Berichtsvorlage - VO/2010/0668-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Koordinierende Kinderschutzstelle - KoKi
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beteiligt:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Referent:in:
- Grimm Rupert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
28.01.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Erste
Entwicklungen:
Im
April 2009 wurden dem Jugendhilfeausschuss Auszüge aus dem Eckpunktepapier des
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
und die Grundzüge der Netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption des
Stadtjugendamtes vorgestellt.
Im
Oktober 2009 nahm die erste Fachkraft in der KoKi ihre Arbeit auf, seit Januar 2010 ist das Aufgabenfeld mit den
geplanten 1,5 Stellen besetzt. Durch die frühzeitige Anmeldung beim Bayerischen
Landesjugendamt konnte eine Mitarbeiterin bereits beim ersten Fortbildungsblock
im November 2009 (zweiter Teil folgt im Februar 2010) teilnehmen. Ebenso
beginnen konnte die Organisationsberatung für die Fachkräfte und die
Amtsleitung am 17.11.09 und 07.12.09. Weitere Beratungstermine folgen. Hier ist
ein gemeinsamer Beratungsblock mit den KoKi-Fachkräften des Kreisjugendamtes
vorgesehen um Absprachen zu treffen und öffentliche Veranstaltungen gemeinsam
zu planen, da eine Vielzahl der Netzwerkpartner für Stadt und Landkreis Bamberg
gemeinsame Ansprechpartner sind.
Wichtigste
Ergebnisse der Organisationsberatung:
Im
Rahmen der Organisationsberatung wurde eine vorläufige Altersbeschränkung der
Zielgruppe mit Kindern von 0-3 Jahren empfohlen. Eine Ausweitung zu einem späteren
Zeitpunkt ist jedoch nicht ausgeschlossen. Angesprochen werden sollen alle
Familien. Durch den Einsatz früher Hilfen – in welcher Form auch immer
- soll eine Stärkung und Unterstützung
der Familien erreicht werden.
Die
Tätigkeit der KoKi steht auf vier Säulen:
Information Informationsveran-staltungen
über Aufgaben des Jugendamtes, was macht die Jugendhilfe etc. |
Sensibilisierung Von
Netzwerkpartnern über Risikofaktoren |
Netzwerk Kommunikation,
Koordination der Angebote, mögliche Synergieeffekte |
Beratung/Kontakt Zu
Netzwerkpartnern, Klientinnen, auch anonym möglich, |
Nach
Schätzungen und Erfahrungen der
Organisationsberaterin aus dem Modellprojekt „Guter Start ins
Kinderleben“ liegt der
Tätigkeitsschwerpunkt im ersten Jahr überwiegend auf den Säulen
„Information“ und „Sensibilisierung“. Die anderen
Bausteine werden oft erst danach angegangen und gepflegt. Der stetige Austausch
mit den Netzwerkpartnern ist eine fortwährende Aufgabe.
In
einer Beratungseinheit wurden die wichtigsten Schnittstellen zwischen dem
Allgemeinen sozialen Dienst und der KoKi besprochen und erarbeitet. Geplant ist
im Jahr 2010 z.B. die Erarbeitung einer standardisierten Dokumentation der
KoKi-Tätigkeit, insbesondere bei Risikoeinschätzungen, aber auch eine
gemeinsame Auftaktveranstaltung mit dem Kreisjugendamt und den
Netzwerkpartnern.
Die
Vorstellung der neuen Stelle „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“
wird zuerst verwaltungsintern und
schließlich extern, z.B. bei Akteuren des Gesundheitswesens, diversen
Beratungsstellen, etc. erfolgen.
Kooperation
mit dem Landratsamt:
Im
Jahr 2009 begann sofort nach den Stellenbesetzungen eine gute Kooperation mit
den KollegInnen der KoKi des Kreisjugendamtes. Zahlreiche fachliche
Überlegungen, Entwürfe zur Öffentlichkeitsarbeit, Vorstellung bei den
Netzwerkpartnern, Analyse der bereits vorhandenen Angebotspalette wurden bei
Arbeitstreffen entwickelt, erarbeitet bzw. geplant.
Einigkeit
bestand darin, dass für beide Ämter ein gemeinsamer Flyer erarbeitet werden
sollte um Verwirrungen in der Bevölkerung vorzubeugen (Wiedererkennungseffekt).
Eine gemeinsame Organisationsberatungseinheit verdeutlicht die Bereitschaft zu
einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Streben nach einer einheitlichen
Außenwirkung.
Der
bereits bestehende Arbeitskreis „Runder Tisch – frühe Hilfen“
wurde im Dezember 2009 von den KoKis der Stadt und des Landkreises Bamberg
übernommen und erstmals organisiert und gemeinsam ausgestaltet.
Allgemeines:
Auch
wenn vieles noch am Anfang steht, gibt es durch die Unterstützung des
Bayerischen Landesjugendamtes in Form von Fortbildungseinheiten und
Organisationsberatung eine konkrete zeitliche Planung von nötigen
Arbeitsschritten.
Zuletzt
muss aber betont werden, dass auch mit dem besten Netzwerk Gefährdungslagen
nicht zu verhindern sind. Dieser Wunsch ist zwar menschlich aber leider auch
illusionär.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
|
3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: