Beschlussvorlage - VO/2009/0645-29
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 29 Städt. Veterinäramt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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26.01.2010
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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27.01.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Mit der Aufhebung des
Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes und der Verordnung zur
Ausführung des Fleischhygienegesetzes wurde die Fleischhygieneüberwachung im
Rot-
fleischbereich zum 01.01.2008 verstaatlicht. In der Folge werden die
Fleischhygienegebühren seither nicht mehr aufgrund einer kommunalen
Gebührensatzung, sondern als staatliche Gebühren nach der Anlage zur Verordnung
über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis
– KVz) erhoben.
Die städtische
Fleischhygiene-Gebührensatzung vom 29.07.2003, zuletzt geändert durch Satzung
vom 05.04.2004, ist daher entbehrlich und formal aufzuheben.
II. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug
fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung)
Aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.
August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 10 des
Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), erlässt die Stadt Bamberg folgende
Satzung:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für
Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften
(Fleischhygiene-Gebührensatzung) vom 29.07.2003, zuletzt geändert durch Satzung
vom 05.04.2004 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom
14.08.2003 Nr. 17) wird aufgehoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt
rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |