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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0393-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Allgemeines

Die Fußgängerbrücke in Nachbarschaft zum Spiel- und Sportplatz sowie der Minigolf-Anlage an der Bayerleinswiese wurde in der besteheneden Form im Jahr 2003 errichtet. Wie die regelmäßig stattfindende Bauwerksprüfung ergeben hat, ist der Holzaufbau auf Grund der vorhandenen Schadensbilder so stark beeinträchtigt, dass eine Generalsanierung erforderlich ist. Verantwortlich hierfür sind die Wechselwirkungen aus Wasser und Bewuchs sowie Verschattung und fehlender Austrocknung.

 

 

  1. Sanierungsarbeiten

Im Zuge der Sanierung wird der Belag erneuert, Teile des Geländers werden ausgetauscht und erhalten einen Neuanstrich. Für die Arbeiten wird die gesamte Konstruktion – rund 9,50 Meter lang und 2,50 Meter breit – auf das EBB-Betriebsgelände am Margaretendamm transportiert. Nur so kann einer wirtschaftlichen und zeitlich optimierten Brückensanierung Rechnung getragen werden. Im Anschluss wird der Steg mit einem Autokran wieder in die vorherige Lage eingehoben und verschraubt.

 

Die Sanierungsarbeiten müssen witterungsbedingt in den Sommer bzw. Herbstmonaten erfolgen. Zwar wird der Holzsteg auf dem Gelände des EBB saniert, doch steht dem EBB eine geeignete Halle für eine „Wintersanierung“ nicht zur Verfügung.

Daher ist vorgesehen, mit der Maßnahme im Oktober 2016 zu beginnen. Während der Dauer der Maßnahme - ca. 3 Wochen - entfällt die fußläufige Wegeverbindung in den Theresienhain. Als Alternative steht in geringer Entfernung die Zufahrt zum Bootshaus zur Verfügung. Die Umleitung wird entsprechend ausgeschildert.


 

  1. Ausblick

 

Für das Jahr 2017 ist geplant, den Holzsteg über den Hollergraben (Verlängerung Ottostraße) ebenfalls zu sanieren. Hierfür ist mit einer zeitlichen Sperrung von ca. 5 bis 6 Wochen zu rechnen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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