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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0729-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

Das Clavius-Gymnasium und die Martinschule wurden in den vergangenen vier Jahren umfangreich im Innen- wie im Außenbereich umgebaut und saniert. Zur Durchführung der umfassenden Umbaumaßnahmen mit begleitendem massivem Baustellenverkehr wurde eine Baustellenzufahrt inklusive entsprechender Absperrungen über den Hinteren Graben geschaffen. Zu diesem Zweck wurde das Kopfsteinpflaster aus der Fahrbahn entfernt und der schulseitige Gehweg inkl. Bordstein entfernt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen war die Wiederherstellung des Oberflächenbelages nach dem Verursacherprinzip durch den Zweckverband Gymnasien grundsätzlich eingeplant.

 

Von den Hochbaumaßnahmen völlig unabhängig ist eine Sanierung des Regenwasserkanals aufgrund  hydraulischer Überlastung im Hinteren Graben erforderlich.

In Folge der Auswirkungen der Hochbaumaßnahmen beider Schulen und der erforderlichen Kanalerneuerung, drängt sich die Neuherstellung – und dann auch Neugestaltung - der Straßenoberfläche auf. Zumal aktuell gestalterische, verkehrliche sowie funktionale Defizite im Straßenraum bestehen.

 

  1. Kanal-Baumaßnahme

Neben der hydraulischen Überlastung und dem Alter der Kanäle von über 100 Jahren ist es vor allem die Möglichkeit von unkontrollierten Mischwasserentlastungen in die Regnitz durch die vorhandenen sogenannten Kombischächte, die einen Neubau erforderlich machen.

Es liegt aktuell eine Vorplanung zur hydraulischen Ertüchtigung der Entwässerung im Hinteren Graben vor.

Die Vorzugsvariante ist die Auflassung der vorhandenen Trennkanalisation inklusive der Kombischächte und der Bau eines Mischwasserkanals zwischen Fischerei und Kapuzinerstraße mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal Kapuzinerstraße. Auf eine Länge von ca. 175 Metern sollen Rohre mit einem Durchmesser von 500 mm neu verlegt werden.

Bauablauf

Es wird davon ausgegangen, dass für die Kanalbaumaßnahme eine Vollsperrung des Hinteren Grabens erfolgen kann. Für die Einbindung des Kanals in der Kapuzinerstraße ist zeitweise eine Reduzierung auf eine Fahrspur in Richtung Markusplatz erforderlich.

Bauzeit

Es bietet sich als wirtschaftlich sinnvoll an, die vorhandene Baustellenzufahrt vom Markusplatz zum Hinteren Graben zu nutzen. Demnach sollte die Auswechslung des Regenwasserkanals zeitlich unmittelbar im Anschluss an die fertiggestellten Hochbaumaßnahmen stattfinden. Somit ist es sinnvoll, eine Ausführung ab Frühjahr 2018 anzustreben. Für die Durchführung der Kanalbaumaßnahme werden insgesamt ca. 3 Monate veranschlagt.

 

  1. Maßnahmen anderer Spartenträger

Seitens der Stadtwerke Bamberg sind keine Neubaumaßnahmen an der Infrastruktur beabsichtigt.

 

  1. Defizite des bisherigen Straßenraums (s. Anlage 1)

Durch die Baumaßnahme von Clavius-Gymnasium und Martinschule wurden die Straßenoberfläche in weiten Teilen sowie der Gehwegbereich vor den Schulen betroffen. Vor allem war der schulseitige Gehwegbereich vor der Baumaßnahme für das hohe Schüleraufkommen zu eng bemessen. Eine deutliche Verbesserung der Straßenraumaufteilung bietet sich im Zuge der Neuherstellung des Straßenaufbaus an.

Defizite:

-          Parkplätze auf gesamter Länge auf dem schulseitigen Gehweg

-          Viel zu schmale Gehwegbreite vor den Schulen (teilweise unter 1,00 m)

-          Ordnungswidriges Parken auf Gehwegen

-          Keine Aufstellflächen für Schüler vor den Schuleingängen

-          Motorradstellplätze vor den Wohngebäuden (Lärmbelästigung)

-          Keine Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum

-          Bordsteine im verkehrsberuhigten Bereich

-          Formal Verkehrsberuhigter Bereich, aber faktisch nicht wahrnehmbar

-          Keine einheitlichen Oberflächenbeläge auf den beiden Gehwegseiten

-          Kaputte Klinkerplatten auf dem Gehweg

 

  1. Vorgeschlagene Straßenraumgestaltung (s. Anlage 2)

a)      Gestaltung

 

