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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0423-30

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Bamberger Frühling konnte drei Jahre lang (von 2014 bis 2016) auf dem Gelände des ehemaligen „Motor-Pool“ an der Zollnerstraße stattfinden.

 

Die Durchführung auf dem provisorischen Festgelände war zwar mit einem hohen Aufwand verbunden, wurde aber mittlerweile von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Auch die Schausteller fühlten sich auf dem Gelände wohl und bei rechtzeitiger Planung konnte dort ein sehr attraktives Volksfest aufgestellt werden.

 

  1. Nutzung des ehemaligen „Motor-Pool“:

 

Obwohl zunächst die Zeichen gut standen, dass auch im Jahr 2017 der Bamberger Frühling erneut auf dem Gelände des „Motor-Pool“ stattfinden kann, ging mittlerweile auf eine Anfrage des Ordnungsamtes vom 14.07.2016 eine Absage des Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrums Bamberg (BPOLAFZ) ein. Das Schreiben (Anlage 1), datiert vom 04.08.2016 (eingegangen bei der Stadt Bamberg am 11.08.2016), gibt wieder, dass der ehemalige „Motor-Pool“ in Zukunft als zentraler Parkplatz des BPOLAFZ Bamberg für die Anrterinnen und Anwärter, aber auch für das Stamm- und Lehrpersonal genutzt wird.

 

  1. Auswirkungen auf den Bamberger Frühling 2017:

 

Damit ist der Versuch gescheitert, rechtzeitig den „Motor-Pool“ für die weitere Durchführung des Bamberger Frühlings zu sichern.

 

Eine nachhaltige und dauerhafte Lösung wurde mit dem Bayerischen Landesverband für Marktkaufleute und Schausteller e. V. (BLV) gesucht und war für eine Fläche „Am Tännig“ vorgesehen.

 


Hier machte zunächst eine Stellungnahme des Baureferates (Anlage 2) darauf aufmerksam, dass diese Fläche, zumindest teilweise, für den künftigen Ausbau der Bahnstrecke herangezogen werden müsse. Das Ordnungsamt hat daraufhin eine Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zur Nutzung der Restflächen für einen Volksfestbetrieb und gelegentliche Zirkusgastspiele eingeholt. Diese Stellungnahme fiel negativ aus. Die Deutsche Bahn AG wendet sich ausdrücklich und ausführlich gegen die Nutzung der verbleibenden Flächen als Volksfestgelände (vgl. Anlage 3).

 

Da sich überdies auf der verbleibenden Fläche ein zweiter Rettungsweg, der aber unbedingt Voraussetzung ist, nicht realisieren lässt,  ist auch dieser Standort als gescheitert anzusehen.

 

Weitere Standorte wurden bereits in der Vergangenheit geprüft. Bei allen Ausweichflächen ergibt sich stets das Problem, dass zunächst erhebliche Investitionen in die Infrastruktur getätigt werden müssten. Insofern ist eine Lösung für den Frühjahr 2017 derzeit unrealistisch.

 

Der „Bamberger Frühling 2017“ muss daher voraussichtlich (vgl. Nr. 3.3) entfallen.

 

  1. Gespräch am 07.09.2016 mit Vertretern des BLV:

Bei dem Gespräch wurden als mögliche Ausweichplätze die P + R-Plätze Kronacher Straße und – nach Ansicht des Ordnungsamtes weniger geeignet – Würzburger Straße angesprochen. Für beide Standorte wurde vereinbart, dass die Vertreter des BLV eine Ortsnachschau vornehmen und sich zur Eignung im Rahmen einer Stellungnahme äußern sollten. Dies ist im Hinblick auf den P + R-Platz Kronacher Straße auch erfolgt (vgl. Anlage 4), weshalb dieser Platz von der Verwaltung intensiv geprüft wurde. Der andere Ausweichort hat sich in den Augen der Verbandsvertreter als ungeeignet erwiesen.

 

Zudem wurde von der Verwaltung der Stadionvorplatz als Ausweichalternative für den Bamberger Frühling erneut geprüft.

 

3.1.P+R Kronacher Straße

 

Lage:

Zur besseren Übersichtlichkeit liegt ein Plan des Areals in der Anlage bei (Anlage 5). Der Platz besteht aus zwei durch eine Straße getrennte Flächen. Die vordere Fläche, angrenzend an die Kronacher Straße, hat folgende Maße: 87 m lang und 54 m breit. Die zweite Fläche, angrenzend an das IGZ Bamberg, ist 125 m lang und 35 m breit. Somit beträgt die Brutto-Gesamtfläche ca. 9.073 m². Die Plätze verfügen über eine Einfahrtsbegrenzung sowie über Parkscheinautomaten. Die Stellplätze auf der P+R-Anlage sind in Schotterrasen ausgebildet. Auf der Seite zur Kronacher Straße ist der Platz zur Straße mit einer Hecke abgegrenzt.

