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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0706-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Projekt

 

Ziel des Gesamtprojektes ist es die Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer im Straßenzug Regensburger Ring – Magazinstraße – Memmelsdorfer Straße zu verbessern. Dies beinhaltet eine schlüssige und sichere Radverkehrsanlage zu schaffen, die Knotenpunkte und Bushaltestellen sowohl für geh- als auch sehbehinderte und blinde Menschen barrierefrei zu gestalten und die die Straßenoberflächen zu sanieren.

 

Im Bau- und Werksenat am 06.04.2016 wurde die bauliche Umsetzung der Bauabschnitte Ost Margaretendamm (2016), Ost Siechenkreuzung (2017) und Mitte (2018) beschlossen.

 

Der erste Bauabschnitt Ost (Margaretendamm) wurde 2016 baulich umgesetzt.

 

Der Bauabschnitt Ost (Siechenkreuzung) soll im Zeitraum von Anfang Mai 2017 bis Ende Oktober 2017 durchgeführt werden. Haushaltsmittel wurden hierfür bereitgestellt.

 

Vorbehaltlich eines positiven Vergabebeschlusses in derselben Sitzung ist folgender Bauablauf vorgesehen:

 

 

Bauablauf - Abschnitt Ost Siechenkreuzung

 

Bauphase 1 - Siechenstraße Süd - Anfang Mai bis Anfang Juni (s. Folie 5):

In der Bauphase 1 werden in der südlichen Siechenstraße zwischen Hausnummer 72 bis zur Einmündung Außere Löwenstaße Fahrradschutzstreifen und Radfahrfurten markiert. Des Weiteren werden bei den Einmündungen Mittelstraße und Gasfabrikstraße barrierefreie Querungsstellen mittels punktuellen Tiefbauarbeiten geschaffen.

 

Die Arbeiten werden unter fließendem Verkehr durchgeführt. Kurze Abschnitte von einer Länger von max. 40m werden halbseitig mit Vorrangregelung stadteinwärts geregelt.

 

Bauphase 2 – Einmündung Jäckstraße – Anfang Juni bis Mitte Juli (s. Folie 6, 10):

Die Bauphase 2 beinhaltet den Umbau der Lichtsignalanlage Einmündung Jäckstraße. Gleichzeitig wird die Einmündung barrierefrei mit entsprechend ausgestatteten Gehwegfurten sowohl für geh- als auch sehbehinderte und blinde Menschen umgestaltet. Der Zweirichtungsradweg wird zum Einrichtungsradweg in Richtung Osten.

 

Während dieser Bauphase ist diese Lichtsignalalge außer Betrieb und die Magazinstraße wird zur Einbahnstraße in Richtung Osten. Die Umleitung in Richtung Westen erfolgt ab der Siechenkreuzung über die Hallstadter Straße, Lichtenhaidestraße und Margaretendamm zur Magazinstraße. Während der gesamten Bauphase 2 ist das Queren der Magazinstraße an dieser Stelle für Fußgänger nicht möglich. Die Querung kann entweder an der Siechenkreuzung oder an der 2016 neugebauten Querungshilfe in der Magazinstraße erfolgen. In jedem Stadium der Bauphase 2 ist ein Fußgängerbehelfsweg, je nachdem auf welcher Seite die Bauarbeiten stattfinden, einmal auf der Nordseite und einmal auf der Südseite entlang der Baustelle vorhanden.

 

Die Bauphase 2 (Einmündung Jäckstraße) wird in drei Unterphasen aufgeteilt.

 

Phase 2.1(s. Folie 7):

Zunächst wird der nordwestliche Teil der Einmündung umgebaut.

Bei dieser Phase wird die Jäckstraße am Südende zu einer Einbahnstraße Fahrtrichtung Norden. Folglich wird die Jäckstraße von Norden her zu einer Sackgasse. Das Einbiegen aus der Jäckstraße in die Magazinstraße ist nicht möglich. Von der Siechenkreuzung kommend ist das Fahren in westliche Richtung in der Magazinstraße lediglich bis zur Jäckstraße möglich. Das Rechtabbiegen in die Jäckstraße ist erlaubt bzw. zwingend geboten. Die Weiterfahrt in Richtung Westen ist nicht möglich, wobei die Jäckstraße nicht als Umleitungsstrecke dienen soll. Der Radverkehr darf sowohl im südlichen Seitenraum auf dem noch vorhandenen Zweirichtungsradweg als auch im Mischverkehr in Richtung Europabrücke bis zum Rechtsabbiegegebot an der Jäckstraße stattfinden.

