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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0202-R6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Ende März 2016 wurde der Referentenentwurf des BMVI für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der BVWP ist die verkehrspolitische Gesamtstrategie des „Bundes“. Er ist das zentrale Planungsinstrument, mit dem der Rahmen für die anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes bis 2030 abgesteckt wird – sowohl für die Erhaltung, als auch für den Aus- und Neubau. Auf diesem Wege sollen Prioritäten für Investitionen in die Bundesverkehrswege ermittelt werden. Dabei steht der größtmögliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Umwelt im Vordergrund.

 

Der Referentenentwurf umfasst eine Sammlung der bundesweit wichtigsten Bauprojekte bei Straßen, Bahnstrecken und Wasserwegen bis zum Jahr 2030. Chancen auf eine Finanzierung durch den Bund haben demnach insbesondere die Projekte, die mit der Bewertung „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ oder „Vordringlicher Bedarf“  versehen sind. Diese beiden Kategorien sind untereinander in der Priorität gleichrangig.

 

Rund 265 Milliarden Euro will der Bund in den kommenden 14 Jahren in sein Verkehrsnetz investieren. Insgesamt weist die Projektliste über 1.000 Vorhaben aus, 17 Prozent davon liegen in Bayern. Für Schienenwege sind 109 Milliarden Euro (41,4 Prozent der Vorhaben) vorgesehen. Hinsichtlich der Verkehrsentwicklung im Schienengüterverkehr wird eine Zunahme von 42,9 Prozent für das Prognosejahr 2030 gegenüber 2010 festgestellt (153,7 Mrd. Tonnen-Kilometer). Beim Schienenpersonenverkehr  wird eine Steigerung von 19,2 Prozent angenommen (100,1 Mrd. Personen-Kilometer).

 

In die Bewertung flossen neben Umweltaspekten weitere Kriterien, darunter das Kosten-Nutzen-Verhältnis NKV, ein. Projekte unter einem NKV von 1,0 wurden im Zuge der Bewertung ausgeschieden.

 

Von der Ausbauplanung der Bahn ist bekanntermaßen auch der Bamberger Raum zwischen Forchheim und Breitengüßbach betroffen. Unter der Projekt-Nummer „02-010-V02“ verbirgt sich der vorgesehene Bahnausbau durch Bamberg. Dabei geht es hier um eine zweigleisige Neubaustrecke (NBS) Strullendorf - Breitengüßbach entlang der A 73 (Ostumfahrung Bamberg), Vmax 230 km/h“.

 


Die Aufnahme dieser Trassenvariante in den BVWP hat in Bamberg für erhebliche Irritationen gesorgt. Befürworter wie Gegner einer derartigen Streckenführung haben dies als Argument für die Durchsetzung der jeweiligen Vorstellungen begriffen. Die Stadt Bamberg hat zwischenzeitlich gegen diese „Vorfestlegung“ einer von derzeit drei Varianten, die sich im gemeinsamen Dialogprozess von Bahn und Stadt Bamberg zur Trassenfindung befinden, Einspruch erhoben.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2016 (Anlage 1) hat Herr Oberbürgermeister Andreas Starke um Aufklärung gebeten. Für die Stadt wird dabei unmissverständlich aufgezeigt, dass die Trassenentscheidung noch nicht abgeschlossen ist und eine ergebnisoffene Diskussion und sachgerechte sowie transparente Entscheidung unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft zugesagt wurde. Wie das weitere Verfahren in zeitlicher Folge vorgesehen ist, wird ausführlich unter TOP „Ostumfahrung – Bewertung und Entscheidung“ dargelegt.

 

Zwischenzeitlich konnte dazu über das verantwortliche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI in Erfahrung gebracht werden, dass das besagte Vorhaben nach mündlicher Aussage nur stellvertretend für eine von drei möglichen Varianten stehe. Unverändert sind dies neben der Umfahrung weiterhin die oberirdische Durchfahrt über Bestandsstrecke oder eine teilweise Untertunnelung. Welche der Varianten tatsächlich im weiteren Verfahren verfolgt wird, soll im Rahmen der laufenden Projektgespräche zwischen DB Netz AG und der Stadt Bamberg konkretisiert werden.