 

Auf folgende Infrastruktur kann zurückgegriffen werden:

Auf dem vorderen Platz befindet sich ein Trafohaus in dem sich aktuell 3x50 Ampere Anschlüsse befinden.

 

Der P+R-Platz verfügt über keinen Hauswasseranschluss, d.h. aktuell ist keine Wasserversorgung vorhanden.

 

Die Entwässerung des Parkplatzes ist ausschließlich auf die Einleitung von Niederschlagwasser ausgerichtet. Die Fahrgassen sind mit einer Asphaltschicht ausgebildet, welche mittels Oberflächengefälle und einer Muldensteinrinne in den öffentlichen Mischwasserkanal entwässert. Direkt neben der vorderen Fläche befindet sich ein kleiner Bach, der den benachbarten Flurbereinigungsweg von der vorderen P+R-Fläche abgrenzt.

 

Bewertung:

Die P+R-Anlage in der Kronacher Straße ist zu klein, um ein vielfältiges und attraktives Angebot an Beschickern aufzustellen. Die Flächen weisen insgesamt nur knapp 9.000 m² auf. Um ein stetig wechselndes und abwechslungsreiches Programm an Fahrgeschäften bieten zu können, wird nach den Erfahrungen der Behörde eine Veranstaltungsfläche von ca. 20.000 m² benötigt.

 

Verkehrsverbindung Stichstraße:

Diese Verkehrsverbindung muss stets befahrbar bleiben, da sich in angrenzender Nachbarschaft verschiedene Firmen  mit eigenen Parkflächen befinden. Es muss gewährleistet sein, dass die Zu- und Abfahrt jederzeit möglich ist. Zudem muss auf die firmeneigenen Parkplätze geachtet werden. Dort dürfen keine Besucher des Bamberger Frühlings parken, was wiederum entsprechende Sicherungsmaßnahme erforderlich macht.

 

Einfahrtsbegrenzung/Parkautomaten/Holzstelen:

An beiden Plätzen befindet sich eine Einfahrtbegrenzung. Die Stellplatzreihen sind durch Holzkonstruktionen abgetrennt. Ein einfacher Abbau der Holzkonstruktion ist nicht möglich. Die Entfernung der Holzstelen ohne Beschädigungen ist ungewiss und kann erst festgestellt werden, wenn die Demontage letztlich erfolgt. Am Ende der Veranstaltung müssen die entfernten Holzstelen vollständig wieder aufgebaut werden. Ein Wiedereinbau der vorhandenen Stelen kann aber nur bei den Stelen erfolgen, bei denen der Abbau und die Einlagerung zu keinen Beschädigungen führen würde. Ansonsten sind für den Wiederaufbau neue Materialien zu verwenden.

 

Da die derzeitige Einschätzung ergibt, dass die Stelen nicht zu 100 % entfernt werden können, da sie zu fest im Boden verankert sind, ist letztlich von der zur Verfügung stehenden Veranstaltungsfläche ein gewisser Prozentsatz abzuziehen, da dieser nicht belegt werden kann. Die genaue Kostenabschätzung für die Demontage, die Einlagerung, ggf. Entsorgung und den Wiederaufbau dieser Holzkonstruktion, ist jedoch erst in Abhängigkeit von der Wiederverwendbarkeit im Zuge des Abbaus möglich. Der Aufwand hierfür ist relativ groß und ein reibungsloser Ablauf des P+R-Verkehrs während des Auf- und Abbaus der Holzstelen kann auch nicht gewährleistet werden. Die Demontage der Parkscheinautomaten und der Einfahrtsbegrenzung an den Parkplatzeingängen würde Kosten in Höhe von 2.500 Euro (netto) verursachen, die von der Stadt Bamberg getragen werden müssten.