 

Phase 2.2 (s. Folie 8):

Beim Umbau des nordöstlichen Seitenraumes der Einmündung ist kein Abbiegevorgang von der Magazinstraße in die Jäckstraße mehr erlaubt. Von der Jäckstraße in die Magazinstraße ist sowohl das Rechts- als auch das Linksabbiegen möglich. Der Radfahrer darf sowohl im südlichen Seitenraum auf dem noch vorhandenen Zweirichtungsradweg als auch im Mischverkehr in Richtung Europabrücke bis zu Gasfabrikstraße fahren.

 

Phase 2.3 (s. Folie 9):

In der letzten Unterphase wird der südliche Einmündungsbereich umgebaut. Nun ist das Abbiegen in die Jäckstraße von der Magazinstraße aus nicht möglich. Von der Jäckstraße in die Magazinstraße herrscht ein Linksabbiegegebot. Der Radverkehr wird im südlichen Seitenraum innerhalb der Baustelle zusammen mit dem Fußgängerverkehr stattfinden.

 

Bauphase 3 Siechenkreuzung Nord - Mittel Juli bis Ende August (s. Folie 11, 12):

Die Bauphase 3 beinhaltet den Umbau der Seitenbereiche und Lichtsignalanlage der nördlichen Kreuzungshälfte sowie den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle stadtauswärts. Des Weiteren wird die bestehende, nicht mehr benutzte Bushaltestelle mit Busbucht stadteinwärts zurückgebaut.

 

Die vorhandene Lichtsignalanlage wird außer Betrieb genommen. Die Bauphase 3 wird unter Vollsperrung des nördlichen Knotenarmes ausgeführt.

 

Die Umleitung aus Richtung Norden in Richtung Osten erfolgt über die Kronacher Straße und Coburger Straße zur Memmelsdorfer Straße. Aus Richtung Osten in Richtung Norden wird über die Coburger Straße und Kronacher Straße zur Hallstadter Straße umgeleitet. Um aus Richtung Norden in Richtung Westen und Zentrum zu gelangen ist über die Lichtenhaidestraße und Margaretendamm zur Magazinstraße zu fahren. Die Umleitung aus Richtung Margaretendamm (Süd) in Richtung Norden erfolgt über die Lichtenhaidestraße zur Hallstadter Straße.

 

Die Magazinstraße kann in beiden Fahrtrichtungen mit eingeengten Fahrstreifen benutzt werden. Während dieser Bauphase ist lediglich das jeweilige Rechtsabbiegen von der Magazinstraße in die Siechenstraße und umgekehrt erlaubt.

 

Für Radfahrer gilt die gleiche Umleitung wie für den Kfz-Verkehr.

 

Die Fußgängerführung erfolgt auf der Nordostseite der Kreuzung entlang der Anwesen Siechenstraße 74 bis 84 und auf der nordwestlichen Seite über den Parkplatz an der Siechenscheune. Der längslaufende Fußgänger entlang der Magazinstraße wird entlang des Baufeldes über einen Behelfsgehweg geführt. Die Querung der Magazinstraße erfolgt über die angrenzenden bestehenden Lichtsignalanlagen.

 

Bauphase 4 Siechenkreuzung Süd - Ende August bis Anfang Oktober (s. Folie 13, 14):

Die Bauphase 4 beinhaltet den Umbau der Seitenbereiche und Lichtsignalanlage der südlichen Kreuzungshälfte sowie den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle vor der Ottokirche stadteinwärts und der Bushaltestelle in der Memmelsdofer Straße stadtauswärts.

 

Die vorhandene Lichtsignalanlage wird außer Betrieb genommen. Die Bauphase 4 wird unter Vollsperrung des südlichen Knotenarmes ausgeführt.

