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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0458-30

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

  1. Sachverhalt:

Seitens der Verwaltung war es für das Jahr 2016 angedacht, eine neue Marktsatzung zur Entscheidung vorzulegen und dies zeitgleich mit einer Neufassung der Marktgebührensatzung zu verknüpfen, die beide zum 01.01.2017 in Kraft treten sollten. Die Marktsatzung ist an die Erfordernisse der neueren Rechtsprechung anzupassen und deshalb neu zu konzipieren. Dies führt zu einem erhöhten Arbeitsaufwand insbesondere bei der juristischen Begleitung des Projektes. Der Entwurf der Marktsatzung ist fertiggestellt, jedoch ist aufgrund personeller Engpässe, insbesondere auch in der Rechtsabteilung, die Beratung im Stadtrat leider im Jahr 2016 nicht mehr möglich. Nachdem aber die bisherige Anlage 1 zur Marktgebührensatzung (Marktgebührenübersicht) zeitlich zum 31.12.2016 endet, ist zumindest für das Jahr 2017 eine neue Anlage 1 zur Marktgebührensatzung zu beschließen.

Zudem ist es legitim, durch eine moderate Erhöhung der Gebühren die Einnahmen der öffentlichen Hand zu verbessern, insbesondere da die Markteinrichtungen (z. B. Stromentnahmestellen) in die Jahre kommen und der Aufwand für die Erneuerung mehrere zehntausend Euro kostet.

In einem Gespräch am 04.10.2016 wurde der Bayer. Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Bamberg über die vorgesehenen neuen Regelungen informiert. Naturgemäß legt der Verband Wert auf eine nur moderate Erhöhung, erklärte aber sein Einverständnis zur vorgeschlagenen Vorgehensweise. Eine schriftliche Stellungnahme des Verbandes ging am 05.10.2016 ein und liegt als Anlage 1 diesem Sitzungsvortrag bei.

 

  1. Wesentliche Neuerungen:

Die Marktbehörde versucht das vorgenannte Spannungsfeld für die Märkte im Jahr 2017 wie folgt aufzulösen:

Für alle Märkte ist unter Rücksichtnahme auf die Belange der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine moderate Erhöhung von 2,5 % vorgesehen mit folgenden Ausnahmen:

Die Gebühren für den Frühjahrs- und Herbstmarkt werden auch im Jahr 2017 unverändert belassen. Es handelt sich hier um zwei Märkte mit wenigen noch verbliebenen Teilnehmern. Es steht zu befürchten, dass eine Gebührenerhöhung zu einem Aussterben der traditionsreichen Märkte führt.

Für den Weihnachtsmarkt hingegen gibt es eine Fülle von Bewerbern. Zudem generiert er die meisten Besucher. Es liegt auf der Hand, dass hier die meisten Umsätze getätigt werden. Es ist somit angedacht, die Gebühren für den Weihnachtsmarkt 2017 für die Imbiss- und Glühweinstände um 15 % anzuheben, was einen Mehrbetrag von 14,18 Euro je Frontmeter Imbissstand bzw. 17,71 Euro je Frontmeter Glühweinstand ergibt. Diese Erhöhung scheint angesichts des Besucheraufkommens und des generierten Umsatzes für die Beschicker leistbar. Für die Warenstände ist eine Erhöhung in Höhe von 10 % angedacht (Mehrbetrag von 3,54 Euro je Frontmeter); die prozentuale Unterscheidung bei den Gebührenerhöhungen erscheint gerechtfertigt, da gerade die Warenstände zum Flair des Weihnachtsmarktes beitragen und in ihrer Vielfalt erhalten werden sollten.

 

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Bamberg die nachfolgende Satzung zu beschließen:

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2016 (GVBl. S. 36), folgende Satzung:

 

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung) vom 7. Dezember 2011 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 23.12.2011 Nr.26), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2015 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 15.01.2016 Nr.1/2), wird wie folgt geändert:

 

Anlage 1 zur Marktgebührensatzung (Marktgebührenübersicht) erhält folgende neue Fassung:

 

1. Großmarkt und Wochenmarkt

Nettogebühren in Euro

ab 01.01.2017 bis 31.12.2017

a)

Großmarktplätze (Jahresplätze) pro Jahr und angefangene 3-m-Front

434,15 €

b)

Großmarktplätze (unständige Plätze) pro Tag und Fahrzeug

 

 

aa) Händler

7,65 €

 

bb) Erzeuger

4,59 €

c)

Großmarktplätze (unständige Plätze) für Junggeflügel pro Tag und angefangener 3-m-Front

9,16 €

d)

Wochenmarktplätze (Jahresplätze) pro Jahr, angefangener 3-m-Front und 3 m Tiefe

 

 

für Erzeuger

433,74 €

 

für Blumenstände

539,69 €

 

für Obst und Gemüse

812,83 €

 

für Fische

433,74 €

 

Wochenmarktplätze (Jahresplätze – Eckplätze in Richtung Hauptwachstraße) pro Jahr und angefangener 3-m-Front für Obst und Gemüse

812,83 €

 

Aufstellung von Verkaufswagen pro Frontmeter

223,88 €

e)

Wochenmarktplätze (unständige Plätze) pro Frontmeter

3,05 €

f)

Verkaufsgeschäfte (-stände) im Sinne des § 68 a Gewerbeordnung (GewO), bei denen alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden pro Frontmeter

786,91 €

2. Frühjahrs-, Herbst und Weihnachtsmarkt

a)

Frühjahrs- und Herbstmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

13,00 €

b)

Weihnachtsmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

38,97 €

 

Imbissstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

108,69 €

 

Glühweinstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

135,80 €

c)

Christbaummarkt pro angefangenem qm und Dauer des Marktes

2,05 €

3. Mittefastenmarkt

 

pro Meter-Front und Dauer des Marktes

6,20 €

4. Allerheiligen-Blumenmarkt

 

pro Meter-Front und Dauer des Marktes

6,05 €

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Anlagen:

Anlage 1 – Stellungnahme des Bayer. Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Bamberg vom 04.10.2016

Anlage 2 – Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der  Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung)

 

Verteiler:

 

Referat 5

Amt 30

Amt 30 – Marktwesen

Amt 20 – Haushaltsakte 2017

Amt 20 - Beschlüsse

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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