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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0731-452

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorbemerkung

 

Zahlreiche Studien zeigen, dass die Möglichkeiten zur Digitalisierung in Schulen von vielen Lehrkräften immer noch primär an der technischen Ausstattung festgemacht werden. Es ist jedoch vielmehr zunächst die Frage zu klären, wie Lernprozesse digital unterstützt werden können. Gleichzeitig ist zu beachten, wie Schulen gestaltet sein müssen, damit in ihnen Lernen gelingen kann. Konkret bedeutet dies: Pädagogische Konzepte müssen die Gestaltung der Lernorte bestimmen – nicht umgekehrt. Deshalb setzt die Verwaltung gerade an diesen Punkten an.

 

Unabhängig von dieser Prämisse ist es jedoch ein berechtigtes Anliegen, die bestehende Ausstattung an den Bamberger Schulen einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und zukünftige Bedarfe systematisch zu ermitteln.

 

Die dem Sitzungsvortrag zugrundeliegenden Anträge beziehen sich auf die weiterführenden Bamberger Schulen insgesamt. Der Kultursenat der Stadt Bamberg beschäftigt sich aber zuständigkeitshalber nur mit den Schulen, für die die Stadt Bamberg unmittelbar Sachaufwandsträger ist. Die Anfragen zur IT-Ausstattungen der Gymnasien und der Berufsschulen I bis III werden zuständigkeitshalber  in den entsprechenden Zweckverbandssitzungen behandelt. Schulen in privater Trägerschaft sind ebenfalls nicht Teil dieses Vortrags.

 

Bezuggenommen wird direkt auf den Antrag von Stadtrat Pöhner vom 16.10.2016 (siehe Anlage), der den umfassendsten Fragenkatalog enthält. Weiterführende Gesichtspunkte, die sich aus dem Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 14.11.2016 (siehe Anlage) mit Verweis auf den Antrag vom 24.10.2016 zur IT-Ausstattung an Bamberger Gymnasien ergeben, werden anschließend erörtert.

 

  1. IT-Ausstattung (Hardware) an Bamberger Mittelschulen, den Graf-Stauffenberg-Schulen sowie der Beruflichen Oberschule Bamberg (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule)

 

Mit einer Ausnahme besitzen alle Mittelschulen zwei feste Computerräume mit jeweils zwischen 15 und 23 Computern. Die Mittelschule Am Heidelsteig hat aus räumlichen Gründen nur einen festen Computerraum. Als Alternativausstattung verfügt diese Schule aber über mobile Endgeräte (iPads), die direkt in den Klassenzimmern eingesetzt werden können. Zudem wird gelegentlich der Computerraum der Luitpoldschule mitgenutzt.

Die Graf-Stauffenberg-Realschule verfügt über vier Computerräume (insgesamt 82 PC), die Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule über sechs Computerräume (insgesamt 150 PC) und die Berufliche Oberschule Bamberg über zwei Computerräume (insgesamt 35 PC).

 

Die ergänzende Ausstattung in den Klassenzimmern ist in folgender Tabelle zusammengefasst:

 

Schule

PC im Klassenzimmer

Dokumentenkameras*

Beamer**

Erlöser

14

10

18

Gaustadt

40

2

10

Heidelsteig

37 + 54 (iPads)

3

18

Trimberg

25

1

11

RS

12

5

20

WS

28

26

31

BOS

34

38

42

 

* Alle Dokumentenkameras wurden von den Schulen direkt beschafft.

** Bei der Auflistung der Beamer wird nicht unterschieden, ob es sich um festinstallierte oder mobile Geräte handelt.

 

Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass das Amt 12 sich nicht im Stande sieht, völlig zutreffende Ausstattungszahlen der Schulen zu ermitteln, nachdem Schulen eigens beschafftes IT-Inventar nicht unbedingt erfassen und benennen.

 

Um die erforderliche Mittelplanung zu bewerkstelligen, führt das Amt 12 seit jeher Anforderungslisten für die Schulen im städtischen Haushalt. Zwar werden turnusgemäß im Mai/Juni jeden Jahres die Schulen abgefragt, welche IT-Anforderungen für das nächste Haushaltsjahr bestehen, für laufende und kurzfristige Anforderungen hat sich aber das Führen der Anforderungslisten bewährt. 

 

  1. Flächendeckende Ausstattung mit W-LAN

WLAN-Ausstattungen mit unterschiedlichen Abdeckungsgraden gibt es bisher in den Mittelschulen Am Heidelsteig und in Gaustadt. Da im Dientzenhofer-Gymnasium sehr gute Erfahrungen mit Unifi-Access-Points und der Schulserverlösung logoDIDACT gemacht wurden - diese integrierte Lösung bietet den sehr wichtigen zusätzlichen Vorteil der effizienteren Administration von WLAN-Zugangsaccounts - beabsichtigt das Amt 12, den WLAN-Ausbau an Schulen mit dem Einsatz von logoDIDACT zu koppeln.

Derzeit sind bereits Dom-, Gangolf-, Heidelsteig-, Trimberg-, Kaulberg- und Martinschule sowie Gaustadt mit logoDIDACT als Schulserverlösung ausgestattet. In 2017 kommen noch die Kunigunden-, Wunderburg- und Rupprechtschule dazu, möglicherweise auch noch die BOS.

