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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0225-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Sachstandsbericht zur Umsetzung des neuen Sperrmüllkonzepts in der Stadt Bamberg

 

Inhalt

1.              Einführung

2.              Logistische Umsetzung

3.              Abfallmengen

4.              Kundenzufriedenheit

5.              Großwohnanlagen der Wohnungsbaugesellschaften

6.              Zusammenarbeit mit karitativen Einrichtungen

7.              Fazit/Ausblick

  1. Einführung

 

Vielfältige Missstände bei der Sperrmüllabfuhr führten dazu, dass Umweltamt und Entsorgungs- und Baubetrieb 2012 eine Änderung der Sperrmüllsammlung anregten. Mit Beschluss vom 26.11.2013 stimmte der Umweltsenat der Einführung eines neuen Sperrmüllkonzeptes in der Stadt Bamberg zu.

 

Nach der rechtlich erforderlichen Anpassung der städtischen Abfallwirtschaftssatzung wird nunmehr seit dem 01.01.2015 die Sperrmüllabholung unter folgenden Prämissen durchgeführt:

 

              °              vorherige Anmeldung

              °              Auflistung der zu entsorgenden Gegenständen

              °              Rückmeldung EBB, Mitteilung Abholtermin

              °              zweimal jährlich

              °              kostenlos

              °              Anwesenheitspflicht

 

Das Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz und der Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) möchten, nachdem das neue System über ein Jahr läuft, nunmehr einen Sachstandsbericht zur Sperrmüllabfuhr in der Stadt Bamberg geben.

 

2.              Logistische Umsetzung

 

Die logistische Durchführung der Sperrmüllabfuhr obliegt dem Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) der Stadt Bamberg.

 

Die Anmeldung zur Sperrmüllabholung durch den Bürger erfolgt per Online-Formular, telefonisch, postalisch, per E-Mail oder persönlich unter Angabe von Art und Menge des Sperrmülls bei der Abteilung Entsorgung des EBB.

 

Im Jahr 2015 gingen insgesamt 4.642 Anmeldungen zur Sperrmüllabholung beim EBB ein, wobei mittlerweile rund 50% der Anmeldungen zur Sperrmüllabholung über das Online-Formular, 30 % telefonisch und 15 % postalisch beim EBB eintreffen. Bei der Zahl der Anmeldungen ist zu beachten, dass die Abholung nach dem neuen Sperrmüllkonzept Mitte Februar 2015 begann. Das Jahr 2015 stellt somit nur ein „Rumpfjahr“ von 10 ½ Monaten dar.

 

Bei der Online-Anmeldung sowie der telefonischen Anmeldung kann der/die Bürger/in aus mehreren vorgegebenen Terminen seinen Wunschtermin auswählen. Hierzu ist das Stadtgebiet in zwölf Bezirke eingeteilt, die in einem unregelmäßigen Rhythmus, spätestens aber alle drei Wochen angefahren werden.

 

Gut eine Woche vor der geplanten Abfuhr werden die Anmeldungen für jeweils einen Abfuhrtag mittels einer speziellen Software in eine optimale Abholreihenfolge gebracht. Als besonderer Service für jede/n Bürger/in wird hierbei eine voraussichtliche Abholzeit in Form eines 2-Stunden-Zeitfensters berechnet. Dieses wird der/m Bürger/in per E-Mail bzw. Brief mitgeteilt. Bei einer Anmeldung per Post oder E-Mail wird auch der Tag der Sperrmüllabfuhr erst mit dieser Terminbestätigung mitgeteilt.

 

Die Sperrmüllabfuhr findet regelmäßig von Montag bis Donnerstag statt. Es werden durch drei Mitarbeiter und zwei Fahrzeuge bis zu 25 Abholungen pro Tag durchgeführt. Brennbare Abfälle werden über das Müllheizkraftwerk Bamberg entsorgt, verwertbare Güter wie z.B. Altmetalle und Elektroaltgeräte werden im zweiten Fahrzeug separat erfasst und über den Wertstoffhof der Stadt Bamberg dem Recycling zugeführt.

 

3.              Abfallmengen

 

Der Anteil der zur Abholung bereit gestellten, aber an sich vom Sperrmüll ausgeschlossenen Abfälle und Wertstoffe hatte vor Einführung des neuen Sperrmüllkonzeptes etwa 50% des Gesamtvolumens betragen. Dieser Missstand war ein wesentlicher Anstoß für die Änderung des Sperrmüllkonzeptes. Ursache für diese Fehlentwicklung war, dass Bürger aus Bequemlichkeit Abfälle und Wertstoffe, für die das ganze Jahr über Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, einfach dem Sperrmüll zugestellt hatten. Da die Abfälle keiner Person zugeordnet werden konnten, war der EBB gezwungen, diese zu entsorgen.

 

Durch das neue Konzept ist das Abfallaufkommen im Rahmen der Sperrmüllentsorgung signifikant zurückgegangen.

