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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0361-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Am 01.10.2013 wurde die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in Bamberg eingeführt. Es wurde ein Dienstleistungsvertrag über drei Jahre mit der Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit) abgeschlossen. Mit Beschluss des Finanzsenates vom 26.04.2016 (s. Anlage 1) wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Firma gGKVS einen Dienstleistungsvertrag für fünf weitere Jahre abzuschließen (Oktober 2016 bis September 2021). Hierbei hat die Firma angeboten, zu den bisher gemessenen 45 Messstunden im Monat weitere zwölf Stunden kostenlos zu messen. In der Sitzung des Finanzsenates wurde dieses Angebot angenommen und von der GAL-Fraktion angeregt, zu berichten, wie diese zwölf Stunden auf die vorhandenen Messstellen verteilt werden.

 

Die Zahl der Messpunkte hat sich von 67 zu Beginn der Messungen auf 75 zum jetzigen Stand erhöht (s. Anlage 3). Alle 75 Messstellen befinden sich an sensiblen Stellen im Stadtgebiet, wie Bushaltestellen, Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Tempo-30-Zonen etc., so wie es der Stadtrat einst beschlossen hatte und es der Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie-VÜR) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.05.2006 entspricht. Die Ergebnisse aller Messungen wurden daraufhin überprüft, inwieweit es sinnvoll ist, manche Messstellen häufiger und manche weniger häufig zu kontrollieren, da z. B. die Verkehrssicherheit erheblich oder weniger stark gefährdet ist. Ein Indiz dafür sind unter anderem die Verstoßquoten und der daraus entstehende Wert, jedes wievielte Kfz von allen gemessenen Fahrzeugen geblitzt worden ist (siehe Anlage 2).

 

Die Messstellen wurden unterschiedlich oft bemessen, da manchmal vorher nicht feststeht, ob die Messstelle auch angefahren werden kann, z. B. weil kein Stellplatz für das Messfahrzeug frei war oder sonstige temporäre bauliche Hindernisse vorliegen. Durchschnittlich wurde jede Messstelle ungefähr 8,17 Mal bemessen (1 – 15 Mal).

 

Die Verwaltung wird künftig verstärkt berücksichtigen, dass die Punkte häufiger bemessen werden, bei denen die Verkehrssicherheit es erfordert. Die Messpunkte mit den laufenden Nummern 1 - 9 (0,00 – 3,99 % Verstoßquote) werden vernachlässigt. Die Messpunkte mit den laufenden Nummern 10 - 37 (4,00 -10 %) werden regelmäßig und die Messpunkte mit den laufenden Nummern 38 - 75 (über 10 %) öfter bedient, da erheblich zu viele Schnellfahrer zu verzeichnen sind.

 

Die Konsequenz daraus ist, zusätzliche Messstunden vermehrt dort einzusetzen, wo die Verstoßquote über 10 % beträgt.

 

Neue Messstellen

 

Ein Anwohner der Kiefernstraße beklagte rücksichtloses Zuschnellfahren vieler Autofahrer. Bei einer Geschwindigkeitsmessung der Polizei im Januar konnten zwar keine gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Auf Grund der Tatsache, dass die Kiefernstraße zu einer Tempo-30-Zone gehört, es sich um ein Wohngebiet handelt, in dem eine Bushaltestelle und ein Spielplatz vorhanden sind, wurde dennoch die Firma gGKVS beauftragt, eine dreitägige Testmessung durchzuführen.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich durchschnittlich 71 % der Verkehrsteilnehmer an die angeordnete Geschwindigkeit halten. Dies bedeutet jedoch, dass ca. 30 % zu schnell fahren. Um eine nachhaltige Verhaltensänderung herbeizuführen, wird vorgeschlagen, in der Kiefernstraße eine neue Messstelle einzurichten.

 

 

II.Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. In das bisherige Messstellenverzeichnis wird künftig die Messstelle „Kiefernstraße i.H. Hs.Nr. 28“ aufgenommen.
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II. Beschlussvorschlag

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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