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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0419-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

 

1.1Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr geht die Verwaltung aktuell von Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 35,6 Mio. € aus. Das sind 1,7 Mio. mehr als veranschlagt. Dies ist vor allem auf eine hohe Vorauszahlung eines Unternehmens zurückzuführen. Bei einer Verschlechterung der Betriebssituation sind allerdings nicht unerhebliche Minderungen möglich.

 

Des Weiteren ist aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2001 und 2002 von ca. 1,5 Mio. € zuzüglich Zinszahlungen in Höhe von ca. 1,1 Mio. € zu rechnen. Zusätzlich sind hieraus noch weitere Belastungen (Gewerbesteuerrückzahlungen und Zinszahlungen) in derzeit nicht abschätzbarer Höhe für die Jahre 2003 ff. zu erwarten.

 

 

1.2Einkommensteuer

Zum 01.09.2016 beträgt das Anordnungssoll 18.545.259,00 . Der veranschlagte Haushaltsansatz kann voraussichtlich erreicht werden.

 

 

1.3Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.09.2016 auf 3.495.182,00 €. Auf Jahressicht können geringe Mehreinnahmen erwartet werden.

 

 

1.4Sonstige Einnahmepositionen

  • Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 1.476.962,00 . Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz nicht ganz erreicht werden kann.

 

  • Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 3,5 Mio. €.
  • Bei der Grunderwerbsteuer wird der Ansatz voraussichtlich nicht erreicht.
  • Beim Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat sind Mindereinnahmen von 123.392 € zu verzeichnen. An dieser Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass der Belastungsausgleich bis einschließlich 2020 befristet wurde. Ob es ab dem Jahr 2021 zu einer Folgeregelung kommt, ist offen.

 

  • Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

 

2.1Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.09.2016 beträgt 3.142.097,00 €. Aufgrund der zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer kann bei der Umlage mit Mehrausgaben von etwa 0,3 Mio. gerechnet werden.

 

2.2Personalkosten

Nach Auskunft des Personalamtes wird aus jetziger Sicht im Haushaltsjahr 2016 nicht mit einem Mehraufwand im Bereich der Personalkosten gerechnet.

 

2.3„Budget“ Sozialhilfe

Die Haushaltsansätze des Sozialamtes werden auf Jahressicht nicht ausreichen. Flüchtlinge erhalten mit ihrer Anerkennung Leistungen nach dem SGB II, womit auch die Kosten der Unterkunft für die Stadt Bamberg deutlich steigen. Zudem wurden zum 01.01.2016 die Angemessenheitsgrenzen für Unterkunft und Heizung angepasst. Für 2016 ist insgesamt mit Mehrausgaben von voraussichtlich 365.300 € zu rechnen.

 

2.4„Budget“ Jugendhilfe

Nach seiner letzten Hochrechnung zu den kostenträchtigsten Hilfen und Aufgaben geht das Jugendamt aktuell davon aus, dass auf Jahressicht mit Mehrausgaben von etwa 1,25 Mio. € zu rechnen sein wird. Dies ist insbesondere auf die Erhöhung des Basiswertes bei der kindbezogenen Förderung zurückzuführen.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 21.10.2015 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2016 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.
  • Der Beitrag der Liegenschaftsverwaltung zum Ausgleich des Haushalts kann voraussichtlich erreicht werden.

 

 

4.Kassenbestand und weitere Kennzahlen (Anlage 2)

 

4.1Kassenbestand und Rücklage

Zum 31.08.2016 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 23.297.249,05 €.

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 und unter Berücksichtigung der für 2016 geplanten Rücklagenzuführung und -entnahme beläuft sich die nicht zweckgebundene Rücklage auf 35.197,98 €.

 

4.2Kreditaufnahmen

Aufgrund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2016 bislang noch keine neuen Darlehen aufgenommen. Die Kreditermächtigung 2016 in Höhe von 2.713.000 € blieb daher noch unangetastet.

Es wurde keine Umschuldung von Verbindlichkeiten vorgenommen.

 

 

5.Fazit

 

Trotz der positiven Hochrechnung ist die Haushaltslage der Stadt weiterhin äußerst angespannt. Insbesondere gilt es, die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen wie z. B. die Personalkostenentwicklung, die Schulhaussanierungen, die zu leistenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Trägern im Bereich der Kindertagesstätten sowie die Entwicklung der verbleibenden Konversionsfläche auf der Lagarde-Kaserne.

 

Durch die steigende Zahl der anerkannten Flüchtlinge werden auch die Kosten der Unterkunft sowie die Integrationskosten steigen. Außerdem ist offen, ob es ab dem Jahr 2021 zu einer Folgeregelung für den Belastungsausgleich (Ersatz von Hartz IV-Leistungen) kommt, da dieser nur bis einschließlich 2020 befristet wurde. Dies würde zu einem Einnahmeausfall von ca. 1,4 Mio. € führen.

 

Die Schließung eines großen Gewerbebetriebs in Bayreuth wirkt sich auf die Umlagekraft der Stadt Bayreuth aus, was wiederum zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Stadt Bamberg führen wird. Unter anderem ist bei der Bezirksumlage 2017 mit einem deutlich höheren Beitrag zu rechnen, da das Umlagesoll von den restlichen Kommunen aufgefangen werden muss.

 

Die Referate und Ämter sind daher nach wie vor aufgefordert, weiterhin äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben unbedingt zu vermeiden. Durch Ausfälle bei der Gewerbesteuer könnte der Haushaltsaugleich gefährdet sein.

 

 

 

 

II.Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zum Haushalt 2016 wird Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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