 

Strom:

Die P+R Anlage Kronacher Straße verfügt über einen Stromanschluss (3x50 Ampere). Ausgehend von den Erfahrungswerten der letzten Jahre sind mindestens 800 Ampere für einen reibungslosen Ablauf des Bamberger Frühlings erforderlich. Um diese Abnahmemenge bereitstellen zu können, ist eine Erweiterung des Hausanschlusses erforderlich. Die Leitung könnte am vor Ort befindlichen Trafogebäude (Kronacher Straße / Ecke Gründerzentrum) bereitgestellt werden. Die für die Abnahme der Leistung erforderliche Infrastruktur ist hingegen nicht vorhanden und müsste erneut ausgeliehen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Stromanlage auf dem Motor-Pool-Gelände beliefen sich auf 15.172 Euro (netto). Da sich die Größe und der Aufbau der Anlage nicht ändern, ist auch nach Einschätzung der Stadtwerke mit einer vergleichbaren Kostenhöhe zu rechnen. Zudem ist zur Sicherstellung der Stromversorgung des hinteren Platzes ein Kabel mit einer Länge von 86 m zu verlegen. Die Stadtwerke Bamberg können auf Grund des Längsgefälles in den Mittelstreifen, welches der Entwässerung dient, keine Stromanlage einbauen. Zudem soll der P+R-Platz nach dortiger Aussage nicht dauerhaft als Veranstaltungsfläche dienen, sondern lediglich als Parkfläche genutzt werden.

 

Wasser:

Die P+R Anlage verfügt selbst über keinen Hauswasseranschluss. Eine Wasserleitung liegt in der Stichstraße Kronacher Straße. Diese Leitung wird allerdings nur von der Feuerwehr Bamberg im Notfall genutzt. Die Herstellung einer entsprechenden Wasserversorgung ist mit nicht unerheblichem Kostenaufwand verbunden. Für 10 Hydrantenanschlüsse 1“ inklusive der Standrohre (jeweils 5 pro Parkplatz) ist mit Kosten in Höhe von ca. 29.000 Euro (netto) für Material und Montage zu rechnen. Nachdem das Ordnungsamt zumindest über acht Standrohre verfügt, können hier ca. 4.000 Euro eingespart werden. Für die erforderlichen Erdarbeiten zur Erstellung der Wasserzählerschächte (6 m³) und die Verlegung der Versorgungsanlagen auf dem privaten Grund würden Kosten in Höhe von 33.000 Euro (netto) anfallen. Die Erdarbeiten, das benötigte Material und die Arbeitszeit beruhen derzeit auf einer Schätzung durch die Stadtwerke Bamberg.


Die genauen Kosten können erst nach einer abgestimmten Planung und den zu berücksichtigenden Standorten der Wasserentnahmestellen erfolgen. Für die Herstellung der Wasserversorgung ist somit nach derzeitigem Kenntnisstand mit einem Aufwand in Höhe von ca. 58.000 Euro netto zu rechnen.

 

Entwässerung:

Die Entwässerung des Parkplatzes ist ausschließlich auf die Einleitung von Niederschlagwasser ausgerichtet, nicht jedoch für häusliche oder gewerbliche Abwässer, wie sie beim Betrieb des Volksfestes zwangsläufig anfallen. Die Fahrgassen sind mit einer Asphaltschicht ausgebildet, welche mittels Oberflächengefälle und einer Muldensteinrinne in den öffentlichen Mischwasserkanal entwässert. Die Stellplätze sind in einer Schottertragschichtbauweise ausgebildet, welche mit einem Längsgefälle in den Mittelstreifen oder die begrünten Randgebiete kippen. Bei einem Überbau der Entwässerungsflächen /-gräben ist mit einem Rückstau auf die angrenzenden Gärtnerflächen zu rechnen. Somit müssen die Flächen/-gräben frei bleiben und dürfen nicht überbaut werden. Eine Entwässerung für die Einleitung von Schmutzwasser ist bei beiden Parkplätzen nicht vorhanden.

 

Ein entsprechendes Kanalsystem (Anlage 6) liegt nur in der Kronacher Straße bzw. der Stichstraße, kann jedoch aufgrund der Tatsache, dass die Verkehrsverbindungen befahrbar bleiben müssen nicht ohne weiteres genutzt werden. Die Stadtwerke selbst haben hinsichtlich der Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück und der Einleitungsmenge bereits Auflagen bekommen. Ggf. ist ein erweiterter Prüfauftrag an den Entsorgungs- und Baubetrieb zur Anschlussmöglichkeit zu stellen, der bei letztendlicher Umsetzung Kosten in derzeit unbekannter Höhe verursacht.

 

Abstellfläche Schausteller:

Die Stellplätze auf der P+R-Anlage sind in Schotterrasen ausgebildet und zur Nutzung durch PKWs vorgesehen. Die Nutzung der Flächen zum Abstellen der Schausteller-LKW´s ist nicht möglich, da die Bodenkonstruktion für derartige Lasten nicht ausgerichtet ist. Das Abstellen der Schaustellerfahrzeuge ist im direkten Umkreis nach Ansicht der Verwaltung nicht möglich. Zudem ist für die Wohnwägen und Fahrzeuge der Schausteller kein Platz in der Nähe erkennbar.

 

Parkfläche Besucher:

Parkplätze für die Besucher des Bamberger Frühlings in unmittelbarer Nähe gibt es ebenfalls nicht, wenn beide Plätze genutzt werden. Der Platz verfügt über eine Anbindung des ÖPNV. Die dortige Linie wird alle 15 Minuten angefahren. Extra-Kosten für die Aufrechterhaltung der Linie während des Bamberger Frühlings entstehen der Stadt nicht. Den Besuchern kann die Linie leider nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die bisherige Taktung endet Montag bis Freitag jeweils mit der letzten Abfahrt am ZOB um 20:20 Uhr. Am Samstag fährt die Linie das letzte Mal um 17:55 Uhr ab, am Sonntag fährt der Bus gar nicht. Eine Verlängerung wäre nach Rücksprache mit den Stadtwerken Bamberg möglich, was jedoch wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Auch wenn der Platz über eine Anbindung des ÖPNV verfügt, ist jedoch nicht auszuschließen, dass zum einen Parkflächen der im Umfeld ansässigen Firmen widerrechtlich genutzt werden oder schlichtweg im öffentlichen Raum falsch geparkt wird.

 

Eine Lösung wäre – wie es der BLV in seinem Schreiben vom 23.09.2016 vorschlägt- nur einen Platz der zwei P+R Flächen zu nutzen. Dies schränkt aber die Veranstaltungsgröße nochmals massiv ein und führt zu einem nicht unerheblichen Attraktivitätsverlust. Der Bamberger Frühling würde in seiner Dimension einer Stadtteilkirchweih gleich kommen. Zudem müsste bei einer geteilten Nutzung des hinteren Platzes als Parkfläche für die Besucher und zeitgleich als Abstellplatz für die Wohnwägen der Beschicker sichergestellt werden, dass keine Unbefugten in den Bereich der Wohnwägen und PKWs der Beschicker kämen. Dieser Bereich müsste folglich abgesperrt oder mittels Sicherheitsdienst abgesichert werden. Dies würde wieder zusätzliche Kosten verursachen.

 


Immissionsschutz:

Bei Betrieb des Bamberger Frühlings steht eine Lärmbelästigung der Firmen zu besorgen. Mit Beginn einer konkreten Planung wäre für dieses Veranstaltungsgelände eine schalltechnische Betrachtung vorzumerken (vgl. Stellungnahme des Umweltamtes vom 11.10.2016, Anlage 7).             

 

Auswirkungen Stadtwerke:

Die komplette P+R Anlage wird derzeit von ca. 65 Kurzparkplätzen und ca. 150 Dauerparkplätzen genutzt. Insgesamt verfügt der Platz über 392 Parkplätze. Bei den Dauerparkplätzen wird zwischen Monats- und Jahresabos unterschieden, wobei die Mehrzahl Jahresabo-Besitzer sind. Ein Wegfall der Stellplatzmöglichkeiten hätte für die STVP einen deutlichen Einnahmeverlust in der Sparte Parken sowie im Bereich ÖPNV, mit Blick auf die P+R-Linie, zur Folge.

 

In unmittelbarer Nähe gibt es zudem keine Ausweichstellplätze für diese Kunden, daher wäre mit einer Verlagerung des P+R-Verkehrs in den Innenstadtbereich zu rechen. Dies würde zwangsläufig den verkehrspolitischen Willen zur Vermeidung des innerstädtischen Individualverkehrs konterkarieren.

 

Die P+R Anlage Kronacher Straße wurde nach Mitteilung der Stadtwerke von der Regierung von Oberfranken gem. BayGVFG und FAG gefördert. Bei einer Zweckentfremdung der Anlage ist mit Rückforderungen bei den gewährten Fördermitteln zu rechnen.

 

2. Rettungsweg:

Der Hauptzufahrtsweg zur P+R-Anlage ist der 1. Rettungsweg, da das Gelände lediglich durch die vorhandene Zufahrt aus der Stichstraße erreichbar ist. Für alle Veranstaltungsgelände ist es aber notwendig, einen zweiten Rettungsweg insbesondere für die Zufahrt von Feuerwehrfahrzeugen vorzuhalten. Ein zweiter Rettungsweg soll generell in entgegengesetzter Richtung verlaufen wie der erste Rettungsweg, auch um eine Kollision des Fluchtwegs der Betroffenen mit der Zufahrt von Hilfskräften zu vermeiden. Die Zufahrt muss der Größe und dem Gewicht der Einsatzfahrzeuge insbesondere der Feuerwehr Rechnung tragen.

 

Die Benutzung des angrenzenden Flurbereinigungsweges ist nicht als Rettungsweg möglich, da dieser nur eine Breite von 3 m (Mindestbreite für Feuerwehrfahrzeuge: 3,5 m) hat und zudem ein kleiner Bach direkt zwischen Flurbereinigungsweg und P+R-Fläche Kronacher Straße liegt. Dieser Bach darf jedoch nach Rücksprache mit den Stadtwerken Bamberg nicht überbaut werden, da sonst die Gefahr besteht, dass das aufgestaute Wasser in die Gärtnerflächen gedrückt wird. Auch eine Erweiterung des Flurbereinigungsweges ist nicht möglich, da direkt daneben Gärtnerfläche angrenzt.

 

Für den vorderen Teil des Geländes könnte nach Rücksprache mit der Feuerwehr Bamberg der Treppenabgang von der Kronacher Straße zum P+R Platz als möglicher 2. Rettungsweg genutzt werden, auch wenn keine Befahrung möglich ist. Für den hinteren Teil des Geländes ist kein zweiter Rettungsweg gegeben. Der Zufahrt ist hier nur über die Stichstraße von der Kronacher Straße kommend möglich. Ein Abstellen von Wohnwägen im hinteren Bereich ohne ausreichende Rettungswege ist somit mehr als fragwürdig.

 

Aus Sicht der Sicherheitsbehörde stellt sich die Rettungswegesituation als ungenügend dar.

 

Die vorhandenen Hydranten zur Brandbekämpfung in der Kronacher Straße sind ausreichend.

 


Planentwurf BLV:

Ausgehend vom Vorschlag des BLV zur Belegung des vorderen Platzes (vgl. Anlage 4) ist anzumerken, dass die angenommene Frontmeterzahl von ca. 400 Meter nicht mit den Flächenmaßen des Ordnungsamtes übereinstimmt und zudem deutliche Überbauungen festzustellen sind: Angrenzend an die Kronacher Straße befindet sich eine Hecke, welche nicht überbaut werden kann. Ebenso befinden sich die zwei rund eingezeichneten Fahrgeschäfte sowie das rechteckige Fahrgeschäft, die in Richtung Flurbereinigungsweg gestellt wurden, deutlich außerhalb der Fläche. Diese überbauen den angrenzenden Bach, der nach Rücksprache mit den Stadtwerken Bamberg nicht überbaut werden darf, da sonst ein Wasserrückstau in den angrenzenden Gärtnerflächen möglich ist. Zudem überbauen zwei größere, eingezeichnete Fahrgeschäfte die Entwässerung des Parkplatzes, was zu einem Rückstau auf den angrenzenden Gärtnerflächen führen kann.

 

Die Umsetzung und Einplanung eines Bierdorfes ist möglich, nimmt jedoch wieder Standfläche für Fahrgeschäfte und Buden in Anspruch.

 

Auch wenn es sich bei der vorgelegten Planung nur um einen Entwurf handelt, scheint zumindest die angenommene Größendimension des Bamberger Frühlings fraglich.

In unmittelbarer Nähe zum Festgelände stehen keine angrenzenden Flächen der Stadt Bamberg zum Abschuss des Höhenfeuerwerks zur Verfügung. In Frage kommende Flächen stehen allesamt im Privateigentum. Bevor in die Prüfung für die Durchführung eines Feuerwerks eingestiegen wird, sollte zunächst eine Entscheidung hinsichtlich des Festplatzes getroffen werden.

 

Mietzahlungen:

Die bisherigen Mietzahlungen an die BIMA in Höhe von zuletzt 15.700 Euro würden entfallen. Auch wenn die Höhe derzeit von den Stadtwerken nicht beziffert werden kann, ist bei einer Überlassung der Fläche für den Bamberger Frühling mit nicht unerheblichen Zahlungen zu rechnen.

 

Zusammenfassung:

Auf Grund der Größe des Platzes wird die Attraktivität und Vielfalt des Bamberger Frühlings sehr leiden, da nur wenigen Beschickern ein Platz zugesprochen werden könnte. Der zu betreibende Aufwand – insbesondere in finanzieller Hinsicht – ist immens und das vor dem Hintergrund, dass das Bamberger Volksfest dann lediglich der Größe einer Stadtteilkirchweih entspricht. Zudem gibt es sicherheitsrechtliche Bedenken, was die Rettungswegeführung betrifft. Der Platz wird daher aus Sicht der Verwaltung als ungeeignet abgelehnt.

 

3.2Stadionvorplatz

 

Das Ordnungsamt hat den Stadionvorplatz sodann erneut als Festplatzgelände geprüft.

 

Lage:

Die Fläche Stadionvorplatz/Parkfläche besteht aus zwei Flächen, die mit einem Zaun voneinander getrennt sind. Die obere trapezförmige Fläche grenzt an die Pödeldorfer Straße an und ist 85 m lang sowie 16 m bzw. 24 m breit. Die untere Fläche grenzt an die Spielwiese des Stadionplatzes und ist 83 m lang und 26 m breit. Somit beträgt die Gesamtfläche in etwa 3.858 m². Ein Übersichtsplan liegt als Anlage 8 bei.

 

Im direkten Umfeld befindet sich das Fuchsparkstadion sowie der Stadionsportplatz, die Gaststätte nebst Hotel „Volkspark“, das Stadionbad, das Bambados sowie die AEO.

 

Auf dem Parkplatz sind zwei Stromanschlüsse mit Zuleitungen 3x185/195, die maximal mit 355 Ampere abgesichert sind, vorhanden.

 

Ein Wasseranschluss mittels eines Unterflurhydranten ist auf Höhe der öffentlichen Toilettenanlage vorhanden.

 

Die städtische Entwässerung besteht hier aus Mischwasserkanälen, so dass eine Ableitung von Regen- und auch Schmutzwasser möglich ist (vgl. Plan Anlage 9).

 

Die Löschwasserversorgung ist nach Auskunft der Feuerwehr Bamberg durch Entnahmestellen in der Pödeldorfer Straße gesichert.

 

Bewertung:

Die verfügbare Fläche am Stadion beträgt nur rund 3.850 m2 und ist bei Weitem zu klein, um ein attraktives Volksfest auszurichten.

 

Teile des geplanten Festplatzgeländes sind zudem von der Oberflächenbeschaffenheit nicht ausreichend befestigt, teilweise abschüssig und von dem vorhandenen Baumbestand nicht vollständig als Zweckfläche belegbar.

 

Abstellfläche Schausteller:

Es gibt keine Stellflächen für die LKW und Wohnwägen der Beschicker. Die Stadtwerke teilten mit, dass zwar grundsätzlich am Bambados 400 gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung stünden, davon auch 14 für Wohnmobile im Bereich der Schotterrasenfläche. Diese 14 Stellplätze dienten jedoch als Überlauf für den Reisemobilstellplatz Heinrichsdamm, welcher im Mai der vergangene Jahre täglich voll ausgelastet war, so dass immer mehr Wohnmobile auf den Parkplatz am Bambados ausgewichen waren. Zudem falle der Bamberger Frühling vom Zeitraum in den Auftakt der Freibadesaison. Bei warmen Temperaturen sei mit einer erhöhten Nachfrage im Stadionbad und damit einem hohen Bedarf an PKW-Stellplätzen zu rechnen, weshalb die Bereitstellung weiterer Stellplätze für die Wohnmobile der Schausteller unter Berücksichtigung des Bäderbetriebes nicht möglich sei. Man biete 20 PKW-Stellplätze für den Zeitraum 12.05.-25.05.2017 zu einem Preis von 30 Euro netto je PKW an.

 

Parkfläche Besucher:

Für die Besucher des Volksfestes besteht unter den o.g. Umständen keinerlei Parkraum, so dass mit massenhaft widerrechtlichem Parken gerechnet werden muss.

 

Strom:

Die maximal verfügbare Gesamtstrommenge beträgt ca. 700 Ampere und liegt unter der Abnahmemenge, die die Erfahrungen der vergangenen Jahre für den Motorpool gezeigt haben.

 

Nach Auskunft der Stadtwerke sollen die beiden veralteten Baumeisterschränke mangels Zulässigkeit nicht mehr verwendet werden, sondern durch neue ersetzt werden. Die Kosten hierfür konnten nach aktuellem Stand noch nicht beziffert werden, da die Anzahl an Wandlermessungen und an Direktmessungen je Festplatzverteiler nicht bekannt sind.

