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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0381-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 04.05.2016 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf des Aufhebungsplans Nr. 2 B in der Fassung vom 04.05.2016 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 30.05.2016 bis einschließlich 04.07.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:

 

              2.1               Öffentlichkeit

                            Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

2.2              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

2.2.1        Tourismus & Kongress Service

mit Schreiben vom 25.05.2016

2.2.2        PLEDOC GmbH

mit Schreiben vom 30.05.2016

2.2.3        Immobilienmanagement (Amt 23)

mit Schreiben vom 06.06.2016

 

2.2.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

mit Schreiben vom 13.06.2016

2.2.5        Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 13.06.2016

2.2.6        Stadtwerke Bamberg

mit Schreiben vom 14.06.2016

2.2.7        Wirtschaftsförderung

mit Schreiben vom 16.06.2016

2.2.8        Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz (Amt 38)

mit Schreiben vom 16.06.2016

2.2.9        Bayernwerk

mit Schreiben vom 16.06.2016

2.2.10    Bayerischer BauernVerband

mit Schreiben vom 21.06.2016

2.2.11    Zentrum Welterbe Bamberg

mit Schreiben vom 21.06.2016

2.2.12    Deutsche Telekom Technik GmbH

mit Schreiben vom 27.06.2016

 

Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erheben keine Einwände gegen die geplante Aufhebung der Baulinie Nr. 2 B aus dem Jahr 1909.

 

3. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Aufhebungsbeschluss

Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass keine Stellungnahmen eingegangen sind, die der geplanten Aufhebung der Baulinie Nr. 2 B widersprechen.

Es wird daher beantragt für den Aufhebungsplan der Baulinie Nr. 2 B vom 04.05.2016 und der dazugehörigen Begründung vom 04.05.2016 den Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1        Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.1              Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

2.2              Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände erheben.

3.              Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund:

              a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2010-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie,

              b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

              c) der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,

              die Aufhebung des Baulinienplanes Nr. 2 B, bestehend aus Aufhebungsplan vom 04.05.2016 sowie Begründung vom 04.05.2016 als Satzung.

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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