Beschlussvorlage - VO/2010/0683-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII ab 01.01.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat; 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Referent:in:
- Grimm Rupert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.01.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt
Bamberg vom 20.03.2007 wurden die Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem
SGB VIII in der Stadt Bamberg erlassen.
Diese wurden mit Beschluss des
Jugendhilfeausschusses der Stadt Bamberg vom 29.01.2009 auf Grund gesetzlicher
Veränderungen und Erfahrungen in der praktischen Anwendung mit Wirkung ab
01.01.2009 geändert.
Im Rahmen der Neufassung der Empfehlungen
des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags (siehe Anlage) für
die Tagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG zum 01.08.2009 wird eine
Erhöhung der Grundpauschale, welche an die Tagespflegepersonen geleistet wird,
empfohlen.
Das Stadtjugendamt Bamberg möchte, um eine
angemessenere Bezahlung der Tagespflegepersonen zu gewährleisten und um eine Ungleichbehandlung
mit Tagesmüttern im Landkreis Bamberg zu vermeiden, diesen Empfehlungen folgen.
Der Landkreis Bamberg hat die entsprechenden Anpassungen bereits vorgenommen.
Zur Anpassung der Zahlungen
(Grundpauschale, Qualifizierungszuschlag, Versicherungsbeiträge) an die
Tagesmütter und um den Erfahrungen in der Praxis gerecht zu werden, werden daneben noch
weitere Änderungen in den Richtlinien ab 01.01.2010 notwendig.
Zum besseren Verständnis wurden die
Änderungen in der als Anhang beigefügten Synopse kursiv und grau hinterlegt
hervorgehoben.
Im Einzelnen handelt es sich um
folgende Änderungen:
Grundpauschale
Im Rahmen der Neufassung der Empfehlungen
des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die
Tagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG zum 01.08.2009 wird eine
Erhöhung der Grundpauschale von bisher 317,00 € (in Stadt und Landkreis
Bamberg auf 320,00 € gerundet) auf 368,00 € empfohlen.
Der Qualifizierungszuschlag beträgt nach
Maßgabe des Art 20. Nr. 5 BayKiBiG und des § 18 Nr.1 AVBayKiBiG 20 % der
Grundpauschale und ist deshalb auch entsprechend anzupassen.
Eigentlich hat das Jugendamt hier auf
Grund vorangegangener Beschlüsse die Ermächtigung diese Anpassung ab 01.01.2010
im Verwaltungswege, ohne weiteren Beschluss, durchzuführen. Da allerdings die
Finanzlage der Stadt und der Jugendhilfeetat heuer besonders prekär sind und
eigentlich vom vorgegebenen finanziellen Rahmen her eine Erhöhung nicht
erlaubt, muss diese finanzielle Anpassung der Grundpauschale über den
Jugendhilfeausschuss und den Finanzsenat genehmigt werden.
Durch die Anpassung der Grundpauschale und
des Qualifizierungszuschlages werden Mehrkosten in Höhe von ca. 14.000 € im
Haushaltsjahr 2010 entstehen.
Hintergrund für die Erhöhung der Geldleistungen ist
auch, dass es sich als schwierig erweist, zu den aktuellen finanziellen
Bedingungen neue Tagesmütter zu gewinnen und auch den Ist-Stand an Tagesmüttern
aufrechtzuerhalten. Durch die Besteuerung der öffentlichen Einnahmen seit
1.1.2009 unterliegen Tagespflegepersonen vielfach der
Sozialversicherungspflicht. Dadurch sinkt das tatsächlich verfügbare
Nettoeinkommen. Eine bewährte Tagesmutter des Stadtjugendamtes beendete vor kurzem
die Tagespflegetätigkeit, da sie (nach ihrer Aussage) für eine Betreuung von
3-4 Kindern in 40 Stunden pro Woche auf ein Nettoeinkommen von 500,-
€ kam (sämtliche Einnahmen des
Jugendamtes berücksichtigt).
Bezüglich des Kostenbeitrages, welcher von
den Eltern an das Stadtjugendamt zu leisten ist und der 75 % der Grundpauschale
beträgt würde die Erhöhung der Grundpauschale automatisch auch eine Erhöhung
des Kostenbeitrages bedeuten. Eine Erhöhung des Kostenbeitrages proportional
zur Erhöhung der Leistungen an die Tagespflegepersonen ist aus unserer Sicht
jedoch nicht angebracht, da der Kostenbeitrag der Eltern vergleichbar den
Elternbeiträgen für eine entsprechende Kindertageseinrichtung bleiben soll.
Dies wäre bei einer Erhöhung des Kostenbeitrages nicht mehr gewährleistet, d.h.
Tagespflege wäre für Eltern teurer als institutionelle Betreuung.
Deshalb werden lediglich die
Kostenbeiträge für die wöchentlichen Betreuungszeiten in den Kategorien mehr
als 0 bis 10 Stunden an die Berechung der Kostenbeiträge bei einer Betreuung
von mehr als 10 Stunden in der Woche angepasst, so dass es hier zu geringen
Änderungen der Kostenbeiträge kommt.
Die
Kostenbeiträge für die Eltern errechnen sich nach folgendem Schema:
320,00 €
Grundpauschale : 40 Std. x 2 Stunden = 16,00 € Grundpauschale
davon 75 % = 12 € Kostenbeitrag ab 01.01.2010
320,00 € Grundpauschale : 40 Std. x
4 Stunden = 32,00 € Grundpauschale
davon 75 % = 24 € Kostenbeitrag ab 01.01.2010
320,00 € Grundpauschale : 40 Std. x
6 Stunden = 48,00 € Grundpauschale
davon 75 % = 36 € Kostenbeitrag ab 01.01.2010
320,00 € Grundpauschale : 40 Std. x
8 Stunden = 64,00 € Grundpauschale
davon 75 % = 48 € Kostenbeitrag ab 01.01.2010
Unfallversicherung
Für Tagespflegepersonen besteht gemäß § 2 Abs. 9 SGB
VII eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht. Die Beiträge zur
Unfallversicherung werden vom Stadtjugendamt Bamberg übernommen. Die bisher
gezahlte Pauschale in Höhe von mtl. 6,62 € wird auf mtl. 6,71 €
erhöht, da sich die Versicherungsbeiträge entsprechend geändert haben.
Kranken- und Pflegeversicherung
Im Rahmen der Einführung des KiFöG
(Kinderförderungsgesetz) wurde § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ergänzt.
Darin wird festgelegt, dass die laufende Geldleistung
an die Tagespflegeperson auch die hälftige Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung umfasst.
Angemessen ist ab 01.01.2010 ein Betrag von mtl.
139,00 €. Dies entspricht in etwa dem Mindestbeitrag
(= 138,40 €) zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
ab Januar 2010.
Die
Erstattung erfolgt pro Kind. Es wird jedoch maximal der Mindestbeitrag (~
139,00 €) zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Eignung und Qualifizierung
Der Zusatz „Tagespflegepersonen, die bereits über 5
Jahre für das Stadtjugendamt Bamberg tätig sind, benötigen nur die
Aufbauqualifizierung zur Erlangung der Pflegeerlaubnis“ wird ab
01.01.2010 in den Tagespflegerichtlinien gestrichen.
Die seit Jahren aktiven
Tagespflegepersonen haben im Jahr 2008 und 2009 an den jährlichen Fortbildungen
mit je 15 Stunden teilgenommen, so dass nun alle ausreichend nach Maßgabe des
BayKiBiG qualifiziert sind.
Personen, welche die Betreuung von
Tagespflegekindern beginnen möchten, erhalten in der Regel auf Grund der
Vorgabe des § 18 Abs. 1 AVBayKiBiG erst nach Abschluss der Grund- und Aufbauqualifizierung im
Umfang von insgesamt 100 Stunden eine Pflegeerlaubnis vom Stadtjugendamt
Bamberg erteilt.
In § 22 AVBayKiBiG wurde jedoch eine Übergangsregelung
getroffen, damit möglichst viele Tagespflegepersonen zum Ausbau der
Betreuungsangebote von Kindern unter drei Jahren gewonnen werden können. Bis
zum 31.08.2013 ist daher eine erforderliche Teilnahme von Tagespflegepersonen
an einer Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 60 Stunden ausreichend.
Auf Grund dieser Regelung kann das Stadtjugendamt
Bamberg in Ausnahmefällen die Pflegeerlaubnis bereits nach einer Qualifizierung
der Tagespflegeperson im Umfang von 60 Stunden erteilen. Die Tagespflegeerlaubnis
wird in diesen Fällen jedoch vorläufig erteilt, mit dem Zusatz, dass auf die
Qualifizierung im Umfang von 100 Stunden hinzuwirken ist und die Erlaubnis bis
längstens bis 31.08.2013 befristet ist.
Ausschlussgründe
Mit Einführung des KiFöG wurde § 23 Abs. 2
Satz 3 SGB VIII gestrichen. Dieser besagte dass der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe über die Gewährung einer Geldleistung an unterhaltspflichtige
Personen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.
Gemäß den neuen Empfehlungen
des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags ist nun Art 20 Nr.
4 BayKiBiG auf alle Formen der Tagespflege unmittelbar oder analog anzuwenden.
D.h. wenn Tagespflegepersonen, welche mit
dem Kind verwandt oder verschwägert sind (jeweils bis zum dritten Grad),
entgeltlich Kindertagespflege erbringen wird in der Regel eine Vermittlung und
Qualifizierung durch das Stadtjugendamt Bamberg nach § 23 Abs. 1 SGB VIII nicht
vorliegen und eine Geldleistung abgelehnt, da hierfür auch eine staatliche Finanzierungsbeteiligung
nach dem BayKiBiG nicht möglich ist.
Über diese Änderungen hinaus ist Folgendes mitzuteilen
:
Das Stadtjugendamt Bamberg plant eine Änderung der
Ersatzbetreuungsreglung im Rahmen der Tagespflege.
Bisher wird die Ersatzbetreuung bei Ausfall der
Tagespflegepersonen im Kindergarten an der Auferstehungskirche angeboten.
Der Einrichtung wird eine Vorhaltepauschale in Höhe
von jährlich 3.843,55 € vom Stadtjugendamt Bamberg gewährt. Hierfür wird
für 15 Tagespflegekinder eine Ersatzbetreuung bereitgestellt.
Da sich in der Praxis des Öfteren gezeigt hat, dass
z.B. auf Grund der Betreuungszeiten, des Alters der Kinder oder des Wohnortes
der Familie eine Ersatzbetreuung durch den Kindergarten an der
Auferstehungskirche nicht möglich war, wird nun über eine
Ersatzbetreuungsmöglichkeit nachgedacht, welche besser an den Bedürfnissen der
Eltern orientiert ist.
Der Ring für Familiendienstleistungen bietet bei
Ausfall der Tagespflegeperson qualifizierte Ersatzkräfte an, welche bei Bedarf
die Kinder im Haushalt der Familie betreuen.
Eine Ersatzbetreuungsregelung in diesem Rahmen hätte
neben der Beibehaltung der vertrauten Umgebung für die Kinder auch den Vorteil,
dass keine Vorhaltepauschale gewährt werden muss, sondern nur die tatsächlichen
Kontakte und Ersatzbetreuungsstunden durch das Stadtjugendamt Bamberg vergütet
werden müssten. Eine Betreuungsstunde kostet aktuell 15,95 € zzgl. 0,30
Cent pro Kilometer Wegstreckenentschädigung (welchen die Ersatzbetreuungsperson
bis zum Haushalt der Familie und zurück zurücklegen muss).
Sobald die neue Vereinbarung zur Ersatzbetreuung im
Rahmen der Tagespflege vollständig vorliegt, wird dies dem Jugendhilfeausschuss
zur Genehmigung vorgelegt.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag
1. Der
Sachvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient. Mit der Erhöhung der
Grundpauschale und des Qualifizierungszuschlages als auch mit den damit
verbundenenen Änderungen der Tagespflegerichtlinien besteht Einverständnis.
2. Die
in der Anlage beigefügten Richtlinien der Stadt Bamberg zur Kindertagespflege
nach dem SGB VIII werden rückwirkend ab dem 01.01.2010 beschlossen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
|
1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im
geltenden Finanzplan gegeben ist |
X |
3. |
Kosten in Höhe von 14.000,00 für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen
der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird
folgender Deckungsvorschlag gemacht: Der finanzielle
Mehraufwand resultiert aus der Erhöhung der Grundpauschale und dem
Qualifzierungszuschlag (ca. 14.000,00 €). |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat
zur Stellungnahme.
Stellungnahme
des Finanzreferates:
Die dem Verwaltungshaushalt 2010 aus der
Erhöhung der Grundpauschale und des Qualifizierungszuschlages erwachsenden Mehrkosten
von ca. 14.000 € resultieren aus dem Vollzug gesetzlicher Vorgaben
(SGB VIII, BayKiBiG) und der Umsetzung der aktuellen Empfehlungen des Bayer.
Landkreistages und des Bayer. Städtetages für die Tagespflege (Stand:
01.08.2009).
Wie vom Fachamt überzeugend dargelegt, sind
Beschäftigte in der Kindertagespflege angemessen zu entlohnen. Nachdem der
Landkreis Bamberg die entspr. Anpassungen bereits verabschiedet hat, sollte die
Stadt Bamberg zum 01.01.2010 nachziehen, um die im Stadtgebiet tätigen
Tagesmütter nicht zu benachteiligen.
Freilich steht auf der anderen Seite zu beachten, dass
der Zuschussbedarf des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2010 von ca. 9,022 Mio.
€ (vgl. Budgetringe/Deckungskreise 510, 511) gegenüber dem
Rechnungsergebnis 2008 (ca. 8,927 Mio. €) nicht nur nicht gekürzt,
sondern sogar um ca. 95.000 € angehoben wurde. Das Stadtjugendamt verfügt
somit in 2010 als eine von ganz wenigen Dienststellen über mehr Mittel als in
2008!
Vor diesem Hintergrund stimmt das Referat 2 den
Beschlussanträgen des Jugendamtes mit der Maßgabe zu, dass die
Kostensteigerungen i. H. v. rund 14.000 € im HJ 2010 innerhalb des
BR/Dkr. 510 (durch anderweitige Ausgabeneinsparungen oder durch Mehreinnahmen)
aufgefangen werden.
Keinesfalls dürfen die geänderten Pauschalen für die
Kindertagespflege im Laufe des HJ 2010 dazu führen, dass das Referat 2 überplanmäßige
Mittel zu Gunsten des BR/Dkr. 510 des Jugendamtes bereitstellen muss.
Bamberg, 18.01.2010
Referat 2
I. V.
Peter Distler
Verwaltungsdirektor
SG 200: __________________
(Thomas
Friedrich)
SG 200: __________________
(Helmut Regus)