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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0404-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Die Wassergewinnungsanlagen (Brunnen) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4441/11, Gemarkung Bamberg, sollen durch 10 Einzelzaunanlagen (Stabgitterzäune) gesichert werden.

             

              Größe des Bauvorhabens (je Einzelzaunanlage):

              Breite:  10,00 m              Länge:  10,00 m                1,95 m

             

                                                 bereits ausgeführt:   ja    nein

                                                                                                  Antragseingang:               13.05.2016

                                                                                                  vollständig:                             01.08.2016

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                   Außenbereich (§ 35 BauGB)

                        Nach Flächennutzungsplan - Gebietscharakter:

 

                        Teilplan Art der Nutzung:

                        Dargestellt ist eine Waldfläche. Das Vorhaben befindet sich im nachrichtlich übernommenen

                        Landschaftsschutzgebiet, einer Bannwaldzone und im Fassungsbereich eines

                        Wasserschutzgebietes.

 

                        Teilplan Landschaftsplan:

                        Das Vorhaben befindet sich in einer als land- und forstwirtschaftlichen Fläche dargestellten

                        Waldfläche. Nachrichtlich übernommen sind ein Landschaftsschutzgebiet, eine

                        Bannwaldfläche und ein Wasserschutzgebiet. Als landschaftliches Gliederungselement ist

                        ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet gemäß Regionalplan dargestellt.

 

              Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, es dient der öffentlichen Wasserversorgung.

 

Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Da es innerhalb eines bewaldeten Gebietes liegt, ist auch keine Beeinträchtigung der Landschaft zu befürchten. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben somit nicht entgegen. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.

             

                        

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja: Fl.Nr. 4441/9; die Beteiligung der übrigen Nachbarn ist  nicht

                                                                      erforderlich.

 

              Kfz – Stellplätze:

              nicht erforderlich

 

              Fahrradstellplätze:

              nicht erforderlich

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:                                                        nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet                             ja       nein

 

              Besonderheiten:

 

              Naturschutz:

              Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftschutzgebietes Hauptsmoorwald. Es

              ist eine Befreiung von dem Verbot des § 2 Abs. 2, Buchst. a der Schutzgebietsverordnung (Anlage               von Bauwerken aller Art) notwendig.

 

              Von dem Verbot nach § 2 Abs. 2 Buchst. a der Schutzgebietsverordnung (Anordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Stadt- und Landkreis Bamberg - Hauptsmoorwald - vom 10.9.1952 in der derzeit gültigen Fassung) wird nach § 4 Abs. 1 der Schutzgebietsverordnung die Befreiung erteilt. Hierzu wurde das Einvernehmen nach Art. 56 Satz 3 BayNatSchG erklärt. Die naturschutzrechtliche Befreiung wird durch die Baugenehmigung ersetzt.

 

              Wasserrecht:

              Wasserrechtlich ist das Bauvorhaben zulässig.

 

              Die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten wird zurzeit eingeholt.

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:                                                         ja               nein

              Einzeldenkmal:                                           ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:                                                                       ja               nein               nicht erforderlich

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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