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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/0668-51

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Erste Entwicklungen:

 

Im April 2009 wurden dem Jugendhilfeausschuss Auszüge aus dem Eckpunktepapier des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und die Grundzüge der Netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption des Stadtjugendamtes vorgestellt.

 

Im Oktober 2009 nahm die erste Fachkraft in der KoKi ihre Arbeit auf, seit  Januar 2010 ist das Aufgabenfeld mit den geplanten 1,5 Stellen besetzt. Durch die frühzeitige Anmeldung beim Bayerischen Landesjugendamt konnte eine Mitarbeiterin bereits beim ersten Fortbildungsblock im November 2009 (zweiter Teil folgt im Februar 2010) teilnehmen. Ebenso beginnen konnte die Organisationsberatung für die Fachkräfte und die Amtsleitung am 17.11.09 und 07.12.09. Weitere Beratungstermine folgen. Hier ist ein gemeinsamer Beratungsblock mit den KoKi-Fachkräften des Kreisjugendamtes vorgesehen um Absprachen zu treffen und öffentliche Veranstaltungen gemeinsam zu planen, da eine Vielzahl der Netzwerkpartner für Stadt und Landkreis Bamberg gemeinsame Ansprechpartner sind.

 

 

Wichtigste Ergebnisse der Organisationsberatung:

 

Im Rahmen der Organisationsberatung wurde eine vorläufige Altersbeschränkung der Zielgruppe mit Kindern von 0-3 Jahren empfohlen. Eine Ausweitung zu einem späteren Zeitpunkt ist jedoch nicht ausgeschlossen. Angesprochen werden sollen alle Familien. Durch den Einsatz früher Hilfen – in welcher Form auch immer -  soll eine Stärkung und Unterstützung der Familien erreicht werden.

 

Die Tätigkeit der KoKi steht auf vier Säulen:

 

Information

 

Informationsveran-staltungen über Aufgaben des Jugendamtes, was macht die Jugendhilfe etc.

Sensibilisierung

 

Von Netzwerkpartnern über Risikofaktoren

Netzwerk

 

Kommunikation, Koordination der Angebote, mögliche Synergieeffekte

Beratung/Kontakt

 

Zu Netzwerkpartnern, Klientinnen, auch anonym möglich,

 

Nach Schätzungen und  Erfahrungen der Organisationsberaterin aus dem Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“  liegt der Tätigkeitsschwerpunkt im ersten Jahr überwiegend auf den Säulen „Information“ und „Sensibilisierung“. Die anderen Bausteine werden oft erst danach angegangen und gepflegt. Der stetige Austausch mit den Netzwerkpartnern ist eine fortwährende Aufgabe.

 

In einer Beratungseinheit wurden die wichtigsten Schnittstellen zwischen dem Allgemeinen sozialen Dienst und der KoKi besprochen und erarbeitet. Geplant ist im Jahr 2010 z.B. die Erarbeitung einer standardisierten Dokumentation der KoKi-Tätigkeit, insbesondere bei Risikoeinschätzungen, aber auch eine gemeinsame Auftaktveranstaltung mit dem Kreisjugendamt und den Netzwerkpartnern.

 

Die Vorstellung der neuen Stelle „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ wird zuerst verwaltungsintern und  schließlich extern, z.B. bei Akteuren des Gesundheitswesens, diversen Beratungsstellen, etc.  erfolgen.

 

 

 

 

 

Kooperation mit dem Landratsamt:

 

Im Jahr 2009 begann sofort nach den Stellenbesetzungen eine gute Kooperation mit den KollegInnen der KoKi des Kreisjugendamtes. Zahlreiche fachliche Überlegungen, Entwürfe zur Öffentlichkeitsarbeit, Vorstellung bei den Netzwerkpartnern, Analyse der bereits vorhandenen Angebotspalette wurden bei Arbeitstreffen entwickelt, erarbeitet bzw. geplant.

 

Einigkeit bestand darin, dass für beide Ämter ein gemeinsamer Flyer erarbeitet werden sollte um Verwirrungen in der Bevölkerung vorzubeugen (Wiedererkennungseffekt). Eine gemeinsame Organisationsberatungseinheit verdeutlicht die Bereitschaft zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Streben nach einer einheitlichen Außenwirkung.

 

Der bereits bestehende Arbeitskreis „Runder Tisch – frühe Hilfen“ wurde im Dezember 2009 von den KoKis der Stadt und des Landkreises Bamberg übernommen und erstmals organisiert und gemeinsam ausgestaltet.

 

 

Allgemeines:

 

Auch wenn vieles noch am Anfang steht, gibt es durch die Unterstützung des Bayerischen Landesjugendamtes in Form von Fortbildungseinheiten und Organisationsberatung eine konkrete zeitliche Planung von nötigen Arbeitsschritten.

 

Zuletzt muss aber betont werden, dass auch mit dem besten Netzwerk Gefährdungslagen nicht zu verhindern sind. Dieser Wunsch ist zwar menschlich aber leider auch illusionär.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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