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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0371-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Vorgang Parkraumbewirtschaftung:

 

Der Stadtrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit dem Parkraumbewirtschaftungskonzept befasst. Bereits Ende des Jahres 2007 wurde das Ziel zur „Umstrukturierung und Verbesserung der Parkraumsituation“ in Bamberg mit dem Ziel der „wirtschaftlichen Optimierung“ formuliert. Als inhaltliche Grundlagen dienten der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2000, die bisherige Zonierung, die Ergebnisse aus dem Mediationsverfahren Innenstadt, fachliche Beiträge des Stadtplanungsamtes, des Straßenverkehrsamtes und der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park Gmbh (STVP) sowie fachlicher Input durch Herrn Prof. Dr. Mohnheim.

 

Wesentliche Inhalte des Parkraumbewirtschaftungskonzepts sind die

  • Reduktion des Parksuchverkehrs,
  • Verlagerung des oberirdischen Parkraums von innen nach außen,
  • Aufwertung des öffentlichen Raums durch Verlagerung von oberirdischem Parken zu vorhandenen Parkhäusern und P+R-Anlagen.

 

Leitgedanken sind:

  • Einfache und klare Kommunikation z.B. durch eingängige Zonengrenzen,
  • Umfassende Beplanung und Bewirtschaftung sowie Beseitigung von Ausweichparkplätzen,
  • Parkdauer von außen nach innen verkürzen,
  • Tarife von außen nach innen verteuern und an der Tarifstruktur von Parkhäusern orientieren.

 

Nachdem bei erster Vorlage im Stadtrat am 24.11.2009 bereits eine kontroverse Diskussion in der Öffentlichkeit entstand, wurde eine breite Beteiligung von Interessensverbänden und interessierten Bürgern durchgeführt. Insgesamt gingen 28 Stellungnahmen, z.T. auch mehrfach von einzelnen Interessenverbänden/Verfassern ein, wobei 19 davon zustimmend waren. Zum Teilbereich Kernstadt wurden durch die Gruppen „Stadtmarketing“ und „Masterplaner“ Positionspapiere erarbeitet, die Eingang in den Sitzungsvortrag fanden. Am 25.11.2009 wurde nach Vorberatung und Empfehlung aus dem Stadtentwicklungssenat folgender Beschluss in der Vollsitzung des Stadtrates gefasst:

 

Bei der im Beschluss genannten Ziffer 5 Nr.1 handelt es sich um Maßnahmen in der Kernstadt bzw. den damals geplanten Zonen I und II.

 

Nach weiteren kontroversen Diskussionen ist folgender Beschluss gefasst worden:

 

 

Im Umweltsenat am 26.11.2013 (Sitzungsvorlage VO/2011/0013-61-1) sind zu diesem Thema folgende Beschlüsse gefasst worden:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Grundsatzbeschlusses vom 25.11.2009 aufzuzeigen, welche weiteren Schritte zu welchem Zeitpunkt zur Umsetzung geplant sind.
  2. Der Umweltsenat beauftragt die Verwaltung weiter Gespräche hinsichtlich möglicher Konsenspositionen zu führen und regelmäßig zu berichten.

Diese Aufträge hat die Verwaltung zwischenzeitlich aufgegriffen und zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Interessensgruppen geführt. Dabei haben sich praktisch keine Konsenspositionen finden lassen. Es zeichnete sich jedoch ein „kleinster gemeinsamer Nenner“ ab:

 

Demzufolge besteht breite Zustimmung zu der Idee, dass Parken im Parkhaus künftig grundsätzlich günstiger als im öffentlichen Raum sein sollte. Auch die Vertreter der eher stellplatzorientierten Verbände sehen das Thema „Parkgebühren“ als wesentlich leichter veränderungsfähig als das Thema „Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Raum“.

 

Vor diesem Hintergrund wurde vorrangig die Idee weiter verfolgt, eine weitest mögliche Tarifharmonisierung zwischen Stellplätzen im öffentlichen Raum und Stellplätzen in öffentlichen Parkierungseinrichtungen (zumindest der Stadtwerke) herbeizuführen.

