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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0661-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit zunehmender Verteuerung der Brennstoffe Heizöl und Gas einerseits und der Förderung der Verfeuerung nachwachsender Biomasse andererseits ist die Anzahl von Einzelfeuerungsanlagen – auch in Bamberg-Südwest – deutlich angestiegen. Gerade in verdichteten, städtischen Gebieten nehmen damit erfahrungsgemäß Rauch- und Geruchsbelästigungen zu.

 

Zur Verbesserung der Luftreinhaltung in Bamberg-Südwest stellte die FW-Fraktion folgenden Antrag (s. Anlage):

 

1.              „Die baurechtliche Erlaubnis zum Betreiben einer Einzelbrennstelle oder einer Zentralheizung mit festen Brennstoffen wird nach strenger Prüfung der örtlichen Verhältnisse nur erteilt, wenn ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet wird und die Werte der Münchner Brennstoffverordnung von 2006 bzw. zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende strengere gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

2.              Bei bereits genehmigten oder ungenehmigt vorhandenen Einzelbrennstellen und Zentralheizungen mit festen Brennstoffen wird bei Vorliegen von Nachbarschaftsbeschwerden eine Überprüfung im Einzelfall vorgenommen und gegebenenfalls eine Anordnung nach dem BImSchG getroffen, z.B. der Einbau von Feinstaubfiltern verlangt, wenn dies erforderlich ist, um schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern.“

 

Im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung von Abgasschornsteinen und der dazugehörigen Einzelfeuerstätte wurde seit der Lockerung des damals planungsrechtlich festgesetzten Verbotes vom Betrieb von Einzelfeuerstätten grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Allerdings sind nunmehr nach Novellierung der BayBO nach Art. 57, Abs. 2  Abgasanlagen in und an Gebäuden mit einer Höhe bis zu 10 m verfahrensfrei. Insofern sind in den letzten 2 Jahren zusätzliche Anlagen neu entstanden, ohne dass dies der Bauaufsichtsbehörde bekanntgeworden ist.

 

Die Forderung nach dem Verfeuern von trockenem, unbehandeltem Holz war bisher schon in der 1. BImSchV gesetzlich geregelt und wurde auch wieder in der Novelle berücksichtigt.

 

 

Strengere rechtliche Grundlagen

Das für die Novellierung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) notwendige Verordnungsgebungsverfahren wurde am 3.12.2009 vom Bundestag mit den Änderungsmaßgaben des Bundesrates endgültig beschlossen.

 

Gerade für Festbrennstofffeuerungen sieht die novellierte 1. BImSchV strengere Anforderungen vor. Mit der Rechtskraft der Verordnung ist voraussichtlich im März oder April 2010 zu rechnen. Allerdings gibt es für Einzelraumfeuerungsanlagen nach § 26 der 1. BImSchV entsprechende Übergangsfristen, so dass die Verordnung nicht sofort für alle Anlagen greift. Gleichwohl wird mit dem Vollzug dieser Verordnung mittelfristig eine wesentliche Reduzierung der Schadstoffemissionen erreicht.

 

Das Umweltamt wird auch weiterhin sowohl im Genehmigungsverfahren als auch beim Vorliegen von Nachbarschaftsbeschwerden zusammen mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister eine strenge Prüfung im Einzelfall vornehmen und wenn erforderlich eine Anordnung im Einzelfall erlassen, soweit das Baurecht nicht mehr greift.

 

 

 

Emissionskataster für Feinstaubemissionen, die auf Emissionen aus der Holzverbrennung zurückzuführen sind.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Maßnahmenplanes zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung wurde eine Erhebung der Einzelfeuerstätten auf der Basis der den Bezirksschornsteinfegern vorliegenden Daten durchgeführt. Die gewonnenen Daten sind bereits an das Bayerische Landesamt für Umwelt zur Erstellung eines Emissionskatasters und der Modellierung der Feinstaubimmissionen im Stadtgebiet weitergeleitet worden. (vgl. auch SV Maßnahmenplan Feinstaub)

 

Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie - spezifisch für die jeweiligen Kehrbezirke -ausgewertet. Es lassen sich daraus u. U. weitere Maßnahmen ableiten – der Stadtentwicklungssenat wird hierüber zu gegebener Zeit informiert.

 

Im Kehrbezirk 9 sind derzeit 299 Einzelfeuerstätten für Festbrennstoffe installiert mit einer gesamten Nennwärmeleistung von 1840 kW, davon in Bamberg-Südwest ca. 240 Einzelöfen.

 

 

 

Bamberg, 20. Januar 2010

STADT BAMBERG

Referat 5

 

 

 

 

Rupert Grimm                                                                                                  Amt 38:    Herbert Schütz

berufsm. Stadtrat

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis

2.       Der Antrag der FW-Fraktion ist damit geschäftordnungsmäßig behandelt.

3.       Die bisherige strenge Einzelfallprüfung ist im Rahmen von baurechtlichen Verfahren oder bei Beschwerden nach Maßgabe der novellierten 1. BImSchV weiterhin durchzuführen.

4.       Nach Fertigstellung des Emissionskatasters und der Modellierung sind die Ergebnisse dem Stadtentwicklungssenat vorzulegen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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