Beschlussvorlage - VO/2016/0404-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von 10 Einzelzaunanlagen zur Sicherung der Wassergewinnungsanlagen (Brunnen) Fl.-Nr. 4441/11, Gemarkung Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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14.09.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Wassergewinnungsanlagen (Brunnen) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4441/11, Gemarkung Bamberg, sollen durch 10 Einzelzaunanlagen (Stabgitterzäune) gesichert werden.
Größe des Bauvorhabens (je Einzelzaunanlage):
Breite: 10,00 m Länge: 10,00 m 1,95 m
Antragseingang: 13.05.2016
vollständig: 01.08.2016
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Nach Flächennutzungsplan - Gebietscharakter:
Teilplan Art der Nutzung:
Dargestellt ist eine Waldfläche. Das Vorhaben befindet sich im nachrichtlich übernommenen
Landschaftsschutzgebiet, einer Bannwaldzone und im Fassungsbereich eines
Wasserschutzgebietes.
Teilplan Landschaftsplan:
Das Vorhaben befindet sich in einer als land- und forstwirtschaftlichen Fläche dargestellten
Waldfläche. Nachrichtlich übernommen sind ein Landschaftsschutzgebiet, eine
Bannwaldfläche und ein Wasserschutzgebiet. Als landschaftliches Gliederungselement ist
ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet gemäß Regionalplan dargestellt.
Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, es dient der öffentlichen Wasserversorgung.
Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Da es innerhalb eines bewaldeten Gebietes liegt, ist auch keine Beeinträchtigung der Landschaft zu befürchten. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben somit nicht entgegen. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: Fl.Nr. 4441/9; die Beteiligung der übrigen Nachbarn ist nicht
erforderlich.
Kfz – Stellplätze:
nicht erforderlich
Fahrradstellplätze:
nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Naturschutz:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftschutzgebietes Hauptsmoorwald. Es
ist eine Befreiung von dem Verbot des § 2 Abs. 2, Buchst. a der Schutzgebietsverordnung (Anlage von Bauwerken aller Art) notwendig.
Von dem Verbot nach § 2 Abs. 2 Buchst. a der Schutzgebietsverordnung (Anordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Stadt- und Landkreis Bamberg - Hauptsmoorwald - vom 10.9.1952 in der derzeit gültigen Fassung) wird nach § 4 Abs. 1 der Schutzgebietsverordnung die Befreiung erteilt. Hierzu wurde das Einvernehmen nach Art. 56 Satz 3 BayNatSchG erklärt. Die naturschutzrechtliche Befreiung wird durch die Baugenehmigung ersetzt.
Wasserrecht:
Wasserrechtlich ist das Bauvorhaben zulässig.
Die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten wird zurzeit eingeholt.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |