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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0683-51

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 20.03.2007 wurden die Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg erlassen.

 

Diese wurden mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bamberg vom 29.01.2009 auf Grund gesetzlicher Veränderungen und Erfahrungen in der praktischen Anwendung mit Wirkung ab 01.01.2009 geändert.

 

Im Rahmen der Neufassung der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags (siehe Anlage) für die Tagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG zum 01.08.2009 wird eine Erhöhung der Grundpauschale, welche an die Tagespflegepersonen geleistet wird, empfohlen.

 

Das Stadtjugendamt Bamberg möchte, um eine angemessenere Bezahlung der Tagespflegepersonen zu gewährleisten und um eine Ungleichbehandlung mit Tagesmüttern im Landkreis Bamberg zu vermeiden, diesen Empfehlungen folgen. Der Landkreis Bamberg hat die entsprechenden Anpassungen bereits vorgenommen.

 

Zur Anpassung der Zahlungen (Grundpauschale, Qualifizierungszuschlag, Versicherungsbeiträge) an die Tagesmütter und um den Erfahrungen in der Praxis gerecht zu werden, werden daneben noch weitere Änderungen in den Richtlinien ab 01.01.2010 notwendig.

           

Zum besseren Verständnis wurden die Änderungen in der als Anhang beigefügten Synopse kursiv und grau hinterlegt hervorgehoben.

 

            Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:


Grundpauschale

 

Im Rahmen der Neufassung der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Tagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG zum 01.08.2009 wird eine Erhöhung der Grundpauschale von bisher 317,00 € (in Stadt und Landkreis Bamberg auf 320,00 € gerundet) auf 368,00 € empfohlen.

 

Der Qualifizierungszuschlag beträgt nach Maßgabe des Art 20. Nr. 5 BayKiBiG und des § 18 Nr.1 AVBayKiBiG 20 % der Grundpauschale und ist deshalb auch entsprechend anzupassen.

 

Eigentlich hat das Jugendamt hier auf Grund vorangegangener Beschlüsse die Ermächtigung diese Anpassung ab 01.01.2010 im Verwaltungswege, ohne weiteren Beschluss, durchzuführen. Da allerdings die Finanzlage der Stadt und der Jugendhilfeetat heuer besonders prekär sind und eigentlich vom vorgegebenen finanziellen Rahmen her eine Erhöhung nicht erlaubt, muss diese finanzielle Anpassung der Grundpauschale über den Jugendhilfeausschuss und den Finanzsenat genehmigt werden.

 

Durch die Anpassung der Grundpauschale und des Qualifizierungszuschlages werden Mehrkosten in Höhe von ca. 14.000 € im Haushaltsjahr 2010 entstehen.

 

Hintergrund für die Erhöhung der Geldleistungen ist auch, dass es sich als schwierig erweist, zu den aktuellen finanziellen Bedingungen neue Tagesmütter zu gewinnen und auch den Ist-Stand an Tagesmüttern aufrechtzuerhalten. Durch die Besteuerung der öffentlichen Einnahmen seit 1.1.2009 unterliegen Tagespflegepersonen vielfach der Sozialversicherungspflicht. Dadurch sinkt das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen. Eine bewährte Tagesmutter des Stadtjugendamtes beendete vor kurzem die Tagespflegetätigkeit, da sie (nach ihrer Aussage) für eine Betreuung von 3-4 Kindern in 40 Stunden pro Woche auf ein Nettoeinkommen von 500,- €  kam (sämtliche Einnahmen des Jugendamtes berücksichtigt).

 

Bezüglich des Kostenbeitrages, welcher von den Eltern an das Stadtjugendamt zu leisten ist und der 75 % der Grundpauschale beträgt würde die Erhöhung der Grundpauschale automatisch auch eine Erhöhung des Kostenbeitrages bedeuten. Eine Erhöhung des Kostenbeitrages proportional zur Erhöhung der Leistungen an die Tagespflegepersonen ist aus unserer Sicht jedoch nicht angebracht, da der Kostenbeitrag der Eltern vergleichbar den Elternbeiträgen für eine entsprechende Kindertageseinrichtung bleiben soll. Dies wäre bei einer Erhöhung des Kostenbeitrages nicht mehr gewährleistet, d.h. Tagespflege wäre für Eltern teurer als institutionelle Betreuung.

 

Deshalb werden lediglich die Kostenbeiträge für die wöchentlichen Betreuungszeiten in den Kategorien mehr als 0 bis 10 Stunden an die Berechung der Kostenbeiträge bei einer Betreuung von mehr als 10 Stunden in der Woche angepasst, so dass es hier zu geringen Änderungen der Kostenbeiträge kommt.

 

            Die Kostenbeiträge für die Eltern errechnen sich nach folgendem Schema:

 

            320,00 € Grundpauschale : 40 Std. x 2 Stunden = 16,00 € Grundpauschale

            davon 75 %  = 12 € Kostenbeitrag ab 01.01.2010

 

320,00 € Grundpauschale : 40 Std. x 4 Stunden = 32,00 € Grundpauschale

            davon 75 %  = 24 € Kostenbeitrag ab 01.01.2010

 

320,00 € Grundpauschale : 40 Std. x 6 Stunden = 48,00 € Grundpauschale

            davon 75 %  = 36 € Kostenbeitrag ab 01.01.2010

 

320,00 € Grundpauschale : 40 Std. x 8 Stunden = 64,00 € Grundpauschale

            davon 75 %  = 48 € Kostenbeitrag ab 01.01.2010


 

Unfallversicherung

 

Für Tagespflegepersonen besteht gemäß § 2 Abs. 9 SGB VII eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Stadtjugendamt Bamberg übernommen. Die bisher gezahlte Pauschale in Höhe von mtl. 6,62 € wird auf mtl. 6,71 € erhöht, da sich die Versicherungsbeiträge entsprechend geändert haben.

 

 

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Im Rahmen der Einführung des KiFöG (Kinderförderungsgesetz) wurde § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ergänzt.

 

Darin wird festgelegt, dass die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson auch die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung umfasst.

 

Angemessen ist ab 01.01.2010 ein Betrag von mtl. 139,00 €. Dies entspricht in etwa dem Mindestbeitrag (= 138,40 €) zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung ab Januar 2010.

 

Die Erstattung erfolgt pro Kind. Es wird jedoch maximal der Mindestbeitrag (~ 139,00 €) zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.

 

 

Eignung und Qualifizierung

 

            Der Zusatz „Tagespflegepersonen, die bereits über 5 Jahre für das Stadtjugendamt Bamberg tätig sind, benötigen nur die Aufbauqualifizierung zur Erlangung der Pflegeerlaubnis“ wird ab 01.01.2010 in den Tagespflegerichtlinien gestrichen.

 

Die seit Jahren aktiven Tagespflegepersonen haben im Jahr 2008 und 2009 an den jährlichen Fortbildungen mit je 15 Stunden teilgenommen, so dass nun alle ausreichend nach Maßgabe des BayKiBiG qualifiziert sind.

 

Personen, welche die Betreuung von Tagespflegekindern beginnen möchten, erhalten in der Regel auf Grund der Vorgabe des § 18 Abs. 1 AVBayKiBiG erst nach Abschluss der Grund- und Aufbauqualifizierung im Umfang von insgesamt 100 Stunden eine Pflegeerlaubnis vom Stadtjugendamt Bamberg erteilt.

 

In § 22 AVBayKiBiG wurde jedoch eine Übergangsregelung getroffen, damit möglichst viele Tagespflegepersonen zum Ausbau der Betreuungsangebote von Kindern unter drei Jahren gewonnen werden können. Bis zum 31.08.2013 ist daher eine erforderliche Teilnahme von Tagespflegepersonen an einer Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 60 Stunden ausreichend.

 

Auf Grund dieser Regelung kann das Stadtjugendamt Bamberg in Ausnahmefällen die Pflegeerlaubnis bereits nach einer Qualifizierung der Tagespflegeperson im Umfang von 60 Stunden erteilen. Die Tagespflegeerlaubnis wird in diesen Fällen jedoch vorläufig erteilt, mit dem Zusatz, dass auf die Qualifizierung im Umfang von 100 Stunden hinzuwirken ist und die Erlaubnis bis längstens bis 31.08.2013 befristet ist.

 

 

            Ausschlussgründe

 

Mit Einführung des KiFöG wurde § 23 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII gestrichen. Dieser besagte dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Gewährung einer Geldleistung an unterhaltspflichtige Personen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.

 

Gemäß den neuen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags ist nun Art 20 Nr. 4 BayKiBiG auf alle Formen der Tagespflege unmittelbar oder analog anzuwenden.

 

D.h. wenn Tagespflegepersonen, welche mit dem Kind verwandt oder verschwägert sind (jeweils bis zum dritten Grad), entgeltlich Kindertagespflege erbringen wird in der Regel eine Vermittlung und Qualifizierung durch das Stadtjugendamt Bamberg nach § 23 Abs. 1 SGB VIII nicht vorliegen und eine Geldleistung abgelehnt, da hierfür auch eine staatliche Finanzierungsbeteiligung nach dem BayKiBiG nicht möglich ist.

 

           

Über diese Änderungen hinaus ist Folgendes mitzuteilen :

 

Das Stadtjugendamt Bamberg plant eine Änderung der Ersatzbetreuungsreglung im Rahmen der Tagespflege.

