"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0415-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

 

Vorgang

Das Lichtplanungsbüro „licht-raum-stadt-planung“ unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Uwe Knappschneider, hat 2005 den Lichtmasterplan für die Innenstadt von Bamberg erstellt. Die Ergebnisse des Lichtmasterplanes, welche seither gemäß Stadtratsbeschluss allen weiteren Planungen im Innenstadtbereich zugrunde gelegt werden, wurden in einer Broschüre zusammengefasst, die seit 2006 vorliegt.

 

Anlass

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenats vom 04.02.2015 wurde der Lichtplaner der Stadt Bamberg mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für den Bereich des Alten Rathauses, sowie Obere und Untere Brücke beauftragt. Das Konzept wurde bereits in der Sitzung des Bau-und Werksenates am 16.09.2015 durch den Lichtplaner, Herrn Dipl.-Ing. Uwe Knappschneider, persönlich vorgestellt. In dieser Sitzung wurde beschlossen, das Beleuchtungskonzept abschnittsweise umzusetzen und den jeweils nächsten Bauabschnitt durch Herrn Knappschneider erneut vorstellen zu lassen.

Das Beleuchtungskonzept für die Untere Brücke wird im Herbst 2016 umgesetzt.

Herr Knappschneider wird in der Sitzung am 05.10.2016 das Beleuchtungskonzept für das Brückenrathaus und die Obere Brücke (=2. Bauabschnitt) nochmalig vorstellen.

 

 

 

Aussagen des Lichtmasterplanes für den Bereich um das Alte Rathaus

Der Lichtmasterplan für Bamberg enthält eine ganze Reihe von Qualitätsebenen für die nächtliche Wirkung der historischen Stadt. Es geht darum, die innerstädtische Aufenthaltsqualität auch nachts erlebbar zu machen. Hierzu sind Orientierungspunkte wie Hauptachsen, historische und stadtbildprägende Gebäude, Stadteingänge, sowie die für die jeweiligen Städte ganz individuellen stadträumlichen Besonderheiten lichttechnisch herauszuarbeiten.

Für den Bereich des Alten Rathauses treffen gleich mehrere dieser Aspekte zu. Daher wird die lichttechnische Aufwertung des Gesamt-Ensembles Brücken-Rathaus / Obere Brücke / Untere Brücke im Lichtmasterplan bereits seit 2006 mit höchster Priorität geführt. Hier besteht erheblicher Verbesserungsbedarf der Fassaden-Anstrahlungen, wobei zugleich ein Energieeinsparpotenzial hinsichtlich der bestehenden veralteten Strahler vorliegt.

Vorhandene lichttechnische Missstände:

a)    Altes Rathaus:

-          Veraltete Gebäude-Illumination, die weder gestalterisch noch energetisch dem Rang eines Wahrzeichens der Stadt Bamberg gerecht wird

-          Fehlende Anstrahlung der barocken Anwander-Fassaden bergseitig

-          Keine gleichmäßige Anstrahlung der barocken Anwander-Fassaden inselseitig

-          Fehlende Anstrahlung der stadtbildprägenden Giebelfassade in Richtung Am Kranen

-          Einseitige Überblendung des Rottmeisterhäuschen

-          Starke Blendung der Passanten durch veraltete fehlpositionierte Strahler

-          Fehlende gleichmäßige Anstrahlung der Rokoko-Balkone und Wappenreliefs

-          Starke Schattenwürfe am Brückenturm bergseitig durch fehlende Strahler

-          Überblendung im Tordurchgang

-          Fehlende Ausleuchtung der Turmspitze

-          Nicht aufeinander abgestimmte Lichtfarben

 

b)   Obere Brücke:

-          Fehlende gleichmäßige Ausleuchtung aller drei Brückenbögen

-          Fehlende Brückenbögen-Unterleuchtung

-          Fehlende Anstrahlung der Nepomuk-Figur

-          Starke Blendung durch Anstrahlung der Kreuzigungsgruppe mit veralteten Strahlern

 

c)    Untere Brücke

-          Sehr mangelhafte Ausleuchtung der gesamten Unteren Brücke

-          Kein Gesichtserkennung möglich durch veraltete Leuchten, somit fehlendes Sicherheitsempfinden

-          Defekte Anstrahlung der Kunigunden-Statue; zudem veraltete Strahler hinter unansehnlichem Schutzgitter, das als Müllablage missbraucht wird

-          Unzureichende Ausleuchtung in Richtung Dominikanerstraße

 

 

 

 

 

 

Energieeinsparung

Im Lichtmasterplan werden Aspekte der Energieeinsparung und des Umweltschutzes behandelt. So spielen bei der Auswahl der Beleuchtungskörper energetische und Investitionskostensenkende Belange eine große Rolle. Neue Leuchten können aufgrund der modernen Technik zur Senkung der laufenden Verbrauchskosten beitragen.

Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz stellt zudem die Umrüstung auf LED-Technik dar. Diese Technik war bisher nicht bei allen Leuchten einsetzbar, weil technische und gestalterische Ansprüche nicht ausreichend erfüllt werden konnten. Für alle Beleuchtungstypen für das Projekt um das Alte Rathaus können nunmehr durchweg Modelle mit LED-Technik eingesetzt werden.

Alle Strahler werden zudem als RGB-Strahler erneuert werden, so dass künftig eine farbige Anstrahlung des Alten Rathauses (z.B. rot während der Playoffs der Brose Baskets) per Knopfdruck möglich sein wird und aufwändige und teure Monteurarbeiten wie bisher entfallen.

 

 

Finanzierung

Die Umsetzung aller Maßnahmen auf der Grundlage des Lichtmasterplans können innerhalb der Bund-Länder-Städtebauförderungs-Programme mit einer Förderung in Höhe von 60% durchgeführt werden.

Dies schafft einen zusätzlichen Anreiz für die Verwirklichung der energetischen und gestalterischen Verbesserungen.

 

 

Aktueller Sachstand

Im Herbst 2016 wird das Beleuchtungskonzept für die Untere Brücke umgesetzt. Dies beinhaltet die Auswechslung der alten Wandeinbauleuchten in den Brüstungen auf und unter der Brücke. Ebenso werden die beiden Strahler inkl. Gehäuse für die Kunigunden-Skulptur erneuert.

Drei ursprünglich vorgesehene Maßnahmen werden aktuell nicht umgesetzt:

Die geplante Anstrahlung der nördlichen Giebelseite des Alten Rathauses wird zurückgestellt und soll zusammen mit der Erneuerung der Strahler und Maste auf der Stromaufwärtigen Rathausseite umgesetzt werden. Es ergeben sich Kosteneinsparungen, wenn die Aufträge für das Setzen der Maste gebündelt vergeben werden.

Die geplante Auswechslung des veralteten Strahlers für die Mitoraj-Figur konnte nicht umgesetzt werden, da es sich hierbei um eine private Anlage und keinen öffentlichen Strahler handelt.

Die geplante Anstrahlung der Gedenktafeln an der Rathaus-Fassade wird aktuell nicht weiterverfolgt, da sich herausgestellt hat, dass die Kosten für die notwendigen Tiefbauarbeiten in keinem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Der Einbau eines Bodeneinbaustrahlers sollte erst in Betracht gezogen werden, wenn in diesem Bereich eines Tages Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Für die Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes stehen im städtischen Haushalt 41.000€ bereit, aktuell wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme im Herbst 2016 vollständig umgesetzt werden kann.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

In diesem Jahr erfolgte die Sanierung der inselseitigen Bögen der Oberen Brücke. Dies betraf die statische Sicherung, sowie die oberseitige Abdichtungssanierung. In den nächsten Jahrenssen die Brückenbögen vollständig austrocknen. Erst danach kann die eigentliche Sanierung des Sandsteinmauerwerks erfolgen. Dies wird in ca. 5 Jahren nach Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten der Fall sein. Da die Sanierung der Brückenbögen mit aufwändiger Gerüststellung erfolgen wird, empfiehlt es sich, mit der Realisierung der unterseitigen Illumination der Brückenbögen bis dahin zu warten.

Alle übrigen Maßnahmen des Beleuchtungskonzeptes können bereits früher realisiert werden.

 

 

Zeitplan / Kosten

Bereits in der Sitzung im September 2015 wurde eine stufenweise Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes beschlossen.

Im Folgenden sind die einzelnen Bauabschnitte mit groben Kostenschätzungen dargestellt.

Die Kosten und Positionen für die Position A) „Untere Brücke“ wurden gegenüber der Berichterstattung im September 2015 inzwischen aktualisiert.

Die Grundlage für die Positionen B) und C) bildet eine Kostenschätzung des Lichtplanungsbüros. Die Kosten sind sehr schwer kalkulierbar, weil zum Teil Montage- und Tiefbauarbeiten mit erhöhtem technischem Aufwand (Einsatz von Autokran oder Boot / Gebäudedurchbrüche am Sandsteinmauerwerk usw.) erforderlich werden. In Abstimmung mit den Stadtwerken wurden daher bei verschieden Positionen bereits Sicherheitszuschläge ergänzt.

 

 

A)     Maßnahmen 2016

 

Pos.

Teilmaßnahme

Kostenschätzung

 

Untere Brücke:

 

1

Auswechslung der Wandeinbauleuchten

28.200 €

2

Auswechslung der Strahler und Schutzgitter für Kunigunde

3.400 €

3

Beleuchtungsprobe

1.800 €

Netto:

33.400 €

Gesamt (gerundet):

39.800 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B)     Maßnahmen 2017

 

Pos.

Teilmaßnahme

Kostenschätzung

 

Altes Rathaus und Obere Brücke:

 

1

Wegebeleuchtung Obere Brücke

13.800 €

2

Anstrahlung Kreuzigungsgruppe und Hl. Nepomuk

1.500 €

3

Umrüstung der Pendelleuchte im Tordurchgang

1.400 €

4

Beleuchtung der Brückenturmspitze

6.400 €

5

Anstrahlung der Wappen

2.000 €

6

Erneuerung/Ergänzung der Strahler für Anwander-Fassaden

18.500 €

7

Torbogenbeleuchtung

14.600 €

8

Rottmeisterhäuschen Fassadenanstrahlung

4.000 €

9

Rottmeisterhäuschen Fensterbeleuchtung

15.700 €

10

Beleuchtung des Sandsteinsockels

116.000 €

Netto:

193.900 €

Gesamt (gerundet):

231.000 €

 

C)     Maßnahme 2020

 

Pos.

Teilmaßnahme

Kosten

 

Altes Rathaus und Obere Brücke:

 

1

Brückenbögen-Unterleuchtung der Oberen Brücke

78.600 €

Netto:

78.600 €

Gesamt (gerundet):

94.000 €

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates und die Ausführungen des Lichtplaners zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Mittel für die Haushaltsberatungen 2017 anzumelden.

 

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...