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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0426-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

A)Bei der Eröffnung der ARE II am 14. September 2015 war nach der damaligen gemeinsamen Erklärung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg vom 14.08.2015 festgelegt, dass die Aufnahmekapazität der Einrichtung auf maximal 1500 Personen begrenzt wird. Die zeitliche Befristung beträgt maximal 10 Jahre (unwiderrufliches Ende mit Ablauf des Jahres 2025).

 

Angesichts der unbestreitbar vorhandenen Kapazitäten auf dem Gelände der ehemaligen US-Kaserne in Bamberg und der damals akut benötigten Unterbringungsmöglichkeiten für die große Zahl von Flüchtlingen hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 20. August 2015 von dieser Erklärung zustimmend Kenntnis genommen, und damit den Willen der Stadt Bamberg zum Ausdruck gebracht, hier vor Ort einen Beitrag zur Lösung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu leisten.

 

Im Herbst 2015 hat sich die Flüchtlingssituation mit einem nochmaligen Anstieg der Asylbewerberzahlen weiter zugespitzt. Vor diesem Hintergrund haben sich die Bundesregierung und die Bundesländer am 05. November 2015 darauf verständigt, spezielle Einreisezentren für Asylbewerber zu errichten, um eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen. Die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler und der Bayerische Ministerpräsident haben im Fernsehen verkündet, dass auch Bamberg davon betroffen sein wird.

 

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 10. November 2015 beschlossen, die Kapazität der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung Bamberg auf dem Gelände der ehemaligen Flynn-Housing-Area mit Ausnahme des Bereiches des sogenannten Lindenangers mit ihren 26 Gebäuden von 1.500 auf 4500 Plätze weiter aufzustocken.

 

In einem gemeinsamen Gespräch am 17.11.2015 trafen sich die Fraktionsvorsitzenden der CSU, SPD, GAL und BBB-Stadtratsfraktion gemeinsam mit Herrn Zweiten Bürgermeister Dr. Lange und Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke in der Bayerischen Staatskanzlei in München zu Verhandlungen mit Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer, Frau Staatsministerin Aigner, Frau Staatsministerin Müller und Frau Staatsministerin Huml.

 

In diesem Gespräch konnte unter anderem erreicht werden:

 

Neben der Unterstützung bei dem sozialpolitisch wichtigen Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sicherte die Staatsregierung insbesondere die Umsetzung bzw. Förderung des Anwenderzentrums Gesundheitswirtschaft (Medical Valley), die Einrichtung eines digitalen Gründerzentrums sowie die großzügige Gewährung von Fördermitteln für das geplante erlebnispädagogische Kompetenzzentrum in der ehemaligen Jugendherberge Wolfsschlucht zu. Des Weiteren sagte der Freistaat zu, für die nicht vom Freistaat für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigten Flächen auf dem ehemaligen Kasernengelände entsprechende Freigabeerklärungen zu erteilen, um so den Weg für die Fortsetzung der ins Stocken geratenen Erwerbsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) freizumachen.

 

Die Freigabeerklärungen liegen mittlerweile vor, so dass bereits intensiv an den Vorbereitungen zum Erwerb gearbeitet wird. Auch das digitale Gründerzentrum erhält Bamberg, ebenso die großzügige Förderung der Jugendherberge Wolfsschlucht. Das Anwenderzentrum Gesundheitswirtschaft ist in der Planung.

 

B)Im Rahmen der vielen Informationsveranstaltungen mit den direkten Anwohnern der Einrichtung (Bewohner der Nato-Siedlung bzw. Mitgliedern der Siedlergemeinschaft im Kapellenschlag) wurde insbesondere in dem letzten Zusammentreffen am 28.07.2016 durch die Anwohner gewünscht, dass die Zahl von 4500 Personen für die Einrichtung verringert werden soll. Bereits bei einer Belegung von über 1000 Personen in der Vergangenheit kam es zu Belästigungen und Beeinträchtigungen der Anwohnerschaft. Derzeit sei zwar die Situation aufgrund der geringen Belegung (Stand 05.09.2016: 265 Personen) relativ ruhig und es gäbe keine nennenswerten Beeinträchtigungen.

Die Bewohner befürchten jedoch mit zunehmender Belegung erneut Konflikte. Dies war das damalige Stimmungsbild.

 

Mit Schreiben vom 26.07.2016 hat sich die Stadtratsfraktion der Bamberger Allianz mit einem Antrag an den Herrn Oberbürgermeister gewandt, seitens der Stadt Bamberg eine klare Haltung zur künftigen Entwicklung der Einrichtung einzunehmen. Im Einzelnen wird auf den Antrag (vgl. Anlage 1) Bezug genommen.

 

Mit Schreiben vom 09.08.2016 hat sich der Migranten- und Integrationsbeirat (Herr 1. Vorsitzender Mohamed Hedi Addala) an den Herrn Oberbürgermeister mit der Bitte gewandt, den Antrag über eine Resolution des Stadtrates zur Zukunft der ARE dem Stadtrat vorzulegen und die vorgeschlagene Resolution des MIB zu verabschieden. Auch der Migranten- und Integrationsbeirat erachtet die Kapazität von 4500 Personen als deutlich zu hoch, befürchtet eine Gettoisierung und meldet Zweifel an, dass bei der zentralen Unterbringung so vieler Flüchtlinge auf engem Raum Mindeststandards einer humanen Unterbringung und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gewährleistet werden können. Darüber hinaus befürchtet der MIB eine Überforderung der ehrenamtlichen Unterstützung. Er schlägt deshalb eine Resolution des Stadtrates vor. Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Antrag des MIB vom 09.08.2016 sowie den Resolutionsentwurf (vgl. Anlage 2) verwiesen.

 

Am 22.08.2016 haben die Vorsitzenden der CSU-Stadtratsfraktion (Herr Dr. Helmut Müller) und der SPD-Stadtratsfraktion (Herr Klaus Stieringer) gemeinsam einen Antrag an die Stadt Bamberg gerichtet, wonach die Verwaltung gebeten wird, die Angelegenheit in der nächsten Vollsitzung am 28.09.2016 auf die Tagesordnung zu setzen und die zuständige bayerische Staatsministerin oder die für Bamberg zuständige Landtagsabgeordnete einzuladen (vgl. Anlage 3). Weiter wurde gebeten, eine fraktionsübergreifende Resolution zu entwickeln und zur Abstimmung zu stellen, um die Begrenzung der Kapazität der Einrichtung auf dem Konversionsgelände bei maximal 1500 Personen festzusetzen.

 

Die restlichen Gebäude auf dem Konversionsgelände sollen als Wohnraum für alle, für Bamberger Bürgerinnen und Bürger und anerkannte Flüchtlinge hergerichtet werden. Diese Forderung hat der Oberbürgermeister schon mehrfach und bei jeder sich bietenden Gelegenheit an die zuständigen Stellen gerichtet.

 

Mit Schreiben vom 29.08.2016 hat sich der Oberbürgermeister an Frau Staatsministerin Emilia Müller (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) sowie Frau Staatsministerin Melanie Huml (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) mit der Bitte gewandt, am 28.09.2016 der Stadtratssitzung zu besuchen, um Fragen aus dem Gremium zu beantworten.

 

Im Rahmen seines Einladungsschreiben hat der Oberbürgermeister darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der sinkenden Flüchtlingszahlen, die sich auch in Bamberg auswirken, eine öffentliche Diskussion entstanden sei, wie die Flüchtlingsunterbringung in Bamberg in Zukunft ausgestaltet werden muss. Dabei hat er die Forderung der Stadt Bamberg auch schriftlich wiederholt, angesichts der aktuellen Entwicklung die Pläne zu unterstützen, um Wohnraum für alle zu schaffen und die Kapazitätsgrenzen für Flüchtlinge auf dem Konversionsgebiet deutlich zu verringern.

 

C)Am 01.09.2016 fand daraufhin im Bamberger Rathaus ein Gespräch zwischen Frau Staatsministerin Emilia Müller, Herrn Ministerialdirektor Dr. Gruber, Frau Regierungspräsidentin Piwernetz, Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke, Herrn Sozialreferenten Ralf Haupt und Herrn Dr. Goller, Leiter des Bürgermeisteramtes, statt.

 

Hierbei informierten Frau Staatsministerin Müller und Herr Ministerialdirektor Dr. Gruber über die aktuelle Sachlage bzw. die Pläne der Bayerischen Staatsregierung zum künftigen Betrieb der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken in Bamberg. Konkret wurden dabei folgende Informationen gegeben:

 

-Faktisch gebe es aktuell keine wesentlichen Änderung der Sachlage und Ausbaupläne bezüglich der Asylbewerbereinrichtung in Bamberg: Es bleibe im Wesentlichen beim Stand der gemeinsamen Erklärungen zwischen der Stadt Bamberg und dem Freistaat Bayern. An der maximalen Kapazität der Einrichtung von bis zu 4.500 Asylsuchenden werde sich nichts ändern, so die Feststellung der Bayerischen Staatsregierung.