 

Die Magazinstraße kann in beide Fahrtrichtungen mit eingeengten Fahrstreifen benutzt werden. Während dieser Bauphase ist lediglich das Rechtsabbiegen von der Memmelsdorfer Straße in die Hallstadter Straße und von der Hallstadter Straße in die Magazinstraße erlaubt.

 

Deshalb müssen die linksabbiegenden Fahrbeziehungen weiträumig umgeleitet werden:

Die Umleitung aus Richtung Norden in Richtung Osten erfolgt über die Kronacher Straße und Coburger Straße zur Memmelsdorfer Straße. Aus Richtung Osten in Richtung Norden wird über die Coburger Straße und Kronacher Straße zur Hallstadter Straße umgeleitet. Um aus Richtung Norden in Richtung Zentrum zu gelangen ist über die Lichtenhaidestraße und Margaretendamm zu fahren. Die Umleitung aus Richtung Margaretendamm (Süd) in Richtung Norden erfolgt über die Lichtenhaidestraße zur Hallstadter Straße.

 

Für Radfahrer gilt die gleiche Umleitung wie für den Kfz-Verkehr. Der Radverkehr entlang des Baufeldes erfolgt entweder über den Behelfsweg (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder in Richtung Europabrücke im Mischverkehr.

 

Die Fußgängerführung erfolgt auf der Südostseite der Kreuzung entlang der Anwesen Memmelsdorfer Straße 2 bis 2d. Der längslaufende Fußgänger entlang der Magazinstraße wird entlang des Baufeldes über einen Behelfsweg geführt. Die Querung der Magazinstraße erfolgt über die angrenzenden bestehenden Lichtsignalanlagen.

 

Bauphase 5 Siechenkreuzung Süd – Anfang Oktober bis Mitte Oktober (s. Folie 15, 16):

 

In dieser Bauphase erfolgen der Deckenbau und die Markierungsarbeiten in der südlichen Hälfte der Siechenkreuzung.

 

Auch diese Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung des südlichen Knotenarmes. Während der Asphaltarbeiten kann die Gasfabrikstraße (Süd) von der Magazinstraße aus nicht befahren werden.

Die Umleitung ist identisch mit der in Bauphase 4.

 

Während dieser Bauphase wird zwischen der Jäckstraße und der Siechenkreuzung eine Einbahnregelung in Richtung Osten eingerichtet. In dieser Zeit kann von Norden kommend nur links in die Memmelsdorfer Straße eingebogen werden. Von Osten kommend kann nur in die Hallstadter Straße rechts abgebogen werden.

 

Der Radverkehr in Richtung Osten erfolgt zusammen mit dem Fußgängerverkehr im südlichen Seitenbereich.

In Richtung Europabrücke erfolgt die Umleitung für den Radverkehr über die Hallstadter Straße und Lichtenhaidestraße.

 

Fußgänger können die Seitenbereiche sowohl südlich als auch nördlich nutzen. Das Queren erfolgt an den angrenzenden Knotenpunkten.

 

Bauphase 6 Siechenkreuzung Nord – Mitte Oktober bis Ende Oktober (s. Folie 18, 19):

 

In dieser Bauphase erfolgen der Deckenbau und die Markierungsarbeiten in der nördlichen Hälfte der Siechenkreuzung. Zudem werden die Markierungsarbeiten im Bereich der Einmündung Jäckstraße ausgeführt.

 

Auch diese Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung des nördlichen Knotenarmes. Während der Asphaltarbeiten kann die Gasfabrikstraße (Nord) von der Magazinstraße aus nicht befahren werden.

Die Umleitung ist identisch mit der in Bauphase 3.

 

Während dieser Bauphase wird zwischen der Jäckstraße und der Siechenkreuzung eine Einbahnregelung in Richtung Osten eingerichtet. In dieser Zeit kann von Süden kommend nur rechts in die Memmelsdorfer Straße eingebogen werden. In die Siechenstraße kann sowohl von der Magazinstraße als auch von der Memmelsdorfer Straße eingebogen werden.

 

Der Radverkehr wird im südlichen Seitenbereich in beide Richtungen geführt. Alternativ darf der Radfahrer in Richtung Europabrücke den nördlichen Seitenraum zusammen mit dem Fußgänger benutzen.

 

Fußgänger können die Seitenbereiche sowohl südlich als auch nördlich nutzen. Das Queren erfolgt an den angrenzenden Knotenpunkten.

