"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0406-65

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Vorgang

 

Bis 1974 war die Wegeverbindung über die Obere Brücke als Bundesstraße (B4) gewidmet. Der Fahrbahnbelag besteht seit der Anlage der Fußgängerzone im Jahr 1976 aus Granitgroßstein-pflaster. Seinerzeit wurden keine qualifizierten Abdichtungsmaßnahmen an dem Bauwerk vorgenommen. Mit Beginn der Brückenprüfungen sind sichtbare Schäden dokumentiert, die nachweislich auf die nicht vorhandene Abdichtung zurückzuführen waren bzw. noch sind. Diese Schäden wurden durch die wasserdurchlässigen Fugen des Oberflächenbelages noch begünstigt. Aus den vorhandenen Bauwerksschäden ergab sich der Handlungsbedarf für das Bauwerk.

 

Der sogenannte Brückenbogen III (westlich des Alten Rathauses) wurde bereits 1992 saniert. Hier wurden die Abdichtung und der Fahrbahnbelag erneuert. Die Freilegung des Bogens III wurde unter Vollsperrung durchgeführt. Die Ausführung der Abdichtungsebene auf Grund der vorgefundenen Gegebenheiten mit einer Schicht aus Flüssigkunstsoff (Flüssigfolie) hergestellt. Nach Einbringung der Abdichtungsebene wurde das Granitpflaster wieder hergestellt.

 

Grundsätzlich bestand mit Abschluss dieser Teilsanierung auf dem Bogen III auch für die Bögen I und II (Obstmarktseite des Alten Rathauses) die Notwendigkeit der Sanierung.

 

Im Jahr 2003 wurde die Planungsgruppe Strunz (PGS) mit der Entwicklung eines Sanierungskonzeptes für die Bögen I und II beauftragt. Das Konzept der PGS beinhaltete auch die Sandsteinsanierung, das durch das Ingenieurbüro PRO-Denkmal, Bamberg - ebenfalls im Jahr 2003 - zugearbeitet wurde.

Auf Grund der Erfahrungen der PGS im Zusammenhang mit der Sanierung des Bogens III wurden die Weiterführung der Planungen – zunächst in Form einer Kostenaktualisierung auf Basis der Entwurfsplanung aus dem Jahr 2003 - beauftragt.

 

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werksenates vom 05.06.2013 wurde über die Gesamtthematik der Sanierungsmaßnahme der Bögen I und II berichtet. Hier wurde ausführlich im Zusammenhang mit den vorausgegangenen Untersuchungen über den Zustand der Brücke, das Instandsetzungskonzept sowie die Sandsteinsanierung berichtet.

 

Im Rahmen der Vorplanung ergab sich die Notwendigkeit aus technischer Sicht die Gesamtsanierungsmaßnahme in zwei Teilabschnitte zu splitten. Hintergrund ist, dass zunächst die ingenieurtechnische Sanierung – Einbau einer Abdichtung - erfolgen muss, um das Bauwerk vor künftigen Feuchteeinwirkungen zu schützen. Nach der Austrocknung des Sandsteinmauerwerks kann dann die Sandsteinsanierung als weiterer Sanierungsabschnitt erfolgen.

 

Aus diesem Grund wurde die volle Investitionssumme nicht sofort benötigt. Dieses geplante Vorgehen wurde auch mit der Städtebauförderung abgestimmt. Ergebnis war, dass das zeitliche Auseinanderziehen der Sanierungsmaßnahmen als nicht förderschädlich eingestuft wurde.

 

Im nächsten Planungsschritt wurden im Jahr 2015 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Haushaltsrestes der Auftrag zur Objektplanung für die ingenieurtechnische Sanierung der Bögen I und II an die PGS vergeben. Im Einzelnen wurden hier die Leistungsphasen 5 bis 9
(5 - Ausführungsplanung, 6 - Vorbereitung der Vergabe, 7 – Mitwirkung der Vergabe,
8 – Bauoberleitung, 9 – Objektbetreuung) sowie die Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung übertragen.

