Beschlussvorlage - VO/2016/0473-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergarten St. Gisela, Kornstr. 25, 96050 Bamberg, der Kath. Kirchenstiftung Maria Hilf; hier: Einbau einer Krippengruppe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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25.10.2016
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I.Sitzungsvortrag:
1.Maßnahme:
Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter Drei Jahren abzuhelfen ist der Einbau einer Krippengruppe im Kindergarten St. Gisela erforderlich. Hierzu müssen jedoch verschiedene bauliche Maßnahmen erfolgen. Der Träger, die Kath. Kirchenstiftung Maria Hilf, steht dem Vorhaben positiv gegenüber und hat sich in einer Sitzung der Kirchenverwaltung entschieden, diese Maßnahme durchzuführen.
2.Kosten und Finanzierung:
Da noch kein Architekt mit der Planung beauftragt wurde, beruhen die Angaben auf die Vorabprüfung durch das erzbischöfliche Bauamt. Der Kostenwert von 350.000,00 € dürfte nach dortiger Einschätzung nicht überschritten werden. Der Vorteil aktuell ist, dass bei Anträgen, die noch bis zum 31.12.2016 gestellt werden, die Bundesförderung mit bis zu 9.800,00 € je neu geschaffenen Krippenplatz gewährt wird. Hierdurch wird die Maßnahme für alle Beteiligen erheblich günstiger umzusetzen sein.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
- Für die dargestellte Maßnahme wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 307.650 € bei HSt. 46400.98850 (Erweiterung St. Gisela) zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung beim Globalbetrag Investitionsmaßnahmen bereitgestellt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 307.650,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Es wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Deckung erfolgt durch Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung beim Globalbetrag Investitionsmaßnahmen. |
X | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 45.000,00 € je Jahr, abzüglich Bundesförderung |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Aufgrund der aktuellen Situation im Bereich der Kindertagesstätten erscheint die Umsetzung der dargelegten Maßnahme sachlich und zeitlich unaufschiebbar. Wegen der hier zur Anwendung kommenden Sonderförderung „U3“ hat die Stadt einen vertretbaren Nettoanteil zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei wesentlichen Änderungen gegenüber den hier genannten Zahlen (Gesamtkosten/förderfähige Kosten/nicht förderfähige Kosten) erneut über den Vorgang Beschluss zu fassen wäre.