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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0399-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1. Organisatorische Weiterentwicklung und Fortschreibung der Geschäftsordnung

Die primäre Zielsetzung des Stadtgestaltungsbeirats (SGB) ist es, den Stadtrat in seinem Bemühen zu beraten, die architektonische und städtebauliche Qualität Bambergs fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur, Stadtplanung und Städtebau zu vermeiden. Um die Möglichkeiten der fachlichen Beurteilung des Expertengremiums zu erweitern und den zukünftigen Anforderungen Rechnung zu tragen, soll das bisherige Format noch flexibler gestaltet werden.

 

Besonders in Bezug auf sehr anspruchsvolle und komplexe Vorhaben hat sich gezeigt, dass es durchaus sinnvoll erscheint, schon am Anfang der Beratungen zur Entwicklung eines Projekts einen intensiven Austausch auf fachlicher Ebene zu führen.

 

Um in dieser Frühphase eine intensive Diskussion und Abstimmung zu befördern, soll es zukünftig die Möglichkeit geben Projekte im Rahmen eines nicht öffentlichen Beratungs-Workshops, der einen stärkeren „Werkstatt“-Charakter aufweist, zu behandeln. Die Entscheidung, ob dieses Instrument zur Anwendung kommt, wird individuell und im Einzelfall in Abstimmung mit den jeweiligen Planern/Investoren getroffen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die gültige Geschäftsordnung des SGB, zuletzt geändert am 28.11.2012, wie nachfolgend aufgeführt zu ergänzen:

 

Eingeführt wird die neue Ziffer 8. (2):

 

Der Stadtgestaltungsbeirat kann nichtöffentliche Beratungs-Workshops anbieten.

 

Die bisherigen Ziffern 8. (2) bis 8. (8) werden zu 8. (3) bis 8. (9).


2. Turnusmäßiger Wechsel der Mitglieder

In der Geschäftsordnung für den Stadtgestaltungsbeirat ist geregelt, dass turnusmäßig ein Wechsel der Mitgliedschaft stattfindet. Der gewollte Wechsel wird nach dem Rotationsprinzip durchgeführt und soll die Wahrung der fachlichen Kompetenz und auch die Unabhängigkeit des Stadtgestaltungsbeirates untermauern.

 

Grundsätzlich sollte die Wahrung dieser Kompetenz durch einen Wechsel der Mitgliedschaft in der Regel nach drei Jahren stattfinden, jedoch darf die Zugehörigkeit zum Beirat selbst insgesamt sechs Jahre nicht übersteigen.

 

Aufgrund der oben beschriebenen Statuten scheidet das Mitglied Herr Prof. Gerd Aufmkolk zum 30.06.2016 aus dem SGB aus. Die offizielle Verabschiedung von Herrn Prof. Aufmkolk ist für die Sitzung des SGB am 22.09.2016 vorgesehen.

 

Für die Berufung der externen fachlichen Mitglieder des Stadtgestaltungbeirates ist gemäß Geschäftsordnung der Stadtrat zuständig.

 

Vorgeschlagen wird als Nachfolger des ausscheidenden Fachmitglieds:

 

-               Herr Dipl. – Ing. (FH) Thomas Wirth, Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Kitzingen,

mit Wirkung zum 01.10.2016.

 

Der vorgesehene Nachfolger hat sich in der Sitzung des Gestaltungsbeirats am 09.06.2016 bereits persönlich vorgestellt und dort bei allen Beteiligten einen sehr positiven Eindruck vermittelt. Der Lebenslauf von Herrn Wirth ist in der Anlage beigefügt.

 

3. Geplante Sitzungstermine des Stadtgestaltungsbeirates 2016

Vorgesehen sind für das Restjahr 2016 noch nachfolgende Termine:

Donnerstag, 22. September 2016

Donnerstag, 22. November 2016

 

4. Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.06.2016

Mit Schreiben vom 24.06.2016 stellte die CSU-Stadtratsfraktion die Anfrage, ob Mitglieder des Stadtgestaltungsbeirates vor Ablauf einer 3-jährigen Mitgliedschaft – ohne Nachteile für die Stadt Bamberg – abberufen werden können?

 

Hierzu ist festzustellen, dass die Geschäftsordnung für dieses beratende Fachgremium eine solche Möglichkeit der vorzeitigen Abberufung nicht eröffnet.

 

Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

5. Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 30.06.2016

Mit Schreiben vom 30.06.2016 stellte die BA-Stadtratsfraktion den folgenden Antrag:

Der Stadtgestaltungsbeirat tagt in Zukunft wieder nichtöffentlich.

 

Mit der unter Punkt 1 beschriebenen organisatorischen Weiterentwicklung und der Fortschreibung der Geschäftsordnung für den Stadtgestaltungsbeirat wird dem Gremium die Möglichkeit eröffnet, zukünftig auch nichtöffentlich zu tagen.

 

Der Antrag der BA-Stadtratsfraktion ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Satzung des Stadtgestaltungsbeirates wird gemäß Anlage 1 geändert.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, Herrn Dipl. – Ing. (FH) Thomas Wirth, zum 01.10.2016 als neues Mitglied des Stadtgestaltungsbeirates zu berufen.

 

  1. Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.06.2016 und der Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 30.06.2016 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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