 


Sperrmüllmengen 2013 - 2015 in Tonnen

 

 

Sperrmüll

(thermische Ver-

wertung MHKW)

Altholzverwertung

Altmetall und Elektroaltgeräte

2013             

1.622,80

770,08

128,64

2014

1.901,83

646,65

125,54

2015

942,348

 

11,04

 

 

Altholz wird auf Grund der deutlich gesunkenen Mengen nicht mehr separat erfasst.

 

Die abgefahrenen Elektro- und Elektronikaltgeräte werden im Wertstoffhof der Stadt Bamberg angeliefert. Dort werden die Geräte dem bestehenden Sammelsystem zugeführt und verwertet.

 

Mit Einführung der individuellen Abfuhrtermine und der Anwesenheitspflicht wurde sichergestellt, dass nur noch sperrige Güter bereitgestellt, Wertstoffe einem vorrangigen Recycling zugeführt und Problemabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

4.              Kundenzufriedenheit

 

Insgesamt kann eine hohe Kundenzufriedenheit festgestellt werden. Dies wird insbesondere durch entsprechende Einträge im Bürgerdialog sowie durch positives Feedback per E-Mail oder Telefon deutlich. Beschwerden über das Sperrmüllsystem gehen selten ein und bilden die Ausnahme.

 

Um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten, wurden die Abholungen, bei denen Probleme auftraten, vom EBB dokumentiert und dem Umweltamt weiter geleitet. Die betroffenen Bürger wurden vom Umweltamt kontaktiert, um evtl. Fehlentwicklungen im neuen System oder Verbesserungsmöglichkeiten frühzeitig festzustellen.

 

Bemerkenswert ist hierbei, dass es bei 4.123 Abholungen in 2015 nur in 5,12 % der Fälle (211 Abholungen) zu Beanstandungen kam.

 

Folgende Schwierigkeiten traten auf:

 

  • Bei der Abholung war kein Sperrmüll bereit gestellt
  • Verstoß gegen die Anwesenheitspflicht
  • Bereitstellung von ausgeschlossenen Abfällen
  • Bereitstellung größerer Mengen als angemeldet

 

 

 

 

 

 

Vor allem zu Beginn der Umstellung gab es des Öfteren Fälle, in denen sich Bürger zwar für die Sperrmüllabholung angemeldet hatten, dann aber am vereinbarten Termin kein Sperrmüll zur Abholung bereit gestellt war. Nachfragen des Umweltamtes zur Ursache ergaben folgendes:

 

Am häufigsten wurden unvorhersehbare Ereignisse wie plötzlicher Krankenhausaufenthalt, Todesfall in der Familie oder ein Auslandsaufenthalt angegeben. Die befragten Bürger gaben an, dass sie angenommen hätten, es handele sich um eine Abfuhr im gesamten Stadtgebiet und dass sie daher den Termin nicht abgesagt hätten.

 

Wenige gaben an, sie hätten den Termin schlichtweg vergessen, weil sie sich den Abholtermin nicht vorgemerkt hatten oder dass die Benachrichtigung an eine andere Anschrift ging (Verwechslung von Dienst E-Mail und privater).

 

Dass es sich hierbei um Anlaufschwierigkeiten handelte, zeigt sich daran, dass 2016 bis Ende März von 8,67 % Beanstandungen bei der Abfuhr nur noch in 3,83 % der Fälle kein Sperrmüll zur Abholung bereit stand.

 

In 14 % der Fälle wurde mehr Sperrmüll bzw. Elektroschrott bereitgestellt als angemeldet war. Das Mehr an bereitgestellten Gegenständen wurde in der Regel durch die Mitarbeiter des EBBs zur Entsorgung / Verwertung mitgenommen, soweit die Mehrmenge sich in einem noch moderaten Rahmen bewegte. In Extremfällen wurden nur die angemeldeten Mengen abgefahren. Die übrigen Gegenstände mussten durch die Anmelder selbst entsorgt werden.

 

Um die Servicequalität bei der Sperrmüllabfuhr weiter zu erhöhen, wurde durch den EBB in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt ein Informationsschreiben konzipiert (vgl. Anlage). Dieses wird bei Unregelmäßigkeiten bei der Sperrmüllabfuhr (z.B. Bereitstellung von Gegenständen, die kein Sperrmüll sind) an den Anmelder ausgehändigt. Dieses Schreiben zeigt dem Anmelder auf einen Blick, welches Problem bei seiner Sperrmüllanmeldung bestand und an wen er sich deshalb wenden kann. Sollte die Anwesenheitspflicht verletzt worden sein, wird das Schreiben in den Briefkasten geworfen.


5.              Großwohnanlagen der Wohnungsbaugesellschaften

 

Der EBB hat im Jahr 2015 mehrere Sammelabholtermine in größeren Wohngebäuden in Kooperation mit den Hausverwaltungen durchgeführt. Sofern bei diesen Sammelterminen neben dem Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräten auch z.B.  Restmüll, Papier und Textilien zur Abholung bereitgestellt worden waren, waren diese von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossenen Gegenstände von den Eigentümern der Gebäude selbstständig zu entsorgen.