 

 

  1. Tarif- und Gebührenstruktur:

 

2.1 Aktuelle Situation:

 

Derzeitige Grundlage für die Erhebung von Parkgebühren im Stadtgebiet von Bamberg ist die Parkgebührenordnung vom 11.05.2001, die am 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Sie ersetzte die Parkgebührenordnung vom 07.08.1996. Grund für die neue Parkgebührenordnung war die Umstellung von DM auf Euro. Mit der Umstellung war keine Gebührenerhöhung verbunden. Ebenso wenig war eine Gebietsüberprüfung oder Änderung erfolgt. Die derzeit geltenden Parkgebühren sind also seit nahezu 20 Jahren unverändert.

 

Momentan sind die Gebührenhöhe und -staffelung im öffentlichen Parkraum, verglichen mit den Parkierungsanlagen, nicht aufeinander abgestimmt. Im öffentlichen Raum der Innenstadt werden derzeit 0,50 Euro je angefangener 20 Minuten und im erweiterten Innenstadtbereich 0,50 Euro je angefangener halben Stunde erhoben. Die Parkhäuser der Stadtwerke (mit Ausnahme der Tiefgarage Konzert- und Kongresshalle – dies gilt auch bei allen folgenden Nennungen) haben hingegen einen Tarif von 0,60 Euro je angefangener halben Stunde, ab der 2. Stunde sind 1,20 Euro je Stunde und ab der 4. Stunde 0,60 Euro je Stunde zu bezahlen. In der Anlage 1, Seite 3 ist dies entsprechend dargestellt. Sowohl die Abrechnungszeiten, als auch die Gebührenhöhe unterscheiden sich und sind für die Kundinnen und Kunden nicht leicht nachzuvollziehen.

 

Insbesondere ist je nach Parkdauer mal das Parken mit Parkschein oder das Parken im Parkhaus günstiger. Ein Parkvorgang von beispielsweise 25 Minuten Dauer kostet im innerstädtischen Bereich im öffentlichen Raum zurzeit 1,00 Euro, im Parkhaus der STVP zurzeit 0,60 Euro. Ein Parkvorgang von hingegen 35 Minuten Dauer kostet im innerstädtischen Bereich im öffentlichen Raum zurzeit 1,00 Euro, im Parkhaus der STVP 1,20 Euro. Eine übergreifende Systematik ist nicht gegeben.

 

2.2 Ziele der neuen Tarifstruktur:

 

Mit der neuen Tarif- bzw. Gebührenstruktur sollen folgende Ziele erreicht werden:

 

-          Gebührenstaffelung innerhalb der Parkhäuser (jedenfalls Parkhäuser der Stadtwerke) und im öffentlichen Raum in identischen Zeitschritten.

-          Mindestens im innerstädtischen Bereich für jede zulässige Parkdauer Parken in Parkhäusern der Stadtwerke preiswerter als im öffentlichen Raum, um den Parksuchverkehr gezielt in die Parkhäuser zu lenken.

 

Darüber hinaus muss auch darauf geachtet werden, dass sich die Einnahmesituation für die Stadtwerke nicht verschlechtert.

Vielmehr muss umgekehrt gesehen werden, dass nach fast 20 Jahren mit unveränderten Parkgebühren im öffentlichen Raum auch die Stadt selbst in der Pflicht steht, einen Inflationsausgleich bei den Einnahmen im Zuge einer ganzheitlichen Parkgebührenreform herbeizuführen.

 

Hierzu ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus STVP, Kämmereiamt, Stadtplanungsamt und Straßenverkehrsamt gebildet worden. Im Folgenden werden die Ergebnisse ihrer Arbeit erläutert.

 

2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen:

 

Nach § 10 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 (GVBL S. 184) können die Unteren Straßenverkehrsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beachtung nachfolgender Höchstsätze Gebührenordnungen für das Parken nach § 6a Abs. 6 und 7 StVG erlassen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 Euro, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 Euro je angefangener halber Stunde betragen (§ 10 Satz 2 ZustV).

 

Hieraus ergab sich folglich für die Arbeitsgruppe eine Obergrenze für die Parkgebühren im öffentlichen Raum. Die Untergrenze für die Parktarife in den Parkhäusern der Stadtwerke ergab sich aus der Vorgabe, keine Einnahmeverluste für die Stadtwerke zu riskieren.

