinder verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Grundschulen:

Kunigundenschule, Wunderburgschule: je 8; Hugo-von-Trimberg Grundschule: 6; Grundschule

Gaustadt: 3; Kaulbergschule, Luitpoldschule, Rupprechtschule: je 1.

 

3.2              Mittelschulen

An den Bamberger Mittelschulen lernen 76 Kinder und Jugendliche (Stand vom 20.04.2016). Die

speziellen Übergangsklassen (so genannte Ü-Klassen) an der Erlöserschule und an der Mittelschule

Gaustadt werden von 20 bzw. 28 Schülerinnen und Schüler besucht. Die Hugo-von-Trimberg

Mittelschule besuchen 15 Kinder und Jugendliche, die Mittelschule am Heidelsteig 13.

 

3.3              Realschulen und Gymnasien

In den staatlichen Gymnasien in Bamberg (Clavius-Gymnasium und E.T.A. Hoffmann-Gymnasium)

sind 5 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet verzeichnet, dazu kommen zwei aus dem

Landkreis.

 

3.4              Berufliche Schulen

Vorbemerkung: Die bisherigen BIJ/v oder BIJ-Klassen heißen künftig BIK/V bzw. BIK = Berufsin­tegrationsklassen. Die neuen Bezeichnungen werden im Folgenden bereits durchgängig verwendet.

 

Die Städtische Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule besuchen aktuell zwei unbegleitete Minderjährige. Sie sind in reguläre Klassen integriert.

 

Am  Staatlichen beruflichen Schulzentrum (Berufsschule I mit Fachschule und Berufsfachschule) sind in der Vorklasse (BIK/V, 1. Schuljahr, Klasse JFL 10 A, Start: September 2015) aktuell 17 Schüler, alle männlich. In der Berufsintegrationsklasse (BIK, 2. Schuljahr, Klasse JFL 11 A, Start: September 2015) sind 19 Schülerinnen und Schüler eingeschrieben, 17 sind männlich. Die zwei Mädchen waren schon 2014/15 in der damaligen Vorklasse. Zum Schulhalbjahr (Start:  22. Februar 2016) wurden zwei weitere BIK/V-Klassen für berufsschulpflichtige Jugendliche am Beruflichen Schulzentrum Bamberg eingerichtet. Die JFL 10 B hat zurzeit 16 Schüler (alle männlich), die an die Staatliche Berufliche Oberschule (s.u.) ausgelagerte Klasse JFL 10 F hat 17 männliche Schüler (keine Mädchen). Insgesamt besuchen also 50 Neuzugewanderte die drei 10. Klassen (alle männlich), 19 die 11. Klasse, davon sind 2 weiblich.

 

An der Staatlichen Berufsschule II (BS II) werden in drei BIJ/V-Klassen aktuell 60 unbegleitete

Minderjährige (uM) beschult.

 

An der Staatlichen Berufsschule III (BS III) hat eine Vorklasse (BIK/V) mit 20 Schülerinnen und Schülern am 14. März 2016 begonnen.

 

An den BS II und III wurden ab 18. April 2016 jeweils zwei so genannte Sprachintensivierungsklas­sen gebildet. In ihnen wurden auch begleitete berufsschulpflichtige Jugendliche aufgenommen. insgesamt besuchen die vier Klassen aktuell 80 Schülerinnen und Schüler. Die Klassen werden ab dem Schuljahr 2016/2017 als Vorklassen zum BIK weitergeführt werden.

 

An der Staatlichen Beruflichen Oberschule (BOS) Bamberg wird seit dem Schulhalbjahr eine Vor­klasse (BIK/V 10 F) beschult (s.o.), die von Lehrkräften der BOS Bamberg und überwiegend im BOS-Schulgebäude unterrichtet, jedoch verwaltungstechnisch an der BS I geführt wird.

 

4. Zusammenfassung

 

Die Gesamtsumme der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler an Bamberger Schulen beträgt also aktuell rund 370, Tendenz stark steigend.

 

Für die schulischen Angebote in der ARE II ist nach derzeitiger Rechtslage die Regierung von Oberfranken zuständig (vgl. ARE-„Beschulung“ für Flüchtlingskinder – Vortrag von Herrn Dr. Klemens M. Brosig in der Vollsitzung des Stadtrats am 27. Januar 2016 - VO/2016/0012-R4).

 

5. Ausblick

 

An der BS I ist wohl mit einer zusätzlichen BIK/V zum Schuljahresbeginn zu rechnen. Mindestens 3 Vorklassen sind an der BS II zum Schuljahresbeginn 2016/17 fest eingeplant.

 

Ungeklärt ist die Frage, wie viele (aufsteigende) Klassen  (BIK, 2. Schuljahr, Klassen JFL 11 A/B/C) an den Berufsschulen I und II (voraussichtlich 4, davon 1 an der BS I und 3 an der BS II) im September 2016 für das neue Schuljahr eingerichtet werden müssen. Dieses zweite Jahr wird allen Schülerinnen und Schülern des ersten Schuljahres empfohlen, um auch wirklich „ausbildungsreif“ zu wer­den. In die Klassen des zweiten Jahres treten die Schülerinnen und Schüler jedoch freiwillig ein, denn mit dem Vollzeitbesuch der BIK/V-Klassen gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt. Aber erst nach Bestehen des 2. Jahres erhalten die Schülerinnen und Schüler den Mittelschulabschluss und haben die Möglichkeit, sich der besonderen Leistungsfeststellung für den „Qualifizierenden Mittelschulabschluss“ zu unterziehen. Die Prü­fung selbst müssen die Schülerinnen und Schüler als externe Prüfungsteilnehmer an einer kooperierenden staatlichen Mittelschule ablegen.

 

Zusammenfassend wird die BS I ab September 2016 dann mindestens vier BIK/V-Klassen, möglicherweise auch zwei BIK und somit wohl sechs Klassen für Neuzugewanderte führen. Ob damit der Bedarf für diese wachsende Gruppe gedeckt ist, bleibt offen. Die oben erwähnte Raumsitua­tion wird in jedem Fall verschärft sein. Weitere Klassen wären nur in Container-Klassenzimmern oder extern ausgelagert zu unterrichten.

 

An der BS II werden ab September 2016 voraussichtlich acht  Klassen (5 BIK/V und 3 BIK) für Neuzuge­wanderte geführt werden.

 

An der BS III sind mindestens drei Klassen zu erwarten.

 

Die sich abzeichnende schwierige Raumsituation wird dabei eine große Herausforderung werden.

 

Die Verwaltung ist in Gespräche mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, den Kammern (IHK, HWK) und weiteren Akteuren eingebunden, um für die Absolventinnen und Absolventen der BIK geeignete Anschlussmöglichkeiten (Ausbildungsverhältnis, weitere schulische Maßnahmen, Maßnahmen der Arbeitsagenturen) vorhalten zu können. 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor­schlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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