 

  1.  „Bring your own Device“ (BYOD)

BYOD in pädagogischen Netzen wird nach Wissenstand des Amtes 12 derzeit nur in wenigen Schulen praktiziert. Es entstehen zusätzliche Probleme bei der Schaffung von Datensicherheit, für welche die Schule Vereinbarungen mit den BYOD-Anwendern haben sollte. Im Verwaltungsnetz der Schulen ist BYOD aus nachvollziehbaren Datensicherheitsgründen nicht möglich. Zugängliche LAN-Ports werden von einer Sicherheitssoftware überwacht.

 

  1. Standardmäßiger Einbau von Beamern

Die Ausstattung der Klassenzimmer mit Beamern ist aus technischer Sicht auf unterschiedliche Weise lösbar (siehe 1.). Seit etwa einem Jahr werden Beamer beschafft, die per Funkübertragung gekoppelt werden können. Unglücklicherweise gibt es hierfür zwei unterschiedliche Standards für Windows-PC und für Apple-Geräte. Festgestellt wurde, dass derzeit die Übertragung von Filmen und Videoclips mindestens bei Windows-Geräten noch nicht befriedigt; die Übertragung statischerer Bildschirminhalte funktioniert problemlos.

Im Fall der Martinschule (Grundschule) wurden nach Kenntnisstand des Amtes 12 vom Elektroplaner analog zur Ausstattung des Clavius-Gymnasiums Anschlüsse für Kurzdistanzbeamer mit Whiteboards geplant. Die Anforderung der neuen Schulleitung nach herkömmlichen Tafeln plus Deckenmontage gesonderter Beamer wurde laut Hochbauabteilung zu einem Zeitpunkt gestellt, wo die Trockenbauarbeiten bereits abgeschlossen waren. Nur im Computerraum wurde deshalb die Beamermontage nachträglich mit aufgenommen.

Somit kann derzeit nicht von einer Best-Practice-Methode ausgegangen werden, sondern es muss von drei Methoden gesprochen werden, wobei die dritte die bekannte Verbindung Computer-Beamer mittels Kabel meint.

 

  1. Bildungsoffensive des BMBF für die digitale Wissensgesellschaft

Aus dem DigitalPakt#D sind – unter der Voraussetzung, dass es in diesem Jahr zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern kommt – erst ab 2018 (!) 5 Milliarden Euro zu erwarten, um alle 40.000 Schulen in Deutschland mit digitaler Infrastruktur auszustatten. Von Seiten der Bundesländer wird geprüft, ob eine Förderung durch den Bund rechtlich z.B. auf der Grundlage von Artikel 91c des Grundgesetzes (Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik) möglich ist.

 

Weiterführende Gesichtspunkte

 

Die Zunahme der Komplexität der Anforderungen macht grundsätzliche Überlegungen zu Neuregelungen des IT-Betreuungsbedarfs nötig. Hierbei sind mehrere Lösungsmöglichkeiten denkbar. Die aktuelle personelle Ausstattung sowohl bei der Stadt Bamberg als auch im Bereich der Systembetreuung an den Schulen (Stichwort: Anrechnungsstunden) muss einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen werden.

 

Hinzu kommt  als weiterer Bestandteil der IT-Grundversorgung der Schulen das sogenannte Netzwerk-Monitoring. Nachdem mittlerweile jede Schule ein mehr oder weniger komplexes LAN mit aktiven Netzwerkkomponenten und Servern aufweist, begann das Amt 12 bereits 2015 mit dem Aufbau eines zentralen Netzwerk-Monitorings auch der pädagogischen Netze. Darüber sollen möglichst schnell Ausfälle und Störungen erkannt werden. Mit der Analyse und Beseitigung kann das Amt 12 damit frühestmöglich beginnen, Ausfallzeiten verkürzen und die Datensicherheit erhöhen.

Mittlerweile sind alle Schulen mit Ausnahme der Kunigunden- und Luitpoldschule sowie der Buger Grundschule und der BOS in das zentrale Netzwerk-Monitoring aufgenommen. Es ist allerdings noch nicht absehbar, wie viele der genannten Schulen 2017 ebenfalls integriert werden können.

 

Zusammenfassung

 

Zusammenfassend wird deutlich, dass die geschilderten Entwicklungen zukünftig ein konzertiertes Vorgehen erforderlich machen, um die durchaus unterschiedlichen Bedarfe der Schulen genau zu analysieren und daraus die richtigen Schritte ableiten zu können. Dabei muss aus Sicht des Bildungsbüros der Grundsatz gelten: keine Ausstattung ohne pädagogisches Konzept!

 

Ausblick

 

Um die Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, die sich auch durch den DigitalPakt#D ergeben, ist die Erarbeitung eines gemeinsamen und abgestimmten Konzept zur Digitalisierung an Bamberger Schulen  nötig. Hier scheint die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, der Vertreter der Stadtverwaltung sowie Vertreter aller Schularten angehören sollten, zielführend.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe, der Vertreter der Stadtverwaltung sowie aller Schularten angehören, mit dem Ziel einzurichten, ein Gesamtkonzept zur Digitalisierung an Bamberger Schulen zu erarbeiten. In diese Arbeitsgruppe sind Vertreter der Zweckverbände Gymnasien und Berufsschulen Stadt und Landkreis Bamberg einzubeziehen.

 

  1. Die Anträge von Stadtrat Pöhner vom 16.10.2016 und der GAL-Stadtratsfraktion vom 14.11.2016 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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