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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0319-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Jugendhilfeplanung ist eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 80 SGB VIII) und stellt ein wichtiges Steuerungsinstrument bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dar. Im Stadtjugendamt Bamberg wird die Jugendhilfeplanung seit 2002 wie im Gutachten von Prof. Dr. Pieper empfohlen, in der vorliegenden Form durchgeführt. Es wurden Arbeitskreise zu den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Kindertagesstätten und Jugendarbeit gebildet, die sich regelmäßig jeweils 4-6 mal pro Jahr zusammenfinden.

 

Seit 2013 steht, um die vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfeplanung zu koordinieren, eine pädagogische bzw. sozialpädagogische Fachkraft mit einem Stundenkontingent einer Viertel Stelle (9,75 Wochenstunden) zur Verfügung. Dieser Stellenanteil ist nicht im Stellenplan des Jugendamtes abgebildet und wird aus Mitteln der Haushaltsstelle Jugendhilfeplanung (40700.59500) finanziert.

 

Die Fortschreibung des Konzeptes der Jugendhilfeplanung ist der Anlage zu entnehmen. Die damit einhergehenden Aufgaben der Fachkraft für Jugendhilfeplanung werden insbesondere auf den Seiten 10,11,12 näher beschrieben. Die aktuellen thematischen Schwerpunkte der Arbeitskreise werden im Kapitel C ausgeführt.

 

Damit die Jugendhilfeplanung den beschriebenen Aufgaben und damit den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann, sind 9,75 Wochenstunden äußerst knapp bemessen. Das zur Verfügung stehende Arbeitszeitkontingent erlaubt lediglich Koordinationstätigkeiten und nur sporadisch eine tatsächliche Aufgabenerfüllung.

 

Da die Jugendhilfeplanung ein gesetzlich vorgeschriebenes, kontinuierliches Steuerungsinstrument ist und nicht in einem festgeschriebenen Zeitraum abgeschlossen werden kann, sollte aus Gründen der Planungssicherheit und Kontinuität zumindest das derzeit aus der Haushaltsstelle Jugendhilfeplanung finanzierte Zeitkontingent für die Jugendhilfeplanung als feste Planstelle im Umfang von 0,25 % festgeschrieben werden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

  1. Das Konzept „Jugendhilfeplanung in der Stadt Bamberg“ dient dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung weiterhin mit der Fortsetzung der Umsetzung der im Konzept Jugendhilfeplanung beschriebenen Aufgaben.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Personalsenat, das aus der HH-Stelle 40700.59500 dauerhaft finanzierte Stundenkontingent in Höhe von 9,75 Stunden/Woche in einer Planstelle im Mindestumfang von 0,25 % für die Jugendhilfeplanung abzubilden.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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