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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0405-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Im Umweltsenat am 11.05.2016 wurde das weitere Vorgehen zur Umgestaltung der Langen Straße grundsätzlich beschlossen. Zudem wurde beschlossen regelmäßig zu berichten.

 

Umsetzung der Maßnahmen 1 und 2

 

Maßnahme 1 - verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

Die Lange Straße soll ab Schönleinsplatz bis zum Kranen als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgeschildert werden.

Die Beschilderung für den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich wird nach Umsetzung der Maßnahme 2 und nach Vorlage der verkehrsrechtlichen Anordnung noch im Jahr 2016 vom EBB aufgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme 2 – Lange Straße 3 bis 13 und Übergang Pflaster am Obstmarkt

Der ehemalige Radweg wird zurückgebaut und wie der Gehweg auf kompletter Breite mit neuen Klinkerplatten belegt. Diese Arbeiten sollen noch 2016 ausgeführt werden. Aus Rücksicht auf die Cafébetreiber soll dies mit Ende der Freischanksaison erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Beginn der Freischanksaison 2017 kann die Verschiebung der Freischankflächen Richtung Fahrbahn

und somit die Nutzung der verbreiterten Gehbahn entlang der Schaufenster erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktueller Sachstand Taxistände/Ladebucht zwischen Generalsgasse und Obstmarkt

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat nach Rücksprache mit der Taxigenossenschaft festgestellt, dass für

Taxistellplätze im Abschnitt zwischen Generalsgasse und Obstmarkt kein Bedarf – auch nicht

vorübergehend - besteht. Die Standplätze sollen vielmehr vor HausNr. 28 und 30 eingerichtet werden.

Der Hauptgrund ist nach Angaben des Straßenverkehrsamtes die Abfahrt der Taxen. Diese soll auch über die Hellerstraße möglich bleiben, um das Ziel „Bahnhof“ zu erreichen.

Wenn die Taxistände vor Hausnummer 28 und 30 und die Ladebucht zwischen der Generalsgasse und dem Obstmarkt verkehrsrechlich angeordnet werden, wird auch diese Beschilderung vom EBB gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Umsetzung der geschilderten Maßnahmen erfolgt im Rahmen bestehender Haushaltsansätze.

 

Umsetzung der Maßnahme 3 bis 7

 

Über die übrigen Maßnahmen wird zu gegebener Zeit erneut im Umweltsenat berichtet.

 

II.Beschlussvorschlag

Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 46.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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