 

Um die Stromanlage zu ertüchtigen sind Projektkosten in Höhe von ca. 515.000 Euro erforderlich. Die Umspannstelle am Stadion wäre zu verstärken, der Einbau von zwei Umspannern mit größerer Leistung erforderlich und der Einbau einer Niederspannungshauptverteilung vorzunehmen. Dies verursacht Kosten von ca. 100.000 Euro. Die Kosten für eine 1kV-Verkabelung betragen ca. 415.000 Euro. Eine 20 kV Einschleifung ist vorhanden.

 

Ohne eine Ertüchtigung schlägt sich die maximal vorhandene Stromleistung auch in der Auswahl der Beschicker nieder (Prinzip: mehr Losbuden, weniger Fahrgeschäfte).

 

Wasser:

Es ist ein Wasserhydrant vorhanden, an dem auch die Möglichkeit besteht, Standrohre anzuschließen. Eine Verlegung von unterirdischen Leitungen bzw. die Erstellung weiterer Hydranten werden von den Stadtwerken als zu teuer und nicht zielführend angesehen, da der Stadionvorplatz nicht als Festgelände ausgelegt ist. Für den zweiwöchigen Festbetrieb müsste die Wasserversorgung oberirdisch mit lebensmitteltauglichen Schläuchen installiert werden. Die Wassermenge des vorhandenen Hydranten schlägt sich ggf. auf die Auswahl der Beschicker nieder.

 

Sonstige Auswirkungen:

In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Hotel- und Gastronomiebetrieb, für den das Volksfest an dieser Stelle beträchtliche Umsatzeinbußen bedeutet. Auf die beiliegende Stellungnahme der Wirtschaftsförderung (Anlage 10) sei verwiesen.

 

Der Platz hat in der Vergangenheit immer wieder als Ausweichort für Veranstaltungen gedient, zuletzt für das „Protestcamp“ im August. Die Belastung für die Anwohner und den Hotelbetrieb direkt am Parkplatz ist daher bisher schon erheblich und sollte nicht weiter verstärkt werden. Auf die Stellungnahme des Umweltamtes vom 11.10.2016 (Anlage 7) sei verwiesen. Sollte der Platz ernsthaft in Erwägung gezogen werden, ist ein schalltechnisches Gutachten zu beantragen, das Aufschluss über den überhaupt noch vorhandenen immissionsschutzrechtlichen Nutzungsspielraum gibt.

Auf dem Sportplatz des Stadionplatzes, sowie im Fuchs Park Stadion finden regelmäßig Schulsportunterrichte und Training von Sportvereine statt. Dies sollte berücksichtigt werden. Ein reibungsloser Ablauf muss gewährleistet sein. Nach aktuellem Stand findet das Training immer montags, mittwochs, donnerstags und freitags statt.

 

Im Fuchs Park Stadion findet regelmäßig das Training einer Leichtathletik Mannschaft statt, die in ihrem Nutzungsvertrag Parkplätze zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Ausfall würde nach Angaben des Fachamtes, 80,60 Euro pro Tag kosten. Wenn man dies auf die komplette Zeit des Bamberger Frühlings berechnet, sind dies 1.209 Euro (ca. 15 Tage incl. Auf- und Abbau).

 

Zudem muss damit gerechnet werden, dass ein Risiko-Spiel des FCE oder der DJK Don Bosco Bamberg stattfindet. Hier käme es zu Kollisionen mit dem Sicherheitskonzept. Zudem würden die VIP-Parkplätze wegfallen. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die Rettungsflächen komplett freigehalten werden. Sollte dort zeitgleich ein Volksfest stattfinden, kann dies nicht ohne Vorkehrungen vorgenommen werden bzw. es stellt sich die Frage, ob es dann überhaupt möglich ist, den Rettungsweg zu gewährleisten. Derzeit sind zwei Fußballspiele am 13. Mai 2017 geplant. Das erste findet mittags (Spiel der FC Eintracht A-Junioren) statt, das zweite Spiel wird um 16:00 Uhr durch den 1. FC Eintracht gegen den FC Fuchsstadt ausgetragen. Beide Veranstaltungen sind nicht als Risikospiel einzustufen, tangieren aber die Örtlichkeit. Am 26. Mai 2017 finden ganztägig die Bundesjugendspiele statt. Risikospiele können auch mittelfristig noch angesetzt werden.

Sicherheitsrecht:

Gegen einen Festplatz am Stadion gibt es grundsätzliche Sicherheitsbedenken der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt. Auf die beiliegende Stellungnahme (Anlage 11) darf verwiesen werden. Die Sicherheitsbehörde der Stadt Bamberg schließt sich der Stellungnahme vollumfänglich an. Auch die Feuerwehr Bamberg lehnt bezüglich der aufgeworfenen Sicherheitsmängel den Stadionplatz als Festplatzgelände ab. Insbesondere weist Herr SBI Pfänder darauf hin, dass die Zufahrt zum Stadion ebenso frei gehalten werden muss wie auch auf der gegenüberliegenden Seite die Feuerwehrzufahrt zur Chlorstation des Stadionbades.

Sodann ist auch die Anleiterstelle für den Hotelbetrieb Volkspark stets freizuhalten.

Dies gilt sowohl für die Dauer des Festbetriebs, als auch für die Zeit des Auf- und Abbaus. Eine Entscheidung für den Festplatz an der Pödeldorfer Straße mit dem zu erwartenden zusätzlichen Einsatzaufkommen wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur der Polizei, sondern allen BOS-Kräften, in der aktuellen Situation kaum vermittelbar. In einer Besprechung am 20.10.2016 bat Herr POR Linsner nochmals eindringlich darum, dass der Stadionvorplatz nicht bespielt werden solle.

 

Zusammenfassung:

Abschließend bleibt festzuhalten, dass auch dieser Platz viel zu klein ist, um ein attraktives Volksfest zu veranstalten. Auch hier besteht der Charakter einer Stadtteilkirchweih. Park- und Abstellplätze stehen nicht zur Verfügung. Belange des Sports sind tangiert, die Anwohner und der Gastronom unangemessen belastet. Zudem liegen erhebliche Sicherheitsbedenken vor.

 

3.3  Gespräch mit dem Vertreter des BLV am 24.10.2016

 

Am 24.10.2016 wurde dem Vorstand des BLV, Herrn Georg P. Fischer, das Ergebnis der Überprüfung eröffnet und ausführlich erläutert. Da er der Ansicht ist, dass eine Absage des Plärrers, und sei sie auch einmalig, das Ende des traditionsreichen Bamberger Volksfests bedeutet, wurde angeboten, dass die freibleibenden Bereiche des Maximiliansplatzes während der Frühlingsmesse für Zwecke des Plärrers zur Verfügung gestellt werden können. Damit wäre zwar nur eine sehr kleine Lösung möglich, jedoch sollte dies zumindest den heimischen Schaustellerbetrieben eine Perspektive eröffnen.

 

Herr Fischer kündigte an, diese Möglichkeit mit den Verbandskollegen abstimmen und eine Rückmeldung am heutigen Tage abgeben zu wollen.

Daher ist eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung des BLV an dieser Stelle nicht möglich und erfolgt im mündlichen Sitzungsvortrag.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen:

 

Die Verwaltung wird ihre Kräfte darauf konzentrieren, für eine möglichst nahe Zukunft eine ausreichend große Fläche zu ermitteln, die mit vertretbarem Aufwand soweit ausgestattet werden kann, dass sie künftig für den Betrieb der Bamberger Volksfeste sowie auch für Zirkusgastspiele geeignet ist.

 

Gleichzeitig sollte es sich um eine Fläche handeln, die für diesen Zweck dauerhaft zur Verfügung steht. Ein erneutes „Vertreiben“ des Festgebiets von einem angestammten, mit einem hohen Aufwand für den Zweck ertüchtigten Gelände, wäre eine erhebliche Belastung für das traditionsreiche Bamberger Volksfest. In die Suche sollen die Vertreter des BLV mit eingebunden werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt die Absage der Leitung der BPOLAFZ zur Kenntnis und damit verbunden den Ausfall des Bamberger Frühlings 2017, soweit der BLV sich nicht für die Durchführung auf dem Maxplatz entscheidet.
  2. Die Verwaltung bildet eine Arbeitsgruppe für die Suche nach einem dauerhaften, attraktiven Standort unter Federführung des Ordnungsamtes, an der sich mindestens der BLV, das Immobilienmanagement, das Garten- und Friedhofsamt, das Stadtplanungsamt, das Bauordnungsamt, der EBB, die Stadtwerke, das Umweltamt und das Straßenverkehrsamt beteiligen. Der Arbeitsgruppe arbeiten auch die Wirtschaftsförderung, Polizei und Feuerwehr zu, indem sie mögliche Standortalternativen bewerten.
  3. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden mit dem Finanzreferat zusammen auf Machbarkeit hin untersucht und entsprechend bewertet.
  4. Die Verwaltung berichtet unaufgefordert erneut und frühestmöglich im Stadtrat über das Ergebnis dieser Suche, wobei sie möglichst präzise Kostenschätzungen mit vorlegt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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