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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0348-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg hat am 11.12.2014 eine Interessensbekundung (Anlage 1) für das ESF-Förderprogramm BIWAQ versandt. Dieser Interessensbekundung wurde mit Schreiben vom 17.02.2015 nicht entsprochen. Da noch Gelder vorhanden sind, fragt nun das Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) nach, ob die Stadt Bamberg weiterhin Interesse hätte.

 

Bei dem Förderprogramm geht es vor allem darum, dass es in der Bundesrepublik Deutschland trotz guter Lage auf dem deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach wie vor Bevölkerungsgruppen gibt, die nicht an dieser Entwicklung des guten Arbeitsmarktes partizipieren und ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko tragen. Hierzu zählen insbesondere ältere langzeitarbeitslose Frauen und Männer, Alleinerziehende, geringqualifizierte Erwerbstätige ohne auskömmliche Beschäftigung, geringqualifizierte Jugendliche, Angehörige von Minderheiten sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Mit dem ESF-Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier unterstützen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BNB) und die Europäische Union arbeitsmarktbezogene Aktivitäten in den Fördergebieten der Programme Soziale Stadt.

 

Das ESF – Förderprogramm unterstützt insbesondere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten,

 

-          die nachhaltige Integration von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern über 26 Jahre in Beschäftigung fördern,

-          zur Stärkung der lokalen Ökonomie beitragen oder

-          über die Verknüpfung mit anderen Handlungsfeldern der integrierten Stadtentwicklung einen zusätzlichen Quartiersmehrwert bewirken und die innerstädtische Korrosion verbessern.

 

Die Interessensbekundung der Stadt Bamberg hat sich vor allem auf den ersten Schwerpunkt festgelegt. Die Kooperationspartner wären in diesem Projekt iSo e.V. und gfi, die auch einen nicht zu unterschätzenden Kostenbeitrag und personellen Einsatz leisten. In dieser Konstellation, d.h. mit Kooperationspartnern zu arbeiten, ist laut Bundesverwaltungsamt, Herr Henk, keine Ausschreibung notwendig. Insgesamt akquiriert die Stadt Bamberg 616.561 Euro an Fördermitteln. Für den Zeitraum von 2,5 Jahren muss die Stadt Bamberg selbst ca. 20.000 Euro aufbringen (siehe Anlage 2) Die notwendige haushaltsrechtliche Mittelbereitstellung ergibt sich aus Anlage 3. An der Antragsstellung für das Förderprogramm wird derzeit gearbeitet. Dies konzentriert sich vor allem auf die benachteiligten Stadtviertel, hier in Bamberg auf die Starkenfeldstraße und die Gereuth.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

2.1  Der dargestellten Maßnahme für das ESF-Förderprogramm BIWAQ – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier wird zugestimmt.

 

2.2  Die notwendigen Haushaltsmittel für 2016 werden entsprechend der Anlage 3 bereitgestellt. Die Deckung der notwendigen Eigenmittel von 2.735,64 Euro erfolgt zu Lasten von Minderausgaben bei Haushaltsstelle 40000.63000. Für die Jahre 2017 und 2018 sind die notwendigen Mittel gemäß Anlage 3 vorzusehen.

 

2.3  Über die Haushaltsmittel kann erst verfügt werden, wenn die entsprechenden Bewilligungsbescheide vorliegen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 88.321,64 Euro, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  548.279,24 Euro, siehe Beschlussvorschlag

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Vorbehaltlich der tatsächlichen Bewilligung der eingeplanten Fördermittel besteht Einverständnis.

 

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Anlagen

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