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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0209-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur Fortentwicklung der Familienfreundlichkeit lieferten bis Ende März 2016 die MultiplikatorInnen der einzelnen Ämter in der Stadtverwaltung ihren Bericht für den Berichtszeitraum 2014 und 2015 an den Fachbereich Freiwilligenengagement, Integration und Familienfreundlichkeit (FIF). Diese wurden ausgewertet und der in Anlage 1 beigefügte „Bericht und Kommentare des Familienbeirates/der Familienbeauftragten zum Familienfreundlichkeitsprofil 2014 und 2015“ erstellt. Der Bericht ist wie folgt gegliedert:

 

  1. Umgesetzt 2015 und Vorjahre
  2. Soll / kostengünstige bzw. kostenneutrale Maßnahmen (2015 und Vorjahre)
  3. Soll /kostenintensive Maßnahmen (2015 und Vorjahre)

 

Alle kostenintensiven Soll-Maßnahmen (= noch nicht umgesetzte Maßnahmenvorschläge der Ämter) wurden von der Familienbeauftragten, den Mitgliedern des AK Stadt des Familienbeirates und dem Fachbereich FIF wie folgt kommentiert:

 

  • „sehr sinnvoll, hohe Priorität“
  • „wünschenswert, Umsetzung je nach Kassenlage“
  • ggfs. freier Kommentar

 

Aus allen „kostenintensiven Maßnahmen“, die mit dem Kommentar „sehr sinnvoll, hohe Priorität“ versehen wurden, wurde eine sog. Prioritätenliste zusammengestellt mit den vordringlich umzusetzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit, siehe Anlage 2. Zu diesen ausgewählten Maßnahmen hat der Fachbereich FIF die zuständigen Ämter gebeten, eine kurze Einschätzung zur Umsetzbarkeit in zeitlicher und finanzieller Hinsicht abzugeben. Die Anlage 2 ist daher wie folgt aufgebaut:

 

  1. Nennung der jeweiligen Maßnahme aus dem Bericht lt. Anlage 1
  2. Zusammenfassung des von den zuständigen Ämtern abgegebenen Einschätzung zur Umsetzbarkeit (Überprüfungsergebnis)
  3. Kommentar des Familienbeirates (FB) und der Familienbeauftragten (FBA) mit Vorschlag zum weiteren Vorgehen

 

Alle von den Ämtern im Zeitraum von 2008 bis Ende 2015 bereits umgesetzten familienfreundliche Maßnahmen sind - wie bereits in den Vorjahren - in den fortlaufend von den Multiplikatoren ergänzten sog. Positivlisten“ dokumentiert. Diese umfangreiche Dokumentation wird auf Anfrage beim Fachbereich (fif@stadt.bamberg) zugesandt. Die Listen sind ein eindrucksvolles und vorzeigbares Dokument für die Kreativität der städtischen Dienststellen und die stetige Verbesserung der Familienfreundlichkeit innerhalb der Stadt Bamberg infolge des Familienfreundlichkeitsprofils. Hier ergeht der besondere Dank an die sehr engagierten FFP-MultiplikatorInnen der städtischen Ämter.

 

Auf Initiative des Familienbeirates wurde erreicht, dass man in den Zielvereinbarungen der städtischen Töchter auch für 2016 das Ziel „Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit für Mitarbeiter und Kunden“ aufgenommen hat.

Im Bereich der kostenneutralen bzw. kostengünstigen Maßnahmen, die mit den Mitteln der Ämter finanzierbar sind, konnten über die Jahre sehr gute Umsetzungserfolge verzeichnet werden. Was allerdings die Umsetzung der kostenintensiven Maßnahmen anbelangt, so gab es hierfür zwar eine große Aufgeschlossenheit im Familiensenat, aber in den Haushaltsberatungen wurden bislang nahezu alle Maßnahmen aufgrund der knappen Haushaltsmittel abgelehnt. Da den Ämtern nicht mehr zu vermitteln ist, dass sie auch weiterhin Ideen einbringen sollen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit, die mit Kosten verbunden sind, wird der  Familienbeirat und der Fachbereich FIF dem Familiensenat in seiner nächsten Sitzung eine geänderte Handhabung des Familienfreundlichkeitsprofils vorschlagen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Sitzungsvortag und seinen Anlagen Kenntnis.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat beauftragt alle Ämter, die von den Ämtern vorgeschlagenen kostenneutralen bzw. kostengünstigen Maßnahmen (s. Anlage1), die mit Mitteln der Ämter finanzierbar sind, bis Ende 2016 umzusetzen (auf Wunsch auch unter Mithilfe der Familienbeauftragten und des Familienbeirates).

 

  1. Der Familiensenat priorisiert die Maßnahme 3 der Anlage 2 und beauftragt die Verwaltung die in der Maßnahme 3 aufgeführten Lösungsvorschläge zum Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben und die dementsprechenden Haushaltsmittel für den Haushalt 2017 anzumelden.

 

  1. Der Familiensenat priorisiert die Maßnahme 4 der Anlage 2 und empfiehlt dem Kultursenat folgende Beschlussfassung:

 

Der Kultursenat räumt der Maßnahme 4 „Ertüchtigung aller Spiel – und Bolzplätze“ im Rahmen des Budgets höchste Priorität ein und  beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Mittel für die Ertüchtigung aller Spiel – und Bolzplätze im Rahmen der Haushaltsberatung  2017 in Höhe von 85.000 Euro (Verwaltungshaushalt) und 200.000 Euro (Vermögenshaushalt) zu beantragen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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