Beschlussvorlage - VO/2009/0650-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G. Errichtung von 9 Garagen, 9 Stellplätzen, eines Kinderspielplatzes und eines Heizhauses Adolf-Kolping-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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20.01.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Es sollen neun Garagen, neun Stellplätze, ein Heizhaus
und ein Kinderspielplatz errichtet werden.
Größe des
Bauvorhabens:
je Garage: Breite: 2,78
m Länge: 5,50 m
Höhe: 2,60 m
je
Stellplatz: Breite: 2,50 m Länge: 5,50 m
Heizhaus: Breite: 5,49
m Länge: 8,24 m Höhe: 2,98 m
Spielplatz: Breite: ca. 4,00 m Länge: ca. 21,00 m
Genehmigung
Art. 55 Abs. 1 BayBO bereits ausgeführt: nein
Antragseingang: 10.07.2009
vollständig am: 18.12.2009
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung
von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.: 241 X
rechtsverbindlich
seit: 07.05.2004
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2
BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene
Abweichungen:
1. Garagen, Heizraum anstelle
von Stellplätzen und Pflanzgebot für
Sträucher und Bäume
2. Stellplätze
teilweise außerhalb des Baurahmens
3. Lärmschutzwand
länger als festgesetzt
Begründung:
Die Bauherrin benötigt
die Garagen und Stellplätze für die genehmigten und teilweise mit dem Bau
begonnenen Reihenhäuser an der Adolf-Kolping- und Erlichstraße. Um einen
niedrigeren Energie-Standard zu
erreichen, ist die zentrale Versorgung der Häuser mit einer Pelletsheizung
notwendig. Der private Kinderspielplatz östlich des Heizhauses ist nur für die zehn
Neubauten geplant.
Die beantragten
Abweichungen sind städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar, da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Sie werden unter folgenden Auflagen
befürwortet:
Die Flachdächer der
Garagen bzw. des Heizhauses sind extensiv zu begrünen. Die Stellplätze sind mit
einem versickerungsfähigen Belag herzustellen. In einen noch vorzulegenden
Außenanlagenplan werden weitere Maßnahmen für die Durchgrünung der nicht
beplanten Bereiche festgelegt. Dies betrifft insbesondere auch die
Ersatzpflanzung von Bäumen für die bereits mit Genehmigung des Umweltamtes
gefällten Bäume.
Die vorliegende
Planung wurde in Abstimmung mit dem Nachbarn von Fl.Nr. 4523/22 und 4523/11
entwickelt. Deshalb ist auch die geplante Lärmschutzwand entlang der
Grundstücksgrenze länger als im Bebauungsplan festgesetzt, d.h. sie erstreckt
sich noch ca. 16 m entlang der Fl.Nr. 4523/11.
Die Situierung des
Heizhauses wurde mit dem Umweltamt und dem zuständigen Bezirkskamin-kehrermeister
abgestimmt. Das Heizhaus erfüllt deshalb die immissionsschutzrechtlichen
Bestimmungen. Die nachbarlichen Bedenken hinsichtlich des Heizhauses sind also
fachlich unbegründet.
Bauordnungsrechtliche
Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: nein Fl.Nr.
4523/22 und 4523/11
Der Nachbar, dessen
Unterschrift nicht vorliegt, wird mit einer Ausfertigung am Verfahren
beteiligt. Der betroffene Nachbar hat nicht zugestimmt, obwohl die Planung an
der Grenze entsprechend seinen Wünschen durchgeführt wurde (s.o.).
Das Bauordnungsamt
geht deshalb davon aus, dass der Nachbar keine Klage erheben wird.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: -- anrechenbar: -- nachzuweisen: --
Kinderspielplatz: nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet: nein
Denkmalpflegerische
Beurteilung – DSchG:
Stadtdenkmal: nein
Einzeldenkmal: nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: nicht erforderlich
BLfD: nicht erforderlich
II. Beschlussvorschlag
Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.
Bamberg, den 29.12.2009
Baureferat FB 6A: ____________________
Bauer-Banzhaf
Amt 62: ____________________
Stenglein
Hans Zistl-Schlingmann ____________________
Schmuck