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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0734-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Allgemeines

In der Verlängerung der Ottostraße besteht seit Jahrzehnten ein Fußgängesteg  über den Hollergraben.

 

Die aktuelle Konstruktion wurde im Wesentlichen im Jahr 1999 im Rahmen einer Generalsanierung errichtet. Wie die regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen des EBB in den letzten Jahren ergeben haben, ist der Holzaufbau auf Grund der vorhandenen Schadensbilder so stark beeinträchtigt, dass leider erneut wesentliche Sanierungsarbeiten erforderlich sind. Verantwortlich hierfür sind die Wechselwirkungen aus Wasser und Bewuchs sowie Verschattung und fehlender Austrocknung.

 

 

  1. Sanierungsarbeiten

Für die Sanierungsarbeiten wird die gesamte Konstruktion – rund 21,00 m lang und 2,30 m breit – auf das EBB-Betriebsgelände transportiert. Nur so kann einer wirtschaftlichen und zeitlich optimierten Brückensanierung Rechnung getragen werden. Im Anschluss wird der Steg mit einem Autokran wieder in die vorherige Lage eingehoben und verschraubt.

 

 

Im Einzelnen sind folgende Konstruktionsänderungen/Sanierungsmaßnahmen vorgesehen:

 

a)      Konstruktiver Schutz der Hauptträger

Der Schutz der Hauptträger wurde 1999 mit einen Titanzinkblech vorgenommen. Der weitere  Aufbau zum Gehwegbelag erfolgt in reiner Holzbauweise.

 

Nun wird der Schutz der  Hauptträger durch eine Rhepanoldichtbahn gewährleistet. Als Auflager des Gehwegbelages wird ein Formteil aus einem witterungsbeständigen sowie frost- und tausalzbeständigen Kunststoff verwendet. Die Befestigungen der Belagesbohlen erfolgen mit verzinkten Schlossschrauben.

 

b)     Konstruktiver Schutz des Geländerholmes

Ein konstruktiver Schutz des Handlaufesholmes war 1999 nicht vorhanden.

 

Bereits in den letzten Jahren wurde hier eine wesentliche Verbesserung vorgenommen, in dem ein beidseitig geneigtes Brett auf den bestehenden Handlaufholm aufgeschraubt wurde. Auch konnte so die Forderung von Radverkehrsanlagen, beschrieben in der EAR (Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlangen), nach einer Geländerhöhe von > 1,20 m erfüllt werden.

 

c)      Konstruktiver und chemischer Schutz des Brückenbelages

Ein konstruktiver Holzsschutz des Brückenbelages existierte im Jahr 1999 nicht. Der heute vorhandene rutschhemmende Belag wurde erst nachträglich aufgebracht.

 

Zum einen wird für den Brückenbelag kesseldruckimprägniertes Massivholz verwendet. Hierdurch kann für diesen dauerfeuchten Konstruktionsbereich eine weitaus längere Dauerhaftigkeit erreicht werden.

 

Zum anderen wird konstruktiv (wieder) ein rutschemmender Belag aus Kunstharz mit Sandeinstreuung aufgetragen. Neben den Vorteilen der rutschhemmenden Wirkung wird so auch der Widerstand gegen mechanischen Ansprüchen aus Geh-  und Radvekehr erhöht. Ergänzend wird der Kunstharzbelag nun auch über die feuchteempfindlichen Stirnseiten der Kanthölzer des Brückenbelages aufgetragen.

 

d)     Konstruktiver Schutz der Sprengwerkstreben

In der Konstruktion von 1999 sind, hinsichtich des kontruktiven Holzschutzes sowie aufgrund der heutigen Schadensbilder, die Sprengwerkstreben unzureichend bedacht worden.

 

Im Rahmen der Sanierung sind diese auszutauschen. Zum einen verursacht durch einen zu geringen Abstand zwischen dem Fußpunkt der Holzstreben zum Betonfundamt. Zum anderen durch die Dauerbewitterung (Schnee und Regen). Hier werden Stahlteile der Fußpunkthalterung angepasst sowie die Streben vollständig mit einem Titanzinkblech verkleidet.

 

e)      Heckenrückschnitt und Entfernen von Bäumen

Als einer der wichtigsten Maßnahmen, und zugleich auch grundsätzliche Unterhaltsmaßnahme an allen Brückenbauwerken, ist ein Rückschnitt von Hecken und Büschen bis hin zur Beseitigung von Bäumen unerlässlich. Im Rahmen der Maßnahme wurden bereits Anfang Februar dieses Jahres alle Hecken und Büsche im unmittelbaren Umfeld des Brückenbauwerkes entfernt. Ein Fällen von Bäumen ist derzeit nicht vorgesehen.


  1. Finanzierung

 

Die Maßnahme wird aus dem Wirtschaftsplan des EBB finanziert. Ausnahme stellt die Leistung des Aus- bzw. Einhebens des Steges mit dem Autokran dar. Diese Leistung wird auf Grund der betragsmäßigen Höhe von der städtischen Haushaltstelle „Brückenunterhalt“ finanziert.

 

 

  1. Ausführungszeitraum

 

Diese Art der Sanierungsarbeiten müssen witterungsbedingt im Frühjahr- bzw. in den Sommermonaten erfolgen.

 

Um die Sommererholung im Hain so wenig wie möglich zu beeintrigen, ist vorgesehen, mit der Maßnahme bereits am 20. März 2017 zu beginnen. Während der Dauer der Maßnahme - ca. 8 Wochen – entfällt die fußläufige Wegeverbindung in den Theresienhain.

 

 

  1. Verkehrsführung

 

Als Alternative steht die in nur 150 m südöstlich gelegene Fußgängerbrücke auf Höhe der Hainschule zur Verfügung. Die Umleitung wird entsprechend ausgeschildert.

 

 

  1. Öffentlichkeitsinformation

 

Im Vorfeld der Sanierungsmaßnahme wurden alle betroffenen Stellen der Stadt Bamberg über die geplante Sanierungsmaßnahme informiert. Anregungen sind berücksichtigt. Auch erfolgte bereits eine Vorinformation an den Bürgerverein, an die Hainschule sowie an den „Bürgerparkverein Bamberger Hain e.V.“.

 

Der Bau- und Werkssenat wurde, im Zusammenhang mit der Sanierung des Fußgängersteges über den Hollergraben – nahe der Baierleinswiesen in der Sitzung vom 14.09.2016, über die bevorstehende Sanierungsmaßnahme für das Jahr 2017 vorinformiert.

 

Unmittelbar vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme wird der Entsorgungs- und Baubetrieb über die öffentlichen Medien (Presse, Radio, städtischer Internetauftritt) erneut die Öffentlichkeit informieren.


 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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