 

In diesem engen Korridor hat die Arbeitsgruppe folgende Ergebnisse erarbeitet.

 

2.4 Ergebnis der Arbeitsgruppe:

 

-          Parkdauer:
Die zulässige Höchstparkdauer im öffentlichen Raum von i.d.R. einer Stunde bzw. 20 Minuten im innerstädtischen Bereich und zwei Stunden in der erweiterten Innenstadt sollen unverändert bleiben.

-          Taktung:
Parkhäuser der STVP und Parkscheinautomaten sollen in der ersten Stunde im 20-Minuten-Takt abrechnen.

-          Innenstadtbereich Parkgebühren-/tarife 1. Stunde:
Im öffentlichen Raum soll für 20 Minuten die Parkgebühr 0,60 Euro, in den Parkhäusern der STVP soll der Tarif 0,50 Euro betragen.

-          Erweiterter Innenstadtbereich Parkgebühren-/tarife 1. Stunde:
Im öffentlichen Raum soll für 20 Minuten die Parkgebühr 0,50 Euro betragen. Ebenso soll der Parktarif in den Parkhäusern der STVP 0,50 Euro betragen.

-          Parkgebühren-/tarife ab der 2. Stunde:
Parken im öffentlichen Raum gibt es nur im erweiterten Innenstadtbereich. Hier soll der Takt von 0,50 Euro pro 20 Minuten konsequent aus der ersten Stunde weiter geführt werden.

-          Parktarife:
In den Parkhäusern der STVP soll die 2. Stunde 1,50 Euro, jede weitere Stunde 1,00 Euro kosten.

 

 

  1. Zusammenfassung des Arbeitsergebnisses:

 

Die Diagramme, Seite 4-7, in der Anlage 1 stellen Bestand und geplante Gebühren im öffentlichen Raum und der Parkhäuser der Stadtwerke im Zusammenhang dar. Wichtig dabei ist der Aspekt, dass beim Parken im öffentlichen Raum in der Innenstadt und den Parkhäusern der Stadtwerke die erste Stunde sowohl zeitlich, als auch in der Gebührenhöhe, harmonisiert wurden.

Für die erste Stunde im innerstädtischen Bereich erhält die Stadt Bamberg damit ein einfaches und für den Kunden besser verständliches System.

 

3.1  Umsetzung der neuen Parktarife der Stadtwerke:

 

Die neue Staffelung (1. Std. 3 x 0,50 Euro/20 min, 2. Std. 1,50 Euro, jede weitere Std. 1,00 Euro) wurde auf das Kundenverhalten abgestimmt. Diese Tarifstruktur wurde im Aufsichtsrat der STWB am 28.07.2016 beraten und beschlossen. Ziel ist die Umsetzung zum 01.01.2017.

 

3.2  Neufestsetzung der Parkgebührenordnung:

 

Den Entwurf der Parkgebührenordnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die dargestellten Ergebnisse sind nur dann umsetzbar, wenn im öffentlichen Raum eine entsprechende Anpassung der Parkgebühren erfolgt. Im Diagramm, Seite 1 der Anlage 1, sind diese dargestellt.

 

Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber – wie dargestellt – zwischen einer Regelgebührenobergrenze und einer Gebührenobergrenze „in Gebieten mit besonderem Parkdruck“ unterscheidet. Der Innstadtbereich von Bamberg wurde im Sinne dieses Rechtsrahmens bereits seit Jahrzenten als Gebiet „mit besonderem Parkdruck“ angesehen.

 

Das vorgeschlagene Konzept betrachtet nun auch den erweiterten Innstadtbereich als Gebiet „mit besonderem Parkdruck“.


Die Stadt Bamberg unterhält einen Parküberwachungsdienst, der jährlich eine erhebliche Anzahl von ordnungswidrigen Parkvorgängen feststellt. Innerhalb der Stadt Bamberg wird aufwändiges Parklizenzzonenmanagement betrieben, um den verschiedenen Belangen von Kunden und Besuchern (Kurzzeitparken) und Bewohnerparken auch nur ansatzweise gerecht werden zu können. Beide Nutzergruppen stehen in einer Art Konkurrenzkampf um das wertvolle Gut "öffentlicher Parkraum".

 

In den vergangenen Jahren sind die Bewohnerparkgebiete erweitert worden und zusätzlich sind Parkhäuser entstanden. Dies alles sind deutliche Indizien, dass erhöhter Parkdruck vorhanden ist.

In der Arbeitsgruppe Parkgebühren war man sich einig, dass ein besonderer Parkdruck, der eine Abweichung von den Regelparkgebühren erlaubt, in jedem Fall im Umfeld einer Parkierungsanlage gegeben ist. Der besondere Parkdruck ist im Innenstadtbereich allerdings noch stärker, so dass eine Abstufung der Parkgebühren, die sich aufgrund des besonderen Parkdruckes ergibt, vorgeschlagen wird. D.h. an den Straßen und Plätzen mit bisher 0,50 Euro sollen nun 0,60 Euro Parkgebühren pro 20 Minuten zu entrichten sein. Dies betrifft folgende Straßen und Plätze:

 

Am Kranen

Geyerswörthplatz

Geyerswörthstraße

Heinrichstraße

Heumarkt

Holzmarkt

Kapuzinerstraße

Katzenberg

Lange Straße

Promenadestraße

Schönleinsplatz

Schranne

 

Hinzu kommt der erweiterte Innenstadtbereich mit 0,50 Euro je angefangene 20 Minuten in folgenden Straßen und Plätzen:

 

Amalienstraße (Herzog-Max-Straße bis Hainstraße)

Äußere Löwenstraße

Dr.-von-Schmitt-Straße

Franz-Ludwig-Straße (Willy-Lessing-Straße bis Heinrichsdamm)

Friedrichstraße

Hainstraße (Schönleinsplatz bis Ottostraße)

Heinrichsdamm (Willy-Lessing-Straße bis Marienbrücke)

Herzog-Max-Straße (Friedrichstraße bis Amalienstraße)

Josephstraße

Kunigundendamm (Luitpoldstraße bis Gabelsbergerstraße)

Luisenstraße

Luitpoldstraße

Markusplatz

Obere Königstraße

Obere Sandstraße

Schillerplatz

Schützenstraße (Friedrichstraße bis Ottostraße)

Theuerstadt

Untere Königstraße

Weide

Weidendamm (inkl. Dammkrone)

Wilhelmsplatz


 

An den in § 2 der bisherigen Parkgebühren-Ordnung festgelegten Örtlichkeiten gibt es zum Teil zwischenzeitlich keine Parkscheinautomaten mehr. D.h. es ist auch eine inhaltliche redaktionelle Korrektur der Satzung vorzunehmen. Es entfallen folgende Straßen: Fleischstraße, Hauptwachstraße, Herrenstraße, Kettenbrücke, Kleberstraße, Maximiliansplatz.

 

 

3.3  Konsequenzen für die Kundinnen und Kunden:

 

Durch die Änderung der Zeittaktung ergeben sich für den Parkvorgang Gebühren- bzw. Tarifveränderungen in unterschiedlicher Höhe.

 

Hier ein paar Beispiele:

 

 

alt

inflations-bereinigt

neu

20 Min. Parken öffentlicher Raum Innenstadtbereich

0,50 €

0,65 €

0,60 €

20 Min. Parken öffentlicher Raum erweiterter Innenstadtbereich

0,50 €

0,65 €

0,50 €

20 Min. Parken Parkhaus STVP

0,60 €

 

0,50 €

 

 

 

 

30 Min. Parken öffentlicher Raum Innenstadtbereich

1,00 €

1,31 €

1,20 €

30 Min. Parken öffentlicher Raum erweiterter Innenstadtbereich

0,50 €

0,65 €

1,00 €

30 Min. Parken Parkhaus STVP

0,60 €

 

1,00 €

 

 

 

 

40 Min. Parken öffentlicher Raum Innenstadtbereich

1,00 €

1,31 €

1,20 €

40 Min. Parken öffentlicher Raum erweiterter Innenstadtbereich

1,00 €

1,31 €

1,00 €

40 Min.  Parken Parkhaus STVP

1,20 €

 

1,00 €

 

 

 

 

50 Min. Parken öffentlicher Raum Innenstadtbereich

1,50 €

1,96 €

1,80 €

50 Min. Parken öffentlicher Raum erweiterter Innenstadtbereich

1,00 €

1,31 €

1,50 €

50 Min.  Parken Parkhaus STVP

1,20 €

 

1,50 €

 

 

 

 

60 Min. Parken öffentlicher Raum Innenstadtbereich

1,50 €

1,96 €

1,80 €

60 Min. Parken öffentlicher Raum erweiterter Innenstadtbereich

1,00 €

1,31 €

1,50 €

60 Min. Parken Parkhaus STVP

1,20 €

 

1,50 €

 

 

Seit 20 Jahren (1996) hat keine Erhöhung der Parkgebühren mehr stattgefunden. Unter Zugrundelegung der zwischenzeitlich eingetretenen Preissteigerungen von rund 30% würden sich die Parkgebühren ergeben, die in obiger Tabelle in der Spalte „inflationsbereinigt“ aufgeführt sind. Eine Anpassung der Parkgebühren erscheint deshalb dringend geboten.

 

Der Vergleich der inflationsbereinigten Parkgebühren mit den neuen Gebühren zeigt, dass in vielen Fällen die neuen Gebühren die inflationsbereinigten Beträge unterschreiten. In den wenigen Fällen der Überschreitung ist dies der gewünschten Steuerung des Parkverhaltens geschuldet.

 

 

Vorstehende Grafik dokumentiert, dass durch den bisherigen Verzicht auf Gebührenerhöhungen seit 1996 erhebliche Einnahmeeinbußen zu verzeichnen sind. Insgesamt summiert sich der Aufkommensverlust auf rund 2,4 Mio. €.

 

 

 

  1. Weiteres Vorgehen:

 

Die Parkscheinautomatenstandorte bleiben wie im Bestand und werden – vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen – durch die STVP entsprechend auf die neuen Gebühren umgestellt. Die Kosten für die Neuprogrammierung und Kennzeichnung werden durch die STVP getragen. Die Bewirtschaftungszeiten an reinen Kurzzeitparkständen werden sich dann an den allgemeinen Ladenöffnungszeiten orientieren. Bei bewirtschafteten Parkständen in Mischnutzung im feinen Trennprinzip (tagsüber Parken mit Parkschein und Bewohner, nachts nur Bewohner) werden sich die Bewirtschaftungszeiten weiterhin an den Feierabendzeiten orientieren, da dann der Bedarf für Bewohner am größten ist.

 

Alternative Bezahlmöglichkeiten:

 

Derzeit sind lediglich drei Automaten mit EC-Kartenzahlung ausgestattet. Die Ausstattung zusätzlicher Standorte mit EC-Karte wäre für die STVP mit Kosten in Höhe von ca. 500 Euro pro Gerät verbunden. Im Hinblick darauf überprüfen die STVP, wie sich für weitere Standorte die Kosten-Nutzen-Rechnung darstellt.

 

Seit den letzten städtischen Anstrengungen zum Thema „Handy-Parken“ gab es zahlreiche technische Innovationen, so dass immer noch nicht abzusehen ist, in welche Richtung der Markt hier gehen wird.

 

Eine Umsetzung bis 01.01.2017 ist auf Grund bestehender vertraglicher Verbindlichkeiten zwischen Stadt und Stadtwerken nicht möglch. Es sind noch verschiedene offene Fragen zu klären. Ebenso sind die Kosten für die Einführung neuer Technik, Infrastruktur und Mehraufwand bei Kontrollen des PÜD und Polizei zu hinterfragen.

 

Die Einführung alternativer Bezahlmöglichkeiten ist unabhängig von der Textfassung der Parkgebührenordnung. Die Verwaltung wird die möglichen Alternativen innerhalb der Arbeitsgruppe weiter verfolgen.

 

II.Beschlussvorschlag

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat, die in Anlage 2 dargestellte Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Bamberg (Parkgebührenordnung) dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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