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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0410-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Gewerbegebiet am Hafen (Laubanger) wurde in den 1970er und 1980er Jahren gemeinsam durch die Städte Bamberg und Hallstadt erschlossen. Aufgrund der topografischen Situation sind die Entwässerungssysteme der beiden Städte ineinander verwoben. Insbesondere ist die Entwässerung des Bamberger Teils des Gewerbegebiets technisch sinnvoll nur über das Hallstadter Stadtgebiet möglich, von wo das Abwasser zusammen mit dem Abwasser der Stadt Hallstadt zur Kläranlage Bamberg fließt. Teilweise fließt jedoch auch Abwasser aus dem Hallstadter Teil des Gewerbegebiets über das Bamberger Kanalnetz zur Kläranlage Bamberg.

 

Zur Regelung der Zuständigkeiten der beiden Städte sowie zur Finanzierung der Erschließungsanlagen sind seit den 1950er Jahren mehrere Vereinbarungen geschlossen worden. Diese decken jedoch inzwischen die aktuellen Erfordernisse nicht mehr ab bzw. sind überholt. Außerdem ist ihre Anwendung teilweise mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden, der nicht mehr gerechtfertigt ist.

 

Zweck der neu abzuschließenden Vereinbarung ist es, diese Vereinbarungen hinsichtlich ihrer Regelungen bezüglich der Entwässerungseinrichtungen zusammenzufassen und angepasst an die Entwicklungen der letzten Jahre neu zu fassen.

 

Wesentliche Regelungen sind:

  • Unentgeltliche gegenseitige Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtungen des jeweils anderen bzw. in den gemeinsamen Regenwasserkanal.
  • Prinzipielle Zuständigkeit der jeweiligen Stadt für die Kanäle auf ihrem Hoheitsgebiet mit folgenden Ausnahmen:
    • Zuständigkeit des Entsorgungs- und Baubetriebs der Stadt Bamberg für den an das Bamberger Netz angeschlossenen Stichkanal in der Emil-Kemmer-Str., auch soweit er auf Hallstadter Gebiet liegt.
    • Zuständigkeit des Entsorgungs- und Baubetriebs der Stadt Bamberg für den gemeinsamen Regenwasserkanal von der Stadtgrenze bis zur Einmündung in den Main, auch soweit er auf Hallstadter Gebiet liegt.
  • Hälftige Kostenbeteiligung der Stadt Hallstadt an den Unterhaltskosten des gemeinsamen Regenwasserkanals mit Pumpwerk.


  • Regelungen zu Kostenbeteiligungen bei Investitionsmaßnahmen an gemeinsam genutzten Kanalstücken sowohl für die Zukunft, als auch zur Abrechnung von bereits erfolgten Investitionen.
  • Gegenseitige Übertragung des Rechts der Gebührenerhebung für Grundstücke des eigenen Hoheitsbereichs, die direkt an die Kanäle im Zuständigkeitsbereich der anderen Stadt angeschlossen sind.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt vom Vortrag des Entsorgungs- und Baubetriebs Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung mit der Stadt Hallstadt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken, abzuschließen. Redaktionelle Änderungen bleiben der Verwaltung vorbehalten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten für die Deckung im Wirtschaftsplans des Entsorgungs- und Baubetriebs  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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