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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0365-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

Vorgang

Das Thema Bewohnerparken in Bamberg wurde zuletzt in der Sitzung des Umweltsenates am 08.07.2014 behandelt. Die beschlossenen Änderungen aus der Sitzungsvorlage V0/2014/0912-61 „Parkplatzsituation in den Gebieten Hain und Am Kanal“ (betrifft Lizenzgebiete A, G und S) wurden mit dem jeweils nächsten Fortschreibungsjahr in 2015 bzw. im Gebiet A „Hain Nord“ im Herbst 2014 umgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Jahr nach der Einführung einen Erfahrungsbericht zu geben.

Hierzu wird im Folgenden berichtet, wie auch zum aktuellen Sachstand in anderen Bewohnerparkgebieten. Als Anlage ist ein aktueller Übersichtplan der Bewohnerparkgebiete in Bamberg angefertigt worden.

Die unten näher beschriebenen Änderungen im Haingebiet (Lizenzgebiete A, S und G „Am Kanal“) wurden weitestgehend gut angenommen. In einer Arbeitsgruppe wurden auch mögliche Entlastungsmaßnahmen im Kernbereich des Lizenzgebietes E „Heiliggrab“ geprüft. Das Ergebnis wird ebenfalls in diesem Sitzungsvortrag vorgestellt.

Umstrukturierung im Haingebiet

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 08.07.2014 zum TOP „Parkplatzsituation in den Gebieten Hain und Am Kanal“ (Sitzungsvorlage: V0/2014/0912-61) wurde die Stadtverwaltung mit folgenden konkreten Veränderungen von Parklizenzgebieten beauftragt:

  • Der Umweltsenat beauftragt die Stadtverwaltung das Bewohnerparkgebiet G "Am Kanal" wie vorgeschlagen zum 1. Mai 2015 zu erweitern.
  • Der Umweltsenat beauftragt die Stadtverwaltung das Bewohnerparkgebiet S "Hain Süd" wie vorgeschlagen zum 1. Juli 2015 zu erweitern.

 

Folgende Veränderungen wurden jeweils zum o.g. Fortschreibungstag vollzogen:

 

Erweiterung AM KANAL 3 (2)

Erweiterung HAIN SÜD 2 (2)

 

Anhand der Anzahl an Parklizenzinhabern und neuer Anträge wurden folgende Veränderungen bei den Parkständen vorgenommen:

Die bedarfsorientierten Veränderungen wurden durch die Bevölkerung gut angenommen. Entsprechende Rückmeldungen gingen beim Sachgebiet Parklizenzierung ein.

Bamberg Mitte

Mit Beginn der Baustellenvorbereitungen für die zwei neuen Mehrfamilienhäuser in der Färber- und Tocklergasse wurden Stimmen aus dem dortigen Umfeld laut, dass für Bewohner im Lizenzgebiet E „Heiliggrab“ Abhilfe für den Wegfall der 25 ausgeschilderten Parkplätze und weiterer Stellplätze in Seitenbereichen der Baustraße an der Tocklergasse geschaffen werden soll. Da wegen der Jahrzehnte währenden Parkraumknappheit der provisorische Parkplatz in der Färbergasse auf Privatgrund der Stadt Bamberg (nicht auf öffentlich gewidmeter Verkehrsfläche) errichtet wurde, konnte dieses Grundstück trotz bestehenden Bebauungsplans für Wohnbebauung erst nach Errichtung der Quartiersgarage Mitte für den Wohnungsmarkt frei gegeben werden.

Als Sofortmaßnahme richtete die Stadtbau GmbH einen Sondertarif zum „schnuppern“ in der Quartiersgarage Mitte (Tiefgarage Königstraße) ein. Dieser wird (Stand Juli) von 12 Anliegern genutzt. Die Auslastung Quartiersgarage ist mittlerweile gut. Es stehen aber noch 20 Dauerstellplätze zur Neuvermietung zur Verfügung. Beim Betreiber (Stadtbau GmbH) konnte zwischenzeitlich keine erhöhte Nachfrage wahrgenommen werden. Jedoch wirkte die Stadtbau GmbH auf die Miteigentümer und Mieter ein, tatsächlich die Tiefgarage zu nutzen und nicht Bewohnerparklizenzen zu beantragen, wie teilweise geschehen.

Wegen der Quartiersgarage besteht auch kein sachlicher Grund, oberirdisches Bewohnerparken im weiteren Umfeld auszuweiten. Vielmehr ist es umgekehrt so, dass die Quartierstiefgarage mit 5.674.800 €,  (davon 40 % Stadt Bamberg  und  60 % Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern) gefördert worden ist, um den öffentlichen Raum vom ruhendem Kfz-Verkehr zu entlasten.