 

Das genannte Projekt stehe demnach quasi als „Platzhalter“ im BVWP-Entwurf. Nach Erklärung im Zuge eines Abstimmungsgespräches mit DB Netz AG, Bundes- und Landesverkehrsministerium am 08.04.2016 ist der viergleisige Ausbau durch Bamberg das erklärte Ziel und ein Ausbau unbedingt bis 2030 erforderlich, da zu diesem Zeitpunkt die Bestandsstrecke durch Bamberg infolge der Entwicklung der Gesamtsituation aus Schienengüter-, Personenfern- und -nahverkehr einschließlich S-Bahn ohne Leistungseinbußen nicht realisierbar sei.

 

Ergänzend dazu wird noch darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Verkehrsmengenentwicklung offensichtlich auch im BMVI ein Umdenken stattgefunden hat. Bislang ging die Verkehrsprognose 2025 noch von 265 Güterzügen pro Tag aus (IST 2013: 85). In der durch die Stadt veranlasste KCW-Studie (Mai 2015) wurden für 2030 150 Güterzüge prognostiziert. Vor diesem Hintergrund basiert die Bewertung des Planfeststellungsabschnittes Bamberg durch den Bund nunmehr dominant auf dem Personenfernverkehr anstelle – wie im letzten BVWP – des Güterverkehrs.

 

Aber auch weitere „Vorhaben mit vordringlichem Bedarf“ im BVWP-Entwurf sind für die zukünftige Eisenbahnsituation in der Welterbestadt von Interesse. Etwa der „Ostkorridor“ zwischen Hof und Regensburg oder der „Güterzugtunnel Fürth“. Mit Hilfe des Projektinformationssystems PRINS können alle Informationen zu den genannten Vorhaben im Internet aufgerufen werden, um Grundlagen von Entscheidungen detailliert nachvollziehen zu können. Der Planungsabschnitt Bamberg kann direkt unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.bvwp-projekte.de/schiene/2-010-V02/2-010-V02.html. Eine Zusammenfassung zur „Ostumfahrung Bamberg“ ist in Anlage 2 beigelegt.

 

Nach der Veröffentlichung des Ministeriums endet die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen am 2. Mai 2016. Bis dahin sind Initiativen, Firmen und Verbände, aber auch Einzelpersonen aufgerufen, ihre Hinweise und Sachargumente mitzuteilen. Erstmals wird damit bei der Erstellung eines Bundesverkehrswegeplans die Öffentlichkeit beteiligt. Nicht im Sinne einer Volksabstimmung für oder gegen Verkehrsvorhaben. Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei auch der dazugehörige Umweltbericht. Erklärtes Ziel dabei ist die fachliche Überprüfung der getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt.

 

Dabei können Stellungnahmen grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten abgegeben werden: Entweder über das Online-Formular oder als Anschreiben per Post unter Angabe des Stichworts "BVWP 2030" an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft, bevor der Plan im Sommer vom Kabinett beschlossen werden soll.

 

Alle wichtigen Dokumente und Informationen sowie das Online-Formular zum Beteiligungsverfahren sind auf den Internetseiten des BMVI zu finden: http://www.bmvi.de.

 


Stellungnahme der Stadt Bamberg

 

Auch die Stadt Bamberg hält es für sinnvoll, ja erforderlich, dieses Angebot wahrzunehmen und dabei den aktuellen Sachstand sowie die Zielsetzungen der Stadt deutlich zu machen. Ungeachtet der Möglichkeit, dass für Kommunen ggf. auch eine spätere Abgabe zulässig sein könnte, sollte die Frist eingehalten werden. Ein Vorgehen, das auch der Landkreis Bamberg und andere Kommunen verfolgen.

 

Hinsichtlich der Inhalte der Stellungnahme der Stadt Bamberg ist insbesondere die aktuelle Beschlusslage mit Ende der Stadtratsberatungen in der Sitzung am 27.04.2016 entscheidend. Vorrangig sind dabei die Schwerpunkte und Ziele gemäß der Beschlussvorlage zu diesem TOP wiederzugeben.

 

Hinsichtlich der zu erstellenden Stellungnahme der Stadt zum BVWP 2030 liegt mit Schreiben vom 15.04.2016 ein Antrag der GAL-Stadtratsfraktion mit eigenem Textvorschlag vor (Anlage 3). Dabei soll im Zuge der Stellungnahme der Stadt auf folgende Forderungen hingewiesen werden:

 

  1. Keine Ostumfahrung für Personen- und Güterzüge mit 230 km/h
  2. Prüfung der Nullvariante
  3. Abwägung der Ausbauvarianten „Durchfahrtsstecke“ und „Güterzug-Ostumfahrung“

 

Zu den genannten Inhalten teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

  1. Die Mehrzahl der Themen werden im Zuge der TOPe „Kommunikation“, „Ostumfahrung“ und „Weiteres Vorgehen“ in dieser Sitzung beantwortet.
  2. Jegliche Form einer „Ostumfahrung“ wird äußerst kritisch gesehen, insofern auch die hier antragsgegenständliche Ostumfahrung.
  3. Eine Null-Variante ist laut Feststellung des BMVI bei Aufnahme einer Variante im Bundesverkehrswegeplan keine Option, da mit Aufnahme die Realisierung auch gesetzlich gefordert wird. Im Umkehrschluss hieße „Null-Variante“ die vollständige und ersatzlose Herausnahme der VDE 8 im PFA 22 aus dem BVWP. Zu einer „Prüfung“ käme es dann gar nicht mehr. Von der Sache her wird durch das BMVI für die Zeit ab 2030 die Notwendigkeit zur Viergleisigkeit festgestellt.
  4. Eine reine „Güterzugumfahrung“ wird durch das BMVI aus grundsätzlichen Erwägungen ausgeschlossen. Die im Laufe des bisherigen Verfahrens festgestellte Informationslage ist umfassend und zur Abwägung der „Ostumfahrung“ inhaltlich ausreichend. Die aufgeworfenen Fragen zur „Durchfahrung“ werden im weiteren Prozess der vertiefenden Untersuchungen berücksichtigt.

 

 

Abschließender Hinweis 

 

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens – auch mit Blick auf die Projektrealisierung in Bamberg – wird der Vollständigkeit halber noch folgendes angemerkt: Bevor ein Projekt aus dem BVWP umgesetzt werden kann, muss es im Nachgang ein eigenständiges Planungsverfahren durchlaufen, etwa ein Planfeststellungsverfahren. Es muss z.B. die genaue Streckenführung festgelegt und Baurecht erteilt werden. Für die eigentliche Umsetzung der Projekte müssen die nötigen Finanzmittel im Rahmen der jährlichen Haushaltsgesetze vom Deutschen Bundestag bereitgestellt werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 bis zum 02.05.2016 eine Stellungnahme der Stadt Bamberg abzugeben, wobei folgende Schwerpunkte und Ziele zu berücksichtigen sind:

 

a)   Dauerhafte Sicherung des ICE-Systemhaltes in der Stadt Bamberg.

 

b)   Dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung der Stadt Bamberg.

 

c)   Dauerhafte Reduzierung möglicher Beeinträchtigungen und negativer Auswirkungen durch Konzentration auf eine Trasse mit den hier nötigen Änderungs-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen.

 

d)   Besondere Berücksichtigung der Handlungsfelder Lärm- und Gesundheitsschutz, UNESCO-Welterbestatus und Stadtbild, ökologische Funktionen des Bannwaldes Hauptsmoorwald einschließlich Erholungsfunktion sowie Flächen des Erwerbsgartenbaus.

 

e)   Sicherung der leistungsfähigen Infrastrukturanbindung innerhalb der Metropolregion Nürnberg durch Ausbau der S-Bahn-Angebote. Hierzu zählen u.a. die Realisierung des S-Bahn-Haltepunktes Bamberg Süd und entsprechende S-Bahn-Taktfrequenzen.

 

f)     Ausschluss jeglicher Variante „Ostumfahrung“.

 

g)   Ergebnisoffene Prüfung der verbliebenen Varianten 2 „Oberirdische Durchfahrung mit innovativem Lärmschutz“ und „Tunnel in bergmännischer Bauweise“.

 

h)   Der viergleisige Ausbau der Bestandsstrecke muss bedarfsorientiert und abschnittsweise erfolgen. Dabei sind Maßnahmen zum Lärmschutz vorzeitig im Bauablauf zu berücksichtigen.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Bamberg zum BVWP 2030 der Bayerischen Staatsregierung zu übersenden und diese aufzufordern, die Positionen der Stadt Bamberg in ihren Grundzügen in die Stellungnahme des Freistaates zum BVWP 2030 zu integrieren.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 15.04.2016 ist geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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