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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0580-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Vorgang

 

In der Sitzung des Bau- und Werksenats am 05.06.2013 hat der Bausenat den Bebauungsplan Nr. 20 als Satzung beschlossen (VO/2013/0217-61). Die Satzung ist am 30.08.2013 im Rathaus-Journal bekannt gemacht worden.

 

Zwischen der Stadt und dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. (DiCV) wurden städtebauliche Verträge (13.07.2009 und 23.04.2013) zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 für den Bereich Jakobsberg Ecke Wildensorger Straße und Dr.-Remeis-Straße geschlossen. Gegenstand dieser Verträge war die Modernisierung und maßvolle Erweiterung der Einrichtungen des DiCV am Jakobsberg 31 sowie die Verkehrsreduzierung. Dafür wurde die Aktivierung des öffentlichen Nahverkehrs am 23.04.2013 in Abänderung des städtebaulichen Vertrags vom 13.07.2009 (seitens der Stadtwerke sollte ein Semesterticket bereitgestellt werden) dahingehend vereinbart:

 

„…dass der DiCV ab dem Schuljahr 2013/2014 jedem Schüler (Studierende der FAKS sowie Auszubildende der BFSA) nachgewiesene Kosten für Monats- bzw. Jahresfahrten der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH bis zu einer Höhe von 124,00 € je Schuljahr bezuschusst. Dieser Betrag entspricht der doppelten Höhe der jährlichen Kosten der Semestertickets. Dementsprechend wird dieser Höchstbetrag entsprechend den jeweils gültigen Kosten für die Semestertickets angepasst. Der DiCV wird ausdrücklich zum Schuljahresbeginn und fortlaufend alle Schüler auf diese Möglichkeit schriftlich und mündlich hinweisen. Ein analoger Hinweis  wird dauerhaft auf der Homepage der Schulen veröffentlicht werden.

Zum Ende jedes Schuljahres weist der DiCV der Stadt Bamberg nach, in welcher Höhe Erstattungen für Fahrkarten erfolgt sind. Nach einer Versuchsphase von drei Schuljahren ist von beiden Vertragspartnern eine Überprüfung vorzunehmen mit dem Ziel das angestrebte Ziel einer Verkehrsreduzierung gemeinsam dauerhaft zu sichern.“

 

In der Sitzung des Bau- und Werksenats am 05.06.2013 wurde zudem zugesagt, dass die Verwaltung nach ein paar Jahren einen Erfahrungsbericht vorlegt. Dieser wird hiermit gegeben.

 

 

  1. Erfahrungsbericht

 

Die Stadt erhielt vom DiCV entsprechend der getroffenen Vereinbarung jährlich zu Schuljahresbeginn eine Bestätigung betreffend die Information der Schüler/-innen und Studierenden über die Möglichkeit der Bezuschussung der Kosten für Monats- bzw. Jahresfahrten der Stadtwerke sowie eine Aufstellung der ausgezahlten Fahrtkostenzuschüsse sowie einen Nachweis der Einzelbuchungen.

 

Die Fahrtkostenzuschüsse entwickelten sich wie folgt:

 

                          FAKS                          BFSA                         Gesamt

2013/2014  372,00 € 997,30 €1.369,30 €

2014/2015  1.860,00 € 998,00 €2.858,00 €

2015/2016  3.256,30 € 1.748,10 €5.004,40 €

 

Im Schuljahr 2013/14 wurden 15 Schüler/-innen und Studierende, im Schuljahr 2014/15 dann 23 und im Schuljahr 2015/16 wurden die Fahrkosten von 53 Schüler/-innen und Studierenden bezuschusst.

 

Diese Steigerung belegt den Zuspruch der Schüler/-innen und Studierenden auf das Angebot der Bezuschussung der Fahrtkosten. Es kann daher festgestellt werden, dass der innovative Ansatz einer Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl über die Regelung von ÖPNV-Zuschüssen in städtebaulichen Verträgen, erfolgreich verlaufen ist. Das gefundene Verfahren wird daher weiterhin als dienliches Instrument zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs am Jakobsberg angesehen. Darüber hinaus kann das gefundene Steuerungsinstrument künftig auch als Vorbild für andere Bebauungsplanverfahren dienen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Verteiler:

 

Amt 61

 

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