Am 1. März hat ein neues Fortschreibungsjahr für das Bewohnerparkgebiet E „Heiliggrab“ begonnen. Die Anzahl der ausgegebenen Lizenzen ist – jetzt mit Semesterbeginn - bereinigt und aktuell um 37 Stück im Vergleich zum Januar 2016 gesunken. Von der Parklizenzierung wird berichtet, dass mit der Fortschreibung keine ungewöhnlich vielen Beschwerden aus dem Gebiet kamen. Die Situation hat sich im Vergleich zu den Nachbargebieten normalisiert. In den vergangenen Monaten gingen entsprechend Kündigungen der Parklizenzen ein und dem Vernehmen nach haben sich die Bewohner weitestgehend arrangiert. Die Quote ist immer noch schlecht und liegt momentan tagsüber bei 47 % und nachts bei 57 %. Daher ist der Parkdruck im Kernbereich des Bewohnerparkgebietes immer noch sehr hoch und Parken in Grauzonen oder auf verbotenen Flächen kann regelmäßig beobachtet werden. Ebenfalls findet ein Verdrängungseffekt auf noch vorhandene Dauerstellplätze nördlich des Bewohnerparkgebietes E „Heiliggrab“ statt. Der Platz an der Siechenscheune wird ebenfalls gerne als Ausweichmöglichkeit durch Bewohner aus der Umgebung genutzt.

Das städtische Immobilienmanagement plant die Freifläche vor der Siechenscheune (Ecke Magazinstr. / Siechenstr.) als private Fläche der Stadt kenntlich zu machen und den Parkraum zu bewirtschaften. Hier sollten aus Sicht der Parkraumbewirtschaftung auch „Quartiersparker“ aus dem näheren Umkreis bevorzugt als Nutzer angesprochen werden. Weiter können quartiersnah am Margaretendamm auf einem Privatgrundstück, das zusammen mit einem verpachteten städtischen Grundstück genutzt wird, feste Stellplätze gemietet werden. Ebenfalls liegt auch die Tiefgarage Zentrum Nord (Georgendamm) und der Parkplatz in der Heiliggrabstraße noch in  angemessener Entfernung zum Quartier. In der TG Magazinstraße (Ecke Gasfabrikstr.) stehen ebenfalls noch einige Stellplätze durch die Stadtbau GmbH zur Vermietung. Bis zum Spätsommer wird diese jedoch noch saniert.

Nachdem sich die Lage durch die ergriffenen Maßnahmen wieder etwas entspannt hat, können die Auswirkungen der sechs neuen Fahrzeuge im Car-Sharing, nach Fertigstellung der beiden Neubauten in der Färber- und Tocklergasse, abgewartet werden. Das Lizenzgebiet E „Heiliggrab“ steht weiterhin unter ständiger Beobachtung seitens der Verwaltung.

Weitere Lizenzgebiete

Vereinzelte Rückmeldungen aus der Bürgerschaft gingen aus dem Lizenzgebiet C „Marienstraße“ ein. Darin wird der mangelnde Parkraum abends und nachts angegeben und geschildert, dass alle für Bewohner reservierten Parkplätze (Bewohnerparkplätze und welche in Mischnutzung die nachts nur für Bewohner reserviert sind) und Dauerparkplätze, die von der Allgemeinheit, also auch von Bewohnern genutzt werden können, belegt sein würden. Aus Sicht der Verwaltung ist nicht auszuschließen, dass auch von Süden her (Wunderburg) ein gewisser Parkdruck auf die Dauerstellplätze innerhalb des Gebiets besteht. Da jedoch derzeit ein vorschriftsgemäßes ausgeglichenes Verhältnis der verschiedenen Stellplatzarten besteht, das weiter beibehalten werden sollte, wird von der Ausweitung von Bewohnerparken zu Lasten der Allgemeinheit abgesehen.

Im Lizenzgebiet J „Sand“ ist im Kernbereich die Situation für Bewohner wegen der wenigen Parkplätze im öffentlichen Raum, die auch den Bedürfnissen von Besuchern und Kunden Rechnung tragen müssen, allgemein schlecht. Daher existieren bereits heute Ausweichmöglichkeiten in der Unteren Sandstraße und auch die Dauerstellplätze am Leinritt müssen häufig benutzt werden. Um die Situation für die Bewohner im Gebiet zu entlasten, ist es aus Sicht der Arbeitsgruppe sinnvoll, sechs weitere Dauerparkplätze im Anschluss an die bestehenden Besucherparkplätze mit Parkscheibe unterhalb der Mauer in der Unteren Sandstraße als Bewohnerparkplätze auszuweisen.

In den übrigen Lizenzgebieten wird derzeit kein Handlungsbedarf gesehen.

 

 

II.Beschlussvorschlag

 

Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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