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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0650-62

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

 

Es sollen neun Garagen, neun Stellplätze, ein Heizhaus und ein Kinderspielplatz errichtet werden.

      

       Größe des Bauvorhabens:

       je Garage:         Breite:  2,78 m              Länge:  5,50 m              Höhe:   2,60 m 

       je Stellplatz:       Breite: 2,50 m              Länge:  5,50 m                                                 

       Heizhaus:          Breite:              5,49 m              Länge:  8,24 m              Höhe:   2,98 m

       Spielplatz:          Breite:  ca. 4,00 m         Länge:  ca. 21,00 m

 

 

       Genehmigung Art. 55 Abs. 1 BayBO       bereits ausgeführt:     nein

                                                                                       Antragseingang:    10.07.2009

                                                                                       vollständig am:      18.12.2009                                            

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

      

                   Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.: 241 X

                   rechtsverbindlich seit: 07.05.2004

                   Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

       vorgesehene Abweichungen:

1. Garagen, Heizraum anstelle von Stellplätzen und Pflanzgebot für

           Sträucher und Bäume

2. Stellplätze teilweise außerhalb des Baurahmens

3. Lärmschutzwand länger als festgesetzt

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Bauherrin benötigt die Garagen und Stellplätze für die genehmigten und teilweise mit dem Bau begonnenen Reihenhäuser an der Adolf-Kolping- und Erlichstraße. Um einen niedrigeren Energie-Standard  zu erreichen, ist die zentrale Versorgung der Häuser mit einer Pelletsheizung notwendig. Der private Kinderspielplatz östlich des Heizhauses ist nur für die zehn Neubauten geplant.

 

Die beantragten Abweichungen sind städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Sie werden unter folgenden Auflagen befürwortet:

 

Die Flachdächer der Garagen bzw. des Heizhauses sind extensiv zu begrünen. Die Stellplätze sind mit einem versickerungsfähigen Belag herzustellen. In einen noch vorzulegenden Außenanlagenplan werden weitere Maßnahmen für die Durchgrünung der nicht beplanten Bereiche festgelegt. Dies betrifft insbesondere auch die Ersatzpflanzung von Bäumen für die bereits mit Genehmigung des Umweltamtes gefällten Bäume.

 

Die vorliegende Planung wurde in Abstimmung mit dem Nachbarn von Fl.Nr. 4523/22 und 4523/11 entwickelt. Deshalb ist auch die geplante Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze länger als im Bebauungsplan festgesetzt, d.h. sie erstreckt sich noch ca. 16 m entlang der Fl.Nr. 4523/11.

 

Die Situierung des Heizhauses wurde mit dem Umweltamt und dem zuständigen Bezirkskamin-kehrermeister abgestimmt. Das Heizhaus erfüllt deshalb die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen. Die nachbarlichen Bedenken hinsichtlich des Heizhauses sind also fachlich unbegründet.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: nein    Fl.Nr. 4523/22 und 4523/11

      

Der Nachbar, dessen Unterschrift nicht vorliegt, wird mit einer Ausfertigung am Verfahren beteiligt. Der betroffene Nachbar hat nicht zugestimmt, obwohl die Planung an der Grenze entsprechend seinen Wünschen durchgeführt wurde (s.o.).

Das Bauordnungsamt geht deshalb davon aus, dass der Nachbar keine Klage erheben wird.

 

 

 

       Kfz – Stellplätze:

       erforderlich: --   anrechenbar:     --          nachzuweisen:   --

      

       Kinderspielplatz:   nachgewiesen           

 

       Bußgeldverfahren wurde eingeleitet:        nein

 

 

      

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

       Stadtdenkmal:    nein

       Einzeldenkmal: nein

       Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:      nicht erforderlich

       BLfD:    nicht erforderlich

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

      

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

Bamberg, den 29.12.2009

Baureferat                                                   FB 6A: ____________________

                                                                               Bauer-Banzhaf

 

                                                                   Amt 62:            ____________________

                                                                               Stenglein

 

Hans Zistl-Schlingmann                                             ____________________

                                                                               Schmuck

 

 

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