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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0500-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die nachfolgend aufgeführten Straßenstrecken im „Sandgebiet“ sind ihrer ursprünglichen verkehrlichen Bedeutung nach, alle als Ortsstraßen öffentlich gewidmet.

Die Einstufung und Zuordnung zu dieser  Straßenklasse resultiert aus den verkehrlichen Erwägungen zum  Zeitpunkt der erstmaligen Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses Anfang der 1960er Jahre.

So sind die nachfolgenden Straßenstrecken

 

  1.      Karolinenstraße
  2.      Dominikanerstraße
  3.      Katzenberg
  4.      Ringleinsgasse
  5.      der nördliche Teilbereich der Herrenstraße zwischen Dominikanerstraße und Karolinenstraße

 

als Ortsstraßen durch Verkehrseröffnung gewidmet und nicht durch formellen Beschluss, da die Verkehrseröffnung dieser Straßenstrecken schon vor dem 01.09.1958 lag, d. h. vor der ersten Anlegung des Straßenbestandsverzeichnis.

In dem Zeitraum zwischen der erstmaligen Aufnahme dieser Straßenstrecken und Klassifizierung als Ortsstraßen bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich die Verkehrsbedeutung der Straßenstrecken als Durchgangs- bzw. Verbindungsstraßen verändert. Die rein verkehrliche Funktion dient heute nur noch der „inneren“ verkehrlichen Erschließung des Sandgebietes.

Diesem Umstand folgend hat das Amt 31 sukzessive die jeweiligen Verkehrszeichen durch verkehrsrechtliche Anordnungen bereits den tatsächlichen verkehrlichen Erfordernissen angepasst.

 

 


Um nun auch im straßenrechtlichen Sinn eine Harmonierung der schon jetzt verkehrsrechtlich getroffenen Regelungen mit dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz herbeizuführen, ist es erforderlich die oben aufgeführten fünf Straßenstrecken gemäß den beigefügten Lageplänen aufgrund ihrer über die Jahre veränderten Verkehrsbedeutung von der Straßenklasse „Ortsstraße“ zu „beschränkt-öffentlichen Wegen“ abzustufen.

Durch die widmungsmäßigen  Abstufungen wird es keine verkehrlichen Änderungen für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer geben.

Die aufgeführten Straßenstrecken werden nur rein formell dem bereits bestehenden Ist-Zustand nach neu klassifiziert.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltsenat beschließt folgende Umstufungen:

  1. Die Ortsstraße „Karolinenstraße“ gemäß beigefügtem Planausschnitt wird mit Wirkung zum 01.07.2017 zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft.
  2. Die Ortsstraße „Dominikanerstraße“ gemäß beigefügtem Planausschnitt wird mit Wirkung zum 01.07.2017 zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft.
  3. Die Ortsstraße „Katzenberg“ gemäß beigefügtem Planausschnitt wird mit Wirkung zum 01.07.2017 zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft.
  4. Die Ortsstraße „Ringleinsgasse“ gemäß beigefügtem Planausschnitt wird mit Wirkung zum 01.07.2017 zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft.
  5. Der nördliche Teilbereich der „Herrenstraße“ zwischen Dominikanerstraße und Karolinenstraße gemäß beigefügtem Planausschnitt wird mit Wirkung zum 01.07.2017 zu beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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