Die Markierungsarbeiten an der Einmündung Jäckstraße werden unter Verkehr ausgeführt.

 

 

Baustelleneinrichtung

 

Die Baustelleneinrichtung befindet sich während der gesamten Bauzeit auf dem Siechenparkplatz an der Siechenscheune. Hierzu wird ein Teil des Parkplatzes mit Bauzäunen gesperrt. Während der Ottokirchweih wird die Baustelleinrichtungsfläche auf die Senkrechtstellplätze in der südöstlich gelegenen Sackgasse entlang der Anwesen Memmelsdorfer Straße 2 bis 2d verlegt. Da es sich bei den Senkrechtstellplätzen um Dauerstellplätze (also nicht um Anwohnerlizenzstellplätze) handelt und diese lediglich für zwei Wochen entfallen werden keine Ersatzstellplätze angeboten.

 

 

Busverkehr

 

Der Busverkehr ist durch die Maßnahme zum Teil beeinträchtigt. Die Linien 904, 915 und 925 müssen teilweise umgeleitet werden.

 

Während der Bauphase 2 wird die Linie 925 in Richtung Gaustadt über die Coburger Straße, Lichtenhaidestraße, Margaretendamm zur Europabrücke umgeleitet.

 

Die Linie 904 stadtauswärts wird während der Bauphase 3 über den Margaretendamm und die Lichtenhaidestraße geleitet und stadteinwärts über die Lichtenhaidestraße, Margaretendamm und Äußerer Löwenstraße.

Da das Einbiegen von der Memmelsdorfer Straße in die Siechenstraße während dieser Phase nicht möglich ist, muss die Linie 915 über den Margaretendamm und Äußere Löwenstraße zum ZOB fahren.

 

Während der Bauphase 4 fährt die Linie 904 stadteinwärts über die Lichtenhaidestraße, Margaretendamm und Äußerer Löwenstraße.

Die Linie 915 wird stadteinwärts über den Bahnhof umgeleitet und auf dem Rückweg fährt sie über den Margaretendamm und die Äußerer Löwenstraße zum ZOB.

 

Während der Bauphase 5 sind alle drei Linien betroffen.

Die Linie 925 in Richtung Gaustadt wird über die Coburger Straße, Lichtenhaidestraße, Margaretendamm zur Europabrücke umgeleitet.

Die Linie 915 wird stadteinwärts über den Bahnhof umgeleitet und auf dem Rückweg fährt sie über den Margaretendamm und die Äußerer Löwenstraße zum ZOB.

Die Linie 904 stadtauswärts wird über den Margaretendamm und die Lichtenhaidestraße geleitet und stadteinwärts über die Lichtenhaidestraße, Margaretendamm und Äußerer Löwenstraße.

 

Auch während der Bauphase 6 sind Umleitungen der drei Buslinien betroffen.

Die Linie 925 in Richtung Gaustadt wird über die Coburger Straße, Lichtenhaidestraße, Margaretendamm zur Europabrücke umgeleitet.

Die Linie 904 stadtauswärts wird über den Margaretendamm und die Lichtenhaidestraße geleitet und stadteinwärts über die Lichtenhaidestraße, Margaretendamm und Äußerer Löwenstraße.

Die Linie 915 wird stadteinwärts über den Bahnhof umgeleitet.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Betroffene Anlieger und Unternehmen im Umfeld der Maßnahme werden durch den Entsorgungs- und Baubetrieb mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung über den Beginn der Baumaßnahme sowie von den bevorstehenden Behinderungen informiert.

Bei der Jahresversammlung des Bürgervereins Bamberg Ost am 14.03.2017 wird der Bauablauf für das Vorhaben durch die Stadtverwaltung ausführlich vorgestellt werden.

 

Unmittelbar vor dem Beginn der Baumaßnahme und vor Beginn jeder einzelnen Bauphase wird die Pressestelle der Stadt Bamberg über die öffentlichen Medien (Presse, Radio, städtischer Internetauftritt) erneut die Öffentlichkeit informieren.

 

Die Verkehrsbetriebe werden zusätzlich jede Busumleitung einzeln ankündigen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebs zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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