 

Die einzelnen Planungsphasen sind in der HOAI festgeschrieben und beinhalten folgende Grundleistungen:

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

a) Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Einreichen dieser Unterlagen

c) Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis

d) bei Verkehrsanlagen: Einarbeiten der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen

e) Verhandlungen mit Behörden

f) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

g) Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgerinnen und Bürgern

h) Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich der Teilnahme an Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung

b) Zeichnerische und rechnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben

c) Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung

d) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

a)Mengenermittlung und Aufgliederung nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)Aufstellen der Verdingungsunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen

c)Abstimmen und Koordinieren der Verdingungsunterlagen der an der Planung fachlich Beteiligten

d)Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

a)Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche

b)Einholen von Angeboten

c)Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels

d)Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken

e)Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern

f)Fortschreiben der Kostenberechnung

g)Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der Kostenberechnung

h)Mitwirken bei der Auftragserteilung

Leistungsphase 8: Bauoberleitung

a)Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt vergeben werden, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter

b)Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm)

c)Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen

d)Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme

e)Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

f)Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle

g)Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt

h)Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamt-

anlage

i)Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

j)Kostenfeststellung

k)Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung

 

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

a)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

b)Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten

c)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

d)Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

Örtliche Bauüberwachung

a)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften; Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen

b) Führen eines Bautagebuchs;

c) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

d)Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen

e) Rechnungsprüfung

f) Mitwirken bei behördlichen Abnahmen

g) Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile der Gesamtanlage

h) Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel

 

Ebenfalls im Jahr 2015 wurde durch die Stadt – im Vergleich zu den Planungen aus 2003 – der Oberflächenbelag hinsichtlich der zeitgemäßen Anforderungen an Barrierefreiheit weiterentwickelt. Die zentrale gestalterische Herausforderung war dabei der Übergang der Verlegeart von der Fußgängerzone bis zur Karolinenstraße. Das Gestaltungskonzept für die Karolinenstraße sieht ebenfalls einen mittig angeordneten barrierefreien Streifen in Granit vor. Im Bereich des Grünen Marktes besteht ein nachträglich eingebauter barrierefreier Streifen, der den Schaufenstern folgt. Diese Bauart ist eines Tages auch für die Rampe der Oberen Brücke vorgesehen, wobei hier auf die zahlreichen Freischankflächen Rücksicht genommen werden muss. Im Ergebnis ist die Lösung eines mittigen barrierefreien Streifens für die Obere Brücke in enger Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung und der Denkmalpflege entwickelt worden. Größere Steinformate vermindern den Fugenanteil. Hierdurch ergeben sich Vorteile sowohl hinsichtlich der Barrierefreiheit als auch hinsichtlich des Schutzes der Baukonstruktion vor Niederschlagswasser. Zugleich bestand der gestalterische Anspruch weiterhin die „Lebendigkeit“ von gepflastertem Naturstein wirken zu lassen.

 

Entschieden wurde in diesem Zusammenhang auch, dass nicht nur die Bögen I und II, sondern auch der Durchgang durch das Alte Rathaus sowie der Bogen III in einem Zug barrierefrei ausgestaltet werden sollten, um wiederholte Einschränkungen für den Fußgängerverkehr zu vermeiden.

 

Über die Gesamtmaßnahme wurde im Bau- und Werksenat vom 02.12.2015 berichtet.

 

Nach Sicherstellung der Finanzierung im Haushalt 2016 wurde das Leistungsverzeichnis erarbeitet und die Maßnahme im Januar 2016 öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte, mit Auftragsschreiben vom 01.03.2016, an die Baugesellschaft mbH & Co. KG Dietz, Weismain.

 

  1. Baufortschritt - ab April 2016

 

Über den aktuellen Sachstand zur Sanierungsmaßnahme wurde in der öffentlichen Vollsitzung am 24.02.2016 sowie jeweils in den öffentlichen Sitzungen des Bau- und Werksenates vom 02.03.2016, 06.04.2016 und 08.06.2016 berichtet.

 

Darüber hinaus wurden die Fraktionssprecherinnen und -sprecher regelmäßig vom Baureferenten in den Bausenatsvorbesprechungen auf dem Laufenden gehalten. Zusätzlich wurde die Maßnahme der Oberen Brücke nahezu in jeder aktuellen Stunde der Vollsitzung angesprochen.

 

2.1                       Abdichtungsarbeiten

Der ursprünglich angedachte Baubeginn zum 14.03.2016 konnte, auf Betreiben der anliegenden Gewerbetreibenden, auf den 04.04.2016 - unmittelbar im Anschluss an die Osterferien - verlegt werden.

 

Die Arbeiten verliefen unter schwierigen Randbedingungen:

-          Außergewöhnlich viel Regen

-          Aus wirtschaftspolitischen Gründen Zufahrt vom Obstmarkt nur bis 10:30 Uhr möglich

-          Aus wirtschaftspolitischen Gründen möglichst häufige Öffnung für den Fußgängerverkehr

 

Trotz dieser widrigen Randbedingungen wurde dieser Teil der Maßnahme relativ reibungslos abgewickelt.

 

2.2  Zusatzabdichtung

Parallel zur Baumaßnahme wurde die Idee diskutiert, ob die Abdichtungsebene der Brücke über das geplante Bauende weiter in Richtung Obstmarkt gezogen werden sollte.

 

Hiergegen sprach, dass keine Feuchteschäden an den wertvollen Baudenkmälern der Oberen Brücke 2 und 3 vorhanden waren. Grundgedanke der Denkmalpflege ist es, die stabilen Feuchteverhältnisse im Denkmalbereich nicht ohne Not zu verändern.

 

Für die Erweiterung der Abdichtung sprach, dass das Brückenwiderlager auf Widerlagerhöhe weiter östlich positioniert ist als das östliche Ende der Fahrbahn auf der Brückenebene. Das Fortführen der Abdichtungsebene am Brückenende kann also grundsätzlich Restwasser besser vom Widerlagerbereich abhalten. Das Ingenieurbüro hält die Ausführung technisch für nicht notwendig und hat deshalb von dieser Zusatzabdichtung abgeraten. Die Verwaltung hat in öffentlicher Sitzung die technischen und denkmalfachlichen Gegenargumente vorgetragen.

Die Verlängerung der Abdichtungsebene („Schleppplatte“) wurde ausgeführt.

 

Hierfür musste in den Straßenkörper weiter in Richtung Obstmarkt eingegriffen und zusätzliche Oberflächenöffnungen geschaffen werden. Auf Grund der extremen Regenereignisse im Frühsommer 2016 gelangte das Oberflächenwasser intensiv in die Baugruben. Von dort ist es auch zu den Kellerwänden der Wohngebäude der Oberen Brücke 2 und 3 gelaufen.

 

Das Ziel, durch die Zusatzabdichtung diese Häuser vor Wasser dauerhaft zu schützen, hat folglich dazu geführt, dass die Häuser zunächst einmal mit Regenwasser belastet worden sind. Der Schadensumfang ist inzwischen durch den Gutachter ermittelt worden. Der Versicherungsvorgang läuft. Mit weiteren Folgeschäden wird nicht gerechnet.

 

2.3  Pflasterarbeiten

 

Die Pflasterarbeiten wurden am 20.06.2016 begonnen.

Die Firma Dietz setzte auf Grund der großen Pflasterflächen keine eigenen Pflasterer ein, so dass hierfür ein Subunternehmer beauftragt wurde. Durch die Beauftragung eines Subunternehmers wurde eine zusätzliche Schnittstelle geschaffen, welche zusätzliche Reibungspunkte hinsichtlich Organisation, Preis, Sprache sowie fachlicher Meinung zur Folge hatte.

 

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war es grundsätzlich denkbar gewesen, die Pflasterarbeiten zwischen Bogen I und II vom dazwischen liegenden Brückenpfeiler aus  in beide Richtungen mit zwei Pflastertrupps voranzutreiben.

Wegen der wirtschaftspolitischen Entscheidung, dass die Zufahrt vom Obstmarkt aus immer frei bleiben musste, konnten die Pflasterarbeiten nur vom Obstmarkt aus in Richtung Berggebiet erfolgen. Diesem Umstand geschuldet, konnten weniger Arbeiter eingesetzt werden. Die Folge war ein langsamerer Baufortschritt.

