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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0432-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

 

Als Klinik der Schwerpunktversorgung behandelt die Sozialstiftung Bamberg das gesamte Spektrum an psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbildern. Als Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen liegt ein besonderes Augenmerk auf der ständigen Aktualisierung und Verbesserung der psychotherapeutischen und somatopsychischen Therapieverfahren nach den neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen.

 

Die Bauherrin beabsichtigt daher das vorhandene Archiv im Geschoss 3 (eingeschossig mit begrüntem Flachdach) in eine Psychosomatische Tagesklinik und Institutsambulanz umzubauen und umzunutzen.

 

Die geplante Tagesklinik soll das Versorgungsangebot für solche Patienten erweitern,  die auf Grund ihrer Krankheitsschwere und –komplexität stationär behandelt werden müssen, deren Behandlung rasch erfolgen soll und die gleichzeitig in ihr soziales Umfeld eingebunden bleiben müssen oder rasch reintegriert werden sollen.

 

Die psychiatrische Institutsambulanz versorgt schwer und chronisch psychisch Erkrankte mit den Diagnoseschwerpunkten von Psychosen, affektiven Erkrankungen und Suchterkrankungen in eigenen Räumlichkeiten und als aufsuchende Psychiatrie zuhause oder in Heimen.

Größe des Bauvorhabens:

Breite:  13,16 mLänge:  40,17 m  3,53 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 07.07.2016

        vollständig:             ---

 

 

 

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

     Zulässigkeit nach § 34 BauGB

i.V.m. dem einfachen Baulinienplan Nr. 62 A vom 19.03.1971

Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)

i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Flächen für den Gemeinbedarf - Krankenhaus)

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung:

     erforderlich: Die Nachbarn werden zurzeit im Rahmen einer öffentlichen

             Bekanntmachung beteiligt.

 

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 20anrechenbar:-/-nachzuweisen:20

gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:-/-

Nachweis auf Baugrundstück:20 Nachbargrundstück:-/-

Ablösung der Stellplatzpflicht:-/-

 

Fahrradstellplätze:

erforderlich: 8anrechenbar: -/-        nachzuweisen: 8

Nachweis auf Baugrundstück: 8

Ablösung der Stellplatzpflicht:  -/-

 

 

Kinderspielplatz:

     nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

Besonderheiten:

Der Bauantrag benötigt keine Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan. Er kann daher dem Grunde nach auf dem Verwaltungswege genehmigt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Bauvorhabens soll es dem Bausenat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden. Der Beschlussantrag lautet vor diesem Hintergrund auf „Kenntnisnahme“.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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