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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0744-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-          Feststellungsbeschluss

 

 

I.Sitzungsvortrag:

1. Anlass der Planung

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist die parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 336 N für das Gebiet südlich des Malerviertels zwischen verlängerter Ohmstraße und Berliner Ring. Die Planung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines BMW-Autohauses der Fa. Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg schaffen. Durch diese Planungsabsichten ist es erforderlich den Flächennutzungsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren zu ändern, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

Das Plangebiet befindet sich in Bamberg-Ost, westlich des Berliner Rings, südlich des Malerviertels sowie nördlich der bestehenden Gewerbeflächen an der Ohmstraße. Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet von ca. 2,61 ha und ist derzeit unbebaute Grünfläche, teils landwirtschaftliche Brachfläche sowie als Freizeit- und Spielfläche genutzter Wiesenbereich.

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für Gemeinbedarf Schule dargestellt. Nördlich grenzt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage an. Im Landschaftsplan ist der Bereich als Gewerbesiedlungsbereich dargestellt. Entlang des nördlich angrenzenden Grünbereichs erstreckt sich eine Hauptwegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer sowie eine Grünverbindung.

Mit der Flächennutzungsplan-Änderung wird auf Grundlage des im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplans Nr. 336 N statt der Ausweisung als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule zukünftig eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Autohaus dargestellt.

2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 09.11.2016 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf der Flächenutzungsplanänderung für das Gebiet südlich des Malerviertels zwischen verlängerter Ohmstraße und Berliner Ring in der Fassung vom 09.11.2016 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 05.12.2016 bis 13.01.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

3. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, mit Schreiben vom 05.12.2016­

2. Staatliches Bauamt, mit Schreiben vom 05.12.2016­

3. Autobahndirektion Nordbayern, mit Schreiben vom 07.12.2016

4. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 08.12.2016

5. PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 08.12.2016

6. Handwerkskammer für Oberfranken, mit Telefonat am 08.12.2016­­

7. Bayernwerk, mit Schreiben vom 09.12.2016

8. Kultur, Schulverwaltungs- und Sportamt, mit Schreiben vom 12.12.2016

9. Zentrum Welterbe, mit Schreiben vom 12.12.2016

10. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 14.12.2016

11. Wirtschaftsförderung,  mit Schreiben vom 14.12.2016

12. FB 6 AE, mit Schreiben vom 15.12.2016

13. Stadt Hallstadt, mit Schreiben vom 20.12.2016

14. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mit Schreiben vom 21.12.2016

15. Bauordnungsamt, mit Schreiben vom 23.12.2016

16. Freiwillige Feuerwehr, mit Schreiben vom 29.12.2016

17. Regierung von Oberfranken Gewerbeaufsichtsamt, mit Schreiben vom 29.12.2016

18. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 03.01.2017

19. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg, mit Schreiben vom 9.01.2017

20. Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 11.01.2017

21. Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 12.01.2017

22. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 12.01.2017

23. VCD Verkehrsclub Deutschland, mit Schreiben vom 13.01.2017

 

B. Öffentlichkeit

Es gingen insgesamt 4 Schreiben von Seiten der Öffentlichkeit zur Flächennutzungsplan-Änderung ein. Aus Datenschutzgründen werden die jeweiligen Personen nicht namentlich aufgeführt und im Rahmen der Behandlung der Stellungnahmen als „Schreiben“ (A, B, C, D) benannt.

Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie des Stadtgestaltungsbeirats sind in der Anlage 1 tabellarisch dargelegt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.

 

4. Änderungen zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 09.11.2016

Bedingt durch die Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergibt sich lediglich eine redaktionelle Änderung in der Begründung zum Flächennutzungsplan.

In der Begründung zum Flächennutzungsplan wurde im Kapitel 4.4. Alternative Planungsmöglichkeiten das MUNA- Gelände mit aufgenommen. Leider stellt diese Fläche keine Option dar, da es zeitlich nicht absehbar ist, wann Grundstückszugriff, Planungsrecht und Erschließung vorliegen werden.

 

5. Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und den Feststellungsbeschluss zu fassen

Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
    1. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
    2. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 08.03.2017 sowie die Begründung vom 08.03.2017.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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