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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0709-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Gemäß der Verfügung des Ref. 1 vom 23.10.2015 hat sich am 17.12.2015 erstmals die Steuerungsgruppe Vergaberecht getroffen. Nach den Vorgaben in den Städtischen Vergaberichtlinien vom 01.08.2015 soll die Steuerungsgruppe die konkrete Umsetzung öko-sozialer Aspekte unterstützen und nachhaltige Beschaffungsvorgänge umsetzen. Außerdem soll über aktuelle Rechtsänderungen informiert werden.

Im Lauf des Jahres 2016 wurden im Wesentlichen folgende Themen angegangen:

 

  1. Am 22.01.2016 ist die neue Dienstanweisung über die Verwendung von Recyclingpapier in Kraft (gültig für die städtischen Dienststellen und Schulen) getreten. Seither dürfen diese Dienststellen nur noch bestimmte Papiersorten verwenden; hierüber wurde am 07.07.2016 anlässlich eines Workshops über nachhaltige Beschaffung informiert. Für die Grund- und Mittelschulen sowie für die Gymnasien gab es gesonderte Termine.

 

  1. Aktuelle Rechtsänderungen können zwischenzeitlich über den Informationsdienst „Neues aus dem Vergaberecht“ im Intranet abgerufen werden.

 

  1. In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt fanden folgende Veranstaltungen statt:

 

24.02.2016: C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch: Nachhaltige Beschaffung in der Öffentlichen Verwaltung.

 

 

07.07.2016: Ökosoziale und Faire Beschaffung, wo auch ein Vertreter der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SWEK)“ anwesend war.

 

12.07.2016: Fachvortrag: Elektronischer Katalogeinkauf der Stadt Mainz

 

11.08.2016: Vorortinformation bei der Stadt Schweinfurt hinsichtlich des Katalogeinkaufs

 

  1. Auf Grund der Einsparpotentiale und der Möglichkeit der Beschaffung nachhaltiger Produkte wurde das Thema „elektronischer Katalogeinkauf“ durch die Steuerungsgruppe ausführlich thematisiert.

Durch Förderprogramme der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SWEK)“ gab es 2016 die Möglichkeit einen Zuschuss von 90 % der Personalkosten für die Dauer von 2 Jahren für eine Stelle zu bekommen, die sich z.B. um die Erstellung eines Stammsortiments für die Kernverwaltung und dessen Pflege kümmert (z.B. durch das Programm zur Koordination kommunaler Entwicklungspolitik. Dieses Programm ist eine Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in den Kommunen). Die erstmalige Erstellung eines Stammsortiments wäre notwendig, da durch die Budgetierung (= dezentrale Veranwortung /dezentrale Beschaffung) derzeit keine Gesamtübersicht über die Art/Anzahl/Nachhaltigkeit der bestellten Büroartikel innerhalb der Kernverwaltung besteht, obwohl in 2015 hier ca. 1,4 Mio Euro ausgegeben wurden. Eine Umfrage des FB 6A vom 14.09.2016 hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Büromaterialbeschaffung durch die einzelnen Dienststellen hat kein verwertbares Ergebnis erbracht.

 

Die Steuerungsgruppe Vergaberecht möchte daher dieses Thema folgendermaßen weiterverfolgen:

  • Wenn in 2017 die Fördermöglichkeiten weiterbestehen, soll ein entsprechender Antrag gestellt werden (Abklärung mit dem städtischen Fördermanagement im Kämmereiamt, ob ggf. 100%- Förderung erreicht werden kann).
  • Wenn die Förderung gewährt wird, so kann während der Laufzeit der Förderung ein entsprechendes Büromaterialsortiment aufgebaut werden.
  • Anschließend wird die Ausschreibung für dieses Sortiment vorbereitet und durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis

2)      Der Umweltsenat ist mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.

3)      Sollte keine 100%ige Förderung erreicht werden können, besteht Einverständnis, dass trotzdem der Förderantrag gestellt wird, um dann wieder im Umweltsenat zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

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