 

Für die einzelnen Mieter dieser Wohngebäude besteht weiterhin die Möglichkeit, zweimal im Jahr eine individuelle Sperrmüllabholung zu beantragen. Hier kam es in zwei Fällen vor, dass der Sperrmüllanmelder seine angemeldeten Gegenstände einen Tag vorher bereitgestellt hatte. Über Nacht hatten Unbekannte eine Vielzahl an zusätzlichen Gegenständen zu den angemeldeten hinzugestellt. Diese Müllhaufen mussten durch die Eigentümer der Grundstücke entsorgt werden.

 

6.              Zusammenarbeit mit karitativen Einrichtungen

 

Die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nennt nach der Abfallvermeidung die Vorbereitung zur Wiederverwendung als zweite Stufe der Abfallbewirtschaftung.

 

Um das Sperrmüllaufkommen zu minimieren und die Wiederverwendung von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen zu fördern, werden anfragende Bürger sowohl vom EBB als auch vom Umweltamt primär auf die Einrichtungen der Laufer Mühle (Kreislaufkaufhaus) und der Kolping Services GmbH (Schnäppchentreff) verwiesen.

 

Auf der Internetseite der Stadt Bamberg wurden entsprechende Links zu den Einrichtungen der beiden Organisationen gesetzt, zudem werden deren Flyer sowohl im Rathaus als auch im Umweltamt öffentlich ausgelegt.

 

Die Bürger werden regelmäßig über die Abfallarten, für die es ganzjährig andere Entsorgungswege gibt, informiert. Das Abfallkalendarium, der Internetauftritt der Stadt und die telefonische Abfallberatung bilden hierfür eine Grundlage. Zudem wurde vereinbart, dass ab 2017 beide o.g. Einrichtungen als Ausgabestelle von gelben Säcken fungieren werden. Der entsprechende Bürgerzulauf soll die Organisationen und ihr Angebot in der Öffentlichkeit weiter bekannt machen.

 

7.              Fazit/Ausblick

 

Die Anzahl der eingegangenen Sperrmüllanmeldungen unterliegt saisonalen Schwankungen. Aus diesem Grund kann es vor allem im Frühjahr und im Herbst zu etwas längeren Wartezeiten für einen Abfuhrtermin kommen. Deshalb werden in nachfragestarken Zeiten verstärkt Abholressourcen und zusätzliche Termine bereitgestellt.

 

Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass der EBB mit den vorhandenen logistischen Mitteln die Sperrmüllabfuhr gemäß dem Beschluss des Umweltsenats vom 26.11.2013 operativ durchführen kann.

 

Bis Ende 2014 reisten vorwiegend osteuropäische Bürger extra zu den regelmäßig im Frühjahr und Herbst stattfindenden Sperrmüllsammlungen nach Bamberg an. Diese sammelten Gegenstände und Wertstoffe aus dem bereitgestellten Sperrmüll heraus, um diese nachzusortieren und abzufahren. Hierzu wurden mehrere einschlägige Plätze im Stadtgebiet, an welchen die eingesammelten Waren demontiert, sortiert und aussortiert wurden, genutzt. Alles Unbrauchbare wurde vor Ort liegen gelassen, in Büsche geworfen oder in Abflussschächte gestopft. Dieses Verhalten konnte durch das neue Sperrmüllkonzept wirksam unterbunden werden.

 

Mit Einführung des neuen Sperrmüllkonzepts konnte auch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Im alten System der Sperrmüllabholung wurde meist schon Tage vor den genannten Terminen der Müll an den Straßenrand gestellt. Dadurch wurden sowohl Fußgänger, Radfahrer sowie der Kraftfahrverkehr erheblich behindert oder sogar gefährdet. Auch wurden die öffentlichen Grünanlagen oftmals stark verunreinigt. Dies führte dazu, dass die optische Visitenkarte der Stadt Bamberg erheblich litt. Im Zuge des neuen Sperrmüllkonzepts wird der Sperrmüll maximal einen Tag vor der Abholung bereitgestellt. Die Bekanntgabe von Abholzeiten an den Anmelder ermöglicht häufig sogar eine „just in time“ Bereitstellung des Sperrmülls.

 

Im Weiteren fallen durch das neue System keine Kosten für eine anschließende Reinigung von Straßen, Gehwegen und Grünanlagen an, da nach dem Verursacherprinzip der Anmelder des Sperrmülls für die anschließende Reinigung zuständig ist.

 

Durch die Einführung des neuen Sperrmüllkonzepts konnte erreicht werden, dass der Anteil der vom Sperrmüll ausgeschlossenen Abfälle und Wertstoffe sich auf ein Minimum verringerte.

 

Somit werden die Ziele, die mit der Änderung des Sperrmüllkonzeptes verfolgt wurden, erreicht.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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