 

Bisher wird die Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagespflegepersonen im Kindergarten an der Auferstehungskirche angeboten.

 

Der Einrichtung wird eine Vorhaltepauschale in Höhe von jährlich 3.843,55 € vom Stadtjugendamt Bamberg gewährt. Hierfür wird für 15 Tagespflegekinder eine Ersatzbetreuung bereitgestellt.

 

Da sich in der Praxis des Öfteren gezeigt hat, dass z.B. auf Grund der Betreuungszeiten, des Alters der Kinder oder des Wohnortes der Familie eine Ersatzbetreuung durch den Kindergarten an der Auferstehungskirche nicht möglich war, wird nun über eine Ersatzbetreuungsmöglichkeit nachgedacht, welche besser an den Bedürfnissen der Eltern orientiert ist.

 

Der Ring für Familiendienstleistungen bietet bei Ausfall der Tagespflegeperson qualifizierte Ersatzkräfte an, welche bei Bedarf die Kinder im Haushalt der Familie betreuen.

 

Eine Ersatzbetreuungsregelung in diesem Rahmen hätte neben der Beibehaltung der vertrauten Umgebung für die Kinder auch den Vorteil, dass keine Vorhaltepauschale gewährt werden muss, sondern nur die tatsächlichen Kontakte und Ersatzbetreuungsstunden durch das Stadtjugendamt Bamberg vergütet werden müssten. Eine Betreuungsstunde kostet aktuell 15,95 € zzgl. 0,30 Cent pro Kilometer Wegstreckenentschädigung (welchen die Ersatzbetreuungsperson bis zum Haushalt der Familie und zurück zurücklegen muss).

 

Sobald die neue Vereinbarung zur Ersatzbetreuung im Rahmen der Tagespflege vollständig vorliegt, wird dies dem Jugendhilfeausschuss zur Genehmigung vorgelegt.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag

 

1.         Der Sachvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient. Mit der Erhöhung der Grundpauschale und des Qualifizierungszuschlages als auch mit den damit verbundenenen Änderungen der Tagespflegerichtlinien besteht Einverständnis.

 

2.         Die in der Anlage beigefügten Richtlinien der Stadt Bamberg zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII werden rückwirkend ab dem 01.01.2010 beschlossen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von        für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

X

3.

Kosten in Höhe von 14.000,00 für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Der finanzielle Mehraufwand resultiert aus der Erhöhung der Grundpauschale und dem Qualifzierungszuschlag (ca. 14.000,00 €).

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die dem Verwaltungshaushalt 2010 aus der Erhöhung der Grundpauschale und des Qualifizierungszuschlages erwachsenden Mehrkosten von ca. 14.000 € resultieren aus dem Vollzug gesetzlicher Vorgaben (SGB VIII, BayKiBiG) und der Umsetzung der aktuellen Empfehlungen des Bayer. Landkreistages und des Bayer. Städtetages für die Tagespflege (Stand: 01.08.2009).

 

Wie vom Fachamt überzeugend dargelegt, sind Beschäftigte in der Kindertagespflege angemessen zu entlohnen. Nachdem der Landkreis Bamberg die entspr. Anpassungen bereits verabschiedet hat, sollte die Stadt Bamberg zum 01.01.2010 nachziehen, um die im Stadtgebiet tätigen Tagesmütter nicht zu benachteiligen.

 

Freilich steht auf der anderen Seite zu beachten, dass der Zuschussbedarf des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2010 von ca. 9,022 Mio. € (vgl. Budgetringe/Deckungskreise 510, 511) gegenüber dem Rechnungsergebnis 2008 (ca. 8,927 Mio. €) nicht nur nicht gekürzt, sondern sogar um ca. 95.000 € angehoben wurde. Das Stadtjugendamt verfügt somit in 2010 als eine von ganz wenigen Dienststellen über mehr Mittel als in 2008!

 

Vor diesem Hintergrund stimmt das Referat 2 den Beschlussanträgen des Jugendamtes mit der Maßgabe zu, dass die Kostensteigerungen i. H. v. rund 14.000 € im HJ 2010 innerhalb des BR/Dkr. 510 (durch anderweitige Ausgabeneinsparungen oder durch Mehreinnahmen) aufgefangen werden.

Keinesfalls dürfen die geänderten Pauschalen für die Kindertagespflege im Laufe des HJ 2010 dazu führen, dass das Referat 2 überplanmäßige Mittel zu Gunsten des BR/Dkr. 510 des Jugendamtes bereitstellen muss.

 

 

Bamberg, 18.01.2010

Referat 2

I. V.

 

 

 

Peter Distler

Verwaltungsdirektor

 

 

SG 200:      __________________

                      (Thomas Friedrich)

 

 

 

SG 200:      __________________

                        (Helmut Regus)

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