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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0270-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Turnusmäßiger Wechsel der Mitglieder

 

In der Geschäftsordnung für den Stadtgestaltungsbeirat ist geregelt, dass turnusmäßig ein Wechsel der Mitgliedschaft stattfindet. Der gewollte Wechsel wird nach dem Rotationsprinzip durchgeführt und soll die Wahrung der fachlichen Kompetenz und auch die Unabhängigkeit des Stadtgestaltungsbeirates untermauern.

 

Grundsätzlich sollte die Wahrung dieser Kompetenz durch einen Wechsel der Mitgliedschaft in der Regel nach drei Jahren stattfinden, jedoch darf die Zugehörigkeit zum Beirat selbst insgesamt sechs Jahre nicht übersteigen.

 

Aufgrund der oben beschriebenen Statuten scheidet das Mitglied Prof. Gerd Aufmkolk zum 31.08.2016 aus dem SGB aus. Die offizielle Verabschiedung von Prof. Aufmkolk, ist für die Sitzung des SGB am 22.09.2016 vorgesehen.

 

Für die Berufung der externen fachlichen Mitglieder des Stadtgestaltungbeirates ist gemäß Geschäftsordnung der Stadtrat zuständig.

 

Vorgeschlagen wird als Nachfolger des ausscheidenden Fachmitglieds:

 

-            Herr Dipl. – Ing. (FH) Thomas Wirth, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Kitzingen mit Wirkung zum 01.09.2016

 

Der vorgesehene Nachfolger hat sich in der Sitzung des Gestaltungsbeirats am 09.06.2016 persönlich vorgestellt. In der aktiven Teilnahme an den Beratungen hat er einen überzeugenden sachlich-freundlichen Eindruck hinterlassen. Der Lebenslauf von Herrn Wirth ist in der Anlage beigefügt.

 

 

2.              Grundsätzliches zum Stadtgestaltungsbeirat

 

Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass die Neuberufung von Mitgliedern in den SGB im Stadtrat auch genutzt wird, um ein Stück weit Bilanz hinsichtlich der Arbeit des Gremiums zu ziehen.


Vor diesem Hintergrund hier einige grundsätzliche Gedanken:

 

Der Stadtrat hat den SGB ins Leben gerufen, damit dieser in „architektonisch, städtebaulich und stadtplanerisch relevanten Fragen“ „gutachterliche Stellungnahmen“ abgibt. Diese „Stellungnahmen haben empfehlenden Charakter“. Um eine größtmögliche Unabhängigkeit für die fachliche Beratung sicher zu stellen, hat der Stadtrat ausdrücklich in die Geschäftsordnung des SGB geschrieben, dass die sechs Mitglieder weder in der Stadt Bamberg noch im Landkreis Bamberg wohnen oder arbeiten dürfen. Es handelt sich also gewollt um ein unabhängiges Gremium.

 

Umgekehrt ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrates, dass die letzte Entscheidung über die städtebauliche Beurteilung eines Bauvorhabens dem politischen Gremium des Bausenates vorbehalten ist und bleibt.

 

Die Aufgaben und Rollen beider Gremien sind folglich klar definiert. Immer dann, wenn beide Gremien die Aufgaben und Souveränität des jeweils anderen Gremiums respektieren, funktioniert die Arbeit besonders gut und reibungslos zum Wohle Bambergs.

 

Nichtsdestoweniger hat der Stadtrat die Möglichkeit, die Regularien des Stadtgestaltungsbeirates jederzeit auf den Prüfstand zu stellen.

 

Hier stehen aktuell insbesondere vier Gedanken im Raum:

 

A.              Gewicht des Stadtgestaltungsbeirates stärken

 

Die Idee:              Der Stadtrat möge sich selbst verpflichten, Bauvorhaben, die im SGB behandelt worden sind, erst dann im Bau- und Werksenat (BWS) zu behandeln, wenn ein positives Votum des SGB vorliegt. Der Respekt vor der Baukultur erfordere es, das Votum des SGB auch politisch zu respektieren.