-Die bestehende Einrichtung werde auch zukünftig in Gänze vom Freistaat Bayern betrieben, eine bundeseigene Einrichtung unter Regie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei nicht geplant. Es bleibe dabei, dass nur der Freistaat Bayern für die Planung und Organisation der Flüchtlingsanlage zuständig sei.

-Soweit sich künftig Änderungen - insbesondere in den Begrifflichkeiten - ergeben, seien diese auf aktuelle Gesetzesänderungen zurückzuführen (Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.03.2016);

-Künftig werde sich die Einrichtung in Bamberg formal in drei Bereiche einteilen lassen, wobei an Einzelheiten noch gearbeitet werden muss:

a)Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Oberfranken mit einer Kapazität von bis zu 500 Plätzen; in der EAE (jeweils eine pro Regierungsbezirk) werden Asylsuchende aller Nationalitäten registriert und dann anhand einer Quotenregelung einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis in Oberfranken zugewiesen.

b)Besondere Aufnahmeeinrichtung (bAE=ehemalige ARE!) mit einer Kapazität von bis zu 1.000 Plätzen; in den beiden bAEs Bamberg und Manching wurden bislang vorwiegend Asylsuchende aus dem Westbalkan untergebracht. Nach deren Rückgang sollen dort künftig generell Asylsuchende mit einer sehr geringen Bleibeperspektive untergebracht werden Ziel der Einrichtung war und ist es, die Asylverfahren durch Bündelung aller erforderlichen Prozesse und Organisationseinheiten vor Ort (u.a. Außenstelle des BAMF) beschleunigt bearbeiten zu können.

Bezüglich dieses Teils der Einrichtung wurde mit Vereinbarung vom 22./30.06.2016 zwischen BAMF und Freistaat die Nationalitäten der Asylsuchenden, die in der bAE untergebracht werden sollen, festgelegt (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien). Nach Aussage von Frau Staatsministerin Müller sei zudem aktuell die Freigabe auch für Asylsuchende aus Georgien und der Russischen Föderation erteilt worden.

 

c)Sog. Ankunftszentrum (AZ) mit einer Kapazität von bis zu 2.800 Plätzen; die Ankunftszentren sind ein bundesweit neuer Lösungsansatz, um bestehende Bundes- und Landesprozesse bei der Bearbeitung von Asylanträgen zusammenzuführen und zu beschleunigen. Asylsuchenden werden dabei schon nach einigen Tagen weiter verteilt werden.

Im Sollprozess ist im AZ eine Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 4 Tagen pro Fall vorgesehen.

Man befinde sich in der Klärungsphase, deshalb konnten Fragen zu Einzelheiten (Zeitplan, Asylsozialarbeit, etc.) nicht abschließend beantwortet werden.

 

Herr Oberbürgermeister forderte vor diesem Hintergrund in der Unterredung erneut eine Begrenzung der Einrichtung auf 1.500 Plätze und nahm auf die entsprechenden Anträge und Erklärungen aus dem Stadtrat Bezug.

Frau Staatsministerin Müller und Herr Dr. Gruber entgegneten daraufhin, dass für den Freistaat aktuell eine Verringerung der Kapazität nicht in Frage komme. Für die Liegenschaft in Bamberg gebe es in Bayern keine annähernd adäquate Alternative. Aktuell sei es vordringliche Aufgabe der Staatsregierung, die Verfahrensdauer der Asylbewerberverfahren erheblich zu verkürzen. Hierbei spiele die Einrichtung in Bamberg eine wichtige Rolle. Zudem solle im AZ Bamberg mit Hilfe der dort gebündelten Prozessstrukturen die Vielzahl landesweit noch ausstehender Anhörungen von bereits laufenden Asylverfahren möglichst effektiv und schnell aufgearbeitet werden.

Außerdem erinnerte die Ministerin daran, dass die erfolgten Freigabeerklärungen für die nicht vom Freistaat benötigten Teile der ehem. US-Kaserne, das Digitale Gründerzentrum, das erlebnispädagogische Erlebniszentrum Wolfschlucht und das Anwenderzentrum Gesundheitswirtschaft realisiert werden bzw. realisiert worden sind.

Um jedoch den nachvollziehbaren Forderungen der Stadt Bamberg zur Begrenzung der Kapazität entgegen zu kommen, bot die Staatsregierung an, von nun an eine regelmäßige Evaluation durchzuführen. Im Rahmen dieser Evaluation solle gemeinsam mit der Stadt geprüft werden, inwieweit die Einrichtung des Freistaates in der aktuellen Größenordnung noch benötigt werde und ob gegebenenfalls schon vor Ablauf der 10-Jahresfrist eine Freigabe von Teilen der Einrichtung möglich sei.

