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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0703-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Ausgangslage

 

In der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes werden die Aufgabenträger verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen „mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ (vgl. §8 (3) PBefG).

 

Rechtlich zuständig für die bauliche Ausgestaltung der Bushaltestellen ist nicht der Betreiber der öffentlichen Transportdienstleistung, sondern der Straßenbaulastträger. Im Stadtgebiet Bamberg bestehen über 300 öffentliche angefahrene Bushaltestellen. Von diesen sind –Stand 01.01.2017- 19 Stück barrierefrei ausgestaltet.

 

Letztendlich müsste die Stadt Bamberg aus dem städtischen Haushalt bis 2022 den Umbau von noch rund 300 Bushaltestellen finanzieren.

 

Selbst wenn dies finanzierbar wäre, könnte die Bauleistung von rund 50 Haltestellenbauten pro Jahr nicht abgewickelt werden.

 

Zudem stellen sich für viele Bushaltestellen in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragestellungen:

 

  • Bleibt die jeweils betroffene Buslinienführung unverändert?
  • Soll der Standort der Bushaltestelle verändert werden?
  • Soll eine ggf. vorhandene Busbucht rückgebaut werden?
  • Welche anderen beteiligten „Spartenträger“ planen in diesem Zusammenhang Leitungsbauarbeiten?

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 06.07.2016 (Vorlage-Nr.: VO/2016/0275-65) berichtet.

 


2. Bereits barrierefrei umgebaute Haltestellen

 

In der Vergangenheit wurden bereits einige Haltestellen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen barrierefrei umgebaut. Wenn von einer Barrierefreien Bushaltestelle die Rede ist, ist der Leitfaden zur praktischen Anwendung der DIN 32984 anzuwenden. Dies geschah bereits an folgenden Haltestellen:

 

  • Bahnhof (Brennerstraße) 2 Haltepunkte
  • Bambados
  • Carl-Schmolz-Weg
  • Fabrikbau
  • Heinrich-Semlinger-Straße
  • P+R Kronacher Straße
  • Rathaus Gaustadt 2 Haltepunkte
  • Schönleinsplatz
  • Spinnerei 2 Haltepunkte
  • Stadion
  • Wilhelmsplatz
  • Stadtwerke 2 Haltepunkte
  • Luitpoldstraße 2 Haltepunkte
  • Konzerthalle

 

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Wesentliche Elemente einer barrierefreien Haltestelle sind:

 

a) der Einbau eines Kassler Sonderbordsteins für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg

b) der Einbau von taktilen Bodenindikatoren zur Verbesserung der Orientierung für sehbeeinträchtigte

    Menschen

 

Siehe hierzu auch unter Anlage 2 einen Auszug aus dem Leitfaden Bamberg zur praktischen Anwendung der DIN 32984.

 

 

3. Grundsätzliches Vorgehen

 

Vor diesem Hintergrund gründete die Stadtverwaltung Bamberg einen Arbeitskreis „Barrierefreie Bushaltestellen“. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern des Verkehrsbetriebes, der Senioren- und Behindertenbeauftragten, dem Stadtplanungsamt, dem Straßenverkehrsamt und dem Straßenbaulastträger (EBB) zusammen.

 

Erstes Ziel des Arbeitskreises war bzw. ist es, eine Priorisierung der betroffenen Haltestellen im Stadtgebiet Bamberg zu erarbeiten. Hierzu wurde bzw. wird als Arbeitsgrundlage eine Liste der Haltestellen mit allen für die Priorisierung relevanten Daten zusammengestellt.

 

Folgende Daten fanden bzw. finden hier Berücksichtigung:

  • Lage der Haltestelle
  • Angabe der Linien die die Haltestelle bedient
  • Ausbauzustand/ Defizite
  • Einwohner (mit Altersgruppe) im Einzugsgebiet der Haltestelle
  • Einrichtungen im Einzugsgebiet der Haltestelle, die für ältere/ mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen ein notweniges Ziel darstellen
  • Sonstige Einrichtungen bzw. Kriterien, die für die Thematik „Barrierefreiheit“ von Bedeutung sind.

 

Diese Liste wird ständig ergänzt und aktualisiert.

 

Zurzeit befinden sich folgende Bushaltestellen in der Priorität 1:

 

  • Deutsches Haus
  • Seinsheimstraße
  • König-Konrad-Straße
  • Klinikum
  • Gereuthstraße
  • Hezilostraße
  • Wolfgangsplatz
  • Aussegnungshalle 2 Haltepunkte
  • Wilhelm Löhe Heim

 

4. Vorgehensweise

 

Zur finanziellen Unterstützung stellt der Freistaat Bayern Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zur Verfügung. Bei der Förderung des Personennahverkehrs sind pro Haltepunkt maximal 65.000 € förderfähig. Der Fördersatz beträgt 50 %. Grundsätzlich können keine Umbaumaßnahme, welche in Eigenregie der Stadt Bamberg, also dem EBB ausgeführt werden, gefördert werden. Die Bauleistungen sind auszuschreiben.

 

Anhand des durch die Arbeitsgruppe entstehenden Gesamtkonzeptes werden tranchenweise und jährlich Zuwendungsanträge bei der Regierung von Oberfranken gestellt. Die Anzahl der Haltestellen pro Tranche bzw. Antrag ergibt sich aus der Höhe der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel in Abhängigkeit vom jeweils erforderlichen baulichen Umfang.

 

Die Stadt Bamberg hat Ende des Jahres 2016 einen Zuwendungsantrag gemäß Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) für die erste Tranche der barrierefreien Umgestaltung von Bushaltestellen mit der Priorität 1 in Bamberg eingereicht (siehe Übersichtslageplan Anlage 1). Die Umsetzung der Haltestellen „Konzerthalle“ und „Luitpoldstraße“ ist bereits im Sommer 2016 im Vorgriff erfolgt. Die Förderunschädlichkeit ist vor Baubeginn sichergestellt worden. Der Umbau der Haltestellen „Seinsheimstraße“ und „Deutsches Haus“ ist für 2017 vorgesehen.

 

Die Haushaltsberatungen haben ergeben, dass nur ein Teil der ursprünglich beantragten Mittel zur Verfügung gestellt werden konnten. Entsprechend sind abweichend von der Sitzungsvorlage am 06.07.2016 – für 2017 nur zwei weitere Haltestellen im Zuwendungsantrag eingebracht.

 

Unabhängig vom Jahresprogramm Barrierefreie Bushaltestellen sollen im Zuge der Baumaßnahme „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Nordtangente (Regensburger Ring – Magazinstraße – Memmelsdorfer Straße)“ im Jahr 2017 drei weitere Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden:

 

  • Bushaltestelle in der Siechenstraße stadtauswärts im nordöstlichen Bereich der Siechenkreuzung
  • Bushaltestelle in der Memmelsdorfer Straße in Richtung Gartenstadt im südöstlichen Bereich der Siechenkreuzung
  • Bushaltestelle in der Siechenstraße stadteinwärts vor der Ottokirche

 

Auch diese Maßnahmen werden von der Regierung von Oberfranken gefördert.

5. Darstellung der Einzelmaßnahmen 2017

 

5.1 Haltestelle „Seinsheimstraße

 

Die Bushaltestelle dient vor allem der Erschließung der Wohnbereiche beidseitig der Hauptmoorstraße. Darüber hinaus befindet sich unmittelbarer Nähe ein Seniorenzentrum, welches über die Bushaltestelle an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen ist. Im Haltestellenumfeld beträgt der Anteil über 65 Jähriger rund 400 Menschen. Die Bedienung der Haltestelle erfolgt in der HVZ mit der VGN - Buslinie 901 alle 15 Minuten.

Der Linienbus hält derzeit am Fahrbahnrand. Der 3,00 m breite Seitenraum ist an der hier beplanten Bushaltestelle als Gehweg ausgewiesen. Der Fahrgastunterstand befindet sich unmittelbar auf dem Gehweg. Zum Überqueren der Hauptsmoorstraße ist unmittelbar vor der Bushaltestelle ein Fußgängerüberweg mit Mittelinsel vorhanden.

 

Der Haltepunkt der Haltestelle „Seinsheimstraße“ erfüllt aktuell nicht die oben genannte Anforderung an einen barrierefreien Personennahverkehr.