 

Bereits zum Auftakt war ein anspruchsvoller Zwangspunkt (Überleitung des barrierefreien Pflasters von der Obstmarktrampe zur Regelausbildung) zu überwinden, was die Einarbeitung des Subunternehmers erschwerte. Auch die Forderung der Stadtwerke Bamberg, nach einer Vielzahl von großen Leerrohren mit Durchmessern bis zu DN 150, galt es zu integrieren.

Die Zusatzforderung von Seiten der Wirtschaftspolitik nach möglichst häufiger Freigabe des Fußgängerverkehrs erschwerte zudem einen zügigen Baufortschritt.

 

Auf Grund von verschiedenen technischen Unzulänglichkeiten in der Bauausführung durch den Subunternehmer entstand objektiv der Bedarf an überdurchschnittlicher Präsenz der örtlichen Bauleitung auf der Baustelle.

 

Alle erkennbaren Mängel wurden sofort festgehalten und gerügt. Die Mängel wurden zudem wöchentlich in den Jour Fixe-Protokollen festgehalten.

Seit Beginn der Pflasterarbeiten wurden seitens des EBB zahlreiche Schreiben hinsichtlich Beschleunigung / Baustellenbesetzung usw. an die Firma Dietz übermittelt, obwohl dies eine Grundleistung der PGS gewesen wäre.

 

Durch den Technischen Werkleiter wurde wiederholt persönlich mit dem Chef der Baufirma Dietz sowie mit dem Inhaber des Ingenieurbüros direkt kommuniziert. Bauherrenseitig wurden alle baurechtlichen Einwände schriftlich erhoben und bis zur Androhung von juristischen Schritten alles unternommen, um die Baumaßnahme bestmöglich frist- und kostengerecht umzusetzen. Die Maßnahme wurde ca. 10 Tage nach dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt (22.07.2016) am 05.08.2016 fertiggestellt.

Nach dem 05.08.2016 waren noch verschiedene kleinere Restleistungen offen, wie z. B. das llen der Randfugen oder das Schließen der Kopflöcher. Diese Leistungen waren von vornherein im Leistungsverzeichnis beinhaltet und wurden noch vor der Sandkirchweih ausgeführt.

 

2.4  Kosten

 

Zusätzliche Leistungen wurden infolge der Mehrbeschilderung, der Zusatzabdichtung („Schleppplatte“), der regelmäßigen Öffnungen des Baufeldes für Passanten sowie einzelne technisch erforderliche Maßnahmen beauftragt. Der Wert dieser zusätzlichen Leistungen lässt sich mit rund 16.000 € beziffern.

 

Da aktuell (Stand 17.08.2016) noch keine Schlussrechnungen vorliegen und einzelne Nachträge noch endverhandelt werden müssen, ist es nicht möglich über finale Projektkosten zu berichten.

 

Zum Stand 17.08.2016 kann jedoch prognostiziert werden, dass trotz der zusätzlichen Leistungen, des wiederholt eingeschränkten Baufeldes und auch der zeitweise widrigen Witterungsverhältnisse aufgrund der intensiven Betreuung der Baumaßnahme durch den EBB, das gesetzte Budget für die Baumaßnahme in Höhe von 600.000 € um rund 115.000 € unterschritten werden kann.

 

Insgesamt befindet sich damit das Projekt hinsichtlich der Kosten im „grünen Bereich“.

Eine detaillierte Behandlung der Kosten erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

 

2.5  Mängel

 

Bei den Mängeln handelt es sich um behebbare Mängel in Zusammenhang mit der Oberflächenherstellung. Die Mängel wurden im Abnahmeprotokoll niedergeschrieben.

Die Strategie der Stadt für den bestmöglichen Umgang mit den Mängeln soll im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erörtert werden.             

Im Rahmen der Abnahme wurde von Seiten der Baufirma grundsätzlich eine hohe Bereitschaft zur Mängelbeseitigung signalisiert.

 

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Betreuung der Anlieger und Gewerbetreibenden

 

Um die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Anlieger so gering wie möglich zu halten, hat die Stadtverwaltung – auch in Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden – zahlreiche Maßnahmen erarbeitet.

Erste und wichtigste Maßnahme war die Verstetigung des Informationsflusses. Mindestens einmal pro Woche wurden die Anlieger per E-Mail über den aktuellen Stand der Baumaßnahme sowie die geplanten Arbeiten in der darauffolgenden Woche informiert. Zusätzlich wurde eine Seite mit allen relevanten Informationen auf der Internetseite der Stadt Bamberg eingerichtet. Ein Link führt zur Webcam des Bürgernetzvereins Bamberg und machte es möglich, die Baustelle ‚live‘ zu verfolgen.

Gleich zu Beginn der Baumaßnahme informierten sich Oberbürgermeister Andreas Starke und Zweiter Bürgermeister Dr. Christian Lange am 14. April 2016 bei allen betroffenen Gewerbetreibenden persönlich. Hierbei wurden weitere Anregungen aufgegriffen und umgesetzt, wie z.B. die Infosäulen an den Bauzäunen, die über die Umleitungen als auch die Geschäfte auf der jeweils anderen Brücke informierten sowie weitere Hinweisschilder auf die Geschäfte an der Kernsgasse / Dominikaner Straße und am Adlerbrunnen in der Karolinenstraße.

Im Anschluss erfolgte ein zweiseitiger Nachbericht mit Fotos im Rathausjournal, der mit dem Besuch der Stadtspitze für die Geschäfte und gastronomischen Einrichtungen auf der Oberen Brücke warb.

Um den gesamten Bereich des Obstmarktes / der Oberen Brücke attraktiver zu gestalten, wurde das Umfeld der Brunnenanlage am Obstmarkt gleich zu Beginn der Bauarbeiten neu bepflanzt. Eine Wimpelkette und Banner mit der Aufschrift ‚Auf der Brüggn‘ und ‚Brüggn guggn‘ (eines wurde über der Langen Straße gespannt, eines hängt noch am Obstmarkt) sollten die Passanten auf die Brücke locken.

Direkt an der Baustelle war aus der Not eine Tugend gemacht worden und ein speziell für die Baumaßnahme angefertigter Bauzaun mit goldumrandeten Gucklöchern machte es den Bürgern möglich, sich die Baustelle an ihrer ‚Brüggn‘ genau anzusehen. Auf der Domseite / Karolinenstraße zierte ein Plakat mit einem Hinweis zur Sammlung Ludwig den Bauzaun.

Bunte Fußspuren führten die Passanten während der Vollsperrung von der Obstmarkt-Seite über die Untere Brücke hin zur Domseite / Karolinenstraße und anders herum.

Ein weiterer Anziehungspunkt während der Vollsperrung war das Kulturprogramm, das mit Unterstützung der Sparkasse Bamberg an mehreren Tagen angeboten werden konnte. Musikalische Darbietungen lockten die Passanten bis an die Bauzäune, im Wechsel auf die Obstmarkt-Seite und auf die Domseite.

Im Rahmen des Tags der Städtebauförderung am 21. Mai 2016 gab es eine öffentliche Baustellenführung an der Oberen Brücke bei der sich Interessierte rund um die Baumaßnahme informieren konnten.

Gegen Ende der Baumaßnahme wurde die Vollsperrung an den Wochenenden aufgehoben. Von der Stadt extra hierfür angefertigte Schilder wiesen auf beiden Seiten am Fuße der Oberen Brücke auf die Öffnung hin.

Die Wirtschaftsförderung stand während der gesamten Baumaßnahme als Ansprechpartner für die Gewerbetreibenden zur Verfügung – was diese rege nutzten – und hat die Baustelle regelmäßig besucht.

 

 


 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

1.       Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.
 

2.       Das Schreiben der BBB-Fraktion vom 10.08.2016 sowie die E-Mail von der GAL-Fraktion vom 11.08.2016 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...