 

Bewertung durch die Verwaltung:

Neben grundsätzlichen Fragen des kommunalpolitischen Selbstverständnisses, die hier berührt werden, stellt sich die rein praktische Frage nach dem Verhältnis einer SGB-Stellungnahme zu anderen vorgetragenen Belangen. Die Praxis hat gezeigt, dass gerade bei Neuvorhaben im Stadtdenkmal bei der endgültigen Behandlung im BWS Stellungnahmen des BLfD, der Stadtplanung, der Heimatpflege, der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Stadtsanierung, des Zentrums Welterbe und des SGB vorliegen können, die oft nicht einhellig sind. In dieser Situation muss der Bausenat nach Auffassung der Verwaltung weiterhin die volle Entscheidungsfreiheit bewahren, zwischen den verschiedenen Fachpositionen abwägen zu können. Die Stellungnahme des SGB ist nur ein fachlicher Belang von vielen.

 

B.              Gewicht des Stadtgestaltungsbeirates senken

 

Die Idee:              Wenn die Stellungnahme des SGB ohnehin durch den BWS überwunden werden kann, werden Bauvorhaben beschleunigt, indem die Bauvorhaben gar nicht erst im SGB behandelt werden.

 

Bewertung der Verwaltung:

Der BWS hat in der Vergangenheit Wert darauf gelegt, nicht isoliert politisch entscheiden zu wollen, sondern in voller Kenntnis aller vorliegenden fachlichen Einschätzungen und Positionen. Dieser berechtigte Anspruch setzt voraus, dass gerade die Bauvorhaben, die an städtebaulich besonders sensiblen Stellen angedacht sind, unabhängigen externen Rat erfahren.

 

C.              Amtszeiten der Mitglieder des Stadtgestaltungsbeirates verkürzen

 

Die Idee:              Wenn der Stadtrat zu der Auffassung gelangen sollte, dass das Gremium des SGB zwar sinnvoll ist, einzelne gewählte Mitglieder aber nicht die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen, muss der Stadtrat die Möglichkeit haben, nicht erst nach sechs Jahren eingreifen zu können.

 

Bewertung durch die Verwaltung:

Die Geschäftsordnung der SGB geht bereits heute von einer Regelmitgliedschaft von drei Jahren und einer Maximalmitgliedschaft von zwei Mitgliedschaften zu je drei Jahren aus. Es trifft aber zu, dass in der Vergangenheit nach Ablauf der drei Jahre regelmäßig keine Behandlung in der Vollsitzung stattgefunden hat, sondern stillschweigende Verlängerungen eingetreten sind. Das Baureferat ist entschlossen, hier geordnete, geschäftsordnungskonforme Zustände herbei zu führen.

 

D.              Rückkehr zum Grundsatz der nicht öffentlichen Sitzung

 

Die Idee:              Im geschützten Raum eines vorberatenden Gremiums hat es sich bewährt, wenn alle Beteiligten ein offenes Wort nicht zu scheuen brauchen, ohne sogleich eine öffentliche Reaktion befürchten zu müssen.

 

Bewertung durch die Verwaltung:

Bis 2012 waren die Sitzungen nicht öffentlich. Auch in vielen anderen Städten sind die Sitzungen nicht öffentlich.

 

Schlussfolgerung:

 

Offensichtlich besteht ein grundsätzlicher Gesprächsbedarf zu Selbstverständnis und Geschäftsordnung des Stadtgestaltungsbeirates.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass der Oberbürgermeister zu einem Runden Tisch aus

-          den Fraktionsvorsitzenden

-          dem Oberbürgermeister

-          den Fraktionssprechern im Bausenat

-          den Stadtratsvertreter/innen/n im Stadtgestaltungsbeirat

-          den externen Fachmitgliedern im Stadtgestaltungsbeirat

-          den Vertretern des Baureferats im Stadtgestaltungsbeirat

einlädt, um die dargestellten Themen nicht öffentlich zu besprechen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bausenat beauftragt die Verwaltung, zum dargestellten Runden Tisch einzuladen.
  3. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtrat beschließt, Herrn Dipl. – Ing. (FH) Thomas Wirth zum 01.09.2016 als neues Mitglied des Stadtgestaltungsbeirates zu berufen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

Keine Kosten. Die laufenden Kosten, die aus der Haushaltsstelle 60000.40200 finanziert werden, bleiben durch Ausscheiden und Neuberufung unverändert.

 

2.

Kosten in Höhe    € von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist. Die laufenden Kosten, die aus der Haushaltsstelle  finanziert werden, bleiben unverändert.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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