 

 

Es ist vorgesehen, dass die Bushaltestelle in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben soll. Der Gehweg wird für den Einbau des Sonderbordsteines auf einer Länge von ca. 35 m angehoben. Somit kann ein barrierefreier Ein- und Ausstieg erzielt werden. Um auch eine Barrierefreiheit gegenüber den blinden und sehbehinderten Menschen herzustellen, wird im Gehweg ein Blindenleitsystem verlegt. Damit der Aufenthaltsraum für den wartenden Fahrgast nicht die Durchgängigkeit des Gehweges behindert, soll der Fahrgastunterstand in die angrenzende Grünfläche verschoben werden. (Eigentümer ders Fahrgastunterstandes ist nicht die Stadt, sondern die Deutsche Städte Medien).

 

Unter besonderer Berücksichtigung des nahegelegenen Seniorenzentrums ist gleichzeitig vorgesehen, den Fußgängerüberweg mit Mittelinsel mit differenzierten Bordsteinhöhen und taktilen Leitelementen barrierefrei auszubauen. Der Umgriff der Planung kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

5.2 Haltestelle „Deutsches Haus

 

Aufgrund der dichten und mitunter gleichzeitig stattfindenden Abfahrten mehrerer VGN Buslinien ist               die Haltestelle Deutsches Haus als Doppelhaltestelle angelegt. Die Haltestelle befindet sich in einem innenstadtnahen Wohn und Geschäftsgebiet, in dem rund 320 Menschen im Alter von über 65 Jahren wohnen.

Die Haltestelle beginnt direkt hinter dem lichtsignalisierten Knoten Königsstraße/Kettenbrückstraße. Durch den verkürzten Einfahrbereich kann der zweite Bus den Bord nicht geradlinig anfahren. Dies führt zu Problemen beim Ein- und Aussteigen, besonders für mobilitätsbehinderte Verkehrsteilnehmer. Die Nebenfläche der Haltstelle weist derzeit eine Breite von ca. 4,00 m auf.

Der Haltestellenbereich entspricht aktuell zudem hinsichtlich der geplanten Nutzung nicht den Anforderungen an einen barrierefreien Personennahverkehr.

 

 

Um ein paralleles Anfahren des Busses an den Bord zu ermöglichen, wird die Doppelhaltestelle ca. 10 m in Richtung Kettenbrückstraße verlegt. Zudem wird die derzeitige Bordsteinführung verändert. Die Lage des neuen Sonderbordes wird ca. 1,00 m in Fahrbahnrichtung liegen.

 

Um der Barrierefreiheit bezüglich der blinden und sehbehinderten Menschen nachzukommen, wird ein Blindenleitsystem im Haltestellenbereich ausgeführt.

 

Die Länge des Ausbaues beträgt ca. 70 m. In der Anlage 4 ist der Lageplan zur Haltestelle „Deutsches Haus“.

 

Die bestehende Pflasterfläche wird auf kompletter Länge zurückgebaut und in Asphalt neu hergestellt.

Dies hat zum einen Gründe des Lärmschutzes und zum anderen sollen künftig die Radfahrer wahlweise den Busstreifen benutzen oder neben dem Busstreifen fahren. Zudem ist der jetzige Pflasterbelag in einem baulich schlechten Zustand.

 

6. Kosten und Finanzierung

 

Die Baukosten für die Haltstellten „Seinsheimstraße“ und „Deutsches Haus“ wurden auf ca. 138.000 € geschätzt. Hier kommen noch Planungs- und Baunebenkosten in Höhe von rund 62.000 € hinzu.

 

Im ÖPNV-Förderprogramm nach BayGVFG werden 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

 

Haltestelle

Projektkosten

Zuwendungs-fähige Kosten

Zuwendung

Eigenanteil

Seinsheimstraße

ca. 200.000 €

ca. 46.000 €

ca. 23.000 €

ca. 136.500 €

Deusches Haus

ca. 81.000 €

ca. 40.500 €

Summe

ca. 200.000 €

ca. 127.000 €

ca. 63.500 €

ca. 136.500 €

 

7. Ausführungszeiträume

 

Die Haltestellen „Seinsheimstraße“ und „Deutsches Haus“ werden in 2017 nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides der Regierung von Oberfranken ausgeführt.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebs zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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