Die Gestaltungsplanung geht von einer im Wesentlichen Beibehaltung der Dreigliedrigkeit des Straßenquerschnitts aus. Dabei ist eine Vielzahl von verkehrlichen und gestalterischen Verbesserungen möglich:

Zum einen soll der südliche Gehwegbereich – also der Gehweg vor den Schulen – durchgängig auf voller Länge wieder hergestellt werden. Kfz-Parken wird entlang der Schulgebäude komplett ausgeschlossen. Absperrpfosten, sowie die Anordnung von Fahrradbügeln werden künftig das unerlaubte Parken unterbinden. Der südliche Gehweg wird maximal verbreitert, so dass hier zusätzlich Raum zur Unterbringung von Motorrädern geschaffen wird. Die Engstelle im Bereich der Motorradabstellplätze (an der engsten Stelle 1,40 m ist vertretbar), zumal sich die Inanspruchnahme auf die Vormittage während der Schulzeit beschränken wird.

Der nördliche Gehwegbereich kann aufgrund der engen Straßenbreite nicht zusätzlich verbreitert werden. Der bestehende veraltete Oberflächenbelag wird jedoch vollständig erneuert. Beide Gehwege werden vollständig neu mit Klinkerplatten gepflastert.

Der Straßenbereich wird wie vor der Baumaßnahme mit Kopfsteinpflaster versehen.

Ruhender Verkehr:

Weiterhin erfolgt im Vergleich zum alten Zustand eine Neuaufteilung der Flächen für Stellplätze für Kfz, Motorräder und Fahrräder.

Die Motorrad-Stellplätze, welche sich vorher auf der nördlichen Seite befanden, werden wie oben beschrieben auf die südliche Seite verlegt. Hierbei erfolgt eine Reduktion von vorher 40 Stück auf 22 Stück. Dies entspricht den Interessen der Anwohner, künftig kein Motorradstarten mehr auf der Straßenseite vor den Wohnhäusern in Kauf nehmen zu müssen.

Beide Schulen zusammen haben ein Schüleraufkommen von ca. 1500. Vor diesem Hintergrund erscheint es zwingend erforderlich, aus Sicherheitsgründen künftig kein Kfz-Parken auf dem Schulseitigen Gehwegbereich zuzulassen. Die Kfz-Stellplätze werden daher komplett entlang des nördlichen Gehwegs angeordnet.

Die zahlreich gewonnenen Qualitäten für Anlieger, Schülerinnen, Schüler und Zweiräder haben zur Folge, dass sich die Anzahl der Kfz-Stellplätze von 36 auf 26 verringert.

 

b)      Verkehrsberuhigter Bereich

 

Die Neugestaltungsplanung wurde dem Fachgremium „Routine Verkehr“  am 16.02.2017 vorgestellt. Grundsätzlich besteht Einverständnis mit der Planung.

Hinsichtlich der Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich wurde jedoch eine altbekannte Konfliktlage festgestellt:

Der Hintere Graben war zwar vor der Baumaßnahme als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies erfolgte jedoch nach Einschätzung der „Routine Verkehr“ entgegen der geltenden Gesetzeslage gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge der Neugestaltung sei der Fehler zu beheben und eine Ausweisung mit Tempobeschränkung auf 10 km/h oder 30 km/h festzulegen. Eine Tempobeschränkung auf 20 km/h entspräche einer Ausweisung als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“, was nach Aussage der „Routine Verkehr“ ebenfalls nicht möglich sei, da keine Geschäfte anliegen. Auch eine Ausweisung als „Gehweg“ (VZ 239), Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (VZ 240) oder als „Fußgängerzone“ (VZ 242.1) ist für die Neuplanung nach Einschätzung der „Routine Verkehr“ gemäß StVO nicht möglich.

 

Die zuständigen Vertreter von Polizei und Straßenverkehrsbehörde legen strenge Kriterien bei der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich zugrunde.

Hierzu zählen:

-          eine durchgängig einheitliche Belagsgestaltung ohne Bordsteine oder sonstige Bauteile von Hauswand zu Hauswand;

-          Entwässerungsrinnen dürfen keine Dreigliedrigkeit des Straßenraums formen, sondern sind mit max. 1,00 m Abstand zur Fassade (= Traufbereich) anzuordnen (vgl. Gestaltung der Oberen Sandstraße);

-          Die Gestaltung muss den Aufenthaltscharakter in den Vordergrund stellen;

-          Kfz-Stellplätze sollen in solchen Bereichen nur zurückhaltend und in klar markierten Bereichen zugelassen werden (Stichwort: „Spielstraßencharakter“);

-          innerhalb eines Verkehrsberuhigten Bereiches sind Lichtsignalanlagen unzulässig.

 

Unter diesen Prämissen wäre der Hintere Graben weder in seiner alten noch in der vorgeschlagenen, neuen Gestaltung für eine Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich geeignet. Der Straßenabschnitt wurde allerdings in früheren Zeiten – als möglicherweise weniger strenge Auslegungen der StVO getroffen wurden – als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

 

Aus Sicht des Baureferates bleibt die Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich wünschenswert. Eine Gestaltung analog der Oberen Sandstraße ist für den Hinteren Graben allerdings nicht erstrebenswert, da sich u.a. ein Fehlparken von Kfz nicht baulich eindämmen ließe. Die Straßenbreite wäre so großzügig bemessen, dass sie regelmäßig zu Schulbeginn sowie –ende insbesondere von Eltern, welche zur Abholung ihrer Kinder „nur mal kurz“ dort halten wollen, ausgenützt werden würde. Auch die Ausweisung der Anwohnerstellplätze ließe sich mit einer Rinnenlage mit max. 1m Abstand zu den Häusern im Hinteren Graben nicht sinnvoll umsetzen. Wegen der vielen Hauseingänge könnten deutlich weniger Stellplätze ausgewiesen werden. Ebenso kann auf die LSA zur Zufahrt in die Kapuzinerstraße nicht verzichtet werden.

 

c)      Fahrradabstellplätze des Clavius-Gymnasiums

 

Vor Beginn der Generalsanierung des Clavius-Gymnasiums waren ca. 360 Fahrradstellplätze (Fst) vorhanden. Gemäß der bis 2014 geltenden Stellplatzsatzung betrug der Nachweis für Fst zahlenmäßig dieselbe Anzahl wie für Kfz.

Nach neuer Stellplatzsatzung von 2014 (Verkehrsquelle 8.2 allgemeinbildende Schulen), die zur Zeit der Baugenehmigung noch in Bearbeitung war,  müsste 1 Fst pro 2 Schüler nachgewiesen werden. Hinzu kommen die Fahrradstellplätze für Lehrer und Verwaltung. Somit ergäbe sich ein Fahrradstellplatzbedarf (bei ca. 1.400 Personen) von ca. 700 Plätzen. Diese Zahl ist hier rechtlich nicht maßgeblich, weil die Baugenehmigung für das Clavius-Gymnasium vor Inkrafttreten der neuen Stellplatzsatzung (Inkrafttreten am 29.08.2014) ergangen ist.

 

Die genehmigte Neuplanung für das Clavius-Gymnasium sieht folgende Zahlen für Fahrradstellplätze vor:

Künftig werden auf dem Schulgelände ca. 240 Fst zur Verfügung gestellt (Baugenehmigung: 221). Im öffentlichen Raum werden nach aktueller Planung ca. 106 Fst (42 Hinterer Graben / 64 Kapuzinerstraße) errichtet.

 

Hierzu liegt auch ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.10.2016 auf „Erweiterung der Fahrradabstellmöglichkeiten am Clavius-Gymnasium“ vor. In diesem Antrag werden Abstellplätze für ca. 500 Schüler, die mit dem Rad zur Schule fahren, gefordert.

Laut SPD-Antrag soll geprüft werden, ob nach der Baustelle die derzeit provisorisch eingerichteten Stellplätze auf der linken Fahrbahn der Kapuzinerstraße erhalten bleiben könnten. Dies wird angestrebt.

 

Weil die Zahl von 240 Fst auf dem Schulgelände erkennbar nicht ausreichen wird, wird davon ausgegangen, dass die 106 Fst im öffentlichen Raum ebenfalls dem Fahrradstellplatznachweis des Clavius-Gymnasiums dienen sollen. Kostenträger ist somit der Zweckverband Gymnasien. Es muss geregelt werden, dass dies auch den künftigen Unterhalt mit umfasst.

 

Insgesamt strebt die Stadtverwaltung eine Kapazität von ca. 350 Fahrradstellplätzen und ca. 22 Stellplätzen für motorisierte Zweiräder für das Clavius-Gymnasium und die Martinschule an.

 

  1. Zeitplan Straßenbau

Aussagen zu Bauablauf und Bauzeit können erst nach Auftragsvergabe an ein Ingenieurbüro und eine vorliegende abgestimmte Planung getroffen werden.

Damit im Anschluss an die 2018 geplante Kanalbaumaßnahme im darauffolgenden Jahr (2019) der Straßenbau beginnen kann, muss die Ausschreibung für den Straßenbau bereits im November 2018 erfolgen. Die Planung muss vorher erfolgen. Aus diesem Grund müssen für einen nahtlosen Baufortschritt die Mittel für die Vergabe der Planung für das Jahr 2018 bereitgestellt werden.

