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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0645-29

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Mit der Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes wurde die Fleischhygieneüberwachung im Rot-
fleischbereich zum 01.01.2008 verstaatlicht. In der Folge werden die Fleischhygienegebühren seither nicht mehr aufgrund einer kommunalen Gebührensatzung, sondern als staatliche Gebühren nach der Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz) erhoben.

 

Die städtische Fleischhygiene-Gebührensatzung vom 29.07.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2004, ist daher entbehrlich und formal aufzuheben.

 

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II. Beschlussvorschlag

     Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung)

 

     Aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:

 

§ 1

Aufhebung der Satzung

 

     Die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung) vom 29.07.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2004 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 14.08.2003 Nr. 17) wird aufgehoben.

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

     Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.

 

     Bamberg,

     STADT BAMBERG

 

 

 

     Andreas Starke

     Oberbürgermeister

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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