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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0656-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit dem Antrag vom 28.09.2009 der GAL-Stadtratsfraktion wurde eine Lichtmessung zur Überprüfung, ob die Lichtimmissionen an der Löwenbrücke an den umliegenden Häusern in zumutbaren Rahmen liegen.

 

Eine gesetzliche Vorgabe bezüglich den Grenzwerten, wie es sie für andere Beleuchtungseinrichtungen (z.B. Werbeeinrichtungen) gibt, existiert für Straßenbeleuchtungen während der Dunkelstunden nicht. Aus Sicht der Verkehrssicherheit werden in der DIN 5044 Teil 1 für die mittlere Leuchte die auf der Fahrbahn Richtwerte der Nennleuchtdichte Ln in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung sowie der Verkehrsbelastung der Straße angegeben. Abhängig von der Höhe der projektierten Nennleuchtdichte auf der Fahrbahn werden zwischen 5 und 10 Lux (Lx) Beleuchtungsstärke EF in Fensterebene der Randbebauung als Orientierungswerte angeführt.

 

Die orientierende Messung der Beleuchtungsstärke ergab einen Wert von bis zu 5 Lx auf Höhe der Erdgeschossfenster im Anwesen Innere Löwenstraße 21 bzw. Weidendamm 1. Auf der Seite des Adenauerufers, wie aus dem Messprotokoll erkenntlich, lagen die Werte deutlich unter denen auf der Seite des Weidendamms bzw. Georgendamms.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Messergebisse des Umweltamtes orientierenden Charakter haben (mit der vorhandenen messtechnischen Ausstattung können keine Blendungen berücksichtigt werden).

Eine Beurteilung der vorhanden Immissionen an den nächstgelegen Wohnungen, unter Berücksichtigung aller Parameter, auch der Blendwirkung, wird vom Bayerschen Landesamt für Umwelt vorgenommen.

Eine Zusage des LfU, dass diese Messung bei geeigneter Witterung (kein Schnee) durchgeführt wird, liegt bereits vor.

 

Außerdem teilten in diesem Zusammenhang die Stadtwerke folgendes mit und führten zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen durch:

 

„Die Beleuchtungsanlage an der Löwenbrücke wurde vom Lichtmasterplaner

der Stadt Bamberg dem Büro licht raum stadt aus Wuppertal geplant. Wir haben im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Löwenbrücke die Beleuchtungsanlage errichtet. Nachträglich haben wir Blendringe eingebaut. Im September wurden dann die Toplichter in Betrieb genommen. Mittlerweile werden die Toplichter um 23.00 Uhr abgeschaltet.“

 

 

 

              Bamberg, 20. Januar 2010

              STADT BAMBERG

              Referat 5

 

 

 

 

              Rupert Grimm                                                                                    Amt 38:                  Herbert Schütz

              berufsm. Stadtrat

 

 

                                                                                                                Sachbearbeitung: Bernd Hemmer

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

 

2.              Damit ist der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 28. September 2009 geschäftsordnungsmäßig behandelt.             

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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