 

Hinsichtlich der an Frau Staatsministerin Müller ergangenen Einladung in den Stadtrat am 28.09.2016 bat die Ministerin um Verständnis, dass sie an diesem Tag 65. Geburtstag feiere und deshalb nicht kommen könne. Sie bot jedoch an, entweder an einer späteren Stadtratssitzung teilzunehmen oder - wie schon einmal im Rahmen der Erstellung der gemeinsamen Erklärung von Stadt und Freistaat – sich mit den Fraktionsvorsitzenden gemeinsam zu treffen um sich über die Probleme auszutauschen. Dazu laufen gegenwärtig die terminlichen Abstimmungen zwischen dem Ministerium und der Stadt.

 

Die bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Frau Melanie Huml hat wegen einer Sitzung des Landtages abgesagt.

 

D)Zwischenzeitlich wurde seitens der Bundespolizei der neue Wunsch formuliert, bis zu fünf Wohnblöcke der Aufnahmeeinrichtung nutzen zu können. Das würde eine Reduzierung des Flüchtlingszentrums auslösen: Insoweit handelt es sich um eine neue Entwicklung, deren Ergebnis noch aussteht. Die Stadt unterstützt die Vorstellungen den Bundespolizei, weil damit eine Verringerung der Aufnahmekapazität verbunden wäre.

 

Hierzu fand am 12.09.2016 ein Treffen der Beteiligten (Bundespolizei, Regierung von Oberfranken, Staatliches Bauamt, BIMA, Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Landesbaudirektion, Immobilien Freistaat Bayern sowie der Stadt Bamberg) statt. Hierbei erläuterte die Bundespolizei, dass sie für ihr Aus- und Fortbildungszentrum, das am 01. September 2016 eröffnet hat, zusätzliche Unterkünfte für 400 Personen (Lehrkräfte und Stammpersonal) benötigt. Die ersten Wohnungen müssten ab März 2017, die nächsten ab September 2017 verfügbar sein. Insgesamt besteht ein Bedarf an fünf Wohnblöcken. Genauer beleuchtet wurden die Blöcke 11, 12, 15, 19 und 20 (vgl. Anlage 4).

 

Eine endgültige Festlegung steht aber noch aus, man erwartet seitens der Bundespolizei, dass die Vorstellungen umgesetzt werden. Sobald Erkenntnisse vorliegen, wird zeitnah berichtet.

 

E)Resolution:

 

Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der eingegangenen Anträge folgende Resolution vor:

 

Die Stadt Bamberg ist nach wie vor grundsätzlich bereit, ihren Beitrag zur Lösung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Flüchtlingsproblematik zu leisten. Jetzt haben sich jedoch die Rahmenbedingungen im Vergleich zum Vorjahr erheblich geändert. Angesichts der inzwischen drastisch gesunkenen Zahl von Asylbewerbern fordert die Stadt Bamberg, dass die Kapazität der Einrichtung in Bamberg deutlich reduziert wird und die hierdurch frei werdenden Flächen für die Schaffung von Wohnraum für alle genutzt werden können.

 

Es ist das Ziel, die Anzahl von 1500 Personen in der Einrichtung nicht zu überschreiten. Die von der Staatsregierung angebotene regelmäßige Evaluation, wird ausdrücklich begrüßt“.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Der Stadtrat beschließt folgende Resolution an die Bayerische Staatsregierung:

 

Die Stadt Bamberg ist nach wie vor grundsätzlich bereit, ihren Beitrag zur Lösung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Flüchtlingsproblematik zu leisten. Jetzt haben sich jedoch die Rahmenbedingungen im Vergleich zum Vorjahr erheblich geändert. Angesichts der inzwischen drastisch gesunkenen Zahl von Asylbewerbern fordert die Stadt Bamberg, dass die Kapazität der Einrichtung in Bamberg deutlich reduziert wird und die hierdurch frei werdenden Flächen für die Schaffung von Wohnraum für alle genutzt werden können.

 

Es ist das Ziel, die Anzahl von 1500 Personen in der Einrichtung nicht zu überschreiten. Die von der Staatsregierung angebotene regelmäßige Evaluation, wird ausdrücklich begrüßt“.

 

  1. Die Anträge der Fraktion der Bamberger Allianz vom 26.07.2016, des Migranten-  und Integrationsbeirats vom 09.08.2016 sowie der gemeinsame Antrag der CSU und SPD-Stadtratsfraktion vom 22.08.2016 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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