 

  1. Kosten

Kanalbaumaßnahme:

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 750.000 € brutto, inklusive Baunebenkosten.

Straßenbau

Die grob geschätzten Projektkosten belaufen sich auf ca. 665.000 € brutto, inklusive Baunebenkosten.

 

  1. Finanzierung

a)      Straßenausbaubeiträge

Die Maßnahme ist eine sogenannte „verbundene Maßnahme“ und gemäß Straßenausbaubeitragssatzung (StABS) beitragspflichtig. Die Kostenaufteilung liegt bei Anliegerstraßen (egal ob Verkehrsberuhigter Bereich oder nicht) bei einem Anliegeranteil von 80% und städtischem Anteil von 20%. Beitragsfähig sind neben den erforderlichen Aufwendungen für die öffentliche Verkehrsfläche auch anteilige Kosten für die Straßenentwässerung in Höhe von einem Viertel der Kanalbaukosten.

Es liegt bereits eine vorläufige prozentuale Aufteilung für jedes Grundstück anhand des ermittelten Gesamt-Beitragsmaßmaßstabes vor.

 

Demnach entfallen nach vorläufiger Berechnung von 100% beitragsfähigen Kosten:

ca. 88% auf schulische Nutzungen (Stadt und Zweckverband Gymnasien)

ca. 12% auf insgesamt 19 verbleibende anliegende private Eigentümer

 

 

 

 


Finanzierungsübersicht

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b)      Beteiligung Zweckverband Gymnasien

Die Abstimmungen mit dem Zweckverband Gymnasien sind nunmehr auf der Grundlage der Neugestaltungsplanung fortzuführen.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Im Sinne des wirtschaftlichsten, also kostengünstigsten, Bauablaufes, wird ein nahtloses Baufortschreiten empfohlen. Hierzu sind einige wichtige grundlegende Weichenstellung erforderlich:

 

2017: Anlieger-Informationen

2017: Ausführungsplanung Kanalbaumaßnahme

2018: Durchführung Kanalbaumaßnahme

2018: Ausführungsplanung Straßenbaumaßnahme Hinterer Graben

2018: Anhörungen gemäß StABS

2019: Durchführung Straßenbaumaßnahme Hinterer Graben

 

Es wird also bis mindestens 2019 die Baustellenzufahrt vom Markusplatz zum Hinteren Graben benötigt.

 

  1. Zusammenfassung

Um ein wirtschaftlich sinnvolles Ineinandergreifen der Projekte

-          Sanierung Clavius-Gymnasium und Martinschule

-          Fahrradstellplatznachweis Clavius-Gymnasium

-          Regenwasserkanalerneuerung Hinterer Graben

-          Straßenoberflächenumgestaltung Hinterer Graben

sicherzustellen, ist folglich eine rasche Entscheidung über die nächsten beiden Schritte für 2017 erforderlich.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt den EBB, die Ausführungsplanung Mischwasserkanal zu beauftragen und für den Wirtschaftsplan 2018 Mittel für den Kanalbau Hinterer Graben anzumelden.
  3. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

Für die Ausführungsplanung der Straßenbaumaßnahme wird im Haushalt 2017 außerplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung  i. H. v. 65.000 €  auf HSt. 63000.95790 „Hinterer Graben“ bereitgestellt. Deckung erfolgt durch Einzug eines Teilbetrags der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 60000.94990 „Globalbetrag Investitionsmaßnahmen“.

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ausführung der Straßenbaumaßnahme für die künftige Haushaltsaufstellung anzumelden.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt, die aktuelle Baustellenzufahrt auch nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen auf dem Schulgelände nicht zurückzubauen.
  3. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, mit den Schulleitungen, den Anliegern und dem Zweckverband Gymnasien Gespräche im Sinne der Sitzungsvorlage zu führen und erneut im Bau- und Werksenat zu berichten.
  4. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.10.2016 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von ca. 32.500 € (brutto, inkl. NK) für Ausführungsplanung Kanalbau, für die Deckung im laufenden Wirtschaftsplan des EBB gegeben ist .

x

3.

Kosten in Höhe von 65.000 € für Ausführungsplanung Straßenbau, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Es wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Deckung erfolgt durch Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in 2017 von HSt. 60000.94990 (Globalbetrag Investitionsmaßnahmen).

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: geschätzte Kosten für die voraussichtliche Ausführung des Kanalbaus im Wirtschaftsplan des EBB (noch 717.500 € im Jahr 2018) sowie für die Ausführung des Straßenbaus ( noch ein weiterer Ansatz i. H. v. 100.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 500.000 € im Haushalt 2018 der Stadt) – siehe dazu auch unter I. Tz. 6 und 7.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen besteht Einverständnis.

 

 

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Anlagen

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