Beschlussvorlage - VO/2016/0432-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Nutzungsänderung: Archiv zu Psychosomatische Tagesklinik und Institutionsambulanz, Bamberg, Buger Straße 80
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.10.2016
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I.Sitzungsvortrag:
Als Klinik der Schwerpunktversorgung behandelt die Sozialstiftung Bamberg das gesamte Spektrum an psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbildern. Als Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen liegt ein besonderes Augenmerk auf der ständigen Aktualisierung und Verbesserung der psychotherapeutischen und somatopsychischen Therapieverfahren nach den neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen.
Die Bauherrin beabsichtigt daher das vorhandene Archiv im Geschoss 3 (eingeschossig mit begrüntem Flachdach) in eine Psychosomatische Tagesklinik und Institutsambulanz umzubauen und umzunutzen.
Die geplante Tagesklinik soll das Versorgungsangebot für solche Patienten erweitern, die auf Grund ihrer Krankheitsschwere und –komplexität stationär behandelt werden müssen, deren Behandlung rasch erfolgen soll und die gleichzeitig in ihr soziales Umfeld eingebunden bleiben müssen oder rasch reintegriert werden sollen.
Die psychiatrische Institutsambulanz versorgt schwer und chronisch psychisch Erkrankte mit den Diagnoseschwerpunkten von Psychosen, affektiven Erkrankungen und Suchterkrankungen in eigenen Räumlichkeiten und als aufsuchende Psychiatrie zuhause oder in Heimen.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 13,16 mLänge: 40,17 m 3,53 m
Antragseingang: 07.07.2016
vollständig: ---
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
i.V.m. dem einfachen Baulinienplan Nr. 62 A vom 19.03.1971
Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)
i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Flächen für den Gemeinbedarf - Krankenhaus)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung:
erforderlich: Die Nachbarn werden zurzeit im Rahmen einer öffentlichen
Bekanntmachung beteiligt.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 20anrechenbar:-/-nachzuweisen:20
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:-/-
Nachweis auf Baugrundstück:20 Nachbargrundstück:-/-
Ablösung der Stellplatzpflicht:-/-
Fahrradstellplätze:
erforderlich: 8anrechenbar: -/- nachzuweisen: 8
Nachweis auf Baugrundstück: 8
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Besonderheiten:
Der Bauantrag benötigt keine Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan. Er kann daher dem Grunde nach auf dem Verwaltungswege genehmigt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Bauvorhabens soll es dem Bausenat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden. Der Beschlussantrag lautet vor diesem Hintergrund auf „Kenntnisnahme“.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |