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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0499-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg hat sich durch Stadtratsbeschluss vom 30.01.2013 Prioritätsvorgaben bezüglich der Auswahl von Messpunkten gegeben, die die Zielsetzung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, Erhöhung der Verkehrssicherheit, unterstützen.

Im Bereich von Bushaltestellen, Altenheimen, Schulen und Kindergärten, Tempo 30-Zonen und Wohngebieten sollen sich diese Messpunkte befinden. Bei Wünschen und Anträgen wird zunächst die Vereinbarkeit der Stellen mit den Vorgaben des Stadtrates und den Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung überprüft und unter Berücksichtigung der Haltung der Polizei dem Umweltsenat vorgelegt.

 

Die Verkehrssituation Babenberger Viertel wurde bereits mehrfach im Umweltsenat behandelt. Zwischenzeitlich wurde der Babenbergerring als Tempo 30-Zone gekennzeichnet und eine bauliche Maßnahme in Form eines fahrbahnverengenden Baumtores in Höhe „Am Färbersgarten“ umgesetzt. Dies sind deutliche Zeichen des Beginns der Wohnbebauung.

 

Der Bürgerverein Süd-West e.V. hat bereits mehrfach die Einrichtung einer Messstelle in dem dortigen Bereich gewünscht. Letztlich ist dies damals aufgrund der polizeilichen Stellungnahme nicht umgesetzt worden. In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die bauliche Ausgestaltung der Straße verändert werden müsse, um die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung zu erhöhen.

 

Eine vom Straßenverkehrsamt durchgeführte Probemessung vom 05.10.- 07.10.2016 am Babenbergerring Höhe „Adalbertstraße“ hat eine überdurchschnittliche Übertretungsquote aufgezeigt. Der Wunsch nach einer Messstelle an dieser Örtlichkeit am Babenbergerring wird auch aus Sicht des Straßenverkehrsamtes befürwortet.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt eine Messstelle im Bereich Babenbergerring/Adalbertstraße einzurichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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